9620 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das EU – Polizeikooperationsgesetz und das Waffen-gebrauchsgesetz 1969 geändert werden (Präventions-Novelle 2016)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat Folgendes zum Ziel:

-       Vorbeugung von Extremismus und Gewalt

-       Optimierung der Koordination, Administration und Durchführung von Einsätzen

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Schaffung besonderer Befugnisse zur Verhinderung von Radikalisierung und extremistisch motivierten Straftaten

-       Implementierung der präventiven Gefährderansprache zum Schutz vor Gewalt

-       Eigenständiges Betretungsverbot für Schulen und sonstige Betreuungseinrichtungen

-       Schaffung eines Waffenmitnahmeverbots und von Sicherheitskontrollen in Amtsgebäuden

-       Zentralisierung von Einsatzzentralen

-       Einrichtung einer zentralen Datenanwendung zur Unterstützung der Einsatzkoordination

-       Erweiterung des sprengelüberschreitenden Einschreitens

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gregor Hammerl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert, Rene Pfister, Armin Forstner und Mag. Dr. Ewa Dziedzic.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gregor Hammerl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                                Gregor Hammerl                                                            Gerhard Schödinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender