9623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Haftungsgesetz-Kärnten erlassen und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das ABBAG-Gesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Umsetzung des „Memorandum of Understanding":

Die Finanzierung des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds zum Ankauf landesbehafteter Schuldtitel der HETA erfolgt i.H.v. 1,2 Mrd. Euro durch das Land Kärnten. Die sonstigen erforderlichen Mittel werden vom Bund durch die ABBAG mittels Darlehen bereitgestellt. Die Gläubiger, welche das geplante Angebot gem. § 2a FinStaG annehmen, können zwischen einer Barabfindung und einer Zeichnung einer durch den K-AF begebenen Anleihe wählen.

Änderung des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes – BHOG:

Gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG steht dem Bundesrat hier kein Mitwirkungsrecht zu.

Änderung des ABBAG-Gesetzes:

Die vom Nationalrat beschlossene Änderung stellt klar, dass der Geschäftsgegenstand der ABBAG eine Mitwirkung an den Maßnahmen des Bundes abdeckt, die im Interesse der in § 1 FinStaG genannten öffentlichen Interessen durchgeführt werden, auch wenn es sich dabei nicht um Abwicklungsmaßnahmen im engeren Sinn handelt.

Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes – FinStaG:

Die Mittel für die vorgesehene Barablöse sowie den Rückkauf der bundesbehafteten Nullkupon- Inhaberschuldverschreibungen werden durch die ABBAG an den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds vergeben. Die ABBAG erhält zu diesem Zweck Kredite durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur gemäß § 81 Z 1 lit. a BHG 2013 (Rechtsträgerfinanzierung). Der restliche Teil der Finanzierung hat daher gemäß FinStaG zu erfolgen und soll durch Gewährung eines Gesellschafterzuschusses an die ABBAG gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG durchgeführt werden.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                                  Martin Weber                                                                   Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender