9635 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fernsprechentgeltzuschussgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Regelungen der Berücksichtigung von Abzugsposten für die Berechnung des Haushaltseinkommens im Falle der Antragstellung auf Leistung eines Zuschusses zum Fernsprechentgelt zum Gegenstand. Mit diesem Beschluss des Nationalrates wird die durch den VfGH festgestellte Verfassungswidrigkeit beseitigt, welche darin zu sehen ist, dass die Beschränkung des Abzugs auf Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen, in einer gegen Art. 7 B-VG verstoßenden Weise zu einer Ungleichbehandlung von Mietverhältnissen nach dem MRG mit Mietverhältnissen außerhalb des MRG führt, die vom Gesetzgeber ebenfalls einem „mieterschützenden Regime“ unterstellt wurden.

Darüber hinaus sorgt im Falle anderer Mietformen als jener im Sinne des Mietrechtsgesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und anderer vergleichbarer mieterschützender Gesetze der Abzug eines Pauschalbetrages als anrechenbarer Wohnaufwand für eine Gleichbehandlung.

Zu den weiteren erforderlichen Anpassungen zählt die Änderung des Begriffes „Haushalts-Nettoeinkommen“. Die Neuregelung sieht eine Klarstellung dahin gehend vor, dass die Einkünfte der am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegeperson, die aus den Einkünften anderer, im Haushalt lebender Personen bestritten werden, nicht anzurechnen sind.

Eine weitere Neuerung betrifft die 24-Stunden-Betreuung. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, die Ausgaben für die 24-Stunden-Betreuung für die ein Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice gewährt wird, unmittelbar nachzuweisen. Diese Änderung ermöglicht es außergewöhnliche Belastungen sofort geltend zu machen.

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Juli 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 07 12

                              Elisabeth Grimling                                                             Stefan Schennach

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender