9649 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG – MING geändert wird

Das Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG, MING, BGBl I Nr. 77/2015, regelt

-       das Inverkehrbringen,

-       die Bereitstellung auf dem Markt

-       die Inbetriebnahme und

-       die Marktüberwachung

von technischen Erzeugnissen im harmonisierten Bereich im Sinne der Harmonisierungsvorschriften der Verordnung 765/2008/EG über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates von Erzeugnissen, sowie

-       die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

im Sinne des Beschlusses 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG.

Nunmehr wurden am 31.03.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG veröffentlicht. Da es sich um EU-Verordnungen handelt, welche unmittelbar geltend und unmittelbar anwendbar sind, bedürfen sie keiner Umsetzung ins nationale Recht. Trotzdem bedarf es zur nationalen Durchführung dieser beiden Verordnungen ergänzender Regelungen zu Behördenzuständigkeiten, Verfahrensvorschriften für Notifizierungsverfahren und nationalen Strafbestimmungen für den Regelungsbereich dieser Verordnungen.

Vor diesem Hintergrund werden mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates die erforderlichen Änderungen vorgesehen, um eine fristgerechte Durchführung dieser EU-Verordnungen und eine Erfüllung der aus ihnen erwachsenden Pflichten für die Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. Oktober 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Heidelinde Reiter und Rene Pfister.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Oktober 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 10 24

                                 Marianne Hackl                                                                    Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende