9656 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechtspflegergesetz geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird eine der Geldentwertung entsprechende Anpassung der Wertgrenzen, eine der Rechtsentwicklung folgende Verteilung von Zuständigkeiten und eine Abgrenzung der Zuständigkeiten von RichterInnen und RechtspflegerInnen angestrebt, die inhaltliche Schwerpunkte und Arbeitsabläufe besser berücksichtigt.
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahme:
Verschiebung von Zuständigkeiten der RichterInnen und RechtspfegerInnen auf verschiedenen Gebieten des Zivilverfahrensrechts.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. November 2016 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert, Stefan Schennach, Mag. Klaus Fürlinger und Mag. Susanne Kurz.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. November 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 11 15
Renate Anderl Mag. Susanne Kurz
Berichterstatterin Vorsitzende