9661 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. November 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird

Der EuGH hat mit seinem Beschluss vom 30. Juni 2016, Rs. C-634/15, Sokoll- Seebacher, in Präzisierung seines vorangegangenen Urteils festgestellt, dass es den nationalen Behörden im Rahmen des Bedarfsprüfungsverfahrens in jedem Einzelfall möglich sein muss, zu prüfen, ob besondere örtliche Verhältnisse ein Abgehen von der Grenze der 5.500 weiterhin zu versorgenden Personen im Sinne der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gebieten. Daher ist § 10 Abs. 6a Apothekengesetz entsprechend zu adaptieren.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. November 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. November 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 11 15

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender