9665 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017)

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In der Z 8 wird der Ausdruck „§ 699“ durch den Ausdruck „§ 700a“ und der Ausdruck „§ 700“ jeweils durch den Ausdruck „§ 701“ ersetzt.

Art. 4 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In der Z 4 wird der Ausdruck „§ 364“ durch den Ausdruck „§ 365a“ und der Ausdruck „§ 365“ jeweils durch den Ausdruck „§ 366“ ersetzt.

Art. 5 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In der Z 2 wird der Ausdruck „§ 356“ durch den Ausdruck „§ 357b“ und der Ausdruck „§ 357“ jeweils durch den Ausdruck „§ 358“ ersetzt.