9683 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

Um den Fortbestand von Arbeitsplätzen und Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sicherzustellen, wurde das Instrument der Kurzarbeit eingeführt. Bisher lag eine Befristung der Kurzarbeitsbeihilfe bis 2019 vor, diese Befristung wird nun aufgehoben. Weiters sollen die MitarbeiterInnen des Arbeitsmarktservice (AMS) Zugriff auf das ZMR haben, um Verknüpfungsanfragen mit dem Kriterium Adresse durchführen zu können (Haushaltsabfrage).

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat folgende Ziele:

- Beibehaltung der Beschäftigung in Unternehmen, die sich in unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden

- Sicherstellung eines rechtmäßigen Leistungsbezuges.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates David Stögmüller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                  Adelheid Ebner                                                                     Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender