9685 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Einführung eines Ausgabenpfades für Pflegesachleistungen

- Verlängerung der Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2017 bis 2021

- Erweiterung des abrechenbaren Pflege- und Betreuungsdienstleistungskataloges

- Zeitnahe Mittelweiterleitung an die Städte, Gemeinden, Sozialfonds und Sozialhilfeverbände

- Harmonisierungsmaßnahmen im Bereich des Pflegedienstleistungsangebotes

- Planung und Berichterstattung

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat David Stögmüller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                  Adelheid Ebner                                                                     Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender