9709 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 – BRÄG 2016)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

In der RAO sollen an die Stelle der mittlerweiligen Stellvertretung die Institute des mittlerweiligen Substituten und des Kammerkommissärs treten, wobei letzterer als ein Organ der Rechtsanwaltskammer mit einem gesetzlich geregelten Aufgabenfeld tätig werden soll.

Die nach der NO, der RAO und dem DSt bestehenden Pflichten der Berufsträger zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden an die aktuellen unionsrechtlichen und internationalen Anforderungen angepasst, dies unter gleichzeitiger Beachtung der besonderen Rolle und Funktion der Rechtsanwälte und Notare.

Die Satzungskompetenz im Bereich der anwaltlichen Versorgungseinrichtungen wird von den Rechtsanwaltskammern hin zum Österreichischen Rechtsanwaltskammertag übertragen; beibehalten wird aber die Zuständigkeit der Rechtsanwaltskammern zur Erlassung der für die konkrete Beitrags- und Leistungshöhe maßgeblichen Umlagen- und Leistungsordnungen.

Im Bereich des anwaltlichen Pensionsrechts werden verpflichtend vorzunehmende regelmäßige Evaluierungen der zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Berechnungen sowie Regelungen zur verstärkten Aufklärung und Information der Kammermitglieder über diese Daten vorgesehen.

In der NO werden die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten im Rahmen der Zeiten der praktischen Verwendung als Notariatskandidat ausgebaut. Im anwaltlichen Bereich werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltsanwärterinnen künftig für die Dauer eines Beschäftigungsverbots für werdende Mütter (bzw. den einem solchen Beschäftigungsverbot entsprechenden Zeitraum) von der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen für die Versorgungseinrichtung (Umlage) befreit werden können.

Im Sachverständigen- und Dolmetscherbereich wird die Möglichkeit einer bis zu zwölfmonatigen Ruhendstellung der Eigenschaft als Gerichtssachverständiger/-dolmetscher geschaffen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Klaus Fürlinger und Mag. Dr. Ewa Dziedzic.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                  Renate Anderl                                                               Mag. Susanne Kurz

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende