9710 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz geändert werden (Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz 2016 – MinVersValG 2016)
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll durch die Anpassung der Mindestversicherungssummen zumindest auf die valorisierten Beträge ein unionsrechtskonformer Zustand sichergestellt werden.
Der gegenständliche Beschluss umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
Die in § 9 KHVG 1994 festgelegten Mindestversicherungssummen sollen nach der unionsrechtlich angewandten Valorisierungsregel erhöht werden. Dabei sollen die Relationen der anzuhebenden Beträge beibehalten werden. Gleichzeitig sollen die damit in Zusammenhang stehenden Haftungshöchstbeträge in diversen Gesetzen erhöht werden.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Werner Herbert.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2016 12 19
Renate Anderl Mag. Susanne Kurz
Berichterstatterin Vorsitzende