9720 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz)

Durch das Bildungsinvestitionsgesetz werden Maßnahmen gesetzt, die zu einer Erhöhung der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen beitragen. An ganztägigen Schulformen werden jedem Kind unabhängig vom familiären Hintergrund optimale Bildungschancen geboten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Möglichkeit der Förderung sowohl in der Lern- als auch in der Freizeit, sodass eine umfassende Entwicklung des Kindes gewährleistet ist.

Das Bildungsinvestitionsgesetz trägt weiters zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Mit der Investition in den Ausbau der ganztägigen Schulformen werden schulische Betreuungsmöglichkeiten geschaffen, die Erziehungsberechtigten den nötigen Freiraum bieten, sich tagsüber beruflichen Verpflichtungen widmen zu können, während ihre Kinder optimale Förderung und Unterstützung sowohl beim Lernen als auch bei sinnvoller Freizeitbeschäftigung erhalten. Besonders die Berufstätigkeit von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern wird dadurch vielfach erst möglich gemacht.

Gefördert werden Infrastrukturmaßnahmen und Personal im Freizeitbereich. Der Bund übernimmt weiters die Kosten für die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten. Betroffen sind davon allgemein bildende Pflichtschulen, Praxisschulen und allgemein bildende höhere Schulen.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller und Rosa Ecker.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                  Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende