9722 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Auslandszulagen- und –hilfeleistungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Änderung der Personalstellenverordnung und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (UmsetzungsG-RL 2014/54/EU) erlassen werden (2. Dienstrechts-Novelle 2016)

Der Beschluss weist folgende Hauptgesichtspunkte auf:

-       Anpassung der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung von Beamtinnen und Beamten an die Judikatur des EuGH

-       Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, ABl. Nr. L 128 vom 30.04.2014 S. 8, in nationales Recht.

-       Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Einholung von Strafregisterauskünften sowohl bei Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten als auch im Zuge der Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst

-       Vermeidung einer Rechtslücke durch das Auslaufen des Unterrichtspraktikumsgesetzes für Lehramts-Studierende der herkömmlichen Studienarchitektur, die das Unterrichtspraktikum nicht mehr absolvieren können

-       Vorsehen der Einreihungsmöglichkeit in die Entlohnungsgruppe l 2a 2 (Bachelor) bzw. in die Entlohnungsgruppe l 1 (Master) für Vertragslehrpersonen, die sich im "Altrecht" befinden und ihre Ausbildung nach der neuen Studienarchitektur abschließen

-       Schaffung der Möglichkeit einer audiovisuellen Vernehmung aller - nicht nur minderjähriger - Zeuginnen und Zeugen im Disziplinarverfahren.

Gegenstand einer Abänderung im Plenum des Nationalrates war die Umsetzung des Gehaltsabkommens mit den Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste über die Gehaltsregelung für 2017 vom 30. November 2016.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Andreas Köll.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Andreas Köll gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 12 19

                                Dr. Andreas Köll                                                     Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender