9764 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Rechtspflegergesetz, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, zum Ziel.

Die Autonomie von Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, soll erweitert werden. Diese Menschen sollen – soweit das möglich ist – selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen. Die Möglichkeiten zur autonomen Vorsorge und zur selbstbestimmten Entscheidung sollen in diesem Sinn ausgebaut werden, die betroffenen Menschen sollen in den oft nicht einfachen Entscheidungsprozessen stärker als bisher begleitet und unterstützt werden. Die gerichtliche Rechtsfürsorge soll auf ihren Kern, nämlich die Vertretung von Menschen in rechtlichen Belangen, zurückgeführt werden. Der Vertreter und das Gericht sollen nicht mehr anstelle der dafür zuständigen Träger Aufgaben der Sozial- oder Behindertenhilfe übernehmen.

Der vorliegende Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Ausbau der Vertretungsmodelle und der Alternativen zur Sachwalterschaft

-       Stärkung der Autonomie im Rechtsverkehr und in persönlichen Angelegenheiten

-       Weitere Inhalte (Personensorge, Erwachsenenschutzvereine, Verfahrensrecht, Berufsrecht der Notare und Rechtsanwälte)

-       Terminologische Anpassungen

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. April 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.

An der Debatte beteiligte Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 04 04

                                  Günther Novak                                                              Mag. Susanne Kurz

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende