9788 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden Vereinfachungen bei den Regelungen über die ZKO-Meldung, das Bereithalten von Unterlagen und die Festlegung der Ansprechperson für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche vorgenommen. Diese Neuregelungen sind aufgrund der Besonderheiten der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der Transportbranche bedingt. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Schaffung einer vereinfachten Meldung für den Transportsektor nach § 19 LSD-BG;
- Vereinfachungen bei der Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Transportbereich nach Österreich entsenden, zur Bereithaltung von Lohnunterlagen (§ 22 LSD-BG);
- Vereinfachung bei der Festlegung der Ansprechperson nach § 23 LSD-BG;
Im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) sind geringfügige Änderungen hinsichtlich der aktuellen Novelle zum Zustellgesetz vorgesehen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Mai 2017 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat David Stögmüller.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 05 09
Inge Posch-Gruska René Pfister
Berichterstatterin Vorsitzender