9789 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2017 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit

 

Die soziale Sicherheit von Personen, die ihr Erwerbsleben in der Republik Österreich und der Republik Albanien zurückgelegt haben oder die sich im anderen Staat vorübergehend aufhalten oder dort wohnen, ist allein auf Grund der jeweils national geltenden Bestimmungen nicht umfänglich gewährleistet. Darüber hinaus kann bei Erwerbskarrieren mit Bezugspunkten zu beiden Staaten (z. B. Entsendungen) eine doppelte Versicherungspflicht eintreten, was Wettbewerbsnachteile für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zur Folge hat.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat folgende Ziele:

Aufnahme der internationalen Grundsätze der Koordination im Bereich der sozialen Sicherheit (wie z. B. Gleichbehandlung der Staatsangehörigen), Gewährung von Leistungen aus der Pensionsversicherung durch Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und Berechnung der Pensionen aufgrund der jeweils eigenen Versicherungszeiten sowie Vermeidung von Doppelversicherungen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Hubert Koller, MA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 09

                              Inge Posch-Gruska                                                                 René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender