9800 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßen­verkehrsordnung 1960 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere neue Integrationsverpflichtungen für anerkannte Flüchtlinge, adaptierte Regelungen bei der Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige, das Vollverschleierungsverbot in der Öffentlichkeit und gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur Verbreitung radikalen Gedankenguts, etwa Koranverteilaktionen.

Demnach müssen anerkannte Flüchtlinge, die arbeitsfähig sind und nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden können, ab September ein standardisiertes Integrationsprogramm absolvieren. Im Mittelpunkt des Integrationsjahrs stehen Spracherwerb, Berufsorientierung und berufliche Qualifizierung, wer nicht mitwirkt, dem droht die Kürzung der Mindestsicherung.

Die Pflicht gilt ab September 2017 sowohl für anerkannte Flüchtlinge als auch für subsidiär Schutzberechtigte. Ab 2018 können auch AsylwerberInnen mit hohen Bleibechancen am Programm teilnehmen. Allerdings hängt das Programmangebot von den budgetären Ressourcen ab, ein Rechtsanspruch auf Teilnahme gibt es nicht.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter/in im Ausschuss war Bundesrat Armin Forstner, MPA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert und Armin Forstner, MPA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Armin Forstner, MPA gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 30

                           Armin Forstner, MPA                                                           Mag. Ernst Gödl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender