9810 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend Übereinkommen von Minamata über Quecksilber

Auf Grundlage von Mandaten des Verwaltungsrates des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) aus 2007 und 2009 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber verhandelt und am 10. Oktober 2013 in Kumamoto, Japan, unterzeichnet, so auch von Österreich (Beschluss der Bundesregierung vom 17. September 2013). Es trägt den Namen von Minamata, weil eine der schwersten Umweltkatastrophen durch Quecksilber in Japan 1956 zur Minamata-Krankheit führte.

Das Übereinkommen strebt eine weltweite Reduktion bzw. Eliminierung der Verwendung von Quecksilber und bestimmter Verbindungen daraus sowie eine kontinuierliche Verringerung von Quecksilberemissionen und -freisetzungen in die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden an, auch durch Förderung des Wissens- und Technologietransfers zum Einsatz alternativer Technologien, die die Quecksilberverwendung reduzieren oder ganz ohne sie auskommen. Primärbergbau von Quecksilber soll weltweit eingedämmt werden.

Das Übereinkommen leistet damit auch einen Beitrag zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ing. Hans-Peter Bock und Anneliese Junker.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 05 30

                                  Adelheid Ebner                                                                   Günther Novak

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender