9818 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Erstellt am 29.06.2017
Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,
die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden
Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Integrationsgesetzes
Das Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, wird wie folgt geändert:
1. In § 9 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Zitat „§ 8 Abs. 1 Z 1, 2, 4, 5, 6 oder 8“ durch das Zitat „§ 8 Abs. 1 Z 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9 oder 10“ ersetzt.
2. In § 9 Abs. 4 wird in Z 3 das Wort „oder“ durch einen Beistrich, in Z 4 der Punkt durch das Wort „oder“ ersetzt sowie folgende Z 5 angefügt:
„5. als Inhaber eines Aufenthaltstitels „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ gemäß § 43a NAG eine künstlerische Tätigkeit in einer der unter § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 Kunstförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 146/1988, genannten Kunstsparte ausübt; bei Zweifeln über das Vorliegen einer solchen Tätigkeit ist eine diesbezügliche Stellungnahme des zuständigen Bundesministers einzuholen.“
3. § 27 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 9 Abs. 1 bis 4 in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX68/2017
tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft.“