9818 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Erstellt am 29.06.2017

Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,

die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden

Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Integrationsgesetzes

Das Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Zitat „§ 8 Abs. 1 Z 1, 2, 4, 5, 6 oder 8“ durch das Zitat „§ 8 Abs. 1 Z 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9 oder 10“ ersetzt.

2. In § 9 Abs. 4 wird in Z 3 das Wort „oder“ durch einen Beistrich, in Z 4 der Punkt durch das Wort „oder“ ersetzt sowie folgende Z 5 angefügt:

         „5. als Inhaber eines Aufenthaltstitels „Niederlassungsbewilligung – Künstler“ gemäß § 43a NAG eine künstlerische Tätigkeit in einer der unter § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 Kunstförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 146/1988, genannten Kunstsparte ausübt; bei Zweifeln über das Vorliegen einer solchen Tätigkeit ist eine diesbezügliche Stellungnahme des zuständigen Bundesministers einzuholen.“

3. § 27 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 9 Abs. 1 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX68/2017 tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft.“