9833 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert werden (ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz)

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht, der auszugsweise wie folgt begründet wurde:

„Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat eine Entbürokratisierung zum Ziel:

-       Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) soll unter anderem Folgendes geändert werden:

1.      Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle nach § 16 Abs. 1 Z 3 ASchG,

2.      Vereinfachungen bei der Ermächtigung von Ärzten/Ärztinnen (§ 56 ASchG) sowie bei der Übermittlung von Unterlagen im Rahmen der Gesundheitsüberwachung,

3.      Entfall des verpflichtenden Verzeichnisses jener Arbeitnehmer/innen, die bestimmte Tätigkeiten durchführen, für die ein Fachkenntnis-Nachweis erforderlich ist gemäß § 62 Abs. 7 ASchG,

4.      Die Regelung zum Schutz nichtrauchender Arbeitnehmer/innen in § 30 ASchG soll an die Novelle zum Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), BGBl. I Nr. 101/2015, angepasst werden,

-       Im Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG) sollen Änderungen zur Reduktion des administrativen Aufwandes erfolgen:

1.      Reduktion der verpflichtetenden regionalen Aussprachen der Arbeitsinspektorate mit anderen Organisationen nach § 3 Abs. 5 ArbIG,

2.      Reduktion des Verteilers von Aufforderungen nach § 9 Abs. 1 ArbIG,

-       Im Arbeitszeitgesetz wird die Vorschreibung verlängerter Ruhepausen gestrichen und die Meldefrist in außergewöhnlichen Fällen verlängert.

-       Im Arbeitsruhegesetz entfallen zahlreiche Meldepflichten, in außergewöhnlichen Fällen wird die Meldefrist ebenfalls verlängert. Ergänzend ist beabsichtigt, die wichtigsten Fälle einer bescheidmäßigen Ausnahme von der Wochenendruhe in die Ausnahmeverordnung zu übernehmen.

-       Im Mutterschutzgesetz wird das Verfahren für die vorzeitige Freistellung von der Arbeit vereinfacht. Weiters werden gesetzliche Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot und vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot erweitert und damit die Zahl der Ausnahmebescheide wesentlich reduziert.“

 

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mario Lindner.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates David Stögmüller.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mario Lindner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                  Mario Lindner                                                                      René Pfister

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender