9834 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht, der auszugsweise wie folgt begründet wurde:

„Die Änderungen dienen einer einfachen und zweckmäßigen Sicherung von Zeitguthaben sowie einer Erleichterung der Vollziehung.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mario Lindner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mario Lindner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                  Mario Lindner                                                                      René Pfister

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender