9865 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Liberalisierung und Deregulierung sind die Hauptstoßrichtungen des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates. Nach dem Wegfall des Hufschmiedegewerbes werden nun auch Arbeitsvermittlung und die Erzeugung von kosmetischen Artikeln zu freien Gewerben, einige Textilgewerbe wiederum werden zusammengelegt. Somit reduziert sich die Zahl der regulierten Gewerbe von zuletzt 80 auf nunmehr 75, die Teilgewerbe entfallen. Mit einer einheitlichen Gewerbeberechtigung, der sogenannten Single License, kann in Zukunft jedes der rund 440 freien Gewerbe ausgeübt werden. Wenn die zusätzliche Tätigkeit in einem anderen freien Gewerbe allerdings 30% des Jahresumsatzes übersteigt, muss dies beim Gewerbeinformationssystem GISA angezeigt werden – eine elektronische Mitteilung ist hier möglich -, wobei dann auch eine Grund­umlage für die Wirtschaftskammer fällig wird. Bei reglementierten Gewerben können bis zu 15% der Auftrags­summe in einem anderen reglementierten Gewerbe ohne Erfordernis einer zusätzlichen Gewerbe­berechtigung erwirtschaftet werden. Die Anmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei. Im Betriebs­anlagenverfahren kommt es zu einer Entbürokratisierung, insgesamt gilt hier der Grundsatz "Beraten vor Strafen".

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2017 07 04

                                 Marianne Hackl                                                                    Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende