9871 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Selbständiger Antrag gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz im Ausschuss für Wirtschaft und Industrie des Nationalrates eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die Änderung des WTBG muss auch das Genossenschafstrevisionsgesetz angepasst werden. Die Abschlussprüfer-RL muss in österreichisches Recht umgesetzt werden. Zu diesem Zweck erfolgt eine Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes.

Ein zentraler Punkt ist die Einführung von Qualitätssicherungssystemen für Prüfungsbetriebe.

Bisher waren die Grundsätze für Qualitätssicherungssysteme von Prüfungsbetrieben im Fachgutachten PG 7 (Sicherung der Qualität von Prüfungsbetrieben) der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) geregelt. Die Regelungen in diesem Fachgutachten PG 7 waren auch für die Revisionsverbände verbindlich. Die KWT hat nun dieses Fachgutachten PG 7 aufgehoben. An dessen Stelle wird eine neue Durchführungsverordnung der KWT treten, zu der sie in § 72 Abs. 2 Z 11 Wirtschafts­treuhand­berufs­gesetz ermächtigt wird.

Die neue Durchführungsverordnung der KWT ist auf Revisionsverbände nicht mehr anwendbar; weil diese laut Wirtschaftstreuhandberufsgesetz nur für Wirtschaftstreuhandberufe aber nicht für Revisions­verbände gilt, ist die bestehende Bestimmung des § 17c zu novellieren.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Ingrid Winkler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                  Robert Seeber                                                                      Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende