9874 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungs­gesetz 2017 - BSFG 2017) erlassen und das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundes­sporteinrichtungen - BSEOG sowie das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 - ADBG 2007 geändert werden

Die Abgeordneten Hermann Krist, Mag. Johannes Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Zusammenfassend sollen durch das vorliegende Gesetzesvorhaben zur Verbesserung der Bundessportförderung umgesetzt werden:

-       Neuorganisation der Bundessportförderung in Form einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);

-       Zusammenlegung der Grundförderung mit der Maßnahmen- und Projektförderung der Bundes-Sportfachverbände und der Bundes-Sportdachverbände;

-       Konzentration der Bundessportförderung für die Sportverbände an eine Förderstelle (‚One-Stop-Shop Prinzip‘);

-       Vereinfachung der Abrechnung der Bundessportförderung;

-       Bereitstellung von sportspezifischen Dienstleistungen für den Leistungs- und Spitzensport.

Mit der Berichtigung des Querverweises in § 40 Abs. 5 wird ein legistisches Versehen bereinigt und damit dem Bundesverwaltungsgericht weiterhin die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen gemäß § 3b ermöglicht.“

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller, Peter Heger, Peter Samt, René Pfister, Peter Oberlehner und Monika Mühlwerth.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 07 04

                                  Günther Novak                                                            Thomas Schererbauer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender