9895 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zukunftsfonds-Gesetz geändert wird

Der im Jahr 2005 eingerichtete Zukunftsfonds soll im Sinne seines Fondszwecks auf dem Gebiet des Gedenkens, der Erforschung des Unrechts, das während des nationalsozialistischen Regimes geschah, und einer zukunftsorientierten Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung vor allem in Österreich und den Partnerländern tätig werden und aus den ihm zugewendeten Fondsmitteln Projekte fördern, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen.

Der Zukunftsfonds wurde mit 20 Millionen Euro abschließend dotiert. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Als ein "verzehrender" Fonds wäre er mit Erschöpfen der Fondsmittel aufzulösen. Da der Zweck des Fonds insbesondere die Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung auch jetzt noch ein aktuelles Thema darstellt, soll der Zukunftsfonds seine Tätigkeit jedoch fortsetzen.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Dr. Andreas Köll und Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 03

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender