9904 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz und das Heimopferrentengesetz geändert wird

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 20. September 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Sozialentschädigung sind die Leistungen jährlich mit dem für den Bereich des ASVG festgesetzten Anpassungsfaktor zu erhöhen. Der Anpassungsfaktor in der Sozialversicherung für das Jahr 2018 soll 1,016 betragen. Wie in der Pensionsversicherung (u.a. beim AZ-Richtsatz) sollen aber auch in der Sozialentschädigung die Leistungen - es handelt sich im Wesentlichen um monatlich gebührende Renten wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit - über den Anpassungsfaktor hinaus um insgesamt 2,2 % valorisiert werden, was einer zusätzlichen Erhöhung von 0,6 % entspricht. Der Leistungsbetrag des § 113j KOVG 1957 ist schon aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an den AZ-Richtsatz gebunden.

Die zusätzliche Erhöhung wird im Jahr 2018 Kosten von rund 130 000 € verursachen. In den Folgejahren ist mit ähnlichen Mehrkosten zu rechnen, da der personelle Rückgang in der Opferfürsorge durch Steigerungen bei den Heimopfern kompensiert wird.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Anderl.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Christoph Längle.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Anderl gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2017 10 23

                                  Renate Anderl                                                                      René Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender