9930 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Tunesischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Durch einen Einspruch gegen den Beitritt Tunesiens soll verhindert werden, dass tunesische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, ohne weitere Kontrolle hinsichtlich der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren vor Inlandsbehörden als Beweismittel zugelassen werden. Durch die Beibehaltung der vollen diplomatischen Beglaubigung soll für die örtlich zuständige österreichische Vertretungsbehörde eine Kontrollmöglichkeit zur Überprüfung der Urkundensicherheit bestehen.

Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahme:

Um sicherzustellen, dass der Einspruch durch die Republik Österreich im Verhältnis zur Tunesischen Republik wirksam werden kann, hätte der Einspruch aus völkerrechtlicher Sicht bis zum 29.1.2018 beim Depositarstaat zu erfolgen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Oberlehner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Stefan Schennach und Hubert Koller, MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Oberlehner gewählt.

,0Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 03

                               Peter Oberlehner                                                              Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender