9940 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Versicherungsvertriebsrechts­Änderungsgesetz 2018 - VersVertrRÄG 2018)

Die Richtlinie (EU) 2016/97 enthält nicht nur Vorgaben für die Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlung durch Versicherungsvermittler, sondern auch für den Direktvertrieb durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Ein wesentliches Ziel der Richtlinie (EU) 2016/97 ist die Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Vertriebskanäle und die Gewährleistung eines einheitlichen Schutzniveaus für Versicherungsnehmer unabhängig davon, für welchen Vertriebskanal sie sich entscheiden. Darüber hinaus soll der Versicherungsnehmerschutz verbessert werden. Dies gilt insbesondere für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates setzt primär jene Teile der Richtlinie (EU) 2016/97 um, die den Direktvertrieb durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen betreffen, wobei die Zuständigkeit für die Beaufsichtigung bei der FMA liegt. Der Beschluss des Nationalrates umfasst weiters begleitende Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016) sowie redaktionelle Änderungen zur Erreichung einer besseren Kohärenz der Vorschriften im Finanzmarktbereich.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Ing. Bernhard Rösch, Jürgen Schabhüttl, Peter Oberlehner und Hubert Koller, MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 03

                                Ing. Eduard Köck                                                                Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender