9960 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, das Bundesgesetz betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Privatuniversitätengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018)

Der gegenständliche Beschluss verfolgt folgende Ziele:

-       Vermeidung von Verschlechterungen für den Wissenschafts- und Forschungsstandort

-       Erhöhung der Datenqualität für Wissenschaft und Forschung

-       Abbau bürokratischer Hindernisse für Wissenschaft und Forschung

Zur Zielerreichung werden hauptsächlich folgende Maßnahmen ergriffen:

-       Schaffung der Voraussetzungen für Registerforschung

-       Sicherstellung des Betriebs von Biobanken und anderen wissenschaftlichen Archiven

-       Entbürokratisierung von Projektgenehmigungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen

-       Abbau von Hindernissen für innovative Technologien und Partnerschaften

-       Optimierung des Einsatzes von Mitteln

-       Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wissens- und Technologietransfer

-       Klarstellungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf internationaler Ebene.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. April 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Reinhard Todt, Wolfgang Beer, Günther Novak und Mag. Elisabeth Grossmann.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 04 25

                                  Robert Seeber                                                        Dr. Magnus Brunner, LL.M

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender