9964 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt nachstehende Ziele:
- Umsetzung der die Ermittlungsmaßnahmen betreffenden Regelungen der RL Terrorismus sowie des Regierungsprogramms der Bundesregierung 2017 – 2022 "Zusammen. Für unser Österreich" unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden
- Kleinere Änderungen in verschiedenen Bereichen des Strafverfahrens zum weiteren Ausbau der Fairness und Effizienz des Strafverfahrens sowie zur Umsetzung der RL Unschuldsvermutung
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:
- Einführung
einer neuen Ermittlungsmaßnahme zur Überwachung verschlüsselter
Nachrichten
(§§ 134 Z 3a, 135a StPO)
- Entfall des Erfordernisses, dass sich der Beschuldigte für eine Beschlagnahme von Briefen in Haft befinden muss (§ 135 Abs. 1 StPO)
- Einführung einer neuen Ermittlungsmaßnahme der Anlassdatenspeicherung (sog. Quick-freeze; § 134 Z 2b, § 135 Abs. 2b StPO; § 99 Abs. 2, § 102c, § 109 Abs. 3 und § 137 Abs. 9 TKG)
- Erweiterung der Möglichkeiten des Einsatzes der optischen und akustischen Überwachung von Personen um Straftaten nach §§ 278c bis 278e StGB (§ 136 Abs. 1 Z 3 StPO)
- Weitere, der Verfahrenseffizienz und dem Rechtsschutz dienende, Änderungen bzw. Klarstellungen im 5. Abschnitt des 8. Hauptstücks
- Änderung der § 221 Abs. 1 und § 430 Abs. 5 StPO in Umsetzung der RL Unschuldsvermutung
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. April 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Jürgen Schabhüttl, Karl Bader und Hubert Koller, MA.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. April 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 04 25
Dr. Peter Raggl Martin Weber
Berichterstatter Vorsitzender