9976 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage zur Erlassung einer Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/2083/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG („Pauschalreise-richtlinie“) über
– die Wirksamkeit und den Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen sowie bei verbundenen Reiseleistungen;
– die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit.
Weiters dient der gegenständliche Beschluss des Nationalrates der Umsetzung der Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie betreffend
– die Insolvenzabsicherung der im europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter;
– besondere Pflichten des Reisevermittlers im Falle eines außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums niedergelassenen Reiseveranstalters;
– besondere Pflichten des außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassenen Reiseveranstalters oder Vermittlers verbundener Reiseleistungen.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Hubert Koller, MA, David Stögmüller und René Pfister.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 06 26
Marianne Hackl Sonja Zwazl
Berichterstatterin Vorsitzende