9981 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Sicherstellung der Möglichkeit zur Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und betrieblichen Gebäuden bis 2020 insbesondere zur Reduktion des Endenergieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen bis 2020 zum Ziel.
Dazu wird die Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Sanierungsoffensiven (Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden) bis 2020 geschaffen. Wiewohl mit der bloßen Ermöglichung zur Festlegung von Zusagerahmen bis 2020 unmittelbar keine Effekte verbunden sind, werden mit den geplanten Förderungen im Rahmen der Sanierungsoffensiven in den Jahren 2019 und 2020 erhebliche umwelt- und klimapolitische Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger (EU-Ziele 2020 bzw. 2030 und darüber hinausgehende Ziele) erwartet. Die Quantifizierung dieser Effekte erfolgt im Rahmen der konkreten Festlegung der Zusagerahmen.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ferdinand Tiefnig, Peter Samt und Günther Novak.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 06 26
Ferdinand Tiefnig Günther Novak
Berichterstatter Vorsitzender