9984 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Pflanzenschädlingen (Pflanzenschutzgesetz 2018)
Nachdem die Europäische Union neue Vorschriften auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit erlassen hat, zieht nun auch die innerstaatliche Gesetzgebung nach. Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zielt in diesem Sinn darauf ab, die phytosanitäre Sicherheit zu verbessern, die Einschleppung bzw. Ausbreitung gefährlicher Pflanzenschädlinge zu verhindern und die Effizienz der amtlichen Kontrollen zu steigern. Konkret geht es dabei um die Ausweitung der verpflichtenden Pflanzengesundheitszeugnisse auf sämtliche Handelsströme zwischen Unternehmen sowie um die Verschärfung der Einfuhrkontrollen. Vorgesehen sind zudem auch harmonisierte Monitoring- und Ausmerzverpflichtungen.
Der Gesetzesbeschluss enthält Grundsatzbestimmungen im Sinne des Art. 12 B-VG.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Oberlehner.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Oberlehner gewählt.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 06 26
Peter Oberlehner Martin Preineder
Berichterstatter Vorsitzender