9985 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Initiativantrag am 17. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 5 Abs. 1):

Zur Gewährleistung eines qualitätsvollen Unterrichts wurden mit dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, die in § 5 genannten Anforderungen um den Nachweis der vorhandenen Sprachkompetenz in der deutschen Sprache auf Referenzniveau C1 im Sinne des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen erweitert (§ 5 Abs. 1 lit. d).

Neben entsprechenden Zertifikaten eines Sprachinstituts (wie bspw. das ÖSD-Zertifikat) gemäß dem Referenzniveau C1 des GER für den Erwerb der deutschen Sprache als Fremdsprache werden auch Möglichkeiten für den Nachweis dem Referenzniveau C1 zumindest gleichwertigen deutschen Sprachkenntnissen verankert. Darunter fallen insbesondere österreichische Reifeprüfungszeugnisse mit Unterrichtssprache Deutsch bzw. gleichwertige ausländische Zeugnisse oder Abschlusszeugnisse mindestens dreijähriger Studien mit Unterrichtssprache Deutsch an postsekundären Bildungseinrichtungen. Die konkrete Beurteilung der Gleichwertigkeit der Kenntnisse der deutschen Sprache mit dem Referenzniveau C1 des GER für Sprachen erfolgt im Einzelfall im Rahmen der Vollziehung.

Was das Erfordernis der Kenntnis der deutschen Sprache nach zumindest dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen anlangt, soll unter Inanspruchnahme der Regelung des § 1 Z 2 der Ausländerbeschäftigungsverordnung, BGBl. II Nr. 609/1990 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 257/2017, die für Internationale Schulen notwendige Ausnahmeregelung geschaffen werden.

Zu Z 2 (§ 5 Abs. 4):

Der Verweis auf die einzelnen literae (lit. a bis e) des Abs. 1 soll im Hinblick auf die obige Novellierungsanordnung (neuer letzter Satz des Abs. 1, nach den literae) einem generellen Verweis auf Abs. 1 weichen.

Zu Z 3 (§ 27 Abs. 5):

Es handelt sich um eine Anpassung der Voraussetzungen hinsichtlich der Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung für die Errichtung von Privatschulclustern. Hier soll für den Leiter oder die Leiterin des Schulclusters die Lehrbefähigung für eine der am Schulcluster beteiligten Schulen ausreichen.

Zu Z 4 (§ 27a):

Für bereits an Privatschulen in Verwendung stehende Leiterinnen und Leiter bzw. Lehrerinnen und Lehrer soll mit dieser Übergangsbestimmung die Möglichkeit einer Nachsichterteilung betreffend die mit dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, eingeführte lit. d des § 5 Abs. 1 vorgesehen werden. Die Nachsicht darf zeitlich auf längstens vier Jahre befristet erteilt werden und es hat eine Prüfung im Einzelfall vorauszugehen.

Zu Z 5 (§ 29):

Die Bestimmungen sollen mit Beginn des Schuljahres 2018/19 in Kraft treten.

Zu Z 6 (§ 30):

Hier erfolgt eine Anpassung an die geänderten Ressortbezeichnungen durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Doris Schulz.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates David Stögmüller.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Doris Schulz gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 06 26

                              Mag. Doris Schulz                                                            Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende