9986 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülervertretungengesetz geändert wird

Die Abgeordneten Nico Marchetti, Wendelin Mölzer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Initiativantrag am 17. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Mit der vorgeschlagenen Änderung des Schülervertretungengesetzes sollen die Partizipations-möglichkeiten für junge Menschen in den Schulen durch eine generelle Verankerung bzw. Einführung einer Vollversammlung der Schülervertreter (Schülerparlament) ausgebaut werden. Damit soll die bereits langjährig bestehende Praxis der Abhaltung von „Schülerparlamenten“ institutionalisiert und gesetzlich verankert werden. Die Zusammensetzung soll sich grundsätzlich aus allen Schülervertretern der Landesschülervertretungen und der Zentrallehranstaltenschülervertretung ergeben. Die Landesschülervertretungen bestehen je nach Verordnung der Landesschulräte aus mindestens zwölf und höchstens 30 Mitgliedern. Mit der jetzigen Zusammensetzung wären es derzeit österreichweit 156 Mitglieder.

Die Zentrallehranstaltenschülervertretung besteht aus vier Mitgliedern, sodass das Schülerparlament 160 Mitglieder umfasst. Um einerseits eine der Mitgliederzahl entsprechende Teilnehmerzahl sicherzustellen und um andererseits die Partizipation von nicht in einer Landesschülervertretung vertretenen Schülervertretern zu ermöglichen, soll vorgesehen sein, dass die jeweiligen Landesschülervertretungen bzw. die Zentrallehranstaltenschülervertretung beschließen können, dass Mitglieder im Verhinderungsfall durch Schulsprecher oder deren Stellvertreter vertreten werden.

Die organisatorische Abwicklung soll bei der Bundesschülervertretung verbleiben, welche Details der Durchführung in ihrer Geschäftsordnung zu regeln hat. Die Einberufung und die Vorsitzführung sollen jedenfalls dem Bundesschulsprecher oder der Bundesschulsprecherin obliegen. Die Tagung ein Mal pro Jahr erscheint im Hinblick auf die Kurzfristigkeit der Schülervertretungen und deren Aufgaben zweckmäßig.“

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Doris Schulz.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, David Stögmüller, Mag. Doris Schulz und Monika Mühlwerth.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Doris Schulz gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 06 26

                              Mag. Doris Schulz                                                            Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende