9987 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr
über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (29. StVO-Novelle)
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine temporäre Pannenstreifenfreigabe und umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Schaffung einer Verordnungsermächtigung betreffend Festlegung von Autobahnabschnitten, auf denen die Pannenstreifenfreigabe erlaubt werden kann;
- Festlegung der Voraussetzungen für die Pannenstreifenfreigabe;
- Schaffung eines neuen Hinweiszeichens, das die Fahrzeuglenker über die Pannenstreifenfreigabe informiert.
Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Samt.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Wolfgang Beer, Karl Bader und Gerd Krusche.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Samt gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 06 26
Peter Samt Gerd Krusche
Berichterstatter Vorsitzender