9995 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen
Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:
§ 6 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Besteht Grund zur Annahme, dass die Erlassung der Europäischen Ermittlungsanordnung nach Abs. 1 für die Zwecke des Verfahrens unter Berücksichtigung der Rechte des Beschuldigten nicht notwendig oder verhältnismäßig ist, oder stünde die angegebene Ermittlungsmaßnahme in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall nicht zur Verfügung, so kann die zuständige Behörde des Anordnungsstaates zur Frage der Wichtigkeit der Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung konsultiert und ihre Entscheidung über deren Zurückziehung abgewartet werden.“