JahresVorschau des BMaA 2005

 

auf der Grundlage des

des OperativeN Jahresprogramms des Rates

sowie

Des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission

und

des Strategieprogramms der Kommission 2005-2009

 

Am 22. November 2004 wurde vom Ministerrat ein Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, demzufolge jedes Mitglied der Bundesregierung dem Parlament u. a. einen Ressortbericht zum jährlichen Legislativ und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und zum Jahresprogramm des Rates übermittelt.

 

Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK für 2005 (COM (2005)15) wurde am 26. Jänner 2005 angenommen. Das operative Jahresprogramm basiert auf dem dreijährigen Strategieprogramm des Europäischen Rates (Dok. 15896/03). Das Jahresprogramm 2005 (Dok. 16299/04) wurde beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 13. 12. 2004 beraten.

 

1. Das Jahresprogramm des Rates

 

Das operative Jahresprogramm wird in Umsetzung der Schlussfolgerungen des ER von  Sevilla (Verbesserung der Arbeitsweise des Rates) erstellt. Es basiert auf dem dreijährigen Strategieprogramm des Europäischen Rates. Es wird von den jeweiligen Präsidentschaften in deren Verantwortung erstellt und muss vom Rat nicht formell angenommen werden.

 

Das Jahresprogramm 2005 wurde beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 13. 12. 2004 beraten und war Gegenstand einer öffentlichen Aussprache beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 31. 1. 2005.

 

Inhalt des operativen Jahresprogramms 2005:

 

a) Finanzielle Vorausschau

b) Lissabon Agenda

c) Gemeinsame Agrarpolitik/Fischerei

d) Nachhaltige Entwicklung

e) Freiheit, Sicherheit und Recht

f) Zukünftige Erweiterung

g) Förderung der globalen Stabilität und des Wohlstands

h) Ratifikation des Verfassungsvertrags


Zu den wichtigsten Punkten:

 

zu a) Finanzielle Vorausschau: Das Programm sieht folgenden Zeitplan vor: bis Juni 2005 politische Einigung; bis Ende 2005 Ausarbeitung der detaillierten Rechtsvorschriften.

 

zu b) Lissabon-Agenda:

 

Der Entwurf des Jahresprogramms stellt die im Rahmen der Lissabon-Strategie bis 2010 festgelegten Ziele wie auch die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht in Frage. Auffallend ist, dass die Nachhaltigkeitsstrategie, die vom ER von Göteborg als dritte Säule des Lissabon-Prozesses verankert worden ist, nicht unter dem Titel Lissabon Strategie firmiert.

 

Der Entwurf des Jahresprogramms enthält einen in drei Bereiche unterteilten Maßnahmenkatalog:

 

1.      Allgemeiner wirtschaftspolitischer Kontext/Koordination von Politikbereichen

2.      Aktion für Wachstum

3.      Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

 

Zu den wichtigsten Themen wäre folgendes festzuhalten:

 

Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) erwähnt das Programm nur das Zieldatum „Abschluss vor Mitte 2005“ bzw. dass die EK voraussichtlich einen Vorschlag zur Umsetzung des im Rat ECOFIN erzielten Einvernehmens vorlegen wird.

PM Juncker strebt eine Anpassung des Stabilitätspakts beim Frühjahrsgipfel (ER 22./23.3.05) an.

 

Stand der Verhandlungen:

·             Beim ECOFIN am 18.1.05 haben die Finanzminister auf beiden Seiten des Spektrums Extrempositionen aufgegeben.

·             Die Eckpunkte des SWP werden nicht in Frage gestellt.

·             Die Anwendung des SWP soll flexibler gestaltet werden.

·             Wachstumsfördernde Ausgaben (Forschung, Entwicklung) sollen bei der Beurteilung der Qualität der Finanzen anders gewertet werden; z.B. Mitgliedstaaten mit hohen Forschungsausgaben sollten trotz Überschreitung der Defizitobergrenze von 3% des BIP mit keinen Sanktionen rechnen müssen. Dzt. wird ein Katalog erstellt mit öffentlichen Kosten, die weniger kritisch beurteilt werden. Diese noch zu definierenden Ausgabenkategorien sollen jedoch nicht bei der Berechnung des Defizits herausgerechnet werden können.

·             Der ECOFIN wird im Lichte seiner Debatten am 17.2. und 8.3 dem Europäischen Rat am 22./23. März einen Bericht mit Reformvorschlägen zum SWP vorlegen

 

Statistiken: Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wird dem ECOFIN einen Bericht über die Erstellung der Daten für die Berechnung der Haushaltsstatistiken übermitteln.

 

Im Rahmen der Wachstumsinitiative ist auch eine Überprüfung der Aktion für Wachstum und der Quick-Start Liste vorgesehen.[1]

 

Der Abschnitt über die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit konzentriert sich auf die offene Koordinierung bei horizontalen Dossiers wie Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und „better regulation“, worunter nicht nur Vereinfachungen, sondern auch Deregulierung gemeint ist.  

 

Bei der Forschung wird die 3%-Quote für die Wettbewerbsfähigkeit der Union betont. Die Beratungen zum 7. Forschungsrahmenprogramm werden 2005 beginnen.

 

zu d) Nachhaltige Entwicklung:

Die EK wird 2005 einen Bericht zur Halbzeitbewertung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung veröffentlichen. Auf dem Frühjahrs-ER 2005 und 2006 soll die Umweltkomponente stärker betont werden.

 

zu e) Freiheit, Sicherheit und Recht:

Das Haager Programm soll durch weitere Maßnahmen den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verstärken. Die wichtigsten Punkte sind:

 

zu f) Künftige Erweiterungen:

Das Programm trifft keine neuen programmatischen Aussagen.

 

zu g) Förderung der globalen Stabilität und des Wohlstands:

In weiten Zügen schreibt das Programm den gegenwärtigen Konsens fest: Akzente setzt das Programm vor allem in Details: So fällt im Abschnitt über die ESVP die dreimalige Nennung der NATO auf, in mehreren Abschnitten des Programms die Erwähnung von afrikanischen Regionalorganisationen. Beim Stabilisierungs- und Assoziierungs-Prozess wird nur Albanien, nicht aber Serbien und Montenegro oder Bosnien erwähnt. Kroatien wird nur noch im Abschnitt „Künftige Erweiterungen“ erwähnt. Erfreulich ist die ausdrückliche Nennung des Code of Conduct zur Meldung von Raketenstarts im Abschnitt über Massenvernichtungswaffen.

 

zu h) Ratifikation des Verfassungsvertrags: Die Vorbereitungen für den Europäischen Auswärtigen Dienst werden 2005 fortgeführt, insbes. die Festlegung des Aufgabenbereichs und der Struktur des EAD. Der Generalsekretär / Hohe Vertreter soll zusammen mit der EK bis spätestens zum ER im Juni 2005 einen Fortschrittsbericht vorlegen.

 


 

2. Das Jahresprogramm der Kommission

 

Das Jahresprogramm der EK für 2005 basiert auf der bereits im Februar 2004 veröffentlichten jährlichen Strategieplanung der alten Kommission, die im Lichte des Strategischen Programms 2005-2009 der neuen EK angepasst wurde. Das Jahresprogramm 2005 wurde am 26. 1. 2005 angenommen und war Gegenstand einer öffentlichen Aussprache beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 31. 1. 2005.

In Anlehnung an das im Verfassungsvertrag[2] vorgesehene Verfahren strebt die EK eine Interinstitutionelle Vereinbarung (d.h. gemeinsame Erklärung von EK, EP und Rat) zur Indorsierung des Strategieprogramms beim ER im Juni 2005 an.

 

Wohlstand

Das Wirtschaftswachstum der Union soll wesentlich verstärkt werden. Die Halbzeitbilanz der Lissabonstrategie im März soll der Konkurrenzfähigkeit der Union neuen Impuls geben. Die Strategie soll durch folgende Aktionen erneuert werden:

 

Solidarität

Eine neue Agenda der Sozialpolitik soll die soziale Dimension der wirtschaftlichen Entwicklung der Union über die nächsten fünf Jahre stärken.

 

Die Partizipation der Unionsbürger soll mittels Initiativen für die Jugend gefördert werden, um die kulturelle Vielfalt Europas zu pflegen.

 

Ein neuer Ansatz sind thematische Strategien, die Zusammenhänge zwischen Unweltpolitik und anderen Politikbereichen maximieren sollen. Weiters sollen Strategien entwickelt werden, um auf die kommenden Klimaveränderungen angemessen zu reagieren.

 

Die Reform der gemeinsamen Landwirtschafts- und Fischereipolitik soll durch eine neue Strategie für mehr Kohärenz in der ländlichen Entwicklung fortgeführt werden.

 

Sicherheit für die Europäischen Bürger

Im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind folgende Punkte prioritär:

 

Nachbarschaft und Partnerschaft

Die Kommission wird in zwei Bereichen besonders tätig werden: Auf regionaler Ebene im Rahmen der Nachbarschaftspolitik (ENP) und auf globaler Ebene mit dem Schwerpunkt Afrika. Im Rahmen der ENP sollen Aktionspläne für weitere Staaten ausgearbeitet werden. Insgesamt soll die erweiterte EU mehr globale Verantwortung übernehmen.

 

Der Erweiterungsprozess wird fortgeführt (Fortschrittsberichte zu Kroatien und der Türkei, „monitoring“-Berichte zu Bulgarien und Rumänien). Die EK wird Fortschrittsberichte zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess mit den Westbalkanstaaten und über den möglichen Beginn von Beitrittsverhandlungen mit Mazedonien ausarbeiten.

 

Im Rahmen der globalen Überprüfung der UN Millennium Development Goals im September 2005 soll die EU eigene Vorschläge einbringen. Die EK beabsichtigt, eine eigene Strategie für Afrika festzulegen.

 

Bessere Gesetzgebung

Das Ziel, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und zu verbessern, soll durch Schwerpunkte in folgenden Bereichen erreicht werden:

 


 

3. Die wichtigsten Prioritäten des Strategieprogramms der EK 2005-2009

 

„Europa 2010: Eine Partnerschaft für europäische Erneuerung

Wohlstand, Solidarität und Sicherheit“

 

·       Definition von drei strategischen Zielen für die Union bis 2010: Wohlstand, Solidarität und Sicherheit und Freiheit

·       Betont wird Erhöhung der Glaubwürdigkeit der europäischen Gesetzgebung (Richtlinienumsetzung, Vertragsverletzungsverfahren), Wettbewerbsfähigkeitstest für Regelungen, Annahme der Verfassung und der Beschluss der Finanzvorschau

·       Ziel der Erarbeitung einer Partnerschaft für Europäische Erneuerung – diese soll von allen getragen werden (Institutionen, Mitgliedstaaten, Bürger). Daraus Ableitung der Notwendigkeit eines Gemeinsamen Aktionsprogramms aller europäischen Institutionen. Die vorliegenden „Strategischen Ziele 2005 bis 2009“  schlägt die EK als Grundlage für eine „common platform of action“ für die Arbeit der europäischen Institutionen für die kommenden fünf Jahre vor.

 

I. Wohlstand

 

Unternehmerfreundliches Umfeld

·        Gesundes makroökonomisches Fundament als Basis: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll in Hinblick auf einen gesunden[3] Euro und die Erweiterung der Euro-Zone verbessert werden, um bei wirtschaftlichem Aufschwung effektiver, bei Abschwüngen flexibler reagieren zu können.

Vertiefung und Ausweitung der wirtschaftlichen Integration: Im Vordergrund stehen dabei für die EK folgenden Bereiche: Recht auf EU-weite Geschäftstätigkeiten, einheitlicher Rechtsrahmen für Corporate Governance und geistiges Eigentum, faire Unternehmenssteuerregelungen in den einzelnen MS, sowie Bessere Gesetzgebung und Reduktion der administrativen Belastungen für Unternehmen. Der DL-Sektor hat für die EK ein großes Wachstumspotential – die Integration sollte daher bis 2010 abgeschlossen sein, jedoch die spezielle Rolle der öffentlichen Dienste erhalten.

 

Investition in Wohlstand (F&E und Infrastruktur)

 


Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Immigration

 

II. Solidarität

Betont wird die Verpflichtung zur Solidarität gegenüber der derzeitigen und künftigen Generationen, die sich durch konkretes Handeln in den folgenden Bereichen ausdrückt:

 

Wirtschaftliche und soziale Kohäsion:

·                    Kohäsionspolitik wird als das Kernelement für die Erweiterung bewertet, das zu wirtschaftlicher Konvergenz und potenziell höherem Wachstum führen soll und am wirkungsvollsten in Verbindung mit den Aktionen zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ist. Darüber hinaus werden insb. die Herausforderungen für ländliche Gemeinden, Küstengebiete und Regionen in äußersten Randlagen betont. Ländliche Entwicklung kann gleichzeitig die Kohäsion stärken und zur besseren Nutzung der natürlichen Ressourcen beitragen.

·                    Die demographische Herausforderung für Europa braucht maßgeschneiderte Antwort sowohl für die ältere Bevölkerungsgruppe als auch die Jugend. Explizit angeführt wird hier ein Pakt für die Jugend.

·                    Die Sozialagenda bietet ein „level playing field für adäquate Sozialstandards. Das europäische Sozialmodell kann Wachstum stimulieren, wenn es als Sicherheitsnetz und Sprungbrett für Wandel wirkt. Notwendige Reformen am Arbeitsmarkt und bei den Sozialschutzsystemen sollten zeitgerecht vorgenommen werden.

 

Solidarität mit künftigen Generationen[4]:

·                                Klimaschutz

·                                Ressourcenmanagement

·                                Notwendigkeit der Entwicklung einer umfassenden „Meerespolitik“

 

Gemeinsame Verantwortung für gemeinsame Werte:

·        Schutz der „fundamental rights“: wichtigste Maßnahmen sind neue Anti-Diskriminierungsgesetze und die „European Agency of Fundamental Rights“. Besonderer Schwerpunkt ist der wirksame Schutz der Rechte der Kinder (gegen wirtschaftliche Ausbeutung und jegliche Form des Missbrauchs – EU als „Blaulicht“ gegenüber der restlichen Welt).

·        Schutz der kulturellen Vielfalt

·        Langfristige Migrationspolitik: gemeinsamer Ansatz zu Rechten/Pflichten von Einwanderern, Unterstützung bei der Integration in die neuen Gesellschaften (unter voller Beachtung der Menschenwürde)


 

III. Sicherheit

 

Die EK hat ihre Prioritäten im JI-Bereich entlang der Vorgaben des Haager-Programms, der Europäischen Sicherheitsstrategie sowie des Mehrjahresprogramms.

 

III.2 Bewältigung des Risikos in der modernen Welt:

 

Die EK schlägt vor:

Ø      Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Einrichtung von Frühwarnsystemen (Einrichtung von „Überwachungsnetzwerken“), Langzeit-Prävention und „immediate response“ besser zu managen.

Ø      Die Sicherheit bei Lufttransporten und Seetransporten zu erhöhen.

Ø      Die Energieversorgung soll durch die Zusammenarbeit mit Hauptproduzenten und Transitländern sowie die ernsthafte Förderung erneuerbarer Energieträger sichergestellt werden.

 

IV. Europa als Partner der Welt

 

Die EK geht davon aus, dass eine entsprechende positive Entwicklung der EU-internen Prioritäten nur dann gelingen kann, wenn man auch auf internationaler Ebene „erfolgreich“ agiert. Die EK formuliert drei spezifische Ziele:

·        Das politische Gewicht der EU muss ihrem ökonomischen Gewicht entsprechen. Dazu bedarf es größerer Kohärenz im auswärtigen Handeln der Union.

·        Europa muss mit einheitlicher Stimme sprechen und effektive Beziehungen zu Schlüsselpartnern (insb. transatlantische Beziehungen) etablieren.

Die Union muss ihren Beitrag zu einem effektiven Multilateralismus leisten; die Architektur internationaler Organisationen muss durch Reformen gestärkt werden; die UNO bleibt die einzige Organisation die weltweite Probleme lösen kann.

 


Legislativvorhaben im EU-Bereich in der Zuständigkeit des BMaA

 

1. Ratifikation des EU-Verfassungsvertrags

 

Ziel: Ratifikation durch Österreich.

 

Stand: Die Ratifikation des Verfassungsvertrags wird folgende Schritte erfordern:

 

·        Erlassung eines Ermächtigungs-B-VG (Regierungsvorlage am 18.1.05 vom Ministerrat angenommen; am 20.1.05 im NR eingelangt; am 17. 2. 05 vom Verfassungsausschuss angenommen).

 

 

 

2. Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union; Ratifikation

 

Ziel: Beitritt BG/RO zur Europäischen Union Jänner 2007.

 

Stand: Verhandlungen zum Beitrittsvertrag (BV) Dez. 2004 abgeschlossen, BV-Text im AStV am 3. Feb. beschlossen, Anfang März finaler Avis der EK, 13. April Zustimmungsvotum des EP, Unterzeichnung am 25. April beim RAA/AB in Luxemburg.

 

Ö. Haltung und Verhandlungsverlauf: Ö hat den Beitritt BG und RO zur EU von Anfang an unterstützt. Abschluss der Verhandlungen mit BG im Juni 2004, mit RO im Dezember 2004. Weiteres Monitoring der Beitrittsvorbereitungen durch die EK; falls diese nach Ansicht der EK nicht ausreichen für Beitritt 2007, ist im BV eine Verschiebungsklausel vorgesehen (Beitritt dann Jänner 2008).

 

3. Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der arabischen Republik Syrien andererseits

 

Ziel: Das Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Syrien ist das achte und letzte in einer Reihe neuer Abkommen mit den Mittelmeerdrittländern, die die Europäische Gemeinschaft zur Stärkung ihrer Mit­telmeerpolitik abgeschlossen hat, um einen Beitrag zur Schaffung eines Raums des Friedens, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität im Mittelmeer zu leisten.

 

Stand: Der Text wurde am 19. Oktober 2004 in Brüssel paraphiert. Die EK erarbeitet derzeit eine Version in allen Amtssprachen der Europäischen Union.

 

Österreichische Haltung und Verhandlungsverlauf : Ö steht dem Abkommen im Sinne einer Verbesserung der Handelsbeziehungen EU-Syrien grundsätzlich positiv gegenüber. Aus dem Assoziationsabkommen entstehen keine direkten finanziellen Verpflichtungen für die Republik Österreich.

 

4. Verordnung zur Errichtung einer Menschenrechtsagentur

 

Ziel: Zum Zweck der Schaffung einer Europäischen Menschenrechtsagentur soll das Mandat der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien erweitert werden. Hauptaufgabe der Menschenrechtsagentur wird sein, menschenrechtlich relevante Informationen zu sammeln, aufzubereiten und damit die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zu unterstützen.

 

Stand: Mit einer Mitteilung der EK vom 25. Oktober 2004 wurde ein öffentlicher Konsultationsprozess eingeleitet, der mit einem öffentlichen Hearing am 25. Jänner 2005 abgeschlossen wurde. Mit dem Verordnungsvorschlag der EK ist im Mai/Juni 2005 zu rechnen.

 

Österreichische Haltung und Verhandlungsverlauf: Österreich begrüßt die Errichtung einer Europäischen Menschenrechtsagentur als Beratungseinrichtung für die Institutionen und Mitgliedstaaten der Union. Die Agentur sollte in der Lage sein, insbesondere Rat, EK und EP menschenrechtliche Expertise zur Verfügung zu stellen und diese somit bei deren politischen und rechtlichen Entscheidungen in menschenrechtlichen Belangen zu unterstützen.

 

 

5. Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits

 

Ziel: Die wichtigsten Ziele des Abkommens sind der Ausbau des politischen Dialogs und die Verstärkung der Zusammenarbeit sowie die Schaffung der Voraussetzungen für ein mögliches Assoziierungsabkommen einschließlich eines Freihandelsabkommens.

 

Stand: Das Abkommen wurde am 15. Dezember 2003 in Rom unterzeichnet. Zur In-Kraft-Setzung des Abkommens ist der Ministerrat zu befassen und dieses anschließend dem Nationalrat zur Genehmigung zuzuleiten.

 

Österreichische Haltung und Verhandlungsverlauf: Ö hat das Vorhaben stets unterstützt und ist bemüht, das innerstaatliche Genehmigungsverfahren bis zum EU-Lateinamerika-Gipfel während der öst. EU-Präsidentschaft abzuschließen.

 

6. Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut (EFI)

 

Ziel: Um insbesondere auf die künftige Ausrichtung des EFI vermehrt Einfluss zu nehmen, soll Österreich die Stellung einer Vertragspartei der geplanten Konvention übernehmen.

 

Stand: Vier Länder sind bereits Mitglied, Ratifizierung läuft in weiteren 5 EU-MS, Abkommen tritt mit 8 Ratifizierungen in Kraft.

 

Österreichische Haltung: Das am 28. August 2003 in Joensuu / Finnland auch von Österreich unterzeichnete Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut (EFI) verleiht dem EFI den Status einer internationalen Organisation. Um bestmögliche Synergien zu erzielen, hat Österreich schon bisher mit dem Europäischen Forstinstitut zusammengearbeitet.

 

 

7. Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit

 

Ziel: Die Verordnung soll die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern nach 2007 regeln.

 

Stand: Die EK hat im Oktober 2004 einen Vorschlag für dieses Instrument vorgelegt. Die Verhandlungen zu den Bestimmungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe hat ebenso wie die Behandlung im EP begonnen. Da die finanzielle Dotierung des Instruments im Rahmen der neuen finanziellen Vorausschau geregelt werden muss ist unwahrscheinlich, dass es schon 2005 zu einer Annahme kommen kann.

Die Frage des geografischen Geltungsraumes dieses Instruments und die Höhe der Dotierung werden auch von der Entscheidung der EU zur Budgetisierung des Europäischen Entwicklungsfonds berührt.

 

Österreichische Haltung: Die Einrichtung eines solchen Instruments ist unabdingbar. Ö bemüht sich um mehr Klarheit im Bereich der Zielbestimmungen. Für Österreich besteht außer bei der Finanzdotierung auch im Bereich der Komitologie Diskussionsbedarf.

 

 


Wichtige Daten 2005:

 

 

Abschluss des Ratifikationsverfahrens des Verfassungsvertrags in Ö in zeitlicher Nähe zum 50-jährigen Jubiläum der Unterzeichnung des Staatsvertrages.

 

Beim ER im März soll eine Halbzeitbilanz der Lissabonstrategie stattfinden.

 

Beim Europäischen Rat im Juni 2005 ist eine politische Einigung zum EU Finanzrahmen für den Zeitraum von 2007-2013 geplant.

 

Der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien soll im April 2005 unterzeichnet werden.

 

EU-Türkei: Verhandlungseröffnung voraussichtlich am 3.10 2005.

 

EU-Kroatien: Verhandlungseröffnung voraussichtlich am 17. 3. 2005.

 

Justiz und Inneres: Aktionsplan des „Haager Programms“ soll im Laufe des Jahres durch die Kommission festgelegt werden.

 

 

Europäische Räte:

22/23. März

16/17. Juni

27/28. Oktober

15/16. Dezember

 

 

 

 



[1] Das „Schnellstartprogramm" betrifft eine Reihe von Vorhaben in den Bereichen Verkehr, Energie, Telekommunikation, Forschung, Innovation und Entwicklung. Es gibt folgende fünf Verkehrsprojekte, die Ö berühren: 1. Brennertunnel bzw. Schienenverbindung Berlin-Verona; 2.Schienenverbindung Paris-Wien-Bratislava; 3. Binnenwasserstraße Rhein/Main/Donau (Wien/Bratislava); 4. Schienenverbindung Athen-Budapest-Wien-Prag-Nürnberg (Budapest-Sopron-Wien); 5. Autobahnverbindung Brünn-Wien (Bratislava).

 

[2] (Art. I-26 Abs 1)

[3] Keine Erwähnung von „stabil“ und „stark“

[4] In der Einleitung wird unter diesem Punkt  auch die Sicherstellung der Energieversorgung erwähnt.