JAHRESVORSCHAU DES BMLFUW 2005

AUF DER GRUNDLAGE DES

LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMMS DER KOMMISSION

SOWIE

DES OPERATIVEN JAHRESPROGRAMMS DES RATES

 

 

 

                                                Wien, am 28.2.2005

 

 

A)                LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION

 

1) Verfahren:

 

Die EK legte dem EP und Rat im Februar 2004 ihre „Jährliche Strategieplanung 2005“ vor. Die von der EK genannten Prioritäten wurden im April 2004 im Wege des vereinfachten Verfahrens (aufgrund der Amtwechsel im Jahr 2004) von Europäischem Parlament und Rat genehmigt. Die EK legte am 26.1.2005 ihr endgültiges Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2005 vor (KOM(2005) 15).

 

2) Aufbau des Arbeitsprogramms der EK für 2005

 

Das Programm besteht aus einem zusammenfassenden Überblick der Prioritäten sowie den wichtigsten, laufenden Aktionen. Im Anhang I werden sämtliche Vorschläge, welche die EK im Rahmen des Arbeitsprogramms erlassen wird, aufgelistet. Anhang II enthält Vorschläge, die dem Gesetzgeber zur Verabschiedung vorliegen und Anhang III eine Aufzählung jener in Anhang I genannten Vorschläge, welche besonders zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds beitragen werden.

 

3) Prioritäten für 2005 im Umweltbereich

 

·                    Nachhaltige Entwicklung: Review EU SDS+Mid-term-Review/Lissaboner-Strategie

 

Im Jahr 2005 wird sowohl die „Lissabonner Strategie zur ökonomischen, sozialen und ökologischen Erneuerung der EU“ als auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie einer Überprüfung unterzogen (Lissabonner Strategie: Halbzeitüberprüfung; EU-Nachhaltigkeitsstrategie: Komplett-Review). Beide Strategien sind wichtig, um die EU zu einer „Nachhaltigkeitsunion Europa“ zu machen (siehe dazu auch Beschluss der Bundesregierung vom Juni 2004: 2. Arbeitsprogramm zur Umsetzung der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie). Die Lissabonner Strategie ist bis 2010 angelegt und konzentriert sich auf die Themen Wachstum und Beschäftigung. Bei der längerfristig angelegten EU-Nachhaltigkeitsstrategie, die auch die globale Dimension (WSSD/Johannesburg Weltgipfel-Follow up) umfasst, stehen nicht-nachhaltige Trends sowie Strategien und Maßnahmen zu deren Bekämpfung im Mittelpunkt. Ziel der EU-Umweltminister ist es, die Umweltdimension in der Lissabonner Strategie weiter zu stärken (z.B. im Rahmen der Vorbereitungen/Schlussfolgerungen für den Frühlingsgipfel im März 2005). Die Botschaft der EU-Umweltminister ist: Umwelt soll von Wirtschaft nicht länger als Hemmschuh/Kostenfaktor gesehen werden, sondern als Chance und Innovationsfaktor. Win-Win-Möglichkeiten bestehen vor allem im Bereich der Umwelttechnologien; zentrales Instrument ist hier der ETAP (Environmental Technology Action Plan), damit im Zusammenhang Themen wie die ökologische Beschaffung (Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors), öko-effiziente Innovationen im Produktbereich (Öko-Design) und die Förderung der Eco-Industries. Besonders relevant ist auch der laufende Review der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Die EK wird im Laufe des Jahres 2005 eine zweite Mitteilung vorlegen, die einen Vorschlag für eine „Neufassung“ der EU-Nachhaltigkeitsstrategie enthalten soll; danach ist ein Beschluss durch den Europäischen Rat geplant; dieser Beschluss der neuen EU-Nachhaltigkeitsstrategie könnte ev. auch für die Ö EU-Präsidentschaft im März 2006 relevant werden. Aus Ö Sicht sollte im Rahmen der Überarbeitung der Strategie noch stärker auf die Themen „Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung“ sowie die wichtige Rolle der Bildung für die Umsetzung einer Nachhaltigen Entwicklung eingegangen werden. Zentrales Ö Anliegen ist die Balance und Ausgewogenheit zwischen den drei Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft/Soziales.

 

·                    Thematische Strategien

 

Basierend auf den Prioritäten des 6. Umweltaktionsprogramms wird die Europäische Kommission im Laufe des Jahres 2005 sieben thematische Strategien in den Bereichen Boden, Pestizide, Meeresumwelt, Luft, Abfälle, nachhaltige Ressourcennutzung und städtische Umwelt vorlegen. Mit Ausnahme der letzten beiden werden diese Strategien auch Legislativvorschläge enthalten. Die thematische Strategie zur Luft wird auch Emissionsgrenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge (Euro V-Standards) enthalten. Österreich ist insbesondere an Luft und städtischer Umwelt interessiert.

 

·                    Klimawandel/Kyoto-Protokoll

 

Wichtigste laufende Aktion ist die Einführung des neuen Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen und die Umsetzung der Vereinbarungen von Kyoto.

 

Das In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 leitet eine neue Phase der internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels ein; die Umsetzung der im Protokoll enthaltenen Bestimmungen ist voll angelaufen. Nun gilt es, innerhalb der EU die Weichenstellungen für die Verpflichtungsperioden nach Kyoto  vorzunehmen und mittel- bis langfristige Reduktionsziele (Zeithorizont 2030 bis 2050) festzulegen (dies soll beim Frühlingsgipfel 2005 erfolgen) und auf internationaler Ebene zu vertreten. Dazu sind erhebliche Emissionsverringerungen der Treibhausgase insbesondere in Industrieländern notwendig.  (Die                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 EK denkt hier u.a. auch an neue Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz); jedoch sollen auch die Schwellenländer unter den Entwicklungsländern einen Beitrag im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten. Vordringlich ist jedenfalls die verstärkte Weiterführung bestehender und geplanter Klimaschutzmaßnahmen auf nationaler und EU-Ebene.

 

·                     Rechtsvereinfachung („Better Regulation“)

 

Die EK möchte ihre Strategie zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds im 1. Quartal 2005 neu ankurbeln. Anfang 2005 wird die EK einen Bericht über die Umsetzung des Aktionsrahmens für die „Aktualisierung und Vereinfachung des acquis communautaire“ vorlegen und – im Zuge ihres fortlaufenden Arbeitsprogramms für die Vereinfachung – ihre Pläne für weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften erläutern. Die EK wird auch zum Frühjahrsgipfel im März 2005 einen Aktionsplan im Rahmen der Lissabon Strategie vorlegen. Der Rat Wettbewerbsfähigkeit billigte im November 2004 eine Prioritätenliste für die Vereinfachung auf Grundlage von Anregungen aus den Mitgliedstaaten und forderte die EK auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Vorschlagsliste umfasst im Umweltbereich folgende Prioritäten:

 

-          Pflanzenschutzmittel

-          Altöl

-          Abfallrichtlinie

-          Gefährliche Abfälle

-          Abfallverbrennung

 

Im Rahmen der Better Regulation-Initiative soll auch die Folgenabschätzungsprüfung (Impact Assessment) durch die EK in das Gesetzgebungsverfahren auf Ratsebene integriert werden. Demnach soll auch der Rat eine eigene Folgenabschätzung bei Legislativvorschlägen durchführen, wobei die RAG Wettbewerbsfähigkeit eine Überprüfungs- und Unterstützungsfunktion übernehmen soll. Dem AstV I soll dabei eine koordinierende Rolle zukommen.

 

Die EG-Umweltgesetzgebung stellt einen der prioritären Bereiche für Vereinfachungsvorhaben sowie für die Durchführung von Folgenabschätzungen dar. Aus Sicht des BMLFUW ist die Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts grundsätzlich zu befürworten, allerdings sollte die Entscheidungskompetenz des Rates gemeinsam mit dem Europäischen Parlament nicht geschmälert werden. Eine mögliche Lösung wäre, die umfassende Folgenabschätzung vor Ausarbeitung des EK-Vorschlags vorzunehmen. Eine obligatorische Berücksichtigung der Folgenabschätzung während des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere der Wettbewerbsaspekte, könnte eventuell eine Einschränkung der Zuständigkeiten des Rates und des Parlaments im Rahmen der EU-Umweltpolitik bedeuten.

 

4) Vorschläge zur Annahme der EK im Umweltbereich:

 

Neben den thematischen Strategien werden hier insbesondere folgende Vorschläge genannt:

 

-          Mitteilung betreffend die Beherrschung der Auswirkungen des Flugverkehrs auf den    Klimawandel

-          Mitteilung über Strategien zum Klimawandel

-          Mitteilung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2010

 

5) Vorschläge zur Annahme durch den Gesetzgeber im Umweltbereich:

 

·                     2. Lesung

 

-          Badegewässer-RL (COD/2002/254)

 

Inhalt u. österreichische Position:

Die derzeit geltende RL 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer entspricht in wesentlichen Punkten nicht mehr dem heutigen Wissensstand. Am 24. Oktober 2002 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer (KOM(2002) 581) vor.

 

Dem Vorschlag der EK zufolge soll ein Bewirtschaftungskonzept und eine umfassende Information/Einbeziehung der Öffentlichkeit an die Stelle des derzeit bestehenden Systems treten, bei dem es in erster Linie um die Überwachung und Einhaltung von Leit- bzw. Grenzwerten geht.

 

Aus Ö Sicht wird die Überarbeitung der RL aus dem Jahr 1976 sehr begrüßt. Die im Juni 2004 gefundene politische Einigung war für Ö als Kompromisspaket akzeptabel. Derzeit findet die 2. Lesung im Europäischen Parlament statt. Sollte das EP – wie derzeit im Gespräch – auch Freizeitaktivitäten in den Anwendungsbereich der RL hineinreklamieren, könnte dies aus Ö Sicht unter Umständen problematisch sein.

 

 

 

 

-          Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (COD/2003/107)

 

Inhalt:

Der Vorschlag der EK zielt darauf ab, Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie festzulegen. Mit diesem Richtlinienvorschlag soll eine eigene Regelung für Bergbauabfälle geschaffen werden, sodass diese spezifischen Abfälle nicht mehr der Abfallrahmenrichtlinie bzw. ihrer Tochterrichtlinien (z. B. Deponierichtlinie) unterliegen. Der Vorschlag enthält insbesondere Bestimmungen über den Bau und Betrieb von Abfallentsorgungseinrichtungen inklusive dem Genehmigungsverfahren und der Stilllegung dieser Einrichtungen sowie Regelungen über Abfallbewirtschaftungspläne für Abfallentsorgungsanlagen. Weiters sind Bestimmungen über die Sicherheit dieser Einrichtungen, über die finanzielle Sicherheitsleistungspflicht und die Inventarisierung stillgelegter Abfallentsorgungseinrichtungen enthalten.

 

Österreichische Position:

Der Vorschlag wird grundsätzlich begrüßt. Ein Problem betrifft aber die Formulierung des Geltungsbereiches. Der Vorschlag gilt für die Bewirtschaftung aller mineralischen Abfälle die beim Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Lagern von mineralischen Rohstoffen sowie beim Betrieb von Steinbrüchen entstehen, sofern sie nicht aus bestimmten Gründen ausgenommen sind. Demgemäß gilt die Richtlinie grundsätzlich für alle Abfälle aus dem Bergbaubereich.

 

In den Erwägungsgründen werden mineralische Abfälle, die an einen anderen Ort, welcher keine Bergbauanlage ist, verbracht werden, von der Richtlinie ausgenommen. Damit ist eine weitere Einschränkung vorgesehen, die sich nicht im Text der Richtlinie wieder findet. Da diese Einschränkung gewollt ist, sollte dieser auch im Text der Richtlinie Eingang finden.

 

Zum Vorschlag der EK liegt derzeit ein Gemeinsamer Standpunkt vor. Ö hat sich der Stimme enthalten.

 

-          Verordnung über die Verbringung von Abfällen (COD/2003/139)

 

Inhalt:

Derzeit ist die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der EG auf grenzüberschreitende Verbringungen von Abfällen anzuwenden. Die Verordnung legt dabei das Überwachungsverfahren fest, nach dem die Verbringung zu erfolgen hat. Welches Verfahren dabei Anwendung findet, ist abhängig von der Art der Abfälle (Unterteilung in drei Listen) und welcher Behandlung (Verwertung oder Beseitigung) diese zugeführt werden.

 

Aufgrund von Problemen, die sich in der Anwendung, Verwaltung und Durchsetzung dieser Verordnung ergaben, hat die EK eine Überarbeitung vorgeschlagen. Außerdem soll eine Harmonisierung mit den Bestimmungen des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung und mit dem OECD-Beschluss C(2001)107/FINAL über die Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung erfolgen.

 

Wie auch in der derzeit geltenden Verbringungsverordnung legt der Verordnungsvorschlag abhängig nach der Art der Abfälle und der Behandlung, der sie zugeführt werden, das Kontrollverfahren fest. Im Vorschlag erfolgte dabei eine Kürzung auf zwei Abfalllisten (Grün und Gelb) und zwei Verfahren. Abfälle der Grünen Liste, die zur Verwertung bestimmt sind, unterliegen dabei keiner Notifizierungspflicht. Alle anderen zur Verwertung bestimmten Abfälle, und alle Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, unterliegen der Verpflichtung einer vorherigen schriftlichen Notifizierung und Genehmigung. Nicht gelistete Abfälle und Abfallmischungen, die ebenfalls nicht gelistet sind, unterliegen dabei ebenfalls dem strengsten Verfahren.

 

Österreichische Position:

Die Neufassung wird grundsätzlich begrüßt und enthält viele Verbesserungen (insbesondere im Bereich Umweltdumping und die Möglichkeit von Verfahren mittels Elektronisches Datenmanagement).

 

Zum Vorschlag liegt derzeit ein gemeinsamer Standpunkt vor. Aus Ö Sicht sind aber Verbesserungen bei der Regelung betreffend tierische Nebenprodukte notwendig.

 

-          F-Gase-Verordnung (COD/2003/189):

 

Inhalt u. österreichische Position:

Der Anteil der fluorierten Treibhausgase (diese Substanzen übertreffen die klimagefährdende Wirkung des Kohlendioxid um das bis zu 24 000-fache) betrug im Jahr 1995 ca. 2 % der gesamten Treibhaus­gasemissionen. Der Sektor wächst außerordentlich stark - bis 2010 wird ohne wirksa­me Maßnahmen der Anteil auf ca. 5 % der Gesamtemissionen ansteigen. Ö hat hier, wie auch Dänemark, in Umsetzung der nationalen Klimastrategie eine Verordnung zum Chemikaliengesetz erlassen, die das prognostizierte, starke Wachstum verhindert. Im August 2003 präsentierte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verord­nung zur Regelung der fluorierten Treibhausgase. Der am Umweltrat im Oktober 2004 erzielt Gemeinsame Standpunkt gliedert sich in zwei Normen, wobei die Verordnung eine geteilte Rechtsgrundlage (175+95) besitzt, und die Richtlinie auf Art. 95 basiert. Leider war dieser „Kompromiss“ aus österreichischer Sicht nicht akzeptabel, weil die Harmoni­sierung gerade dort greift, wo Ö Maßnahmen zur Erfüllung seiner Kyoto-Verpflichtungen bereits getroffen hat, d.h. in diesem Fall würde ein Großteil der nationalen Beschränkungen in Ö und DK fallen. Ö wird sich nun auf Ebene des EU - Parlaments um eine Lösung bemühen, welche die Beibehaltung der Umweltstandards bei F-Gasen sichert.

 

-          Richtlinie betr. Arsen, Cadmium, Nickel und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Umgebungsluft (COD/2003/173):

 

Inhalt:

Die 4. Tochter-RL regelt die Immission von Schwermetallen (Arsen, Kadmium, Quecksilber und Nickel) sowie von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser-stoffen (PAK).

Abweichend von den vorhergehenden Tochter-RL, in denen Grenzwerte (Ausnahme Ozon) eingeführt wurden, sind jedoch ausschließlich Zielwerte enthalten:

 

Schadstoff

Zielwert

Arsen

6 ng/m³

Kadmium

5 ng/m³

Nickel

20 ng/m³

Benzo(a)pyren

1 ng/m³

 

Die Richtlinie wurde am 15. November 2004 im Europäischen Rat für Bildung, Jugend und Kultur als A-Punkt angenommen und ist binnen 24 Monaten in nationales Recht umzusetzen.

 

Die nationale Umsetzung wird durch eine Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft stattfinden.

 

 

 

·                     1. Lesung

 

-          Richtlinie zum Schutz des Grundwassers (COD/2003/210):

 

Inhalt:

Die Richtlinie zielt darauf ab, Regelungslücken in der Wasserrahmenrichtlinie (welche im Übrigen im Jahr 2013 ausläuft) im Bereich Grundwasserschutz zu schließen. Der RL-Vorschlag legt Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen Zustandes des Grundwassers und Kriterien für die Ermittlung steigender Trends sowie die Festlegung des Ausgangspunktes für die Trendumkehr fest. Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen zur Begrenzung der Grundwasserverschmutzung.

 

Österreichische Position:

Ö misst dem Grundwasserschutz eine große Bedeutung zu, da seine Trinkwasserversorgung fast ausschließlich auf Grundwasser basiert. Wichtig für Ö ist eine klare Zielbestimmung, die zumindest auf die Trinkwassergewinnung mit ausgerichtet ist. Weiters darf die Überschreitung der Qualitätsziele bereits bei einer einzigen Messstelle für einen einzigen Parameter nicht dazu führen, dass der gesamte Grundwasserkörper als schlecht eingestuft wird. Neue, über die Wasserrahmen-RL hinausgehende Berichtspflichten sollten vermieden werden.

 

-          Verordnung über die Anwendung der Aarhus-Bestimmungen auf die Gemeinschaftsinstitutionen (COD/2003/242)

 

Inhalt:

Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass die 3 Säulen der Aarhus-Konvention – Zugang zu Umweltinformationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltrelevanten Verfahren und Rechtsdurchsetzung in Umweltangelegenheiten – auch auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft Anwendung finden sollen, wo das noch nicht der Fall ist.

 

Österreichische Position:

Der Rat hat im Dezember 2004 eine politische Einigung über den Verordnungsvorschlag getroffen (noch kein Gemeinsamer Standpunkt des Rates, daher auch keine Behandlung des EP in 2. Lesung). Ö hat die politische Einigung mit der Zielsetzung unterstützt, dass die EU als Vertragspartei bei der 2. Aarhus-Konferenz im Mai 2005 in Kasachstan auftreten kann und ihre Glaubwürdigkeit stärken kann.

 

-          Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (COD/2003/246)

 

Inhalt:

Die EK legte im Oktober 2003 - als drittes Element der Aarhus-Konvention - auch einen Richtlinienvorschlag über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vor. Dadurch soll Art. 9(3) des Übereinkommens (umweltrechtliche Überprüfungsverfahren) im EG-Recht harmonisiert werden.

Österreichische Position:

Die vorgeschlagene Richtlinie ist aus Ö Sicht nicht als zwingende Voraussetzung für die Ratifikation der Aarhus Konvention zu sehen. Grundsätzlich sind die Ziele, die die Kommission mit dem Richtlinienvorschlag verfolgt, begrüßenswert - eine verbesserte praktische Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts muss den Mitgliedsstaaten ein Anliegen sein. Bei der Wahl und Ausgestaltung des Mittels zur Erreichung dieser Ziele berücksichtigt die Richtlinie jedoch wenig die in den europäischen Staaten bestehende Rechtstradition. Die Ausgestaltung des Rechtsschutzes sollte im Wesentlichen dem nationalen Recht überlassen bleiben. Da die Aarhus-Konvention selbst den Vertragsparteien in dieser Frage einen sehr großen Umsetzungsspielraum lässt, sollte diese Flexibilität durch europarechtliche Vorgaben nicht auf unverhältnismäßige Weise eingeschränkt werden.  Luxemburg beabsichtigt,  im Rat eine Diskussion zu führen, ob die Verhandlungen aber tatsächlich aufgegriffen werden, ist derzeit noch unklar.

-          Verordnung betreffend die Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Verbot von chemischen Stoffen („REACH“) (COD/2003/256) sowie Richtlinie zur Änderung der RL 67/548/EWG (COD/2003/257):

 

Inhalt und österreichische Position:

Den Kern der vorgeschlagenen Strategie soll das zukünftige System „REACH" (Registration - Evaluation Authorisation of CHemicals) für marktpräsente und neue Substanzen bilden. Es sieht die Regis­trierung grundlegender Informationen von rund 30.000 Substanzen (Produktionsvolumen von mehr als einer Tonne pro Jahr und Hersteller) in einer zentralisier­ten Datenbank der zukünftigen Europäischen Chemikalienagentur vor. Seitens Ö wurden insbesondere die Forderungen nach besserer Abgrenzung des Geltungsbereiches, der Einführung eines Systems von standardisierten Expositionskategorien und der Einräumung einer zentralen Rolle der Agentur im Bereich der Evaluierung vertreten. In den weiteren Beratungen des REACH-Vorschlages wird besonders darauf geachtet werden, dass alle Systemelemente (Registrierung, Evaluierung, Zulassung, Verbote und Beschränkungen) effektiv und effizient funktionieren und so zusammenspielen, dass  die Substitution von bedenklichen Stoffen durch bessere Alternativen eindeutig begünstigt wird.

 

-          Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE) (COD/2003/260)(s. S. 8 unten)

 

-          Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren (COD/2003/282)

 

Inhalt:

Die EK legte im Dezember 2003 einen Entwurf einer Richtlinie vor, die nunmehr alle Batterien und Akkumulatoren ganzheitlich erfasst und die eine Sammlung und stoffliche Verwertung aller Batterien sowie zur Überprüfung Müllanalysen vorsieht.

 

Österreichische Position:

Eine Politische Einigung wurde im Rat am 20. Dezember 2004 gefunden. Die 2. Lesung des EP hat derzeit noch nicht begonnen. Ö tritt für ein weitgehendes Verbot von Cadmium in Batterien und Akkumulatoren ein. Die vorgeschlagene unbefristete Ausnahme für kabellose Elektrowerkzeuge wird von Ö daher in dieser Form nicht unterstützt. Aus Ö Sicht denkbar wäre ein grundsätzliches Verbot von Nickel-Cadmium-Batterien in kabellosen Akkuwerkzeuggeräten, welches aber hinsichtlich der Übergangsfristen flexibel ist. Aus Ö Sicht sollte auch ein ambitioniertes Sammelziel angestrebt werden.

 

-          Richtlinie über humane Fangnormen (COD/2004/183)

 

Inhalt:

Die EU beabsichtigt, im Rahmen dieser Richtlinie die auf internationaler Ebene vereinbarten humanen Fangmethoden umzusetzen, um den Tierschutz und den Schutz bestimmter Arten  zu fördern und auszubauen. Der Vorschlag legt humane Fangmethoden fest sowie Anforderungen an Fangmethoden, technische Bestimmungen bezüglich Tests für Fangmethoden und die Zertifizierung von Fallen, die für den Fang bestimmter Arten verwendet werden.

 

Österreichische Position:

 

Nachdem Tierarten, die in Anhang I genannt sind, teilweise dem Jagdregime und teilweise dem Tierschutzregime unterliegen, liegt das besondere Interesse Ö an einer Abstimmung der EU-Vorschriften mit einschlägigen, österreichischen Tierschutznormen und Jagdbestimmungen.

 

-          Richtlinie zur Errichtung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft (INSPIRE) (COD/2004/175):

 

Inhalt und österreichische Position:

Aus Ö Sicht wird die Initiative der EK zur Harmonisierung von Geodaten und zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft prinzipiell begrüßt. Problematisch ist aber die Frage des mit der Umsetzung des Richtlinienvorschlages verbundenen, zusätzlichen Kosten- und Arbeitsaufwands. Das tatsächliche Ausmaß wird dabei stark von den noch zu erlassenden Durchführungsbestimmungen abhängen. Bei der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen muss daher ein pragmatischer Ansatz verfolgt werden.

 

Auch das Verhältnis von INSPIRE insbesondere zu RL 2003/98/EG (Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) und RL 2003/4/EG (Zugang zu Umweltinformationen) sollte aus Ö Sicht geklärt werden. Die Frage der Gebührenverrechnung für den Austausch von Geodaten zwischen Behörden ist derzeit umstritten. Kritisch hinterfragt wird, ob tatsächlich alle vorgeschlagenen Durchführungsbestimmungen benötigt werden. Auch das von der EK vorgeschlagene Komitologieverfahren zur Anpassung der Anhänge I, II und III wird kritisch gesehen.

 

-          Verordnung betreffend das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) (COD/2004/218)

 

Inhalt und österreichische Position:

LIFE+ ersetzt das seit Langem bestehende Umweltförderungsinstrument LIFE der Europäischen Union. LIFE+ weist gegenüber der bestehenden Verordnung wesentliche Änderungen auf: so sollen die Natura 2000-Gebiete über die ländliche Entwicklung und die Technologieprojekte über das neue Instrument "CIP" (Competitiveness and Innovation Program) gefördert werden. LIFE+ soll sich hingegen wesentlich der Förderung der Kommunikation und des Informationsaustausches widmen.

 

Die Verhandlungen laufen derzeit auf Ratsarbeitsgruppenebene. Eine Reihe von Mitgliedstaaten haben bereits Einwände im Hinblick auf wesentliche Teile des von der EK vorgeschlagenen Verordnungstexts vorgebracht. Auch Ö hat einige Änderungsvorschläge eingebracht.

 

-          Verordnung über ein Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (COD/2004/231)

 

Inhalt:

Der Verordnungsvorschlag hat die Schaffung eines Registers zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (Europäisches PRTR) zum Ziel, das in Form einer öffentlich zugänglichen Datenbank errichtet wird. Damit wird das UN-ECE PRTR Protokoll über ein Schadstoffregister im Rahmen der Aarhus Konvention auf europäischer Ebene umgesetzt und das bestehende europäische Schadstoffemissionsregister (EPER) abgelöst.

 

Österreichische Position:

Da der Verordnungsvorschlag im Wesentlichen lediglich das UN-ECE PRTR Protokoll umsetzt, ist eine Einigung mit dem EP in 1. Lesung unter luxemburgischer bzw. britischer Präsidentschaft aussichtsreich. Die Haltungen der MS, so auch von Ö, sind durchwegs positiv, da der Verordnungsvorschlag Kompatibilität mit dem UN-ECE PRTR Protokoll gewährleistet.

 

B)               OPERATIVES JAHRESPROGRAMM DES RATES

 

1)                 Verfahren

 

Die Geschäftsordnung des Rates bestimmt folgende Modalitäten für die Festlegung des operativen Jahresprogramms (eine formale Annahme des Programms durch den Rat allgemeine Angelegenheiten ist dabei nicht vorgesehen):

 

„Auf der Grundlage dieses mehrjährigen Strategieprogramms und entsprechenden Konsultationen legen die beiden MS, die im folgenden Jahr den Vorsitz innehaben, gemeinsam einen Entwurf eines operativen Jahresprogramms für die Tätigkeit des Rates im folgenden Jahr vor. Dieser Programmentwurf wird dem RAA/AB jedes Jahr im Dezember unterbreitet. Dieser Entwurf berücksichtigt unter anderem auch die einschlägigen Ergebnisse des Dialogs über die für das jeweilige Jahr geltenden politischen Prioritäten, der auf Initiative der Kommission stattfindet. Auf der Grundlage der Beratungen des (...) RAA wird dieses Programm von den beiden betreffenden Vorsitzen endgültig festgelegt.“

 

Die beiden Vorsitze Luxemburg (LUX) und das Vereinigte Königreich (UK) präsentierten ihr gemeinsames Jahresprogramm für 2005 am 22.12.2004 (Dok. 16299/04). LUX und UK planen, während ihrer aufeinander folgenden Präsidentschaften eng zusammenzuarbeiten.

 

2)                 Inhalt des operativen Jahresprogramms 2005 im Umweltbereich

 

Im Jahresprogramm für 2005 sind die wichtigsten Arbeiten aufgeführt, die die beiden Vorsitze voranbringen werden. Im Umweltbereich sind dies insbesondere:

 

·                     Nachhaltige Entwicklung (siehe oben/S. 1)

 

·                     Thematische Strategien (s. auch oben/S. 2)

 

Der Rat wird im Einklang mit den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung für eine stärker ergebnisorientierte, strategische Ausrichtung der Politik in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung sorgen.

 

·                     Klimawandel/Kyoto-Protokoll (s. auch oben/S. 2)

 

Die EU soll dazu beitragen, dass sich eine globale Führung bei der Bekämpfung des Klimawandels herausbildet. Insbesondere werden die beiden Vorsitze die bisherige Dynamik bei der Erarbeitung mittel- und langfristiger Strategien und Ziele der EU in Bezug auf den Klimawandel aufrechterhalten. LUX und UK wollen auch dafür sorgen, dass die EU nachweisen kann, dass sie Fortschritte bei der Erfüllung ihrer Kyoto-Verpflichtungen gemacht hat.

 

·                     Chemikalienpolitik

 

- „REACH“ (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals – s. auch oben/S. 7)

Beide Vorsitze werden sich - ausgehend von den bisher durchgeführten Arbeiten - intensiv mit der REACH-Verordnung befassen, damit bis Ende 2005 eine politische Einigung erzielt werden kann.

-    Richtlinie über bestimmte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Weichmacherölen und Reifen (27. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates) + Richtlinie über Toluol und Trichlorbenzol (28. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates)

 

Eine Politische Einigung ist im Laufe des Jahres 2005 geplant.

 

·                    Finanzierungsinstrument für die Umwelt („LIFE+“)(s. auch oben/S. 8)

 

Die beiden Vorsitze werden alles daransetzen, im Hinblick auf „LIFE+“ (Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt) eine Politische Einigung zu erreichen.

 

·                    Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft („INSPIRE“- s. auch oben/S. 8)

 

Die LUX-Präsidentschaft strebt - mit hoher Priorität - eine Politische Einigung für den Juni-Rat 2005 an.

 

·                    Natur und biologische Vielfalt (s. auch oben/S. 7)

 

Die Beratungen über Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sollen - im Anschluss an die erwarteten Vorschläge der Kommission - fortgesetzt werden. Dies gilt auch für die Richtlinie betreffend humane Fangnormen.

 

·                    Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität (s. auch oben/S. 3, 4, 6, u. 8)

 

Im Hinblick auf die Richtlinie über die Qualität der Badegewässer sowie die Richtlinie über den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen streben die Vorsitze eine Politische Einigung an. Die Beratungen betreffend die Verordnung über ein Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen, über die Richtlinie für prioritäre Stoffe und Emissionskontrollen sowie über die Richtlinie zum Grundwasserschutz sollen fortgesetzt werden.

 

·                    Umweltmanagement (s. auch oben/S. 6)

 

Angestrebt ist eine Politische Einigung betreffend die Verordnung über die Anwendung des Aarhus-Übereinkommens auf die Europäische Gemeinschaft sowie den Beschluss, der es der Gemeinschaft ermöglicht, das Übereinkommen abzuschließen. Die Diskussion im Hinblick auf die noch verbleibenden Maßnahmen des Aarhus-Pakets (insbesondere Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten) sollen fortgesetzt werden.

 

·                    Umwelttechnologien

 

Bei der Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologien (ETAP) sollen unter beiden Vorsitzen Fortschritte erzielt werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die ergriffenen Maßnahmen innovationsfördernd wirken und die Marktdurchdringung bei der Umwelttechnologie begünstigen und dass die Synergien zwischen dem Umweltschutz und einer erhöhten wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit voll ausgeschöpft werden.

 

Ö wird sich an der Erstellung einer „road map“ beteiligen.

 

·                    Natürliche Ressourcen und Abfälle (s. auch oben/S. 4 u. 7)

 

Die Vorsitze werden sich um eine endgültige Einigung im Hinblick auf die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, die Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren und die Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie bemühen.

 

 

 

·                      Nuklearenergie

Besondere Beachtung wollen die Vorsitze den Sicherheitsaspekten schenken. Insbesondere soll eine Einigung über den Beitritt von Euratom zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle sowie zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen herbeigeführt werden. LUX und UK wollen sich auch dafür einsetzen, den vom Rat am 28.6.2004 angenommenen Schlussfolgerungen zur nuklearen Sicherheit und sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle praktische Wirkung zu verleihen. Auch die Verbringung radioaktiver Abfälle, das Abkommen der EU mit Russland und die Frage der Nicht-Verbreitung sollen im Jahr 2005 behandelt werden.

3)                 Inhalt des operativen Jahresprogramms 2005 im Bereich Land- und   Forstwirtschaft sowie Fischerei

 

·                     Landwirtschaft – GAP Reform / Märkte

 

Das übergeordnete Ziel des Sektors ist es, die Landwirtschaft zu einem wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Sektor umzugestalten, der in der Lage ist, mit den für ihn gewährten öffentlichen Mitteln größeren Nutzen für die Öffentlichkeit zu bringen. Die Reform der GAP hat den Weg geebnet für einen nachhaltigeren Umgang mit den Naturressourcen, für eine größere Wettbewerbsfähigkeit dank stärkerer Marktausrichtung in Übereinstimmung mit der Lissabon-Strategie sowie für eine bessere Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen.

 

Insbesondere wird im Jahresprogramm 2005 angestrebt, die Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums zu verabschieden, um die stärkere Berücksichtigung der umweltpolitischen Prioritäten sicherzustellen und so zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beizutragen.

 

Ein weiteres Ziel ist es, zu einem Einvernehmen über die Reform des Zuckersektors sowie über die angeglichene Verordnung über die Finanzierung der GAP zu gelangen. Ferner gibt es Bestrebungen, Fortschritte bei der Verordnung über den ökologischen Landbau zu erreichen.

 

Der Rat wird die Anpassungen der Weinregelung in Angriff nehmen und auf die Fertigstellung des Wein-Abkommens zwischen der EU und den USA hinarbeiten. Ferner sollen die Regelungen für Obst und Gemüse sowie für Flachs und Hanf geprüft und die Verhandlungen in der Welthandelsorganisation zur Änderung ihrer im GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse vorangetrieben werden.

 

Für Österreich von besonderem Interesse sind nachfolgende Themenbereiche:

 

- Ländliche Entwicklungsverordnung neu

 

Die Zukunft der Förderung der ländlichen Entwicklung als zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Die EK hat im Juli 2004 den „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“ beschlossen. Die EK hat in ihrem Vorschlag eine stärkere strategische Neu-Ausrichtung für die Politik des ländlichen Raums vorgesehen. Grundlage dafür ist eine von den Agrarministern festzulegende europäische Strategie. Als Ziel wird im VO-Entwurf die Förderung einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung in der gesamten Gemeinschaft definiert.

 

Österreichische Position:

Österreich hat sich seit jeher für die Stärkung des ländlichen Raums eingesetzt und einen Schwerpunkt auf die Förderung der ländlichen Gebiete gelegt. Österreichs Ziel ist es nunmehr, spätestens zu Beginn des Jahres 2007 über ein genehmigtes Programm für die Ländliche Entwicklung (neu) im Zeitraum 2007 bis 2013 zu verfügen. Von besonderem Interesse ist die Zuteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Mitgliedstaaten. Inhaltlich wird die Mindestdotierung der Achsen, inkl. LEADER, kritisch beurteilt. Österreich vertritt den Standpunkt, dass die Dotierung der Achsen im Rahmen der Subsidiarität den Mitgliedstaaten überlassen werden sollte.

 

- Zucker

 

Am 14. Juli 2004 wurde eine Mitteilung zur Zuckermarktordnungsreform dem Rat vorgelegt, die den Rahmen und die Elemente für die Reform des Zuckersektors vorgibt. Darin sind gravierende Änderungen der bestehenden Zuckermarktordnung wie eine stufenweise Preis- und Quotenkürzung vorgesehen. Der legistischer Vorschlag der EK wird für Anfangs Juli 2005 erwartet.

 

Österreichische Position:

Die Reform wird von Österreich vor allem wegen der externen Zwänge, denen die MO Zucker unterliegt – Zuckerpanel, WTO, präferentieller Marktzugang der LDCs für notwendig gehalten, jedoch wird der EK-Reformvorschlag auf Grund der zu extremen Preis- und Quotenkürzungen und des großen Widerstandes gegen einen grenzüberschreitenden Quotenhandel abgelehnt. Die Forderung einer Verstärkung des Außenschutzes insbesondere ein Mengenmanagement bei den LDC und ein Quotenmanagement für den Westbalkan sowie der Aktionsplan für die AKP Staaten werden seitens Österreichs begrüßt.

 

- Finanzierung der GAP VO

 

Der vorliegende Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sieht die Einrichtung zweier Fonds, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL (Finanzierung der Marktmaßnahmen und anderer Maßnahmen) und des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER (Finanzierung der Landentwicklungsprogramme) vor. Dieser Vorschlag bildet die Rechtsbasis für die Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen durch die beiden Fonds und legt für jeden der Fonds eigene Regelungen zu Mittelbindung, Zahlungsfristen sowie möglichen Kürzungen und Aussetzungen der monatlichen bzw. vierteljährlichen Zahlungen fest. Der Verordnungsvorschlag enthält auch einschlägige Regeln zur Haushaltsdisziplin und berücksichtigt die Reform der GAP.

 

Österreichische Position:

Der vorliegende Vorschlag wird seitens Österreichs grundsätzlich begrüßt, insbesondere was die Einrichtung der zwei Fonds bzw. die Zusammenführung der Finanzierungsinstrumente als verwaltungstechnische Vereinfachung betrifft. Die Regelungen zur Einhaltung der Obergrenzen gemäß der Haushaltsdisziplin (GAP Reform 2003) bedarf besonderer Aufmerksamkeit für eine zufrieden stellende Lösung.

 

·                     Veterinärsektor

 

Ziel ist es weiter an der Verbesserung der Tiergesundheit (Geflügelpest, Aquakultur), des Tierschutzes (unter anderem Vorschlag betreffend Masthühner) und der öffentlichen Gesundheit (BSE und tierische Nebenprodukte) zu arbeiten. Die Überprüfung des Veterinärfonds und die Arbeit an den Kommissionsvorschlägen zur Überarbeitung und Konsolidierung der vorhandenen Rechtsvorschriften betreffend Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs, kann nunmehr in Angriff genommen werden.

 

Das BMLFUW unterstützt jegliche Bestrebungen, die zu einer Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes führen und im Interesse der öffentlichen Gesundheit stehen. Der Bereich der Veterinäragenden wird federführend durch das BMGF betreut.

 

·                     Lebensmittelsicherheit/Phytosanitärer Bereich      

 

Der Rat wird die Arbeit an den Vorschlägen für eine Verschärfung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts vorantreiben, wie im Weißbuch der Kommission zur Lebensmittelsicherheit aus dem Jahr 2000 vorgesehen. Die Arbeit im Bereich Lebensmittelsicherheit wird auch einen neuen Vorschlag zu neuartigen Lebensmitteln beinhalten.

 

Die Frage der Koexistenz von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen und herkömmlichen Pflanzen bzw. ökologischen Ackerbaukulturen wird weiter behandelt werden. Der Rat beabsichtigt die Beratungen über Höchstgehalte an Pestizidrückständen abzuschließen und die Arbeiten zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, zur Revision der Rechtsvorschriften zur Futtermittelkennzeichnung, zum Saatgut und am Vorschlag für eine Verordnung über cadmiumhaltige Düngemittel aufzunehmen.

 

Koexistenz

 

Die Frage der Koexistenz, also die Ermöglichung des ungehinderten nebeneinander stattfindenden Anbaus von Gentechnisch veränderten Kulturen und herkömmlichen Kulturen, ist für Österreich von besonderem Interesse. Zwei Jahre nach Veröffentlichung der Empfehlung der EK im Juli 2003 mit Leitlinien für die Koexistenz, wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament auf der Grundlage von Auskünften der MS über die Umsetzung der Maßnahmen berichten und dabei gegebenenfalls eine Bewertung aller etwa erforderlich werdender Schritte vornehmen.

 

Österreichische Position:

Österreich hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, gemeinschaftliche Regelungen in diesem Bereich zu bewirken, da es sich bei der Koexistenz um ein grenzübergreifendes Problem handelt. Leider ist die EK darauf nicht eingegangen. Das Sammeln von Berichten aus den MS über einzelstaatliche Maßnahmen in diesem Bereich kann jedoch dazu führen, dass die Erkenntnis eines dringenden gemeinschaftlichen Harmonisierungsbedarfes entsteht, was dem österreichischen Interesse sehr nutzen würde

 

Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

 

Die Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist nach zirka einem Jahrzehnt Diskussion Mitte 1991 verabschiedet worden und Mitte 1993 in Kraft getreten. Von einer zentralen Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel auf Gemeinschaftsebene wurde abgesehen und mit unterschiedlichen Umweltbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten begründet. Die Zulassung der Pflanzenschutzmittel verbleibt daher auch weiterhin im Kompetenzbereich der einzelnen Mitgliedstaaten.

 

Nach mehr als 10 Jahren nach der Veröffentlichung der Richtlinie 91/414/EWG bzw. mehr als 8 Jahren nach deren Inkrafttreten ist ein Abänderungsbedarf hinsichtlich der Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln, Zonenzulassung etc. dringend gegeben.

 

Österreichische Position:

Österreich spricht sich für eine möglichst weitgehende Zentralisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union aus. Zumindest ein regionaler Ansatz zur Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll erreicht werden

 

 

 

·                     Forstwirtschaft

 

Die Arbeiten im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder sollen fortgesetzt werden, indem der Aktionsplan der Gemeinschaft für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) vorangetrieben und auf eine Einigung in Bezug auf die Verordnung zur Einrichtung eines freiwilligen Genehmigungssystems für Holzeinfuhren hingearbeitet werden soll. Der Rat wird eine Bewertung der Forststrategie der EU vornehmen und die Erörterungen zu künftigen internationalen Regelungen für Wälder im Rahmen des V. Waldforums der Vereinten Nationen (UNFF V) weiterführen.

 

·                     Fischerei

 

Im Rahmen der reformierten GFP sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um für mehr Nachhaltigkeit im Fischereisektor zu sorgen, indem die Arbeit an einer Reihe von Vorschlägen für Bestandserhaltungsmaßnahmen (Wiederauffüllungs- bzw. Bewirtschaftungspläne), an umweltfreundlichen technischen Erhaltungsmaßnahmen und an Fischereiabkommen mit Drittstaaten vorangetrieben bzw. zum Abschluss gebracht werden. Bei den meisten vorgenannten Fragen sollten regionale Beiräte die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Meinungsbildung in Bezug auf künftige Vorschläge bzw. die Umsetzung der Gemeinschaftsregelungen aktiv unterstützen.

 

Ferner wird der Rat die TACs und Quoten für 2006 unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und umweltpolitischer Belange sowie von Nachhaltigkeitsaspekten festlegen.

 

Die Vorhaben in den Bereichen Forstwirtschaft und Fischerei stehen in gänzlicher Übereinstimmung mit den österreichischen Interessen.

 

WICHTIGE DATEN 2005 im Bereich Umwelt, Landwirtschaft u. Fischerei

 

·                     Umweltministerräte:

 

-          10. März 2005, Brüssel

-          24. Juni 2005, Luxemburg

-          17. Oktober 2005 (Ort steht noch nicht fest)

-          5. Dezember 2005 (Ort steht noch nicht fest!

 

Informeller Umweltministerrat (unter UK-Vorsitz): 9.-12. September 2005

 

·                     Internationale Tagungen im Umweltbereich:

 

-          23. Sitzung des UNEP-Verwaltungsrates (21.-25.2./Nairobi)

-     13. Tagung der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) zu den Themen Wasser, Siedlungshygiene und Siedlungswesen (11.-22. April/New York)

-          1. Vertragsstaaten-Konferenz der Stockholmer Konvention zu POPs (persistant organic pollutants) (2.-6. Mai/Punta del Este)

-          2. Vertragsstaaten-Konferenz der Aarhus-Konvention (25.-27. Mai/Almaty)

-          COP/MOP2 Cartagena Protokoll über biologische Sicherheit (30. Mai- 3. Juni/Montreal)

-          Millennium Review Summit (14.-16.September/New York)

-          2. Vertragsstaaten-Konferenz Rotterdam Konvention zu PIC (prior informed consent) (10.-14.Oktober/Rom)

-          7. Vertragsstaaten-Konferenz der Wüstenkonvention (UNCCD) (17.-28. Oktober/Bonn)

-          17. Vertragsparteienkonferenz des Montreal Protocol on Substances that Deplete the Ozone Layer (November/Dakar)

-          11. Vertragsstaatenkonferenz der UN Klimarahmenkonvention (7.-18. November/ voraussichtlich Bonn)

 

·                     Rat Landwirtschaft/Fischerei im Jahr 2005

 

-     24. Jänner

-     28. Februar

-     14. März

-     26. April

-     8. - 10. Mai (Informeller Rat LW/Fischerei und Umwelt)

-     30. Mai

-          20./21. Juni

-     18./19. Juli

-           9./10./11./12. September (Informeller Rat LW/Fischerei und Umwelt)

-    19./20. September

-    24.-25. Oktober

-     21.-22. November

-    19./20./21. Dezember

 

·                     Internationale Tagungen im Landwirtschaftsbereich:

 

-          5. Sitzung des UN Forum on Forests (UNFF) (16.-27. Mai/New York)