JahresVorschau
des BMVIT 2006
auf
der Grundlage des
Legislativ-
und Arbeitsprogramms der Kommission
sowie
des
OperativeN Jahresprogramms des Rates
A)
Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission
1) Verfahren:
Die EK hat am 25. Oktober
2005 ihre Mitteilung an das EP, den Rat, den EWSA und
den AdR „Das ganze Potenzial Europas freisetzen. Legislativ- und
Arbeitsprogramm der Kommission für 2006“ (KOM[2005] 531 endg.) vorgelegt.
In der
Einleitung der Mitteilung weist die EK darauf hin, bei der Ausarbeitung ihres
Arbeitsprogramms für 2006 auf die Reaktionen des EP und des Rates
zurückgegriffen und die Auffassungen dieser voll berücksichtigt zu haben. Laut
EK hatten die entsprechenden Gespräche gezeigt, dass den drei Institutionen
(EK, EP, Rat) die politischen Kernziele gemeinsam sind und dass weitgehende
Übereinstimmung über die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen grundlegenden
Handlungslinien besteht.
2) Aufbau des Arbeitsprogramms der EK für
2006
Der Aufbau des
vorliegenden Jahresprogramms entspricht der Gliederung der Mitteilung der EK
über ihre strategischen Kernziele für 2005-2009, welche die EK zu Beginn ihrer
Amtszeit vorlegte (KOM[2005] 12 endg.). Darin werden vier strategische
Kernbereiche dargelegt:
a) Wohlstand
b) Solidarität
c) Sicherheit
d) Europa als Partner in der Welt (Anm.:
keine federführende bmvit-Relevanz).
In dem gegenständlichen
Jahresprogramm stellt die EK vor, wie sie diese strategischen Ziele im Jahr
2006 zu erreichen beabsichtigt.
3) Prioritäten für 2006
Im Rahmen der oben
dargestellten strategischen Zielsetzung wird sich die EK auf folgende
prioritäre Themenbereiche in ihrer Arbeit im Jahr 2006 konzentrieren:
a) Wohlstand:
Umsetzung der
Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Die EU hat ihren Fahrplan
für Wachstum und Beschäftigung in der Lissabon-Strategie festgelegt, und 2006
wird laut EK ein entscheidendes Jahr für die Realisierung dieses Plans sein.
Daher wird die Weiterarbeit an den Voraussetzungen für Wachstum und Schaffung
von mehr und besseren Arbeitsplätzen (u.a. durch stabile Rechtsetzung, angemessene
Wirtschaftspolitik, Bereitstellung ökonomischer Chancen und Investitionen in
eine gut ausgebildete und unternehmerisch orientierte Bevölkerung) auch 2006
den Kernpunkt der Aufgaben der EK bilden. Die Schlüsselbereiche in diesem
Zusammenhang sind:
Wissen und Innovation als Motoren für Wachstum
und Beschäftigung:
Europa attraktiver für Investitionen
und Arbeit machen:
Erweiterung der Eurozone:
Wohlstand – Vorhaben der
EK im Bereich Verkehr (federführende Zuständigkeit des bmvit):
Mitteilung der EK über die Schaffung eines
europäischen Netzes für den Schienengüterverkehr
Förderung der Entwicklung
des Schienenverkehrs (insbesondere des Güterverkehrs), Schaffung eines
integrierten europäischen Raumes für Schienenverkehr, Erleichterung des
internen Schienengüterverkehrsmarktes, Entwicklung der entsprechenden
Schienengüterverkehrskorridore auf dem Transeuropäischen Netz (TEN),
Fokussierung von EU-Finanzmitteln auf definierte Engpässe, Unterstützung der
Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturverwaltern zur Erhöhung der Qualität und
Effizienz des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs durch die Entwicklung des
internationalen Zeitplanwesens und spezieller Strecken.
Laut Aussagen der EK soll
diese Mitteilung im November 2006 vorgelegt werden.
Der Vorschlag wird eng
mit der TEN-Entwicklung im Schienenbereich zu prüfen sein. Ein integrierter
europäischer Raum für den Schienen(güter)verkehr wird von Österreich sicher
unterstützt werden können. Letztlich kann aber erst zielführend eine Aussage
getroffen werden, wenn der Vorschlag vorliegen wird.
Mitteilung der EK über die Verkehrslogistik zur
Verbesserung des intermodalen Verkehrs
Angesichts der einmaligen
und wechselhaften Geographie Europas spielt laut der EK der Güterverkehr für
die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie eine bedeutendere Rolle als
für Europas internationale Konkurrenten. Das Wachstum des internationalen
Handels, die Erweiterung und Änderungen in Logistikprozessen bedeuten, dass der
Güterverkehrs weiterhin schneller wächst als das BIP. Zu berücksichtigenden
Aktionen zählen:
Die Mitteilung der EK
sollte vor dem Beginn der finnischen EU-Präsidentschaft veröffentlicht werden,
damit Finnland das Thema (Hauptthema der finn. Präs. im Verkehrsbereich) unter
seinem Vorsitz im 2. Halbjahr 2006 im Rat behandeln kann.
Die Förderung der
Verkehrslogistik stellt ein wertvolles Instrument für die Schaffung eines
nachhaltigen europäischen Verkehrssystems dar, insbesondere hinsichtlich der
Verlagerung des Verkehrs von den bereits sehr überlasteten Straßen auf weniger
belastete und umweltfreundlichere Verkehrsträger sowie der Herstellung des
Gleichgewichts zwischen den einzelnen Verkehrsträgern. Auch im Sinne der
Erhöhung der Effizienz des europäischen Verkehrssystems und dadurch der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft begrüßt Österreich die
Initiative Finnlands zur Förderung der Verkehrslogistik und ist bereit,
insbesondere in seiner Rolle als Ratspräsident im 1. Halbjahr 2006 diese
größtmöglich zu unterstützen.
Mitteilung der EK über
künftige Anwendungen des GALILEO
Europäische
Satellitennavigationsinfrastruktur soll ab 2008 operationell sein. Mit dieser
Technologie sollen bis zum Jahr 2020 die Schaffung von 150.000 Arbeitsplätzen
sowie eines Marktes von € 300 Mrd. erreicht werden. Das Projekt ist daher ein
wichtiger Beitrag zur Erreichung der Lissabonziele.
Die Mitteilung wird von
der EK voraussichtlich im Jahr 2006 vorgelegt.
Es zeigt sich immer
deutlicher, dass der satellitengestützten Navigation in den kommenden Jahren
weltweit eine zunehmende Bedeutung zukommen wird. Die Beteiligung Österreichs
an Galileo mit entsprechenden öffentlichen Mitteln war daher von Anfang an ein
wichtiger Schritt, unter anderem zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der
österreichischen Industrie im internationalen Kontext. Das Programm stellt für
die Industrie eine gute Möglichkeit dar, sich rechtzeitig in einem
Hochtechnologiesektor langfristig eine global wettbewerbsfähige Position
aufbauen zu können. Das strategische Interesse für Österreich liegt dabei in
der Unterstützung der relevanten Unternehmen an der Beteiligung, am Aufbau des
Systems als auch in der Vorbereitung auf die späteren Anwendungen von Galileo.
Einen wichtigen Punkt stellt daher die Beteiligung Österreichs an den
Aktivitäten der ESA (European Space Agency) im Rahmen des Wahlprogramms
GalileoSat dar, um eine nachhaltige Positionierung der österreichischen Industrie
auf dem Markt zu erreichen.
Was die Thematik Galileo generell betrifft, so ist
das Ziel Österreichs als EU-Ratsvorsitz, die Arbeiten und Verhandlungen im
Zusammenhang mit Galileo nach einem längeren Stillstand und Zeitverzögerungen
wieder in Gang zu bringen. Österreich wird sich bemühen, folgende Fragen auf
Ratsebene weiterzubringen bzw. zu lösen:
o
Drittstaatenbeteiligung
o
Abänderung der VO zur Gründung des gemeinsamen
Unternehmens Galileo (VO (EG) 876/2002) und über die Verwaltungsorgane
der europäischen Satellitennavigationsprogramme (VO (EG) 1321/2004)
o
ev. Behandlung der VO über die Umsetzung der Aufbau- und
der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms
o
Fortschrittsbericht zu den Konzessionärsverhandlungen,
Kernelemente des Konzessionsvertrags.
Mitteilung zur allumfassenden Halbzeitbilanz der im
Weißbuch für die europäische Verkehrspolitik bis 2010 „Weichenstellungen für
die Zukunft“ vorgesehenen Maßnahmen
Das Weißbuch für die
europäische Verkehrspolitik aus dem Jahr 2001 legte eine Halbzeitbilanz fest,
in deren Rahmen überprüft werden soll, ob seine Ziele erreicht werden oder ob
Anpassungen notwendig sind. Da das ursprüngliche Instrument eine Mitteilung der
EK war, muss auch die Revision auf Basis einer Mitteilung erfolgen.
Nach den letzten
Informationen der EK soll die Mitteilung im April 2006 vorgelegt werden. Nach
ihrer Vorlage wird die österreichische Präsidentschaft mit der Behandlung des
Dossiers anfangen.
Österreich begrüßt den im Weißbuch für die europäische Verkehrspolitik bis 2010 initiierten Prozess der Entwicklung einer Verkehrspolitik auf europäischer Ebene. Diese ist stärker nach ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtet und zielt auf die Verwirklichung einer nachhaltigen Verkehrspolitik ab, die durch eine Halbzeitbilanz evaluiert wird. Dieser Review-Prozess wird als Instrument gesehen, das wichtige Beiträge leisten kann, der Verfolgung dieser Zielsetzung neuen Schwung zu verleihen. Das soll insbesondere in jenen Bereichen einen Anstoß zu weitergehenden Maßnahmen geben, in denen ein Vergleich der im Weißbuch angekündigten Ziele mit dem tatsächlich Erreichten zeigt, dass noch wesentliche Bemühungen zur Verwirklichung der angestrebten Nachhaltigkeit der Verkehrspolitik erforderlich sind.
Wohlstand - Vorhaben der
EK im Bereich Telekommunikation (federführende Zuständigkeit des bmvit):
Vorschlag für eine
Richtlinie betreffend die volle Umsetzung des Binnenmarktes für Postdienste
Gemäß der geltenden
Postrichtlinie (2002/39/EG) ist der 1.1.2009 als Zieldatum für eine
vollständige Marktliberalisierung vorgesehen. Zu diesem Zweck soll die
Kommission einen Vorschlag zur vollen Umsetzung des Binnenmarktes für Postdienste
vorlegen. Über mögliche Detailinhalte dieser neuen Richtlinie (vgl. unten im
Punkt „Stand“) können aber derzeit keine Aussagen getroffen werden.
Die EK hat angekündigt,
bis Ende 2006 eine sog. Prospektivstudie darüber vorzulegen, ob und unter
welchen Rahmenbedingungen eine vollständige Liberalisierung möglich ist; dabei
ist vor allem darzustellen, wie in Zukunft ein flächendeckender Universaldienst
aufrechtzuerhalten und zu finanzieren ist. Derzeit hat die EU-Kommission ein
Beratungsunternehmen (Price Waterhouse Coopers) mit einer Vorstudie zu der
Prospektivstudie beauftragt. Die Arbeiten dazu sind im Gang und sollen bis
Mitte 2006 abgeschlossen sein. Auf der Grundlage dieser Vorstudie wird die
EU-Kommission ihre Prospektivstudie erstellen. Laut Mitteilung der EU-Kommission
wird diese Studie erst gegen Ende des Jahres vorliegen. Auf der Grundlage
dieser Prospektivstudie wird dann die Ratsarbeitsgruppe im Laufe des Jahres
2007/2008 die neue Richtlinie beraten, die dann am 1.1.2009 in Kraft treten
soll.
Aus österreichischer
Sicht ist die Postrichtlinie kein aktuelles Thema für die österreichische
Präsidentschaft. Österreich wird sich so wie bisher für eine stabile Rechtslage
und für möglichst einheitliche Rahmenbedingungen in Europa einsetzen.
Wesentlich ist, dass auch bei einer vollständigen Marktöffnung der
Universaldienst sowie dessen Finanzierung sichergestellt sind.
b) Solidarität:
Wirksame Maßnahmen zur
Stärkung der Kohäsion sowie zur Entwicklung des ländlichen Raums sind in
Einklang mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Leistungen
der Daseinvorsorge sind für die europäischen Bürger/innen von großer Bedeutung.
Die Bedrohungen für die Umwelt Europas haben eine übernationale und globale
Dimension und benötigen eine starke leitende Hand auf EU-Ebene. Folgende
Bereiche werden der EK zufolge abgedeckt:
Langfristige Probleme jetzt angehen:
Nachhaltiges Ressourcenmanagement:
Europas Zusammenhalt
verbessern:
Solidarität – Vorhaben
der EK im Bereich Verkehr (federführende Zuständigkeit des bmvit):
Mitteilung der Kommission
über die Förderung der Binnenschifffahrt „NAIADES“
Am 17. Jänner 2006 hat die EK
eine Mitteilung über die Förderung der Binnenschifffahrt „NAIADES“ vorgelegt.
Ziel dieses mehrjährigen Aktionsprogramms ist die Stärkung der
Binnenschifffahrt in Europa und die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit,
wobei folgende Schwerpunkte gesetzt werden: Dienstleistungen, Flotte,
Beschäftigte, Image und Infrastruktur.
Die Mitteilung
wurde am 17. Jänner 2006 von der EK vorgelegt und soll während der
österreichischen EU-Präsidentschaft als ein prioritäres Thema im
Verkehrsbereich behandelt werden. Eine Binnenschifffahrtskonferenz am 14. und
15. Februar 2006 in Wien war dieser Thematik gewidmet.
Österreich unterstützt
diese Initiative der EK und hat sie zu einem Schwerpunktthema der
österreichischen Präsidentschaft im Verkehrsbereich gemacht.
Da die Förderung
umweltfreundlicher Verkehrsträger, wie der Binnenschifffahrt, unbestritten zu
den Zielsetzungen einer nachhaltigen europäischen Verkehrspolitik zählt, ist
mit einer generell positiven Aufnahme der Mitteilung der EK durch die
Mitgliedstaaten zu rechnen, wobei selbstverständlich gewisse Einzelheiten der
Mitteilung der EK zumindest teilweise Diskussionsstoff liefern werden. Umso
wichtiger war, auch bereits im Rahmen der Binnenschifffahrtskonferenz
Problemfelder zu identifiziert.
Österreich hat gerade in
jüngster Vergangenheit zahlreiche Anstrengungen unternommen, die
Wettbewerbsposition der Binnenschifffahrt weiter zu verbessern (Gründung der
via donau, Implementierung des River Information Systems RIS, Vorstellung eines
Nationalen Aktionsplans für die Binnenschifffahrt). Die Grundidee eines
europäischen Aktionsprogramms für die Binnenschifffahrt ist daher aus
österreichischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen.
c) Sicherheit:
Die EK kündigt folgende
prioritäre Themen für 2006 an:
Mehr Sicherheit in Europa
für einen besseren Schutz vor Kriminalität:
Besserer Schutz für die BürgerInnen
im Alltag:
Sicherheit – Vorhaben der
EK im Bereich Verkehr (federführende Zuständigkeit des bmvit):
Änderung der RL 2004/59/EG zur Ausdehnung der
Kompetenzen der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA)
Die Dauer und die
Durchführung der nationalen Zulassungsprozedere sind verbesserungswürdig. Daher
müssen die Modalitäten der Teilnahme der Europäischen Eisenbahnagentur zur
Erleichterung bzw. Verschmelzung der derzeitigen Prozedere zur Verbesserung der
Anerkennung überprüft werden.
Die Kommission plant,
Ende dieses Jahres entsprechende Änderungen der „technischen“ Bahnvorschriften
vorzulegen (Richtlinien zur Interoperabilität 96/48/EG, 2001/16/EG und
2004/50/EG, Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit 2004/49/EG sowie der Verordnung
881/2004/EG – Eisenbahnagenturverordnung).
Aufgrund der intensiven
Arbeiten innerhalb der Eisenbahnagentur (Harmonisierungen der
Sicherheitsbestimmungen und der Interoperabilität in den Mitgliedstaaten) und
der vollständigen Liberalisierung des Frachtverkehrs der Gemeinschaft scheint
eine legislative Anpassung durchaus notwendig zu sein. Insbesondere wäre es
wichtig, ein europäisches harmonisiertes Genehmigungsverfahren für Rollmaterial
zu kreieren (automatische gegenseitige Anerkennung der Zulassungsverfahren
analog der bereits existierenden automatischen Anerkennung der Lizenzen für
Eisenbahnen). Konkrete Aussagen können aber erst gemacht werden, wenn erste
Entwürfe einzusehen sind.
Änderung der VO (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer
Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur
für Flugsicherheit (EASA)
Seit Verabschiedung des
Textes der VO (EG) Nr. 1592/2002 war man sich einig, dass die in Artikel 2 der
VO enthaltenen Ziele, d.h. insbesondere die Aufrechterhaltung eines
einheitlichen, hohen Niveaus der zivilen Flugsicherheit und die Schaffung
gleicher Wettbewerbsbedingungen für Luftverkehrsunternehmen nur durch die
Ausweitung des Anwendungsbereichs dieses Textes auf den Flugbetrieb, auf die
Erteilung von Erlaubnissen an die Flugbesatzungen und für die Anwendung der VO
(EG) Nr. 1592/2002 auf Drittlandluftfahrzeuge erreicht werden kann.
Vor diesem Hintergrund
hat die EK beschlossen, der Forderung des Gesetzgebers sowie der Empfehlungen
der EASA nachzukommen und schlägt im vorliegenden Vorschlag vor, dass die
gemeinsamen Sicherheitsvorschriften auf den Flugbetrieb, die Pilotenlizenzen
und die Drittlandflugzeuge ausgedehnt wird. Dadurch soll ein Beitrag vor
allem zur Vereinheitlichung und Erhöhung des Flugsicherheitsniveaus innerhalb
der EU sowie zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts in diesem Bereich
geleistet werden.
Der Vorschlag
wurde beim Verkehrsministerrat am 5. Dezember 2005 durch die EK vorgestellt. Österreich wird
möglicherweise mit den Arbeiten an diesem Vorschlag während seiner
Präsidentschaft beginnen. Da der Vorschlag sehr umfangreich ist und sich auf unterschiedlichste
Bereiche bezieht, ist während der Österreichischen Präsidentschaft mit
langwierigen Beratungen auf Ratsarbeitsgruppenebene zu rechnen. Daher ist noch
ungewiss, ob eine allgemeine Ausrichtung oder gar politische Einigung noch
unter Österreichischem Vorsitz möglich ist.
Österreich hat zu einem Konsultationspapier der EASA betreffend die Novellierung der VO 1592/2002, welches im April 2004 mit der Bitte um Anmerkungen/Kommentare veröffentlicht wurde, Stellung bezogen. In dieser Stellungnahme wurde im Wesentlichen dargelegt, dass Österreich eine umfassende Harmonisierung sowohl im flugbetrieblichen Bereich als auch im Bereich des fliegenden Personals unterstützt. Ziel sollte sein, die nationalen Regelungskompetenzen weitgehend zu Gunsten einer Gemeinschaftskompetenz aufzugeben.
B)
OPERATIVES JAHRESPROGRAMM DES RATES FÜR 2006
I. Inhalt:
Unter österreichischer und
finnischer Präsidentschaft werden im Jahr 2006 nachfolgende Themenschwerpunkte
laut Jahresprogramm behandelt:
Teil Verkehr:
Landverkehr
Die Straßenverkehrssicherheit
wird 2006 weiterhin ein wichtiger Punkt auf der politischen Agenda der Union
sein. Eventuelle Initiativen und/oder Rechtsetzungsvorschläge der Kommission
betreffend Sicherheit im europäischen Verkehrsnetz
("Infrastrukturrichtlinie"), Toter-Winkel-Spiegel und
Tagfahrlicht
werden zu bearbeiten sein. Die Kommission wird voraussichtlich einen Vorschlag
über die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechtsvorschriften über die
Verkehrssicherheit vorlegen.
Der Rat wird seine
Beratungen betreffend die Richtlinie über den Führerschein fortsetzen.
Die Vorsitze werden unter
angemessener Berücksichtigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments die
Arbeit am dritten Eisenbahnpaket fortsetzen. Des Weiteren wird die
Bewertung der Umsetzung der Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG und 2001/14/EG
(1. Eisenbahnpaket) in Erwägung gezogen. Die Kommission hat einen Vorschlag für
die Überarbeitung der Verordnung über gemeinwirtschaftliche
Verpflichtungen angenommen; je nach Sachstand werden die Vorsitze die
Möglichkeit für Beratungen über den Vorschlag prüfen.
Die Modernisierung der
technischen Verordnungen über die Binnenschifffahrt wird als wichtiger
Schritt für die Erhöhung der Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors
betrachtet. Es sind Folgeschritte zur Mitteilung der Kommission über die
Binnenschifffahrt vorgesehen. Je nach Sachstand werden die Arbeiten an der
Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 82/714/EG über die technischen
Anforderungen für Binnenschiffe fortgesetzt und können die Beratungen über
einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über die Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstraßen entweder separat oder als Teil der Rahmenrichtlinie
über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem
Straßen-, Schienen- und Binnenschifffahrtsweg aufgenommen werden.
Luftverkehr
Die Außenbeziehungen
im Bereich des Luftverkehrs bleiben weiterhin ein vorrangiges Thema. Die
Vorsitze Österreich und Finnland werden die Arbeiten an den diesbezüglichen
Luftverkehrsabkommen - EU-USA, EU-Westbalkan, EU-Marokko, EU-Drittstaaten und
Mitgliedstaaten-Drittstaaten - fortsetzen. Gleichzeitig werden sie die
Luftverkehrsverhandlungen der Kommission mit Drittländern auf der Grundlage
eines horizontalen Mandats unterstützen. Jedes neue Ersuchen der Kommission um
Mandate für Verhandlungen mit Drittstaaten wird mit gebührender Aufmerksamkeit
geprüft.
Der Rat wird
außerdem die Arbeiten an dem geänderten Vorschlag zur Harmonisierung der
technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (EU-OPS)
fortsetzen und möglicherweise zum Abschluss bringen.
Weitere
Initiativen oder Vorschläge, die 2006 voraussichtlich behandelt werden, betreffen
die Ausdehnung des Mandats der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)¸ das
Programm zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen
Luftraums (SESAR) sowie die Überprüfung der Flughafenkapazitäten,
das computergesteuerte Buchungssystem (CRS), die Bodenabfertigungsdienste
und die Luftverkehrsicherheit.
Seeverkehr
Die Vorsitze werden
prüfen, welche Fortschritte im Hinblick auf das erwartete dritte Maßnahmenpaket für Sicherheit im Seeverkehr gemacht werden können, in dem Vorschläge zur Hafenstaatkontrolle,
Flaggenstaatinitiative, gemeinschaftliches
Überwachungs- und Informationssystem für den Schiffsverkehr und
Rechtsinstrumente über Haftung und Entschädigung enthalten sind. Unter
österreichischem Vorsitz werden die Vorschläge betreffend Hafenstaatkontrolle
und gemeinschaftliches Überwachungs- und
Informationssystem für den Schiffsverkehr behandelt werden.
Zur
Richtlinie über den Marktzugang zu Hafendienstleistungen hat das
Europäische Parlament am 18. Jänner 2006 mit eindeutigem Votum diesen Vorschlag
abgelehnt. Auch auf Ratsseite überwiegt bei der Mehrzahl der Mitgliedsländer
eine ablehnende Haltung. Die österreichische Präsidentschaft wird die
Richtlinie über den Marktzugang zu Hafendienstleistungen nicht weiter behandeln
und die weiteren Entwicklungen, insbesondere von Seiten der EK, abwarten.
Im zweiten
Halbjahr 2006 wird der Frage des Kurzstreckenseeverkehrs im Zusammenhang mit dem Fortschrittsbericht
der Kommission über das Programm zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs
besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Je nach Sachstand
(Einigung über die finanzielle Vorausschau) wird der Rat die Arbeiten an der
Verordnung über die mehrjährige Finanzierung der
Maßnahmen der EMSA, (Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs)
fortsetzen oder zum Abschluss bringen.
Horizontale Fragen
Eine effiziente Logistik
ist für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und für eine wirtschaftlich und
ökologisch nachhaltige Entwicklung unerlässlich. Die Schaffung starker
Gemeinschaftsmärkte im Bereich Verkehr und Logistik – eines Logistik-Clusters –
muss beschleunigt werden. Daher wird im zweiten Halbjahr 2006 einer noch
vorzulegenden Mitteilung der Kommission über Logistik, die eine
Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation und einen Aktionsplan für die erste
Phase enthält und Themen wie die Haftung der Beteiligten, Ausbildung,
Netzengpässe, Sicherheitsmaßnahmen in Häfen und Terminals und elektronische
Versiegelung von Containern behandelt, große Bedeutung beigemessen.
Der Rat wird im ersten
Halbjahr 2006 die Beratungen über die Halbzeitbilanz des Weißbuchs
über die europäische Verkehrspolitik bis 2010
aufnehmen.
Der Rat
beabsichtigt, die Arbeiten in Bezug auf die Marco Polo II-Initiative zum
Abschluss zu bringen. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2006
möglicherweise eine Initiative zur Sicherheit des intermodalen Verkehrs
vorlegen.
Die Vorsitze
werden die Arbeiten zu verschiedenen Aspekten des europäischen
Satellitennavigationssystems GALILEO fortsetzen, wobei sie den
Sicherheits- und Finanzfragen sowie dem Bereich der Dienstleistungen, der
internationalen Zusammenarbeit und den Verhandlungen über den
Konzessionsvertrag betreffend GALILEO besondere Aufmerksamkeit schenken werden.
Sie werden daher alles daran setzen, eine endgültige Einigung über die
vorgeschlagene Verordnung über die Errichtung des Systems und seinen Betrieb zu
erreichen.
Die österreichische Präsidentschaft wird auch den
bereits seit 2001 im Rat liegenden Vorschlag zum Beschluss der Unterzeichnung
des Verkehrsprotokolls zur Alpenkonvention durch die Gemeinschaft wieder
beleben und wird sich bemühen, zu einem positiven Ergebnis zu gelangen.
Teil Innovation und Unternehmen
(federführende Zuständigkeit des bmvit):
Raumfahrtpolitik
Angesichts der wichtigen
Rolle die Raumfahrtpolitik in Europa im Hinblick auf Industrie- und
Innovationspolitik werden beide Präsidentschaften die Arbeiten über die
künftige Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden europäischen
Raumfahrtpolitik auf der Grundlage des Rahmenabkommens
zwischen EG und ESA aktiv voranbringen. Durch weitere Tagungen des
"Weltraumrates" im Jahr 2006 werden kontinuierliche Fortschritte
unter angemessener Berücksichtigung der im Rahmen des 7. Rahmenprogramms
vorgeschlagenen Weltraumforschungsaktivitäten und der Durchführung von Galileo
und GMES sichergestellt werden.
II. Wichtige Daten:
Wettbewerbsfähigkeitsrat:
13.3., 29./30.5., Ev. 29.6., 25./26.9., 11./12.12.
Verkehrsministerrat:
27./28.3., 8./9.6., 12./13.10., 4./5.12.