EU-Arbeitsprogramm 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

 

an das österreichische Parlament

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

 

Einleitung. 1

Der Vertrag von Lissabon. 2

Die Erweiterung des europäischen Friedensprojekts. 4

Europa als starker und verlässlicher Partner in der Welt 10

Querschnittsthemen. 30

 

 


 

 

Einleitung

 

 

1.              Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gestaltet die europäische Außenpolitik aktiv mit. Der vorliegende Bericht fasst die außenpolitischen Herausforderungen zusammen, denen sich die Europäische Union im Jahr 2008 zu stellen haben wird. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem westlichen Balkan, der schon in den Vorjahren eine Priorität dargestellt hatte.

 

2.              Dieser Bericht geht außerdem auf jene Bereiche ein, in denen das BMeiA als österreichisches Europaministerium besondere Aufgaben in der „europäischen Innenpolitik“ übernimmt. Dazu zählen vor allem die Arbeiten im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon.

 

3.              Grundlage dieser Vorschau sind das Achtzehnmonateprogramm (1. Jänner 2007 bis 30. Juni 2008) des Rates[1] sowie das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2008[2]. Diese Vorschau berücksichtigt die laufenden Entwicklungen bis zum 31. Jänner 2008.

 


 

 

Der Vertrag von Lissabon

 

 

4.              Der am 13. Dezember 2007 in Lissabon von den Staats- und Regierungschefs sowie den AußenministerInnen der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnete Vertrag von Lissabon (Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) stellt einen großen Fortschritt gegenüber dem Status Quo dar: Der europäische Integrationsprozess wird auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt, die die Union bürgernäher, demokratischer und handlungsfähiger macht.

 

5.              Der Vertrag von Lissabon wird vor allem in folgenden Bereichen Änderungen bringen: Statt dem bisherigen Säulenaufbau der Union werden einheitlichere Strukturen geschaffen. Die Union löst die Europäische Gemeinschaft ab und erhält eine einheitliche Rechtspersönlichkeit. Die Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich. Die Werte und Ziele der Union sowie die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten werden klarer dargestellt. Die nationalen Parlamente werden umfassend über alle Rechtssetzungsprozesse in der EU informiert, und sie übernehmen eine zentrale Funktion bei der Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips. Die Mitentscheidung des Europäischen Parlaments an der Rechtssetzung in der EU, gleichberechtigt mit dem Rat, wird zur Regel. Das wird vor allem auch für den Bereich Justiz und Inneres gelten; die Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden soll dadurch effizienter gestaltet werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, durch europaweite Volksbegehren Rechtssetzungsinitiativen anzuregen. Durch Ausdehnung der Befugnisse des Hohen Vertreters der Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik solle sich die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Union beträchtlich erhöhen. Die Daseinsvorsorge durch Regionen und Gemeinden (z.B. Wasserversorgung und Nahverkehr) wird ausdrücklich geschützt.

 


6.              Als Termin für das Inkrafttreten sieht der Vertrag den 1. Jänner 2009 vor, sofern bis dahin alle Ratifikationsurkunden hinterlegt sind. Andernfalls tritt der Vertrag am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats in Kraft (Art. 6 Abs. 2 EUV).

 

7.              Die österreichische Bundesregierung hat den Vertrag von Lissabon am 11. Jänner 2008 genehmigt und dem Parlament (Genehmigung durch den Nationalrat und Zustimmung des Bundesrates) gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 2 und Abs. 4 B-VG zugeleitet.

 

8.              Die Bundesregierung sieht die gezielte und fundierte Information der Bürgerinnen und Bürger über die EU als eine wesentliche Aufgabe. Es soll sich auch jede/r Interessierte ein realistisches Bild vom Inhalt des Vertrages von Lissabon machen können. Zu diesem Zweck werden insbesondere die schon bisher bestehenden Informationsangebote des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten weiter verstärkt.

 

9.              Im Jahr 2008 werden zahlreiche Umsetzungsmaßnahmen zu den Neuerungen im Vertrag von Lissabon vorzubereiten sein, wiewohl die meisten Rechtsakte erst nach Inkrafttreten des Vertrages formell angenommen werden können.

 

10.          Dazu zählen vor allem: Die Festlegung der genauen Bedingungen für die künftige Vorsitzführung im Rat. Die Vorbereitung des Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen zur europäischen Bürgerinitiative. Planungsarbeiten im Zusammenhang mit der verstärkten Solidarität zwischen den EU-Staaten im Falle großer Katastrophen. Vorbereitungen für die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes.

 


 

 

Die Erweiterung des europäischen Friedensprojekts

 

 

11.          Beitrittsverhandlungen sind ein auf Einstimmigkeit basierender, vielstufiger Prozess, der folgende Hauptphasen umfasst:

 

               Zunächst wird ein Verhandlungsrahmen festgelegt. Dabei werden Grundparameter bestimmt und unter anderem auch der zu übernehmende Rechtsbestand, der „Acquis“, in Verhandlungskapitel eingeteilt.

               Anschließend nimmt die Europäische Kommission das sogenannte „Screening“ vor, das heißt sie stellt den Soll- und den Ist-Stand in den einzelnen Verhandlungskapiteln einander gegenüber. Die Kommission legt dazu „Screening-Berichte“ vor – jeweils mit einer Empfehlung, ob ein Kapitel eröffnet werden kann oder nicht. In letzterem Fall empfiehlt die Kommission Kriterien, „Benchmarks“, die vorliegen müssen, damit das betreffende Kapitel eröffnet werden kann.

               Die EU-Mitgliedstaaten entscheiden über die Eröffnung eines Verhandlungskapitels bzw. über die Festlegung von „Benchmarks“. Im Fall der Eröffnung eines Verhandlungskapitels wird dem Beitrittskandidaten mitgeteilt, dass er eine nationale Verhandlungsposition vorlegen kann.

               Auf deren Grundlage entwirft die Kommission die Verhandlungsposition der EU, welche – mit ganz wenigen Ausnahmen – wiederum Kriterien, „Benchmarks“, für den Abschluss des Verhandlungskapitels enthält. Nach deren Verabschiedung durch die EU-Mitgliedstaaten wird dann das jeweilige Kapitel auf einer Beitrittskonferenz eröffnet, an der die 27 EU-Mitgliedstaaten, die Kommission und der Beitrittskandidat teilnehmen.

               Zur provisorischen Schließung eines Verhandlungskapitels kommt es, wenn die Mitgliedstaaten auf Empfehlung der Kommission beschließen, dass die „Abschlussbenchmarks“ erfüllt sind.

 


12.          Dieses Verfahren muss für 33 der 35 Verhandlungskapitel durchlaufen werden. Neu im Vergleich zur Erweiterungsrunde 2004 ist die Einführung von „Eröffnungsbenchmarks“ und die fast durchgängige Handhabung von „Abschlussbenchmarks“, was eine strenge und kontinuierliche Überprüfung der Fortschritte bei der Übernahme  des „Acquis“ erlaubt.

 

Kroatien

 

13.          Im Fortschrittsbericht 2007 wurden von der Europäischen Kommission die guten Fortschritte Kroatiens gelobt und die Signalwirkung der Beitrittsverhandlungen mit diesem Land für die gesamte Westbalkan-Region unterstrichen. Im Jahr 2007 kam es im Vergleich zum Stand Ende 2006 zu mehr als einer Verdreifachung der eröffneten Kapitel (Ende 2006 fünf, Ende 2007 sechzehn Kapitel). Bis Ende 2008 könnten alle Verhandlungskapitel eröffnet sein. Ein rascher Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien liegt im österreichischen Interesse.

 

14.          Der Screening-Prozess ist in insgesamt 31 Kapiteln abgeschlossen, wobei 16 dieser Kapitel eröffnet und 2 davon (Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur) provisorisch abgeschlossen werden konnten.

 

15.          Das Jahr 2008 wird für den Beitrittsprozess entscheidend sein, denn Kroatien möchte alle Verhandlungskapitel bis zum Beginn der tschechischen EU-Präsidentschaft am 1. Jänner 2009 abgeschlossen haben. Es wird neben den Reformen im Inneren (insbesondere Verbesserung des Justizwesens,  Korruptionsbekämpfung) auch wesentlich darauf ankommen, dass Kroatien seine Bemühungen um gutnachbarliche Beziehungen intensiviert.

 

16.          Unter slowenischem Vorsitz könnten bis zu 10 Kapitel eröffnet und 2 provisorisch abgeschlossen werden. Es sind Beitrittskonferenzen auf Stellvertreter-Ebene (April) und auf Ministerebene (Juni) geplant. Zunächst wird der Rat beurteilen, ob Kroatien die Eröffnungsbenchmarks in den Kapiteln Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Beschäftigung und Soziales erfüllt hat. In den Kapiteln Regionalpolitik, Umwelt, Freier Güterverkehr und Freier Kapitalverkehr muss Kroatien noch die Erfüllung der Eröffnungsbenchmarks nachweisen und die nationale Verhandlungsposition vorlegen, bevor der Rat die EU-Position festlegen kann. Die Kapitel Unternehmen und Industrie sowie Außenbeziehungen könnten in den kommenden Monaten abgeschlossen werden, wenn Kroatien die Erfüllung der Abschlussbenchmarks nachweisen kann.

 

17.          Die von Kroatien einseitig ausgerufene Umwelt- und Fischereischutzzone, die ab 1. Jänner 2008 entgegen einem 2004 gegenüber EU-Mitgliedstaaten verfügten Moratorium rechtswirksam wurde, berührt unmittelbar Interessen von Slowenien und Italien und könnte daher zu Komplikationen im Verhandlungsprozess führen.

 

Türkei

 

18.          Die Entkoppelung der Verhandlungen mit Kroatien von jenen mit der Türkei ist nunmehr klar vollzogen. Der Fortschrittsbericht 2007 der Europäischen Kommission konstatierte eine Verlangsamung des Reformprozesses in der Türkei.

 

19.          Der Verhandlungsprozess geht nur schleppend voran. Der Screening-Prozess ist in insgesamt 22 Kapiteln abgeschlossen, wobei 6 dieser Kapitel eröffnet sind und eines davon (Wissenschaft und Forschung) provisorisch abgeschlossen ist. Zu 8 mit der Nordzypern-Problematik in Verbindung stehenden Kapiteln sind Verhandlungen aufgrund mangelnder Erfüllung der Verpflichtungen der Türkei aus dem Ankara-Protokoll seit dem Rat Allgemeine Angelegenheiten / Außenbeziehungen im Dezember 2006 eingefroren. Weiters ist ein provisorischer Abschluss in keinem Kapitel möglich. Die Europäische Kommission wird im Fortschrittsbericht 2008 neuerlich den Stand der Dinge speziell auch in dieser Frage zu beurteilen haben.

 

20.          Der slowenische Ratsvorsitz strebt eine Aufrechterhaltung des Verhandlungsprozesses mit konstantem Fortschritt an, was die Eröffnung von zwei bis drei Kapiteln unter seinem Vorsitz bedeuten würde. Dieses Ziel wird allerdings nur dann erreicht werden können, wenn die Türkei rasch Eröffnungsbenchmarks der in Frage kommenden Kapitel (Gesellschaftsrecht, Geistige Eigentumsrechte, Freier Kapitelverkehr, Steuer) erfüllen kann.

 

21.          Österreich wird seine Positionen wie bisher in Übereinstimmung mit dem Verhandlungsrahmen und anderen relevanten Ratsbeschlüssen festlegen. Dem Aspekt der Aufnahmefähigkeit der Union und der Berücksichtigung entsprechender Folgeeinschätzungen („impact studies“) kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu.

 

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

 

22.          Eine Beschleunigung der  Heranführung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an die EU liegt im österreichischen Interesse. Über die weiteren Fortschritte dieses Beitrittswerbers bei der Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen und der wirksamen Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wird die Europäische Kommission im Herbst 2008 berichten. Auf dieser Grundlage – und im Rahmen der Vorgaben der EU-Erweiterungsstrategie – werden die weiteren Heranführungsschritte, auch die mögliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, zu beurteilen sein. Ob der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission 2008 schon eine Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen enthalten wird, hängt von mazedonischen Reformfortschritten ab.

 

Die europäische Perspektive der westlichen Balkanländer

 

23.          Die westlichen Balkanländer bleiben für Österreich eine außenpolitische Priorität. Die EU-Beitrittsperspektive ist für die Stabilisierung der Region Westbalkan unersetzlich. Zur Konkretisierung dieser Perspektive will die Europäische Union mit allen westlichen Balkanländern umfassende vertragliche Beziehungen in Form von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) herstellen.

 

24.          Mit Kroatien, mit dem die Beitrittsverhandlungen erfolgreich laufen, sowie mit dem Kandidatenland Mazedonien sind SAA bereits in Kraft. Abkommen mit Albanien und mit Montenegro wurden SAA bereits unterzeichnet; bis zu deren Inkrafttreten nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten gelten Interimsabkommen. Die SAA-Verhandlungen mit Serbien bzw. mit Bosnien und Herzegowina wurden bereits abgeschlossen, jedoch müssen in beiden Fällen erst gewisse weitere politische Voraussetzungen, darunter bei Serbien die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia – ICTY), erfüllt sein, bevor eine Unterzeichnung der Abkommen möglich ist.

 

25.          Die Ausweitung des SAA-Netzes wird die bilateralen politischen und wirtschaftlichen Verbindungen mit der Region stärken und weitere Reformen in den westlichen Balkanländern erleichtern.

 

26.          Für jedes der genannten Länder werden 2008 in revidierten, Beitrittspartnerschaft bzw. Europäische Partnerschaft genannten Rechtsakten die bei der weiteren Heranführung an die EU zu beachtenden kurz- und mittelfristigen Reform- und Entwicklungsprioritäten neu festgelegt.

 

27.          Im Herbst 2008 wird die Europäische Kommission erneut ein Maßnahmenpaket Erweiterung mit einem Strategiepapier und mit Berichten zu den Fortschritten Kroatiens und Mazedoniens mit Blick auf den EU-Beitritt sowie Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, Montenegros und Serbiens im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess vorlegen.

 

28.          Seit 1. Jänner 2008 sind Visaerleichterungs- bzw. Rückübernahmeabkommen der EU mit allen westlichen Balkanländern in Kraft. Die Europäische Kommission hat angekündigt, in einem nächsten Schritt den Dialog über Visaliberalisierung aufzunehmen. Österreich unterstützt die Perspektive der Visaliberalisierung, für deren Umsetzung von den westlichen Balkanländern allerdings noch weitgehende Reformen und Vorleistungen durchgeführt werden müssen.

 

Serbien / Kosovo

 

29.          Sowohl die slowenische Ratspräsidentschaft als auch die Europäische Kommission legen 2008 besondere Aufmerksamkeit auf den zukünftigen Status des Kosovo. Der EU wird in der Anerkennungsfrage, sowie bei der Umsetzung des Status eine Schlüsselrolle zukommen. Dies erfordert ein einheitliches und geschlossenes Vorgehen.

 

30.          Im Rahmen der internationalen Präsenz wird die EU ebenfalls eine verstärkte Rolle übernehmen. Neben einer Teilnahme am International Civilian Office (ICO) ist geplant, im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eine Mission von mehr als 1800 Personen in den Kosovo zu entsenden. Eine diesbezügliche Entscheidung wurde bereits beim Europäischen Rat am 14. Dezember 2007 durch die EU-Mitgliedstaaten getroffen. Weiters wird ein EU-Sonderbeauftragter an der Spitze der internationalen Präsenz stehen, der zugleich den Titel International Civilian Representative trägt.

 

31.          Eine nachhaltige und dauerhafte Lösung in der Kosovo-Statusfrage ist nur in einem europäischen Kontext zu erzielen. Gerade deshalb ist die Aufrechterhaltung der europäischen Perspektive für die gesamte Region wesentlich.

 

32.          Es ist klar, dass sich Serbien in einer schwierigen Situation befindet. Das Land muss daher bei den Heranführungsbemühungen an die EU unterstützt werden. Die beim Rat Allgemeine Angelegenheiten / Außenbeziehungen am 28. Jänner 2008 beschlossene Einsetzung einer Task Force, die Serbien unter anderem bei der Überwindung der Probleme bezüglich der Zusammenarbeit mit dem ICTY unterstützen soll, könnte ein hilfreiches Instrument sein, um eine rasche Unterzeichnung des SAA zu ermöglichen und so den Integrationsprozess zu beschleunigen.

 

33.          Das große gemeinsame Ziel der EU-Politik in der Region ist die Entwicklung des Westbalkans in eine Zone des Friedens und der Stabilität.

 


 

 

Europa als starker und verlässlicher Partner in der Welt

 

 

Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)

 

34.          Der Rat und der Europäische Rat haben im Juni 2007 auf der Basis der Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2006 zur Stärkung der ENP Schlussfolgerungen für die weitere Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik angenommen. Im Dezember veröffentlichte die Kommission eine neuerliche Mitteilung, in der sie vor allem die 2007 beschlossenen Schwerpunkte aufzeigt: verstärkte Wirtschaftsintegration, Fragen besserer Mensch-zu-Mensch-Kontakte, verstärktes Einbringen der EU und Nutzung ihrer Kooperationsformen bei der Lösung regionaler und eingefrorener Konflikte.

 

35.          Auf der Basis der 2007 im Rahmen der ENP beschlossenen Schwarzmeersynergie findet am 14. Februar 2008 eine erste Konferenz auf Ministerebene statt, bei der konkrete Kooperationsfelder identifiziert werden sollen. Für Österreich steht dabei die Zusammenarbeit zwischen Donau- und Schwarzmeerraum im Vordergrund.

 

36.          Die ENP wird zudem durch die Schaffung einer Nachbarschafts-Investitionseinrichtung („facility“), um dem erhöhten Investitionsbedarf in den ENP Ländern besser zu begegnen, sowie einer „Governance Facility“ als Anreiz und Anerkennung für Fortschritte bei der Umsetzung der ENP-Aktionspläne gestärkt werden. Erstmals werden bei erfolgreichen Reformbemühungen über Länderbudgets hinaus gehende Mittel für diese Partner vergeben werden.

 

37.          Neben Kooperationsräten mit der Ukraine und mit Moldau, wo unter anderem die Umsetzung der laufenden ENP-Aktionspläne geprüft wird, sind auch Ministertreffen mit den  Ländern des Südkaukasus sowie Turkmenistan geplant. Die Verhandlungen über ein vertieftes Nachfolgeabkommen zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Ukraine werden unter slowenischem, möglicherweise auch noch unter französischem Vorsitz fortgesetzt. Auch Moldau könnte ein neues Abkommen in Aussicht gestellt werden, wenn es bei der Umsetzung des ENP-Aktionsplans eindeutige Fortschritte gibt. Entsprechende Schlussfolgerungen sind für den Rat im Februar geplant.

 

38.          Die Zusammenarbeit mit den südlichen Partnern im Rahmen der ENP soll insbesondere durch Assoziationsräte mit Ägypten, Algerien, Israel, und eventuell auch  dem Libanon vorangebracht werden. Die bereits abgeschlossenen ENP-Aktionspläne mit Israel, Jordanien, Tunesien und Marokko und dem Libanon werden weiter umgesetzt.

 

39.          Die finanzielle Ausgestaltung der ENP findet auf der Basis des Europäischen Nachbarschaftspolitik-Instruments aus 2006 und der 2007 beschlossenen Strategiepapiere und indikativen Länder- und Themenprogramme für die Finanzperiode 2007-2013 statt.

 

Russland

 

40.          Russland ist in vielerlei Hinsicht einer der wichtigsten strategischen Partner der EU. Die Zusammenarbeit soll unter Betonung der gemeinsamen Werte weitergeführt werden. Die Frage der Energiebeziehungen sowie die Weiterführung des Menschenrechtsdialogs werden 2008 einen wichtigen Bestandteil der Beziehungen bilden. Das wichtigste unmittelbare Vorhaben unter slowenischem Ratsvorsitz wäre eine rasche politische Einigung über das bereits seit 2006 vorliegende Mandat für ein neues Abkommen mit Russland. Entsprechende Signale Polens, seine bisherige Blockade gegen das Mandat aufzugeben, könnten den Beginn von Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland bereits beim Gipfel im Juni 2008 in Chanti-Mansijsk ermöglichen. Das neue Abkommen soll auch eine Energiepartnerschaft mit Russland beinhalten und sieht die Schaffung einer Freihandelszone vor, sobald Russland der WTO beigetreten ist.

 


41.          Priorität der Zusammenarbeit mit Russland ist die Umsetzung der Wegskizzen für die „vier gemeinsamen Räume“: Wirtschaft, äußere und innere Sicherheit, Wissenschaft und Kultur.

 

42.          Neben dem Gipfeltreffen im Juni sind für die erste Jahreshälfte ein Treffen des Ständigen Partnerschaftsrats für Justiz und Inneres sowie zwei Außenminister-Treffen geplant. Eine weitere Runde des Menschenrechtsdialogs ist unter slowenischem Vorsitz in Laibach geplant.

 

43.          Auch in der Frage der „eingefrorenen Konflikte“ (Transnistrien, Abchasien, Südossetien, Berg-Karabach) wird die Zusammenarbeit mit Russland weitergeführt, da eine Einbindung Russlands Voraussetzung für nachhaltige Lösungen ist.

 

Belarus

 

44.          Die politische Lage in Belarus bleibt auch nach den jüngsten Spannungen mit Russland unverändert. Eine Normalisierung des Verhältnisses der EU zu Belarus hängt weiterhin von demokratischen Fortschritten und der vollen Achtung der Menschenrechte in Belarus ab. Die restriktiven Maßnahmen (Einreisebeschränkungen gegen verschiedene Vertreter des Regimes bzw. das Einfrieren von Vermögenswerten) werden solange in Kraft bleiben, solange die belarussische Führung ihre Haltung nicht substanziell ändert. Eine Überprüfung dieser Maßnahmen wird erneut im April vorgenommen. Die EU will in der Zwischenzeit vor allem die Demokratisierung vorantreiben, die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger unterstützen und eine unabhängigen Medienberichterstattung fördern. Mittlerweile gibt es zudem eine Zustimmung von Belarus zur Errichtung einer EK-Delegation in Minsk.

 

45.          Seit Juni 2007 wurde gegenüber Belarus eine Aussetzung des Allgemeinen Präferenzsystems wegen Verletzung von Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verfügt. Bislang hat Belarus die entsprechenden ILO-Empfehlungen nicht umgesetzt.


 

Barcelona-Prozess

 

46.          Das im Jahr 2005 in Barcelona verabschiedete Fünfjahresprogramm zur Intensivierung der EU-Mittelmeer-Beziehungen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich wird weiter umgesetzt. Wie schon 2007 liegt dazu ein von den Außenministern der Euromed-Partnerschaft verabschiedetes Jahresprogramm für 2008 vor. Die slowenische und die französische Präsidentschaft sind um eine weitere Dynamisierung des Barcelona-Prozesses und um Innovationen bemüht: So werden erstmals ein Euromed-Arbeitsministertreffen, ein Euromed-Kulturministertreffen, ein Euromed-Tourismusministertreffen, ein Euromed-Gesundheitsministertreffen und ein Treffen von ExpertInnen im Bereich öffentliche Finanzen stattfinden.

 

47.          In Verfolg der Vorschläge von Frankreichs Staatspräsident Sarkozy zur Schaffung einer Mittelmeerunion soll der erste Gipfel der Staats- und Regierungschefs der südlichen Mittelmeerländer und aller EU-Mitgliedstaaten am 14. Juli 2008 – somit während französischer EU-Präsidentschaft – in Paris stattfinden.

 

Naher Osten

 

48.          Ein dauerhafter Frieden im Nahen Osten bleibt ein zentrales Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft. Im gemeinsamen Vorsitzprogramm der deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratspräsidentschaften wird die Unterstützung des Aufbaus der Institutionen der Palestinian Authority ebenso hervorgehoben wie die Fortführung der Anstrengungen um die Umsetzung der „Road Map“ im Rahmen des Nahost-Quartetts.

 

49.          Bei der Nahost-Konferenz in Annapolis Ende 2007 verpflichteten sich die Konfliktparteien zur unverzüglichen Aufnahme von Verhandlungen über alle offenen Fragen („final status issues“ – Grenzen, Sicherheit, Jerusalem, Siedlungen, Flüchtlinge, Wasser) bis Ende 2008. Die Europäische Union hat in einem Strategiedokument aus diesem Anlass („Statebuilding for Peace in the Middle East: An EU Action Strategy”) ihre Unterstützung des Aufbaus effizienter Institutionen für einen zukünftigen palästinensischen Staat als Beitrag zur Verwirklichung der „Zwei-Staaten-Lösung“ bekräftigt.

 

50.          Die Europäische Union bleibt der größte Geber humanitärer und finanzieller Hilfe in den Palästinensischen Gebieten und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur humanitären Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung und zum Wiederaufbau der palästinensischen Wirtschaft als Voraussetzung für einen Erfolg versprechenden Friedensprozess.

 

51.          Im Bemühen um regionale politische Stabilität wird sich die EU auch für die weitere Konsolidierung der Lage im Libanon im Einklang mit verfassungsmäßigen und demokratischen Prinzipien sowie der Festigung der libanesischen Unabhängigkeit und Souveränität einsetzen.

 

Iran

 

52.          Das langfristige Ziel für die Beziehungen zwischen der EU und dem Iran ist ein auf Vertrauen und Zusammenarbeit beruhendes Verhältnis. Besondere Bedeutung kommt weiterhin der Behandlung des iranischen Nuklearprogramms zu, das die internationale Staatengemeinschaft mit anhaltender Sorge verfolgt.

 

53.          Aufgrund der mangelnden Zusammenarbeit des Iran mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) hat der VN-Sicherheitsrat am 24. März 2007 eine zweite Iran-Resolution beschlossen (1747), mit welcher der Iran nochmals aufgefordert wurde, mit den Inspektoren der IAEO zu kooperieren und Klarheit über die Natur seines Nuklearprogramms zu schaffen.

 

54.          Da der Iran diesen Aufforderungen bisher nicht nachgekommen ist, verständigten sich die AußenministerInnen der fünf Ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrats und Deutschlands am 22. Jänner 2008 bei einem Treffen in Berlin auf einen Entwurf für eine dritte VN-Resolution. Der Resolutionsentwurf sieht mit Reisebeschränkungen und der Eindämmung von Finanztransfers eine moderate Verschärfung der bisherigen Sanktionen vor.

 


55.          Zur Unterstützung der Bemühungen im Rahmen der IAEO und des VN-Sicherheitsrates hat die Europäische Union im Jahr 2007 mehrere gemeinsame Erklärungen abgegeben, zuletzt beim Europäischen Rat am 14. Dezember 2007. In seinen Schlussfolgerungen hält dieser fest, dass die Erlangung einer Atomwaffenfähigkeit durch den Iran inakzeptabel ist, und fordert die Offenlegung seiner Aktivitäten sowie die Zusammenarbeit mit der IAEO. Eine formelle EU-Entscheidung über zusätzliche konkrete Maßnahmen der EU gegen den Iran wird im Lichte der VN-Bemühungen  getroffen werden.

 

56.          Zuletzt hat die iranische Regierung bei einem Besuch von IAEO-Generaldirektor El-Baradei in Teheran am 11./12. Jänner 2008 Kooperationsbereitschaft signalisiert: Die iranische Regierung versprach, binnen vier bis sechs Wochen Aufschluss über die noch ungeklärten Fragen der Atominspektoren zu Art und Umfang ihres Atomprogramms zu geben.

 

Irak

 

57.          Das Ziel der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ist ein sicherer, stabiler, geeinter und souveräner Irak, in dem Demokratie und Wohlstand herrschen und die Menschenrechte geachtet werden, ein Staat, der seine Hoheitsgewalt uneingeschränkt ausüben kann und mit seinen Nachbarn und der internationalen Gemeinschaft konstruktiv zusammenarbeitet. Zu diesem Zweck unterstützte die EU die am 18. Dezember 2007 durch VN-Sicherheitsrats Resolution 1790 beschlossene Verlängerung des Mandats der von den USA geführten multinationalen Streitkräfte bis 31. Dezember 2008.

 

58.          Die EU unterstützt die innenpolitische Entwicklung im Irak durch eine Reihe von Initiativen zur nationalen Aussöhnung, den Prozess der Verfassungsrevision, der Flüchtlingsrückkehr sowie der Kapazitätsbildung im Bereich des irakischen Parlaments. Weil für die Stabilisierung des Irak besonders auch die Einbindung der Nachbarländer wesentlich ist, wurde am 2. und 3. November 2007 in Istanbul die internationale Irak-Nachbarschaftskonferenz abgehalten. Hauptergebnis der Konferenz war die prinzipielle Einigung auf die Schaffung eines Ad-hoc-Nachbarschafts-Unterstützungsmechanismus in Bagdad. Das nächste Nachbarschaftstreffen soll in Kuwait stattfinden.

 

59.          Die EU unterstützt auch irakische Behörden bei der notwendigen Verbesserung der Grundversorgung. Im Laufe des Jahres 2007 stellte die Europäische Kommission aufgrund der humanitären Krise im Irak allein 10 Millionen Euro für Flüchtlingshilfe in- und außerhalb Iraks zur Verfügung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Förderung der Menschenrechte, unter anderem durch die Fortführung der Rechtsstaatlichkeitsmission EUJUST LEX, die am 25. September 2007 um weitere 18 Monate verlängert wurde.

 

Golfkooperationsrat

 

60.          Im Zentrum der Beziehungen der EU zum Golfkooperationsrat (GCC), dem als wichtigstem Handelspartner der EU in der arabischen Welt besondere strategische Bedeutung zukommt, steht der Abschluss der bereits seit 1991 laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen. Trotz einer weiteren Annäherung der Standpunkte konnte ein abschließender Konsens im Rahmen des siebzehnten jährlichen Gemeinsamen Rats- und Ministertreffens von EU und GCC in Riad am 8. Mai 2007 nicht erzielt werden. Strittige Punkte bleiben vor allem der Dienstleistungssektor, Investitionsregelungen sowie die beabsichtigte Ausdehnung der Abkommensmaterie auf die politische Kooperation, insbesondere in den Bereichen Terrorismus, Menschenrechte und Migration.

 

61.          Auf die Lösung dieser Fragen wird im Rahmen des am 26. Mai stattfindenden Gemeinsamen Rats- und Ministertreffens von EU und GCC in Brüssel gezielt hingearbeitet werden.

 

Lateinamerika und Karibik

 

62.          Der Gipfelprozess der EU mit Lateinamerika und der Karibik gibt die strategische Richtung für die Weiterentwicklung der Beziehungen vor. Dabei stehen multilaterale, politische und soziale Fragen sowie Themen der Entwicklungszusammenarbeit im Vordergrund. Seit 1999 haben vier bi-regionale Gipfeltreffen stattgefunden: 1999 in Rio de Janeiro, 2002 in Madrid, 2004 in Guadalajara (Mexiko) sowie im Mai 2006 in Wien. Nach dem erfolgreichen Gipfeltreffen der EU mit den 33 Staaten Lateinamerikas und der Karibik im Mai 2006 in Wien und den seither auf Basis der Agenda der Wiener Erklärung absolvierten Follow-up-Veranstaltungen auf Fachminister-, Experten- und hoher Beamtenebene wird das Jahr 2008 im Zeichen des bevorstehenden 5. Gipfeltreffens in Lima (Peru) stehen.

 

63.          Das für den 16. Mai 2008 anberaumte Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs sowie das für den 15. Mai 2008 angesetzte Außenministertreffen in Lima werden sich auf die zwei Hauptthemen „Poverty, Inequality and Inclusion“ sowie „Sustainable Development: Enviroment, Climate Change, Energy“ konzentrieren. Beide Themen wurden gemeinsam im Rahmen des letzten Senior Officials Meeting (SOM) im Oktober 2007 durch alle beteiligten Staaten beschlossen. Bis Mai werden sich zahlreiche weitere Vorbereitungsveranstaltungen auf Fachminister- und Expertenebene, sowie auch drei weitere SOMs eingehend mit den inhaltlichen Vorbereitungen der Gipfelthemen, sowie mit der Erarbeitung der Gipfelerklärung von Lima beschäftigen. Österreich wird am 4. und 5. März Gastgeber der 10. Tagung des EU-LAC-Drogenkooperationsmechanismus in Wien sein.

 

64.          Am Rande des Lima-Gipfels werden auch die traditionellen subregionalen Gipfel-Treffen der EU mit dem MERCOSUR, der Andengemeinschaft, dem CARIFORUM, der gemeinsame Rat mit Mexiko und der Assoziationsrat mit Chile sowie der Politische Dialog mit der San-José-Gruppe (Zentralamerika) im Troika-Format durchgeführt.

 

65.          Nach einem erfolgreichen Start von Verhandlungen über Assoziierungsabkommen der EU mit der Andengemeinschaft und mit den Staaten Zentralamerikas im Jahr 2007 sollen diese im Jahr 2008 weitergeführt und möglichst schnell zum Abschluss gebracht werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit der Karibik (CARIFORUM) soll die Unterzeichnung noch im ersten Halbjahr (vor dem Lima-Gipfel) erfolgen. Die 2007 unter portugiesischer Präsidentschaft begründete Strategische Partnerschaft der EU mit Brasilien wird 2008 in Form eines politischen Dialoges, sowie in der zweiten Jahreshälfte durch einen gemeinsamen Gipfel weitergeführt werden. Die Annahme eines Aktionsplans ist in Aussicht genommen. In Bezug auf ein angestrebtes Assoziationsabkommen mit dem MERCOSUR hofft die EU auf eine baldige Wiederaufnahme und Finalisierung der Verhandlungen.

 

66.          Auf der Grundlage der umfassenden Strategiepapiere der Kommission und ergänzenden Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (2006) werden Lateinamerika und die Karibik als wichtige und der EU nahe stehende Partnerregionen eingestuft, mit denen gemeinsame Werte (Menschenrechte, Demokratie, Multilateralismus) sowie eine gemeinsame Geschichte und Kultur geteilt werden. Die Union als größter ausländischer Investor in der Region hält am Konzept des subregionalen Ansatzes (auf Basis von Assoziations- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) fest, um damit das Umfeld der Handelsbeziehungen und Investitionen zu verbessern. Zentrale politische Anliegen sieht die Union in der Erbringung eines Beitrags zur Stärkung der Stabilität, des Wohlstandes und der sozialen Kohäsion in Lateinamerika und der Karibik, sowie der Schaffung eines gemeinsamen Raumes der höheren Bildung und im Kampf gegen Drogen. 2008 soll folgenden horizontalen Themen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden: Investitionen, soziale Kohäsion, Biotreibstoffe, erneuerbare Energien und Klimawandel (alle Themenbereiche werden im Rahmen des EU-LAC Gipfels im Mai 2008 in Lima diskutiert und in verschiedenen Veranstaltungen aufgearbeitet werden).

 

Transatlantische Beziehungen

 

67.          Die Beziehungen zu den USA und Kanada sind ein wichtiger Eckpfeiler der europäischen Außenpolitik. Die slowenische und die französische Präsidentschaft werden sich dafür einsetzen, die auch während des österreichischen Ratsvorsitzes vorangetriebene, wichtige Partnerschaft mit den beiden Ländern fortzuführen.

 


USA

 

68.          Die EU wird auch im Jahr 2008 eine weitere Vertiefung des Dialogs und der Beziehungen mit den USA anstreben. Ein Höhepunkt wird hierbei der für Juni 2008 anberaumte EU-USA-Gipfel unter slowenischer Präsidentschaft in Laibach sein. Inhaltlich wird der Gipfel an den laufenden Themen der transatlantischen Kooperation anschließen und diese weiter konkretisieren. Nach gemeinsamer Übereinstimmung wird sich die angestrebte Gipfelerklärung in drei Körbe gliedern: regionale/politische Themen, Klimawandel/Energie und Handel. So wird sich die transatlantische Kooperation in politischer und regionaler Hinsicht etwa dem weltweiten Kampf gegen den Terrorismus, der Sicherung der Energieversorgung sowie den Bereichen Non-Proliferation, Demokratieförderung, „Post-Conflict Peace Building“ und der globalen Stärkung des „Rule of Law“-Gedankens widmen.

 

69.          Unerlässlich bleibt eine enge Zusammenarbeit zwischen EU und USA auch in einer Reihe aktueller und potenzieller Krisenherde (wie z.B. Kosovo, Nahost, Irak oder Afghanistan) sowie in Weltregionen von zentraler strategischer Bedeutung (wie z.B. Osteuropa und Zentralasien). Für die Bereiche Klimawandel und Energie gilt es vor allem, die Ergebnisse der VN-Klimakonferenz vom Dezember 2007 in Bali in die Beziehungen mit den USA einfließen zu lassen.

 

70.          Darüber hinaus soll es auch zu einer weiteren Stärkung der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft kommen. Die Europäische Kommission wird in dieser Hinsicht gemeinsam mit der slowenischen Präsidentschaft die Arbeit des im ersten Halbjahr 2007 gegründeten Transatlantischen Wirtschaftsrates (TEC) fortführen, um Ergebnisse im Handelsbereich für den Gipfel zu liefern. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen hierbei primär auf der Zusammenarbeit im regulativen Bereich, in der Beseitigung technischer Handelshemmnisse sowie in der Harmonisierung von Standards.

 

71.          Mitte 2007 erfolgte eine Änderung am „US Visa Waiver Programme“ (VWP), die langfristig auch Staatsangehörigen neuer EU-Mitgliedstaaten eine sichtvermerksfreie Einreise in die USA ermöglichen soll. Voraussetzung ist dafür allerdings, dass künftig sämtliche dem VWP angehörende Staaten stärker auf dem Gebiet der Sicherheit und Terrorismusbekämpfung zusammenarbeiten. So entspricht etwa die geplante Implementierung des sogenannten „Electronic Travel Authorization System“ (ETAS) bis 2009 dem bereits erwarteten amerikanischen Wunsch nach einer weit reichenden Übermittlung von Daten USA-Reisender. Für die EU-Mitgliedstaaten ist es in dieser Angelegenheit essentiell, geeint aufzutreten und schließlich allen die Teilnahme am VWP und damit eine sichtvermerksfreie Einreise in die USA zu ermöglichen. Die Verhandlungen über das Luftverkehrsabkommen EU-USA wurden im Jahr 2007 bereits in einer ersten Stufe abgeschlossen („Abkommen der ersten Generation“) und werden ab April 2008 weiter fortgesetzt werden („Abkommen der zweiten Generation“).

 

Kanada

 

72.          Wie schon im Vorjahr wird das EU-Kanada-Gipfeltreffen, das für Oktober 2008 unter französischer EU Präsidentschaft geplant ist, eine gute Gelegenheit darstellen, die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada in einer Reihe wichtiger Fragen (Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, Multilateralismus, Folgemaßnamen zum VN-Gipfeltreffen, Umwelt- und Entwicklungspolitik) weiter zu vertiefen.

 

Asien

 

73.          Die EU wird auch 2008 besonderes Augenmerk auf die Weiterentwicklung und Stärkung ihrer politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Asien legen. Den strategischen Partnern China, Japan und Indien, mit denen die EU jährliche Gipfeltreffen im Troika-Format abhält, kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Mit China sollen die Verhandlungen über ein neues, umfassendes Rahmenabkommen weitergeführt werden. Im Verhältnis zu Japan werden die Intensivierung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs, die Regionale Zusammenarbeit in Nord-Ostasien und die Stärkung des Dialogs über Zukunftsfragen im Vordergrund stehen. Die strategische Partnerschaft mit Indien soll durch die konsequente Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans und des weiteren Ausbaues der wirtschaftlichen Beziehungen vertieft werden.

 

74.          Den Themen Umwelt, Klimawandel und Energie kommt auch im Verhältnis zu Asien zunehmend Bedeutung zu. Zur Erreichung der Klimaziele ist Asien ein entscheidender Partner.

 

75.          Die EU wird die Entwicklungen im Bereich der Nichtweiterverbreitung genau verfolgen, im Besondern im Verhältnis zu Indien und Pakistan.

 

76.          Die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Indien, Südkorea und ASEAN werden weitergeführt werden. Parallel dazu werden Verhandlungen über Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit ASEAN-Staaten geführt. Die Union wird außerdem die Verhandlungen mit den pazifischen AKP-Ländern über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen fortsetzen.

 

77.          Die EU wird die Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit weiterhin fördern, insbesondere im Verhältnis zu ASEAN. Im Vordergrund wird die Implementierung des EU-ASEAN-Aktionsplanes stehen.

 

78.          Der ASEM-Prozess ist für die EU von besonderer Bedeutung. Am 24. Oktober 2008 wird in Peking der 7. ASEM-Gipfel stattfinden. Weiters sind für das Jahr 2008 unter anderem das 8. ASEM-Finanzministertreffen in Korea, das 2. Treffen der ASEM-Arbeitsminister in Indonesien und der 4. Interreligiöse Dialog in Amsterdam geplant.

 

79.          In Bezug auf Nordkorea wird die EU weiterhin für die Fortsetzung der Sechsparteiengespräche und des Denuklearisierungsprozesses eintreten.

 

80.          Mit der Ernennung von Piero Fassino zum EU-Sondergesandten zur Unterstützung des VN-Sonderbeauftragten Ibrahim Gambari hat der Rat sein besonderes Interesse an den Entwicklungen in Birma/Myanmar zum Ausdruck gebracht. Der Gemeinsame Standpunkt, der am 30. April 2008 ausläuft, wird im Lichte der weiteren Entwicklungen verlängert, abgeändert oder verschärft werden.

 

81.          Die EU unterstützt den Friedens- und Demokratisierungsprozess in Nepal. Die Entsendung einer EU-Wahlbeobachtermission für die für 10. April 2008 angesetzten Wahlen zur Verfassungsgebenden Versammlung ist geplant.

 

82.          Die Unterstützung der EU für Afghanistan soll durch die EUPOL-Mission sowie die weitere Umsetzung des „Afghanistan Compact“ und der 2005 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zwischen EU und Afghanistan fortgesetzt werden.

 

83.          Die Entwicklungen in Pakistan nach der Ermordung der früheren Ministerpräsidentin Benazir Bhutto werden genau verfolgt und Pakistan in seinem Demokratisierungsprozess unterstützt werden. Die EU entsendet eine Wahlbeobachtermission zu den Parlamentswahlen am 18. Februar 2008.

 

Zentralasien

 

84.          Beim Europäischen Rat im Juni 2007 wurde angesichts der strategischen und geopolitischen Lage Zentralasiens, der Energiefrage aber auch aufgrund von Problemen wie Fundamentalismus, Terrorismus, Drogen, Menschenhandel etc. eine eigene  EU-Zentralasien-Strategie angenommen. Sie soll als Rahmen für eine kohärente Politik der Union dienen und die Basis für mehr EU-Engagement sowie eine stärkere EU-Visibilität in Zentralasien sein.

 

85.          Die Europäische Kommission hat im Rahmen des „Development Cooperation Instrument“ (DCI) für Zentralasien für 2007-2013 eine Mittelaufstockung auf 719 Millionen Euro vorgenommen. Auf dieser Basis wurden die Strategiepapiere und indikativen Programme der Europäischen Kommission angenommen, die Annahme konkreter Projekte soll auch 2008 fortgesetzt werden.

 

86.          Österreich unterstützt die EU-Strategie für Zentralasien. Es ist wichtig, auf bereits Vorhandenem aufzubauen und mögliche Synergieeffekte zu identifizieren (z.B. Nutzung des Potenzials der OSZE und der Internationalen Finanzinstitutionen bei der Umsetzung der geplanten EU-Strategie für Zentralasien).

 

87.          Im Oktober 2007 kam es zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Usbekistan (Waffenembargos, Visa-Restriktionen), diese werden im April 2008 erneut überprüft werden. Ein Kooperationsausschuss, bei dem auch Menschenrechtsfragen behandelt werden,  findet  im Februar statt. Die EU hat die Abschaffung der Todesstrafe in Usbekistan ausdrücklich begrüßt.

 

Afrika

 

88.          Das zweite EU-Afrika-Gipfeltreffen fand (nach Kairo 2000) am 8./9. Dezember 2007 in Lissabon statt und wies den Weg in eine neue und reifere Phase der Beziehungen Afrikas zur EU. Mit der Verabschiedung einer Gemeinsamen Strategie sowie eines bis 2010 ausgelegten Aktionsplans und der Erklärung von Lissabon wurde eine verstärkte und gleichberechtigte Zusammenarbeit auf allen Ebenen zwischen der EU und Afrika begründet.

 

89.          Die gemeinsame Strategie baut auf vier Pfeilern auf: Friede und Sicherheit, Regierungsführung und Menschenrechte, Handel und regionale Integration sowie Schlüsselfragen der Entwicklung (u.a. Gleichberechtigung der Geschlechter, Umweltschutz und Klimawandel, Migration, Landwirtschaft, Infrastruktur, Wasser, Energie). In dieser Strategie wird die Entwicklungszusammenarbeit in den Rahmen von Frieden und Sicherheit und in Beziehung zu Menschenrechten und Demokratie gestellt.

 

90.          Im Aktionsplan sind acht „Partnerschaften“ mit konkreten Maßnahmen vorgesehen, welche in den Jahren 2008-2010 implementiert werden. Alle verfügbaren Instrumente der EU werden ihren Beitrag zur Umsetzung der Gemeinsamen Strategie leisten: der 10. Europäische Entwicklungsfonds, die entsprechenden Instrumente des Gemeinschaftshaushaltes, aber auch bilaterale Beiträge von EU-Mitgliedern und afrikanischen Staaten, von interessierten Dritten und internationalen Organisationen sowie Investitionen des privaten Sektors. Zur raschen und koordinierten Umsetzung der Gemeinsamen Strategie sieht der Aktionsplan die Einrichtung von gemeinsamen Expertenarbeitsgruppen für sämtliche Aktionsbereiche vor. Das Mandat der bereits im Vorfeld des Gipfels 2007 eingerichteten Ad-hoc-Arbeitsgruppe wird auf weitere vier Monate ausgedehnt, um die Vorschläge der EU zur Implementierung auszuarbeiten und mit der afrikanischen Seite zu vereinbaren und um die Koordination und Kohärenz auf Seite der EU in der ersten Phase der Umsetzung sicherzustellen. Der nächste Gipfel soll 2010 in Afrika stattfinden.

 

91.          Die Europäische Kommission wird zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele ihre Bemühungen in Richtung Erhöhung der Entwicklungsfinanzierung und effizienteren Leistung der Hilfe weiter intensivieren und „best practices“ als Motivation für die internationale Gebergemeinschaft bei den großen internationalen Konferenzen in Accra (OECD High Level Forum zur Entwicklungseffizienz, September 2008) und Doha (Zweite VN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung, Dezember 2008) präsentieren.

 

92.          Überdies wird die EU 2008 die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU) und afrikanischen Regionalorganisationen intensivieren. In diesem Zusammenhang steht auch die Eröffnung einer EU-Vertretung bei der AU-Kommission in Addis Abeba, wodurch eine effiziente Kooperation zwischen EU und AU erreicht werden soll.

 

93.          Die EU wird überdies die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) weiter unterstützen und sich um die Integration der Wirtschaft der afrikanischen Partnerstaaten in die Weltwirtschaft bemühen. Die Verhandlungen über umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit jenen AKP-Regionen, mit denen vorerst nur interimistische Teilabkommen über Warenverkehr erzielt werden konnten, sollen bis zum Abschluss möglichst noch 2008 zügig weitergeführt werden.

 

94.          Durch eine verstärkte Kooperation mit afrikanischen Partnern soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die EU nicht nur bei der Krisenbewältigung und in der Phase unmittelbar nach Konflikten, sondern auch bei der Konfliktprävention und in der Vermittlung in Krisen und Konflikten effektiv reagieren kann, um Frieden und Stabilität in Afrika zu sichern. Für eine effektive Konfliktprävention werden die Afrikanische Union und die afrikanischen Regionalorganisationen beim Aufbau der „African Peace and Security Architecture“ (APSA) unterstützt werden. Gleichzeitig wird die EU aber auch selbst initiativ werden, etwa durch die Tätigkeit der EU-Sonderbeauftragten.

 

Entwicklungszusammenarbeit der EU

 

95.          Auch 2008 wird die konsequente Umsetzung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik sowie der Monterrey-Verpflichtungen der EU – nicht zuletzt die Verpflichtung zur Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe – im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Die Stärkung der Umsetzungskapazitäten und die Förderung des Engagements und der Eigenverantwortlichkeit der Entwicklungspartner sollen dazu beitragen, die Kohärenz, Treffsicherheit und Wirksamkeit der europäischen Hilfe zu erhöhen. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die enge Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft.

 

96.          Ein wesentliches österreichisches Anliegen ist die Stärkung der Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen. Die Gleichstellung der Geschlechter, die Mitgestaltungskapazitäten der Frauen („empowerment“) soll, auch dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit Rechnung tragend, in der EU-Entwicklungszusammenarbeit konsequent und durchgängig umgesetzt werden.

 

97.          Die engen Wechselbeziehungen zwischen Entwicklungs- und Migrationspolitik verlangen eine verbesserte Koordinierung und kohärente Arbeitsteilung zwischen den Trägern und Akteuren der europäischen Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Aspekt muss im  Arbeitsprogramm der EU deutlich zum Ausdruck kommen. 

 

98.          Energie, einschließlich erneuerbarer Energie, Klimawandel und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, fragile Staaten, humanitäre Hilfe, die Situation von Kindern und Frauen in bewaffneten Konflikten sowie übertragbare Krankheiten (HIV/AIDS, Tuberkulose, Malaria) sind weitere entwicklungspolitische Hauptthemen für 2008.

 

99.          Regionalpolitischer Schwerpunkt der EU-Entwicklungspolitik in den nächsten Jahren bleibt Afrika. Die bestehende EU-Strategie für Afrika wurde inzwischen zu einer gemeinsamen EU-Afrika-Strategie umgestaltet, die beim zweiten EU-Afrika-Gipfel am 8./9. Dezember des Vorjahres in Lissabon angenommen wurde. Die Gleichstellung der Geschlechter, die verstärkte Berücksichtigung der nationalen Entwicklungsstrategien sowie die forcierte Ausrichtung der EU-Programme auf die nationalen Entwicklungsschwerpunkte bilden wichtige Grundsätze der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern.

 

100.       Die Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen konnten im Vorjahr mit den Staaten der Karibik-Region planmäßig abgeschlossen werden. Mit den anderen AKP-Ländern, mit denen vorerst nur interimistische Warenverkehrsabkommen finalisiert werden konnten, werden die Verhandlungen 2008 intensiv weitergeführt. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen stellen nach dem Auslaufen der einseitigen EU-Handelspräferenzen das beste WTO-konforme  Instrument zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung, der regionalen Integration und der Eingliederung der AKP-Staaten in die globalen Handelsströme dar. Durch asymmetrische Liberalisierung zugunsten der AKP-Staaten, großzügige Übergangsfristen und Schutzklauseln, die Einrichtung von Kompensationsfonds zum Ausgleich von Zolleinbußen, entwicklungsländerfreundliche Ursprungsregeln und die Umsetzung der "Aid for Trade"-Verpflichtungen der EU sollen die Anpassungskosten für die AKP-Staaten minimiert werden.

 

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

 

101.       Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU befasst sich mit dem Aufbau ziviler und militärischer Fähigkeiten zur Verhütung und Bewältigung von Krisen sowie mit der Planung und Durchführung von konkreten Krisenmanagement-Operationen.

 

102.       Im Jahr 2008 wird die Arbeit an der Umsetzung des neuen zivilen Planziels („Civilian Headline Goal 2010“) in Angriff genommen werden. Die im Rahmen des ersten zivilen Planziels aufgebauten Kapazitäten sollen dabei in einem zyklischen Prozess systematisch weiter ausgebaut werden, wobei der Behebung der bei den Arbeiten am ersten zivilen Planziel identifizierten Schwächen besondere Beachtung geschenkt werden wird. Im Vordergrund steht weiters die Erzielung von Synergieeffekten durch intensivierte Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des zivilen Krisenmanagements, v. a. mit anderen internationalen Organisationen.

 

103.       Für die Fortsetzung des Aufbaus der militärischen Krisenmanagement-Kapazitäten der EU wird auch weiterhin das EU-Streitkräfteziel 2010 („Military Headline Goal 2010“) den Rahmen bilden. 2007 wurde unter der Bezeichnung „Progress Catalogue“ eine systematische Bilanz darüber vorgelegt, welche Fortschritte bislang erzielt wurden bzw. wo noch erhebliche Fähigkeitslücken bestehen. Auf dieser Basis wird nun die sogenannte „Headline Goal Task Force“ aus Militärexperten aller Mitgliedstaaten Vorschläge für konkrete Maßnahmen zur Schließung der Fähigkeitslücken sowie zur Reihung dieser Maßnahmen nach ihrer Priorität ausarbeiten. Es wird in weiterer Folge an der Europäischen Verteidigungsagentur liegen, die Resultate dieser Arbeit in den größeren Zusammenhang der künftigen Entwicklung der europäischen Rüstungsindustrie, der konkreten Erfahrungen aus bisherigen ESVP-Militäroperationen sowie der längerfristig (mit einem Zeithorizont bis 2025) absehbaren Bedürfnisse im Rahmen der ESVP zu stellen.

 

104.       2008 wird über die Fortführung oder Beendigung folgender ESVP-Operationen zu entscheiden sein: Polizeimission in Bosnien und Herzegowina EUPM (Mandat bis Dezember 2008), Sicherheitssektorreform-Missionen EUSEC RD Congo (Militär) und EUPOL DR Congo (Polizei) in der Demokratischen Republik Kongo (Mandate jeweils bis Juni 2008), Mission zur Ausbildung irakischer Justizexperten EUJUST Lex (Mandat bis Dezember 2008), Grenzüberwachungsmission EUBAM Rafah (Mandat bis April 2008) sowie Polizeimission EUPOL COPPS in den Palästinensischen Gebieten (Mandat bis Dezember 2008).

 

105.       Die militärische ESVP Überbrückungsoperation „EUFOR Tchad/RCA“ zum Schutz der Flüchtlingslager (vorwiegend mit Flüchtlingen aus Darfur) im Osten des Tschad und im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik ist vom Rat bereits im Oktober 2007 beschlossen worden. Sie ist in ihrer Laufzeit auf ein Jahr beschränkt, diese Frist beginnt mit Herstellung der ersten Einsatzfähigkeit der Truppen im Operationsgebiet zu laufen, die Ende März 2008 gegeben sein sollte. Ein halbes Jahr nach Herstellung der ersten Einsatzfähigkeit werden EU und UNO eine Bedarfseinschätzung in Hinblick auf eine Nachfolgeoperation nach der Beendigung von EUFOR Tchad/RCA vornehmen.

 

106.       Was das Vorbereitungsteam EUPT für eine ESVP-Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo angeht, so läuft dessen Mandat mit 31. März 2008 ab. Eine Verlängerung dieses Mandats könnte sich erübrigen, wenn die Mission noch vor diesem Datum nach einer Klärung der Kosovo-Statusfrage ihre Arbeit aufnehmen kann und die bis dato von UNMIK wahrgenommenen Aufgaben v.a. in den Bereichen Polizei und Justiz übernimmt. Diese Mission wird mehr als 1.800 internationale VertreterInnen und ExpertInnen umfassen und damit die bei weitem größte bislang unternommene zivile ESVP-Mission sein.

 

107.       Es ist davon auszugehen, dass sich die Aufmerksamkeit der slowenischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2008 stark auf die geplante Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo konzentrieren wird. Darüber hinaus hat Slowenien angekündigt, sich besonders der Weiterentwicklung der Konzepte zur Sicherstellung der vollen Beachtung der Rechte und speziellen Bedürfnissen von Kindern in bewaffneten Konflikten im Rahmen von ESVP-Missionen zu widmen. Dieses Bemühen wird von Österreich, das sich dieses Themas auch schon während seines Ratsvorsitzes 2006 angenommen hat (Erarbeitung einer „Checkliste“ zu diesen Aspekten für die Vorbereitung und Durchführung von ESVP-Operationen), voll unterstützt.

 


108.       Auf der Basis von Vorarbeiten von Ratssekretariat und Kommission soll darüber hinaus unter französischem Vorsitz Ende 2008 entschieden werden, inwieweit die Umsetzung der 2003 angenommenen Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) verbessert werden kann bzw. ob die ESS allenfalls um neue Elemente zu ergänzen ist.

 


 

 

Querschnittsthemen

 

 

Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008

 

109.       Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 ist eine europaweite Sensibilisierungs- und Kommunikationskampagne, die von allen Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission durchgeführt wird. Ziel des Europäischen Jahres ist es, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger – insbesondere junge Menschen – für die Bedeutung des interkulturellen Dialogs im Alltag und Berufsleben zu sensibilisieren und ihre Fähigkeiten zu stärken, sich in einem komplexen kulturellen Umfeld erfolgreich zu bewegen.

 

110.       Die europäische Eröffnungsveranstaltung zum Europäischen Jahr fand am 7. und 8. Jänner 2008  während  der slowenischen Ratspräsidentschaft in Laibach statt, die europäische Abschlussveranstaltung wird im zweiten Halbjahr 2008 während der französischen Ratspräsidentschaft organisiert werden.

 

111.       Das Gesamtbudget für das Europäische Jahr 2008 aus dem Gemeinschaftshaushalt beträgt 10 Millionen Euro. Damit sollen symbolträchtige Aktionen EU-weit (30% des Budgets), Aktionen auf nationaler Ebene mit europäischer Dimension (Kofinanzierung je eines Projekts pro Mitgliedstaat, 30%) und EU-weite Information und Kommunikation (Medienarbeit, Website, Studien etc., 40%) finanziert werden.

 

112.       Als Plattform für die Planung und Umsetzung des Europäischen Jahrs 2008 in Österreich wurde ein Nationalkomitee eingerichtet, in dem Ministerien, Sozialpartner sowie Schlüsselinstitutionen aus den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend, Zivilgesellschaft und Medien zusammenarbeiten.

 

113.       Zahlreiche Projekte und Veranstaltungen werden in Österreich Raum für Begegnungen zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen schaffen, um kulturelle Vielfalt als Bereicherung und Chance erlebbar zu machen und um Integration sowie wechselseitiges Verständnis zu fördern. Das BMeiA wird sich 2008 verstärkt mit der Frage der Integration und Partizipation muslimischer Jugendlicher in Europa befassen, sowie mit der Thematik muslimischer Frauen. Weitere Veranstaltungen des BMeiA werden den Europäischen Nationalen Kulturinstituten (EUNIC), einem europaweiten Kurzfilmwettbewerb sowie dem Thema "Radio in Intercultural Dialogue" gewidmet sein.

 

114.       Verschiedene von der Österreichischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit (OEZA) geförderte Aktivitäten werden den interkulturellen Dialog ebenfalls stärken und für mehr Verständnis für andere Kulturen werben:

 

               Ein FairPlay-Aktionsprogramm anlässlich der Euro 2008 oder Initiativen wie „Zeig dem Rassismus die rote Karte" werden das Miteinander betonen.

               Begegnungs- und Kulturprogramme - von interreligiösen Gottesdiensten über Schulworkshops bis zu Ringvorlesungen - sollen interkulturelle Brückenschläge möglich machen.

               Das Projekt „Experiencing Europe" wird serbischen Jungakademiker/innen die Möglichkeit bieten, durch ein Praktikum in österreichischen Unternehmen und Organisationen Arbeitserfahrung zu sammeln und gleichzeitig ein EU-Mitgliedland näher kennen zu lernen.

               Die Unterstützung des „Skomrahi-Festivals" in Skopje, das jährlich kulturinteressierte junge Menschen aus allen Teilen der Welt zusammenführt, hat die interkulturelle Zusammenarbeit im Theater- und Schauspielbereich zum Inhalt.

 

EU-Menschenrechtspolitik

 

115.       Die Europäische Union strebt auch 2008 die umfassende Einbindung der Menschenrechte als Querschnittsmaterie in alle Arbeitsbereiche an. So soll der systematische Austausch zu Menschenrechtsthemen in geographischen und thematischen Ratsarbeitsgruppen ebenso fortgesetzt werden wie die laufende Berücksichtigung der Frage der Menschenrechte in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (Schwerpunkt Frauen in Post-Konfliktsituationen und Kinderrechte).

 

116.       Die regelmäßig stattfindenden, strukturierten Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die verbesserte Durchführung des Menschenrechtsdialogs mit China und der Konsultationen mit Russland sowie die konstruktive Fortsetzung des 2007 neu geschaffenen Dialogs mit Usbekistan wird 2008 ein Schwerpunkt der EU-Menschenrechtsaußenpolitik sein. Ein wichtiges Thema bei der von 12. bis 16. Mai in Laibach stattfindenden nächsten Runde des EU-China-Menschenrechtsdialogs wird die Situation der Menschenrechte vor dem Hintergrund der Olympischen Spiele in Peking 2008 sein. Ein wichtiges Anliegen der EU für die Konsultationen mit Russland ist die enge Einbindung der russischen Zivilgesellschaft. Die EU strebt darüber hinaus die baldige Aufnahme von Menschenrechtsdialogen mit allen zentralasiatischen Staaten und der Afrikanischen Union an. Die Zukunft des EU-Iran-Menschenrechtsdialogs hängt vom Willen des Iran zu einer Wiederaufnahme und zur Verbesserung der Menschenrechtssituation ab.

 

117.       Inhaltliche Schwerpunkte der EU-Menschenrechtsaußenpolitik ergeben sich aus den fünf Leitlinien des Rates zur Abschaffung der Todesstrafe und der Folter, zu Kinderrechten, zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten, sowie von Menschenrechtsverteidigern. Die Evaluierung und intensivierte Umsetzung dieser Leitlinien, etwa im Bereich Todesstrafe, wird fortgesetzt. Die Unterstützung des Ratsvorsitzes bei der Umsetzung der Leitlinien durch die EU-Partner wird intensiviert („Burden sharing“). 2008 sieht der Ratsvorsitz auch die Umsetzung von Maßnahmen betreffend Gewalt gegen Kinder im Rahmen der 2007 beschlossenen Kinderrechts-Leitlinie vor.

 

118.       Der Aufbau der in Wien ansässigen EU-Grundrechteagentur soll im ersten Halbjahr 2008 abgeschlossen werden (Direktorsbestellung, Mehrjahresprogramm, Wissenschaftlicher Ausschuss). Damit kann die Agentur ihr Mandat in vollem Umfang wahrnehmen und Institutionen der EU sowie Mitgliedsstaaten bei der grundrechtskonformen Schaffung und Durchführung von Gemeinschaftsrecht unterstützen. Zur engen und für beide Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit mit der europäischen Zivilgesellschaft wird darüber hinaus eine Grundrechteplattform geschaffen.

 

119.       Die EU wird sich weiterhin für einen glaubwürdigen VN-Menschenrechtsrat einsetzen, der rasch und effektiv auf Menschenrechtssituationen und -fragen weltweit reagiert. Darüber hinaus wird sich die EU um eine objektive, umfassende Menschenrechtsprüfung im Rahmen des „Universal Periodic Review“ sowie um die Bestätigung aller Mandate der VN-Menschenrechtssonderberichterstatter bemühen.

 

Energieaußenpolitik der Europäischen Union

 

120.       Das Jahr 2008 wird von einem weiteren Ausbau der vom Europäischen Rat im März 2007 beschlossenen Energieaußenpolitik der Europäischen Union geprägt sein. Die Bemühungen um Integration der EU-Interessen in den Bereichen Energieversorgung, Diversifizierung und Nachhaltigkeit in bestehende Kooperationsinstrumente der EU mit Drittstaaten und -Regionen werden fortgesetzt werden.

 

121.       Energie wird insbesondere auch bei den für heuer geplanten Gipfeltreffen mit den USA, Japan, Brasilien, China und beim Lateinamerikagipfel, wie auch bei der Fortführung bzw. Vertiefung der vertraglichen Beziehungen mit unseren ENP-Partnern, der Russischen Föderation, dem Golfkooperationsrat, Indien sowie im Rahmen der EU-Afrika-Beziehungen, der Ausgestaltung der Schwarzmeerkooperation und der Zentralasienstrategie der EU eine zentrale Rolle spielen. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird versuchen, basierend auf den außen-, energie- und klimapolitischen Prioritäten Österreichs Impulse für die weitere Ausgestaltung und Umsetzung der Energieaußenpolitik der EU zu setzen.

 

122.       Die Europäische Kommission führt auch im Jahr 2008 ihre Unterstützung für das als vorrangiges Infrastrukturvorhaben der EU eingestufte Nabucco-Projekt fort. Hierbei sind eine Intensivierung des Dialogs mit den als Lieferländer für diese Pipeline in Frage kommenden Staaten sowie rechtliche und technische Assistenz im Rahmen der Kompetenzen der Europäischen Kommission vorgesehen.

 

123.       Die Europäische Union wird ihre Anstrengungen für die Schaffung der 2007 von ihr initiierten Internationalen Partnerschaft zur Energieeffizienz fortsetzen. Auf Basis einer für heuer angestrebten Einigung zwischen der EU, Japan und den USA sollen auch im Rahmen von G8 und insbesondere mit China und Indien Verhandlungen aufgenommen werden.

 

124.       Die Verhandlungen für die Erweiterung der Energiegemeinschaft um die Republik Moldau, Ukraine, Norwegen und Türkei werden 2008 durch die Europäische Kommission auf Basis eines 2007 verabschiedeten Verhandlungsmandates fortgesetzt. Österreich wird hierbei insbesondere auf die konsequente Berücksichtigung von Umweltstandards sowie die Sicherstellung reziproker Marktzugangsregeln achten.

 

Klimawandel

 

125.       Am 23. Jänner präsentierte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Umsetzung der bei der Frühjahrestagung des Europäischen Rates 2007 beschlossenen klima- und energiepolitischen Ziele einer Treibhausgasreduktion von 20 % (bzw. 30 % im Falle einer internationalen Vereinbarung), einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Endenergieverbrauch um   20 %, sowie des Anteils an Biokraftstoffen um 10 % bis 2020 im Vergleich zum Jahr 1990. Die Behandlung des Klima- und Energiepaketes auf Ratsebene sowie im Europäischen Parlament wird voraussichtlich das ganze Jahr in Anspruch nehmen, wobei das Ziel eine Einigung mit dem EP in erster Lesung und Verabschiedung im Frühjahr 2009, vor den Wahlen zum EP, ist. 

 

126.       Die Einigung auf das Klima- und Energiepaket hat auch Bedeutung für die auf Ebene der Vereinten Nationen zu führenden Verhandlungen über ein Post-2012-Abkommen.  Aufgrund der Einigung auf den Bali Action Plan bei der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember 2007 in Bali, Indonesien, sind im Jahr 2008 vier  formelle Verhandlungsrunden vorgesehen. Als Zieldatum für den Abschluss der Verhandlungen wurde das Jahr 2009 genannt. Da die EU-Position in den internationalen Verhandlungen auf den im Jahr 2007 beschlossenen Zielen aufbaut, ist deren Umsetzung auch Voraussetzung für eine glaubwürdige Verhandlungsführung seitens der EU mit Bezug auf ein Post-2012-Abkommen.

 

127.       Da sich die EU für den Fall einer Einigung auf eine entsprechende globale und umfassende Vereinbarung, an der sich auch andere entwickelte Länder und fortgeschrittene Entwicklungsländer beteiligen, zu einer Emissionsreduktion von 30 % verpflichtet hat, werden die vorliegenden Vorschläge im Falle einer Einigung entsprechend angepasst werden müssen.

 

Migration

 

128.       Migrationsmanagement ist eine der Prioritäten in den Arbeitsprogrammen der europäischen Institutionen für 2008, die für die Bürgerinnen und Bürger von direkter Relevanz sind. Es sind weitere Schritte zur Verwirklichung einer gemeinsamen Migrationspolitik, die als die Herausforderung des 21. Jahrhunderts gesehen wird, vorgesehen.

 

129.       Die Umsetzung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage mit seinen beiden geographischen Schwerpunkten Afrika und Mittelmeerraum sowie Ost- und Südosteuropa wird intensiviert werden.

 

130.       Der Schwerpunkt der gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik, nämlich die Vertiefung der Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten der internationalen Migration, wird weiter verstärkt werden. Dabei sind für Österreich die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der EU von besonderer Bedeutung, um die Ausgewogenheit des Gesamtansatzes sicherzustellen.

 

131.       In diesem Zusammenhang soll der Schutz der Schengen-Außengrenze mit Gemeinschaftsmitteln zur Vermeidung der illegalen Immigration ausgestattet werden. Zentrale Elemente werden die Arbeit der EU-Außengrenzschutzagentur FRONTEX und die Entwicklung eines Europäischen Überwachungssystems sein. Da die weitere Harmonisierung der europäischen Visapolitik und der Visaverfahren eine zentrale Rolle beim Kampf gegen illegale Migration und Menschenhandel spielt, wird die beschleunigte Operationalisierung des Europäischen Visainformationssystems Priorität genießen.

 

132.       Der Ausbau der gemeinsamen Rückübernahmepolitik und der Abschluss entsprechender Abkommen mit Drittstaaten sollen weiter vorangetrieben werden.

 

 

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[1]           Achtzehnmonateprogramm des deutschen, des portugiesischen und des slowenischen Vorsitzes, Dokument 17079/06 vom 21. Dezember 2006. Das Achtzehnmonateprogramm des französischen, tschechischen und schwedischen Vorsitzes für das 2. Halbjahr 2008 und das Jahr 2009 liegt noch nicht vor.

 

[2]           Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008, Dokument KOM (2007) 640 vom 23. Oktober 2007.