B E R I C H T

 

 

Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

gem. §§ 48 und 49 Bundesbahngesetz zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/2009 vom 18. August 2009 sowie gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004

 

über die im Jahr 2008 durch den Bund bei den ÖBB sowie bei den Privatbahnen

bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen

 

(Gemeinwirtschaftlicher Lei­stungsbericht)

 

Teil A – Österreichische Bundesbahnen

 

Gemeinwirtschaftliche Leistungen im Zusammenhang mit den Verträgen 2008

 

Unter Zugrundelegung des für den Zeitraum zwischen 2005 und 2009 gemäß § 48 Bundesbahngesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2003 abgeschlossenen 5-jährigen Bestellrahmens wurde für das Jahr 2008 zwischen dem Bund und den jeweiligen ÖBB-Gesellschaften gesonderte Verträge über gemeinwirtschaftliche Leistungen abgeschlossen. Die ÖBB-Gesellschaften wurden dabei jeweils durch deren Vorstände vertreten, der Bund jeweils durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, welches im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen handelte. Es wurde ein Vertrag mit der ÖBB Personenverkehr Aktiengesellschaft (siehe unter Punkt I.) unterzeichnet sowie zwei weitere mit der Rail Cargo Austria AG (siehe unter Punkt II.).

 

I.) Vertrag über die Bestellung und Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Schienenpersonenregional- und -nahverkehr für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008

 

Anlage 1 - ÖKOBONUS

 

Anlage 1 regelt die Gewährung von Sozialtarifen im Personenverkehr (sogenannter Öko-Bonus), d.h. die Rabattierungen der Normaltarife für Zeitkarten (Wochen-, Monats-, Jahreskar­ten),  Schüler- und Lehrlingsfreikarten (nur Förderungsanteil des Verkehrsressorts), Jugendgruppenbeförderungen und die verschiedenen Umwelttickets bzw. Halbpreis­pässe (Lehrlinge, Hochschüler und Schüler, Familien, Senioren, Schwerkriegsbeschä­digte, Zivilblinde, Behinderte etc.) auf ein sozial verträgliches, bundeseinheitliches Niveau.

Ausgangsbasis für die Berechnung der Abgeltungshöhe (d.h. Rabattierung) sind die Normaltarife der ÖBB:

 

·        Bei Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Jahreskarten) wird dazu der Tarif (Fahr­preis) einer Einzelfahrkarte mit der durchschnittlichen Fahrtenhäufigkeit während des Geltungszeitraumes einer bestimmten Zeitkarte multipliziert und vom Produkt eine kommerzielle Ermäßigung  von  25 % als „Mengenrabatt“ abgezogen.

 

Die Differenz zwischen dem so ermittelten kommerziellen Preis und dem Preis, den der Kunde am Schalter für die betreffende Zeitkarte zu entrichten hat, ergibt die Abgeltungshöhe. Dieser Berechnungsvorgang wird bundeseinheitlich für alle Zeitkartenkategorien und für alle Entfernungsrelationen vorgenommen.

 

·        Bei den Halbpreispässen bildet der Tarif für die kommerziell kalkulierte Halbpreis-Berechtigungsmarke („Vorteilscard“) die Berechnungsbasis für die Abgeltung. Die ÖBB erhalten dabei den jeweiligen Differenzbetrag zwischen dem Schalterabgabepreis einer Senioren-, Familien-, Schüler-, Hochschüler-, Lehrlings-Halbpreisberechtigungsmarke und dem Preis einer „Vorteilscard“ abge­golten.

 

Um eine unkontrollierte Dynamik bei der Entwicklung der jährlichen Abgeltungszah­lungen zu vermeiden, bleiben Tariferhöhungen durch die ÖBB bei der Abrechnung unberücksichtigt. Geänderte Abrechnungsmodalitäten müssen in jedem Fall mit dem Verkehrsressort gesondert vereinbart werden (Plafondierung).

 

Die Zahlungen des Bundes an die ÖBB für den Ökobonus betrugen  im Jahr 2008 347 Mio. Euro (wie 2007) und galten für Wochenstreckenkarten, Monatsstreckenkarten, Lehrlings-monatsstreckenkarten, Jahresstreckenkarten, Lehrlingsjahresstreckenkarten, Schülermonats­karten, Schülerfreifahrten (Anteil des BMVIT), Lehrlingsfreifahrten, Umwelttickets  für Lehrlinge, Hochschüler und Schüler, Familien, Senioren, Schwerkriegsbeschä­digte, Zivilblinde und Behinderte.

Anlage 1 ist als Tarifstützungsaktion für die Fahrgäste konzipiert und wird mittels Fahrgasterhebungen auf ausgewählten Strecken eruiert. Da mit 125.463 Fahrgästen der Referenzwert von 107.990 übererfüllt wurde, konnte der Ökobonus voll ausgenutzt werden.

 

Anlage 2 – Verlagerungs- und Qualitätsbonus

 

Anlage 2 ist der Beitrag des Bundes zur Sicherung eines Grundangebotes im Schienenpersonenverkehr. Anlage 2 ist zweigeteilt aufgebaut.

 

·        Der Quantitätsbonus sah im Jahr 2008 die Zahlung eines maximalen Bonus von 121,977 Mio. Euro (im Jahr 2007 87 Mio. EUR) vor, wenn im Jahre 2008 eine Leistung im Personenverkehr von mindestens 59 Mio. Zugkilometern erbracht wird. Werden weniger Zugkilometer geleistet, wird der Betrag um das prozentuale Ausmaß der Minderleistung reduziert. Angemerkt wird, dass die Kosten für den Quantitätsbonus in den Jahren 2000 bis 2007 trotz gleichbleibender Zugkilometer im Grundangebot und steigender Kostenentwicklung nicht erhöht wurden.

 

·        Der Qualitätsbonus wurde 2008 in einer maximalen Höhe von 29 Mio. Euro (wie 2007) vereinbart. Die vereinbarten Qualitätsziele wurden durch den jährlich steigenden Einsatz von qualitativ hochwertigem Wagenmaterial übererfüllt. Der Grad der Erreichung bestimmter Qualitätsstandards hängt von verschiedenen Kriterien wie z.B. Einsatz von Doppelstockwagen und Wendezuggarnituren, Ausscheiden aller Wagen mit einem Baujahr vor 1966, behinderten- und kindergerechte Verbesse­rung der Einstiegsbereiche der Waggons, Verbesserung der Fahrgastinformation im und am Zug etc. ab.

 

Für das Jahr 2008 wurde somit für Qualitäts- und Quantitätsbonus zusammen ein Betrag von 150,977 Mio. Euro erreicht. Als wesentlicher Erfolgfaktor für den Schienenpersonenverkehr wurde der Qualitätsbonus im Sinne des ÖPNRVG weiter entwickelt, der bei Nichterfüllung von Qualitätskriterien zu einer Reduktion der Förderung führen müsste. Aufgrund großer Anstrengungen der ÖBB im Qualitätsbereich musste eine Kürzung bisher nie ausgesprochen werden.

 

 

 

 

Anlage 3 – Sonstige Leistungen im Personenverkehr (verkehrspolitische Weisung) -

Aufrechterhaltung Regionalbahnen NÖ und Tauernschleuse

 

Für sonstige Leistungen wurde ein Maximalbetrag von 4,6 Mio. Euro (im Jahr 2007 4.630.237 Euro) vereinbart. Aufgrund verkehrspolitischer Weisungen waren die niederösterreichischen Schmalspurbahnen St. Pölten – Mariazell und St. Pölten – Mank sowie die Strecken Waidhofen an der Ybbs – Ybbssitz und Waidhofen an der Ybbs – Lunz am See sowie der Autoschleusenverkehrs durch den Tauerntunnel zwischen Mallnitz und Böckstein aufrecht zu erhalten, wofür der volle vereinbarte Betrag benötigt wurde. Es wurden somit insgesamt 4,6 Mio. Euro abgerechnet.

 

Anlage 4 – Leistungen der ÖBB im Rahmen der EURO 2008

 

Aufgrund der Fußballeuropameisterschaft EURO 2008 in Österreich und der Schweiz wurde seitens des Bundes angestrebt, den Individualverkehr aus Gründen des Klimaschutzes nach Möglichkeit auf den öffentlichen Verkehrs zu verlagern. Daher wurden mit den ÖBB Kombitickets geschaffen, die zur kostenlosen Benützung der Züge der ÖBB berechtigten. Dafür wurden 4,96 Mio. Euro vertraglich vereinbart und auch abgerechnet.

 

Exkurs Abzug Pinzgaubahn Zell am See – Krimml:

Mit 1.7.2008 wurde diese Bahnstrecke von den ÖBB den Salzburger Lokalbahnen übergeben, die auf diese Strecke entfallenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Personenverkehr (Güterverkehr gab es keinen mehr) müssen den ÖBB somit vom ursprünglich vertraglich vereinbarten Förderungsbetrag abgezogen werden. In der Abrechnung findet sich diese Strecke nur noch bis 30.06.2008 wieder.

 

II.) Verträge über die Bestellung und Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Kombinierten Verkehr sowie im Gefahrgutverkehr für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008

 

Diese Verträge mit der Rail Cargo Austria AG regeln die Bestellungen für Beförderungen im Kombinierten Verkehr sowie für Beförderungen von gefährlichen und umweltgefährdenden Gütern. Seit dem 1. September 2004 wurden die Bestellungen im Kombinierten Verkehr auf eine gänzlich neue Basis gestellt und durch eigenständigen Verträge geregelt, deren wesentlichste Kriterien die Behältergröße, die Transportentfernung und die Streckenauslastung sind. Unter Kombinierter Verkehr wird jene Transporttechnik verstanden, bei der der überwiegende Teil der zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn bewältigt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße möglichst kurz gehalten wird und bei der es zu keinem Umschlag des transportierten Gutes selbst kommt, sondern zu einem Umschlag der Transporteinheit (Container, Wechselaufbau, Sattelauflieger oder von LKW-Einheiten bei der Rollenden Landstraße).

 

Im Sinne der Zielsetzungen einer höchstmöglichen Verkehrsverlagerung und Transparenz wird die Höhe der Abgeltungen auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen der Rail Cargo Austria AG festgelegt.

 

Im Rahmen des Kombinierten Verkehrs wurden 2008 seitens der Rail Cargo Austria AG insgesamt 47.257.622,50 Euro (im Jahr 2007 42.854.771,50 Euro) abgerechnet.

 

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen für den Gefahrguttransport verfolgen die Zielsetzung der Entlastung der Straßen vom Transport gefährlicher und umweltgefährdender Güter. Dies soll zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verminderung des mit diesen Transporten verbundenen besonders hohen Gefah­renpotentials führen.

 

Als Verlagerungsanreiz werden die Tarife bestimmter Arten gefährlicher und umweltgefährdender Transportgüter im Rahmen des entsprechenden Vertrages über gemeinwirtschaftliche Leistungen in einer genau definierten Höhe bundeseinheitlich ermäßigt. Die Liste umfasst RID-Güter, bestimmte Altstoffe, Rückstände und Recyclingprodukte sowie wassergefährdende Stoffe. Im Rahmen des Gefahrgutverkehrs wurden seitens der Rail Cargo Austria AG mit Jahresabrechnung 2008 62.160.213,96 Euro (im Jahr 2007 54.220.676,25 Euro) geltend gemacht.

 

Somit wurden seitens der Rail Cargo Austria AG für beide Verträge insgesamt 109.417.836,46 Euro abgerechnet. Derzeit werden die Jahresabrechnungen 2008 von der SCHIG mbH im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie überprüft.


Zusammenfassung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der ÖBB 2008 in Euro:

 

Zum Vergleich sind die Werte für das Jahr 2007 angeführt.

 

 

2007

2008

Personenverkehr

 

 

Anlage 1 Ökobonus

(Tarifzuschüsse)

347.000.000

347.000.000

Anlage 2 Quantitätsbonus

(Kilometerleistungszuschuss)

87.000.000

121.977.000

Anlage 2 Qualitätsbonus

29.000.000

29.000.000

Anlage 3 verkehrspolitische

Weisung – NÖ-Nebenbahnen

und Tauernschleuse

4.630.237

4.600.000

Anlage 4 EURO 2008

---

4.960.000

Minus Abgabe Pinzgaubahn

Zell am See – Krimml an die

Salzburger Lokalbahn per 1.7.

---

- 552.900

Personenverkehr gesamt

467.630.237

506.984.100

 

 

 

Güterverkehr*

 

 

Kombinierter Verkehr

42.854.771,50

47.257.622,50

Gefahrguttransporte

64.220.676,25

62.160.213,96

Güterverkehr gesamt

107.075.447,75

109.417.836,46

 

 

 

Gemeinwirtschaftliche

Leistungen 2008 gesamt

(Personen- und Güterverkehr)

574.705.684,75

616.401.936,46

 


Teil B - Privatbahnen

 

Gemeinwirtschaftliche Leistungsbestellungen bei Privatbahnunternehmen

 

Parallel zu den ÖBB wurden auch bei den Privatbahnen Gemeinwirtschaftliche Leistungen bestellt und abgerechnet, wobei im Jahr 2008 bei folgenden Bahnen Gemeinwirtschaftliche Leistungsbestellungen erfolgten:

 

 

Die gemeinwirtschaftliche Leistungsbestellung bei den Privatbahnunternehmen erfolgt dem gleichen Schema wie bei den ÖBB. Um alle Privatbahnunternehmen, die gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen, erfassen zu können, wird der Gemeinwirtschaftliche Leistungsvertrag mit dem Fachverband der Schienenbahnen abgeschlossen, wobei der Fachverband alle in Vertretung aller österreichischen Mitgliedsunternehmen zeichnet. Folgende Leistungen werden bestellt, wobei inhaltlich keine wesentliche Unterscheidung bei den einzelnen Anlagen gegenüber der Bestellung bei den ÖBB besteht. Mit dieser Vorgangsweise ist die diskriminierungsfreie Leistungsbestellung auch bei den Privatbahnunternehmen sichergestellt:

 

Anlage 1 – Ökobonus

Anlage 2 – Verlagerungs- und Qualitätsbonus

Anlage 3 – Gefahrgutverkehr

 

Die Bestellung Gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Kombinierten Verkehr erfolgt mit jedem Unternehmen gesondert, inhaltlich ist der Vertrag jedoch mit jenem der ÖBB ident, womit auch in diesem Segment eine wettbewerbsneutrale Vorgangsweise sichergestellt ist.

 

Erbringt ein Unternehmen, das nicht Mitglied im Fachverband der Schienenbahnen ist, Leistungen die Gemeinwirtschaftlich sind, so werden mit diesem Unternehmen dem gesonderte Verträge abgeschlossen. Beispiel dafür ist die Leistungserbringung im Außerfern durch die DB Regio, die diese Aufgabe an Stelle der ÖBB übernommen hat.

 

 

1.) Bestellung und Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Schienenpersonen-regional und –nahverkehr für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 - Privatbahnen

 

 

Gegenüber den Bestellungen des Jahres 2007 wurden die bestellten Leistungen im Personenverkehrsbereich im Jahr 2008 erstmals für jedes einzelne Unternehmen der Höhe nach definiert, womit nunmehr auch im Privatbahnbereich bereits im Vorfeld die maximale Bestellsumme budgetär abgrenzbar ist. Mit dieser Vorgangsweise kann die Problematik der bisher aufgetretenen Abrechnungsspitzen, die sich durch die im Nachhinein gelegten Abrechnungen ergeben haben, wesentlich verringert werden. Andererseits besteht für die Eisenbahnverkehrsunternehmen eine höhere Transparenz bezüglich der Leistungsbestellungen.

 


Der Bund bestellte im Jahr 2008 bei den Privatbahnunternehmen folgende Personenverkehrsleistungen:

 


2.) Bestellung und Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Kombinierten Verkehr sowie im Gefahrgutverkehr für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 - Privatbahnen

 

Im Bereich des Güterverkehrs erfolgt die Bestellung nach oben hin offen. D.h. es wird nur definiert, welche Unterstützung je Ladungseinheit gewährt wird. Um dennoch die budgetäre Übersicht gewährleisten zu können werden im Güterverkehr zumindest vierteljährliche Zwischenabrechnungen gelegt. Folgende Abrechnung wurde für 2008 gelegt 1): (Im Vergleich dazu die Abrechnungswerte 2007).

 

1)        Die Abrechnungen der Privatbahnen werden derzeit durch das BMVIT geprüft, wodurch sich auf Grundlage der Überprüfung Abweichungen gegenüber der Einreichung ergeben könnten.

 

Die Abrechnungen des Jahres 2008 zeigen bei den privaten Eisenbahnunternehmen im Güterverkehrsbereich hohe Zuwächse, die einerseits auf die Liberalisierung im Eisenbahnverkehr zurückzuführen sind. Dadurch konnten die privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen am Markt verstärkt auftreten. Andererseits spiegeln die Abrechnungen auch die boomende Wirtschaft der ersten 3 Quartale wider.

 

 

3.) Zusammenfassung Privatbahnen

 

Insgesamt wurden demnach von den Privatbahnunternehmen im Jahr 2008 Gemeinwirtschaftliche Leistungen im Gesamtumfang von € 57.979.946 erbracht. Dabei war festzustellen, dass der Güterverkehrsbereich bei den Privatbahnunternehmen im Jahr 2008 noch in sehr geringem Ausmaß von der Wirtschaftskrise bedroht war. Insbesondere die großen Privatbahnunternehmen konnten durch Verschiebungen im Angebot und effizientes Marketing neue Kundensegmente dazu gewinnen und damit Umsatzeinbrüche hintanhalten.

 



* Im Güterverkehrsbereich gemäß den Abrechnungen der Rail Cargo Austria AG, die derzeit vom BMVIT überprüft werden.