Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2016

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß

§ 49 Bundesbahngesetz sowie § 3 Privatbahngesetz 2004 über die im Jahr 2016 durch den Bund bei Eisenbahnverkehrs-unternehmen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen

                                               Wien, im Jänner 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildergebnis für cityjet öbb

© ÖBB

 

Einleitung

 

Zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet das bmvit seit Jahren einen wesentlichen Beitrag. Dazu ist nicht nur der Ausbau der Infrastruktur wichtig, sondern auch die Bereitstellung eines adäquaten Mobilitätsangebotes. Durch das Verkehrsministerium werden im Schienenpersonenverkehr knapp 78 Millionen Fahrplankilometer sichergestellt, was in etwa 83% des gemeinwirtschaftlich von den Schienenbahnen erbrachten Leistungsangebotes entspricht.

Um die Qualität der angebotenen Dienstleistung weiter zu steigern, konnte im Jahr 2016 die Inbetriebnahme einer ersten Tranche von cityjet-Triebwägen abgeschlossen werden, womit nun bis zu 15 Millionen Zugkilometer mit diesem modernen Wagenmaterial erbracht werden können. Eine Ausweitung des Einsatzes in den Folgejahren wurde bereits in die Wege geleitet.

Aber nicht nur ein kundenorientiertes Verkehrsangebot und ein bequemes Wagenmaterial kann die Entscheidung der Menschen hin zu einer umweltgerechten Mobilität positiv beeinflussen. Auch ein einfaches Tarifsystem und eine unkomplizierte Möglichkeit zum Erwerb des passenden Tickets können die Zugangshemmnisse für den Öffentlichen Verkehr reduzieren helfen.

Ich freue mich, in diesem Zusammenhang darüber berichten zu können, dass unter der Leitung des bmvit eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Ländern und den Verkehrsunternehmen eingerichtet wurde, die die Rahmenbedingungen festlegen, unter denen ein österreichweites einheitliches Ticketsystem in einem liberalisierten Verkehrsmarkt sowohl im Nahverkehr, als auch im Fernverkehr möglich sein wird. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten eines verkehrsträgerübergreifenden Ticketerwerbs in webbasierten und mobilen Kanälen weiter forciert werden.

Weiters kann ich berichten, dass im Jahr 2016 die Weichen für eine Beauftragung von Schienenverkehrsleistungen für den Zeitraum nach der zehnjährigen Vertragsdauer der bestehenden Verkehrsdiensteverträge gestellt wurden. Hinkünftig sollen die Bestellungen des Grundangebotes des Bundes und die Zusatzbestellungen der Länder gemeinsam erfolgen, womit Synergien in der Verkehrsplanung, die Kosteneffizienz in der Angebotserstellung und administrative Vorteile durch eine gemeinsame Abwicklungsstelle genutzt werden. Entsprechende Grundsatzvereinbarungen mit den Ländern Vorarlberg, Tirol und Kärnten konnten bereits unterzeichnet werden, mit den übrigen Bundesländern sind die Gespräche im Laufen.

Betonen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass in mittlerweile zwölf Nachprüfungsverfahren vor den nationalen Gerichten, in unzähligen Teilentscheidungen durch aller Instanzen, sowie auch in Verfahren vor unterschiedlichen Generaldirektionen der Europäischen Union die Zulässigkeit der Vorgangsweise des bmvit immer bestätig worden ist, was auch die Qualität der organisatorischen und rechtlichen Durchführung der Beauftragung unterstreicht.

Auch die technische Abwicklung der Bestellung konnte weiter verbessert und transparenter gestaltet werden. Seit Beginn des Jahres 2016 kann nicht nur die Einhaltung des bestellten Fahrplanes, sondern nunmehr auch jede einzelne Zugbildung vollautomatisch und neutral überprüft werden. Weiters wurde eine unternehmensunabhängige Pünktlichkeitsmessung, wie sie bei der ÖBB-PV AG bereits seit langem gegeben ist nun auch flächendeckend bei den Privatbahnen realisiert. Diesbezüglich möchte ich auf den umfangreichen Bericht der Abwicklungsstelle SCHIGmbH verweisen.

Auch im Güterverkehr besteht weiterhin die verkehrspolitische Zielsetzung, den bestehenden und im europäischen Vergleich hohen Anteils der Schiene in Österreich sicherzustellen, um insbesondere auch den Anforderungen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit zu entsprechen.

Das bmvit hat zu diesem Zweck ein bei der Europäischen Kommission notifiziertes Förderprogramm für den Schienengüterverkehr eingerichtet (SGV-Förderprogramm), das allen Eisenbahnverkehrsunternehmen offensteht, die geförderte Schienengüterverkehrsleistungen erbringen.

Das SGV-Förderprogramm konzentriert sich dabei auf jene Arten des Schienenverkehrs, die hinsichtlich der Markteigenschaften im unmittelbaren Wettbewerb zum Straßengüterverkehr stehen und fördert so den Einzelwagenverkehr, den unbegleiteten Kombinierten Verkehr und die Rollende Landstraße.

 

Wien, im Jänner 2018

Portraitbild Norbert Hofer

Rechte: FPÖ

Norbert Hofer

Bundesminister für Verkehr,

Innovation und Technologie


 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

1. Personenverkehr 5

1.1 ÖBB-Personenverkehr AG_ 5

1.2 Privatbahnen      7

1.3 Zusammenfassung Personenverkehr 9

2. Güterverkehr    10

2.1 Rail Cargo Austria AG_ 10

2.2 Privatbahnen      14

2.3 Zusammenfassung Güterverkehr 18

3. Übersicht Gemeinwirtschaftliche Leistungen  19

 


 

1. Personenverkehr

1.1    ÖBB-Personenverkehr AG

Für die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ist gemäß § 48 Bundesbahngesetz der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen zuständig. Gemäß §§ 7 bis 9 Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 ist durch den Bund ein Grundangebot im Schienenpersonennah- und Regionalverkehr sicherzustellen.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße – Public Service Obligation (PSO) ist für die Abgeltung öffentlicher Verkehrsdienste eine erhöhte Transparenz gefordert. Vor allem ist klar zu dokumentieren, dass Verkehrsunternehmen nicht unzulässig subventioniert werden (Verbot der Überkompensation).

Das bmvit bedient sich bei der operativen Durchführung der Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIGmbH). Eine diesbezügliche Festlegung ist auch im Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz gesetzlich normiert. Die SCHIGmbH ist eine Dienstleistungsgesellschaft, die zu 100% im Eigentum des Bundes steht. Die detaillierten Vorgaben des bmvit an die SCHIGmbH wurden in Form einer Richtlinie über die Abwicklung der Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Schienenpersonenverkehr schriftlich festgelegt.

Die SCHIGmbH hat ihrerseits Verträge mit in Frage kommenden Eisenbahnverkehrsunternehmen abzuschließen. Mit Wirksamkeit 1. April 2010 wurde ein diesbezüglicher Vertrag zwischen SCHIGmbH und ÖBB-PV AG abgeschlossen. Darüber hinaus wurde zur Herstellung von direkten Zugsverbindungen im Fernverkehr auf der Relation Graz – Linz ein zusätzlicher Verkehrsdienstevertrag ab 16.2.2014 realisiert.

Über die Abwicklung der Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Schienenpersonenverkehr 2016 wurde von der SCHIGmbH ein Bericht erstellt. Darin sind nähere Informationen über:

·         Inhalte der Verkehrsdiensteverträge,

·         Leistungsumfang,

·         Prüfung der Überkompensation,

·         Abgeltung,

·         Leistungskontrolle und

·         Qualitätsmanagement

enthalten. Der Bericht ist dem Gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht 2016 als Beilage 1 angefügt.

In den Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB-PV AG wurden im Jahr 2016 im Nahverkehr rd. 58,14 Mio. Fahrplankilometer bestellt (2015: 58,12 Mio.). In Ergänzung des Nahverkehrsangebotes wurden im Fernverkehr auf gemeinwirtschaftlichen Strecken (Südbahn, Westbahn westlich von Salzburg, inneralpine Strecken und Tauernachse) im Jahr 2016 bei der ÖBB-PV AG rd. 13,52 Mio. Fahrplankilometer bestellt (2015: 13,50 Mio.). Für eigenwirtschaftliche Fernverkehrslinien (Nordbahn, Ostbahn, Westbahn zwischen Wien und Salzburg, Brennerachse und Rheintal) gibt es in Entsprechung unionsrechtlicher Vorgaben keine Bestellungen. In Summe wurden daher bei der ÖBB-PV AG im Jahr 2016 gemeinwirtschaftliche Leistungen im Ausmaß von rd. 71,65 Mio. Fahrplankilometern bestellt (2015: 71,62 Mio.).

Im Nahverkehr kam es durch die Vollinbetriebnahme des Hauptbahnhofs Wien in der Ostregion zu Leistungsanpassungen. Im Fernverkehr gab es durch eine Ausweitung im Nachtzugsverkehrs Wien-Livorno geringe Mehrkilometer. Das Fahrplanangebot kann als stabil betrachtet werden.

Auf den gemeinwirtschaftlichen Strecken wurden im Nahverkehr 2016 rd. 209,0 Mio. Fahrgäste (2015: 203,7 Mio.) und im Fernverkehr rd. 15,7 Mio. Fahrgäste (2015: 15,6 Mio.), insgesamt also rd. 224,7 Mio. Fahrgäste (2015: 219,3 Mio.) befördert. Dies entspricht einer Steigerung von 2,5%.

Auf den gemeinwirtschaftlichen Strecken wurden im Nahverkehr rd. 5,324 Mrd. Personenkilometer (2015: 5,097 Mrd.) und im Fernverkehr rd. 2,779 Mrd. Personenkilometer (2015: 2,765 Mrd.), insgesamt also rd. 8.104 Mrd. Personenkilometer (2015: 7,862 Mrd.) zurücklegt. Dies entspricht einer Steigerung von 3,1%.

Der Abgeltungsbetrag für die bestellten gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienste stieg vor allem bedingt durch die vertraglich fixierte Wertsicherung und den Einsatz neuer Nahverkehrsgarnituren (cityjet). Der Abgeltungsbetrag betrug im Nahverkehr im Jahr 2016 rd. 559,0 Mio. € (2015: 543,9 Mio. €), im Fernverkehr rd. 101,7 Mio. € (2015: 99,3 Mio. €).

Für die bestellten Leistungen auf gemeinwirtschaftlichen Strecken beträgt der Abgeltungsbetrag im Jahr 2016 somit insgesamt rd. 660,7 Mio. € (2015: 643,2 Mio. €), das entspricht einer Steigerung von 2,7%.

Für Leistungsausfälle und –störungen wurden der ÖBB-PV AG im Jahr 2016 insgesamt rd. 2,906 Mio. € abgezogen (2015: 1,590 Mio. €.).

Aufgrund des vereinbarten Qualitätsmanagements wurde der ÖBB‑PV AG im Jahr 2016 ein Qualitätsbonus von rd. 2,895 Mio. € ausbezahlt (2015: 3,194 Mio. €). Damit wurde rd. 14,6% des maximal möglichen Bonus ausgeschöpft.

Insgesamt wurden daher an die ÖBB-PV AG für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Schienenpersonenverkehr im Jahr 2016 rd. 660,7 Mio. € ausbezahlt (2015: 644,8 Mio. €).


 

1.2    Privatbahnen

Für die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Bereich der Privatbahnen ist gemäß § 3 Privatbahngesetz 2004 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen zuständig. Gemäß §§ 7 bis 9 Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 ist durch den Bund ein Grundangebot im Schienenpersonennah- und Regionalverkehr auch in diesem Bereich sicherzustellen.

Analog zum Verkehrsdienstevertrag mit der ÖBB-PV AG und in Entsprechung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat die SCHIGmbH mit den in Frage kommenden Privatbahnen Verkehrsdiensteverträge abgeschlossen. Diese Verträge traten mit Wirksamkeit 1. Jänner 2011 in Kraft. Bei folgenden Privatbahnen wurden Bestellungen vorgenommen:

·         Aktiengesellschaft der Wiener Lokalbahnen (WLB)

·         Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft mbH (NÖVOG)

·         Györ-Sopron-Ebenfurti Vasut Zrt. (GySEV)

·         Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. (St&H)

·         Salzburg AG, Salzburger Lokalbahn (SLB)

·         Salzburg AG, Pinzgauer Lokalbahn (PLB)

·         Zillertaler Verkehrsbetriebe AG (ZVB)

·         Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB)

·         Montafonerbahn AG (mbs)

·         Steiermärkische Landesbahnen (StLB)

·         Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH (GKB)

Detaillierte Informationen über die Abwicklung der Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Bereich der Privatbahnen sind ebenfalls im Bericht der SCHIGmbH (Beilage 1) enthalten.

In den Verkehrsdiensteverträgen mit den Privatbahnen wurden im Jahr 2016 rd. 6,02 Mio. Fahrplankilometer bestellt (2015: 6,07 Mio.). Das Leistungsangebot blieb damit in Summe im Wesentlichen konstant. Kleinere Veränderungen traten aufgrund von Fahrplananpassungen ein. Weiters ist anzumerken, dass sich der Bestellumfang aufgrund der kalenderbedingten Abweichungen der Verkehrstage leicht verändert hat.

Auf den Strecken der Privatbahnen wurden 2016 insgesamt rd. 36,1 Mio. Fahrgäste (2015: 36,3 Mio.) befördert. Das entspricht einem minimalen Rückgang von 0,4%.

Der Abgeltungsbetrag für die bestellten gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienste stieg, vor allem bedingt durch die vertraglich fixierte Wertsicherung, im Jahr 2016 auf rd. 53,85 Mio. € (2015: 52,77 Mio. €), das entspricht einer Steigerung von 2,1%

Für Leistungsausfälle und –störungen wurden den Privatbahnen im Jahr 2016 insgesamt rd. 0,015 Mio. € abgezogen (2015: 0,024 Mio.).

Aufgrund des vereinbarten Qualitätsmanagements wurde den Privatbahnen im Jahr 2016 ein Qualitätsbonus von rd. 0,804 Mio. € ausbezahlt (2015: 0,997 Mio. €). Damit wurde rd. 49,8% des maximal möglichen Bonus ausgeschöpft.

Insgesamt wurden daher an die Privatbahnen für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Schienenpersonenverkehr im Jahr 2016 rd. 54,64 Mio. € ausbezahlt (2015: 53,74 Mio. €).


 

1.3    Zusammenfassung Personenverkehr

Insgesamt wurden bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen gemeinwirtschaftliche Verkehrsdienste gemäß nachstehender Tabelle bestellt:

Fahrplankilometer

2015

2016

ÖBB-PV AG Nahverkehr

58.118.463

58.135.486

ÖBB-PV AG Fernverkehr (inkl. VDV Graz-Linz)

13.500.250

13.515.162

ÖBB-PV AG insgesamt

71.618.713

71.650.648

Privatbahnen insgesamt

6.066.079

6.022.695

Summe gemeinwirtschaftlicher Personenverkehr

77.684.792

77.673.343

 

Tabelle 1: Bestellte Fahrplankilometer im gemeinwirtschaftlichen Personenverkehr

 

Dafür wendete das bmvit Mittel gemäß nachstehender Tabelle auf:

Abgeltungsbetrag in €

2015

2016

ÖBB-PV AG Nahverkehr

543.876.876

559.042.665

ÖBB-PV AG Fernverkehr (inkl. VDV Graz-Linz)

99.301.676

101.656.778

ÖBB-PV AG Leistungsstörung (inkl. VDV Graz-Linz)

-1.590.076

-2.905.891

ÖBB-PV AG Qualitätsmanagement (inkl. VDV Graz-Linz)

3.193.925

2.895.110

ÖBB-PV AG insgesamt

644.782.401

660.688.662

Privatbahnen Leistungsbestellung

52.765.831

53.854.070

Privatbahnen Leistungsstörung

-24.052

-15.105

Privatbahnen Qualitätsmanagement

997.382

804.061

Privatbahnen insgesamt

53.739.162

54.643.026

Summe gemeinwirtschaftlicher Personenverkehr

698.521.563

715.331.688

 

Tabelle 2: Abgeltungsbeträge im gemeinwirtschaftlichen Personenverkehr


2. Güterverkehr

2.1    Rail Cargo Austria AG

Grundlage für die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Schienengüterverkehr bei der Rail Cargo Austria AG war bis zum 2. Dezember 2012 das Bundesbahngesetz BGBl. Nr. 825/1992 in der Fassung BGBl. Nr. 111/2010.

Ab 3. Dezember 2012 wurden die bis dahin bestehenden Regelungen über die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Schienengüter-verkehr aus europarechtlichen Gründen durch eine bei der Europäischen Kommission notifizierte Beihilfenregelung (SGV-Förderung) abgelöst. Auf Basis von externen Studien wurden die Förderkategorien hinsichtlich Verlagerungswirkung evaluiert und treffsicherer gestaltet. Im unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) wurde die Differenzierung nach Verkehrsart (Inland, Ein-/Ausfuhr und Transit) eingeführt, wobei nun der nationale Transport am stärksten gefördert wird. Außerdem wurde die Gefahrgutförderung durch die Förderung des Einzelwagenverkehrs ersetzt, da durch die SGV-Förderung zielgerichtet jene Produktionsformen des Schienengüterverkehrs unterstützt werden sollen, die aufgrund ihrer Kostenstruktur am stärksten der Konkurrenz und dem Wettbewerb mit der Straße ausgesetzt sind.

In den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsberichten 2012, 2013, 2014 und 2015 wurde bereits über die Abgeltungen aus der Schienengüterverkehrsförderung (SGV-Förderung) berichtet.


 

Einzelwagenverkehr

Wie bereits in der Einleitung und in den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsberichten aus den Vorjahren erwähnt sind die gemeinwirtschaftlichen Leistungen für Gefahrguttransporte ab dem 3. Dezember 2012 durch die SGV-Förderung im Einzelwagenverkehr (EWV) abgelöst worden.

Der Begriff Einzelwagenverkehr bezeichnet die Schienenbeförderung eines oder mehrerer beladener Schienenfahrzeuge für die Güterbeförderung, die nicht in Form von Ganzzügen erfolgt.

Die Einzelwagenverkehrsförderung stellt einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung des bestehenden und im europäischen Vergleich hohen Anteils der Schiene im gesamten Güterverkehr in Österreich dar.

Eisenbahnverkehrsunternehmen sollen einen Ausgleich für die hohen Produktionskosten, welche die Nutzung der Schieneninfrastruktur abseits der großen Verschubknotenbahnhöfe verursacht, erhalten. Damit sollen Wettbewerbsnachteile der Schiene gegenüber der Straße verringert und ein gewisses Schienenverkehrsangebot im Einzelwagenverkehr und damit in der Fläche gewährleistet werden.

Die Abgeltungssätze für die EWV-Förderung wurden von 2014 auf 2015 angepasst. In diesem Zusammenhang wurden die Abgeltungssätze bis 100 km für den ersten und letzten Zug des EWV-Zuglaufs auf 1,66 Eurocent je Nettotonnenkilometer angehoben. Hierdurch wurde eine Stärkung der kostenkritischen Verkehre auf der „ersten“ und „letzten Meile“ erreicht. Die Abgeltungssätze für den Hauptlauf wurden im Inland mit 1,02 Eurocent je Nettotonnenkilometer und im bilateralen Verkehr mit 0,56 Eurocent je Nettotonnenkilometer festgelegt. Im Rahmen der EWV-Förderung erhielt die Rail Cargo Austria AG mit Jahresabrechnung 2016 den gemäß Anlage A1 des Fördervertrages mit 48.000.000 € gedeckelten Höchstbetrag.


 

Kombinierter Verkehr

Unter Kombinierten Verkehr wird jene Transporttechnik verstanden, bei der der überwiegende Teil der zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn bewältigt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße möglichst kurz gehalten wird und bei der es zu keinem Umschlag des transportierten Gutes selbst kommt, sondern zu einem Umschlag der Transporteinheit (Container, Wechselaufbau, Sattelauflieger oder von LKW-Einheiten bei der Rollenden Landstraße).

Für den Kombinierten Verkehr wurden im Zeitraum bis zum 2. Dezember 2012 gemeinwirtschaftliche Leistungen bestellt. Seit dem 3. Dezember 2012 wird der Kombinierte Verkehr im Rahmen der SGV – Förderung weiterhin unterstützt.

Um die Treffsicherheit der Förderung weiter zu optimieren, wurde im unbegleiteten Kombinierten Verkehr zusätzlich zur Differenzierung nach Behälterart, Behältergröße, Behältergewicht und Transportentfernung die Differenzierung nach Verkehrsart (Inland, Ein-/Ausfuhr und Transit) eingeführt.

Die Förderung der Rollenden Landstraße konzentriert sich ab der Einführung des Förderprogramms auf die sensiblen RoLa-Achsen im Berggebiet (Brenner-, Tauern- und Pyhrn-Schober Achse).

Im Rahmen des Kombinierten Verkehrs wurden für das Jahr 2016 seitens der Rail Cargo Austria AG insgesamt 32.825.481 € abgerechnet.

Dabei entfielen auf die Rollende Landstraße (RoLa) rund 15,9 Mio. € und auf den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) rund 16,9 Mio. €.

Die SGV - Förderabrechnung für das Jahr 2016 wurde elektronisch erstellt und von der SCHIG mbH im Auftrag des bmvit im Detail plausibilisiert und überprüft.


 

Zusammenfassung der Abgeltung für die SGV‑Förderung

Insgesamt wurden für die Rail Cargo Austria AG im Jahr 2016 die in den nachstehenden Tabellen angeführten Mittel im Rahmen der SGV-Förderung aufgewendet. Zum Vergleich sind die Werte für das Jahr 2015 angeführt.

Abgeltungsbetrag in €

2015

2016

Einzelwagenverkehr

48.000.000

48.000.000

Kombinierter Verkehr

33.714.291

32.825.481

Summe Güterverkehr RCA

81.714.291

80.825.481

 

Tabelle 3: Abgeltungsbeträge in der SGV-Förderung RCA

Seitens der Rail Cargo Austria AG wurden somit im Jahr 2016 im Rahmen der Schienengüterverkehrsförderung insgesamt 80.825.481 abgerechnet. Insgesamt ergab sich von 2015 auf 2016 eine Reduktion der Gesamtabrechnungssumme um rund 0,9 Mio. €. Die Reduktion der Abgeltungssumme ergab sich aufgrund einer im Vergleich zum Jahr 2015 erfolgten Verringerung für den Kombinierten Verkehr.

 

2.2 Privatbahnen

Wie bereits im Kapitel 2.1 (Rail Cargo Austria AG) und in den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsberichten aus den Vorjahren erläutert, wurden mit 3. Dezember 2012 die bis dahin bestehenden Regelungen über die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Schienengüterverkehr durch eine bei der Europäischen Kommission notifizierte Beihilfenregelung ersetzt und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen für Gefahrguttransporte durch die Förderung im Einzelwagenverkehr (EWV) abgelöst.

In den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsberichten 2012, 2013, 2014 und 2015 wurde bereits über die Abgeltung für Privatbahnen aus der Schienengüterverkehrsförderung berichtet.

Für das Jahr 2016 wurde zwischen bmvit und 16 Privatbahnen jeweils ein Vertrag über die Gewährung einer Förderung im Rahmen des Beihilfenprogramms für die Erbringung von Schienengüterverkehrs-leistungen in bestimmten Produktionsformen in Österreich abgeschlossen und die Förderung abgerechnet.


 

Einzelwagenverkehr und Kombinierter Verkehr im Rahmen der SGV-Förderung

Für die Berechnung der Abgeltung der SGV-Förderung im Einzelwagenverkehr ist zu den gefahrenen Nettotonnenkilometern auch eine Differenzierung nach der Verkehrsart (Inland bzw. Ein-/Ausfuhr) vorgesehen. Weiters wurden von 2014 auf 2015 die Abgeltungssätze bis 100 km für den ersten und letzten Zug des EWV-Zuglaufs auf 1,66 Eurocent je Nettotonnenkilometer angehoben. Die Abgeltungssätze für den Hauptlauf wurden im Inland mit 1,02 Eurocent je Nettotonnenkilometer und im bilateralen Verkehr mit 0,56 Eurocent je Nettotonnenkilometer festgelegt.

Ebenso wurde im unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) im Rahmen der SGV-Förderung zusätzlich zu Differenzierungen nach Behälterart, Behältergröße, Behältergewicht und Transportentfernung, eine Differenzierung nach Verkehrsart (Inland, Ein-/Ausfuhr und Transit) eingeführt.

Folgende Förderbeträge wurden für 2016 abgerechnet (im Vergleich dazu jeweils die SGV-Abrechnungswerte 2015):

 

Abgeltungsbetrag in € gerundet

2015

2016

Einzelwagenverkehr

 

 

 

Graz – Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH

70.380

100.759

Raaberbahn Cargo GmbH (RBC)

107.045

95.330

Salzburger Lokalbahnen AG (Salzburg AG)

6.341

5.523

 

Steiermärkische Landesbahnen

20.859

 

 

Steiermarkbahn Transport und Logistik GmbH

 

22.288

 

Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m. b. H.

4.138

3.014

 

Montafonerbahn AG

829

1.027

Einzelwagenverkehr insgesamt

209.591

227.942

Kombinierter Verkehr

 

 

 

Cargo Service GmbH

 

1.075.437

 

Ecco Rail GmbH

382.661

559.811

 

Floyd Zrt.

526.507

504.600

 

Lokomotion Ges. für Schienentraktion mbH

6.503.738

6.079.269

 

LTE Logistik und Transport GmbH

1.227.855

1.413.604

Raaberbahn Cargo GmbH (RBC)

701.673

813.807

 

Rail Professionals Stütz GmbH / Mettrans Railprofi Austria GmbH

1.297.206

1.739.413

Salzburger Lokalbahnen AG (Salzburg AG)

363.641

360.107

Steiermarkbahn Transport und Logistik GmbH

97.839

160.705

 

Slovenske Zeleznice Tovorni Promet (SZ-TP)

 

6.397

TX Logistik Austria GmbH

4.220.508

5.425.935

Wiener Lokalbahnen Cargo GmbH

4.302.960

4.087.010

Kombinierter Verkehr insgesamt

19.624.587

22.226.093

Summe Güterverkehr Privatbahnen

19.834.178

22.454.035

 

Tabelle 4: Abgeltungsbeträge aus der SGV-Förderung für die Privatbahnen

Von den rund 22,2 Mio. € (22.226.093 €) SGV-Förderung für die Privatbahnen im Bereich des Kombinierten Verkehrs 2016 betrafen rund 22,0 Mio. € den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) und rund 0,2 Mio. € die Rollende Landstraße (RoLa).

Die SGV-Abgeltungsbeiträge für die Privatbahnen im Kombinierten Verkehr haben sich von 2015 auf 2016 um rund 2,6 Mio. € gesteigert.

Alle Abrechnungen der Privatbahnen für das Jahr 2016 wurden bereits außer Streit gestellt und sind somit endgültig.


 

Zusammenfassung der Abgeltung für die SGV–Förderung

Insgesamt wurden demnach von den Privatbahnunternehmen im Jahr 2016 22.454.035 an SGV-Förderung abgerechnet.

Dabei entfielen auf die Rollende Landstraße (RoLa) 176.579 €, auf den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) 22.049.514 € und auf den Einzelwagenverkehr (EWV) 227.942 €. Zum Vergleich sind die Werte für das Jahr 2016 angeführt.

Abgeltungsbetrag in €

2015

2016

Einzelwagenverkehr

209.951

227.942

Kombinierter Verkehr

19.624.587

22.226.093

 

Summe Güterverkehr PB

19.834.178

22.454.035

 

Tabelle 5: Abgeltungsbeträge der SGV-Förderung PB


 

2.3    Zusammenfassung Güterverkehr

 

Abgeltungsbetrag in €

 

2015

 

2016

Rail Cargo Austria AG EWV

48.000.000

48.000.000

Rail Cargo Austria AG Kombinierter Verkehr

33.714.291

32.825.481

Summe Rail Cargo Austria AG insgesamt

81.714.291

80.825.481

Privatbahnen EWV

209.951

227.942

Privatbahnen Kombinierter Verkehr

19.624.587

22.226.093

Summe Privatbahnen insgesamt

19.834.178

22.454.035

Summe SGV-Förderung

101.548.469

103.279.516

 

Tabelle 6: Abgeltungsbeträge der SGV-Förderung


3.  

4. Übersicht Gemeinwirtschaftliche Leistungen (inkl. SGV-Förderung)

Insgesamt wurden im Jahr 2016 seitens des bmvit die in der nachstehenden Tabelle angeführten Mittel zur Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Personenverkehr sowie SGV-Mittel zur Förderung des Güterverkehrs aufgewendet.

 

Abgeltungsbetrag in €

2015

2016

Personenverkehr

 

 

ÖBB-PV AG

644.782.401

660.688.662

Privatbahnen

53.739.162

54.643.026

Personenverkehr insgesamt

698.521.563

715.331.688

Güterverkehr

 

 

Rail Cargo Austria AG

81.714.291

80.825.481

Privatbahnen

19.834.178

22.454.035

Güterverkehr insgesamt

101.548.469

103.279.516

Summe gemeinwirtschaftlicher Verkehr

800.070.032

818.611.204

 

Tabelle 7: Abgeltungsbeträge im gemeinwirtschaftlichen Verkehr (inkl. SGV-Förderung)