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Landesverteidigung

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JAHRESVORSCHAU 2023

 

DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

AUF GRUNDLAGE DES

 

LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMMES DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÜR 2023

 

 

UND

 

 

DES PROGRAMMES DES RATES

 

(FRANKREICH, TSCHECHIEN, SCHWEDEN)

 

 


1.           Arbeitsprogramm der Kommission 2023 – „Eine entschlossen und geeint vorgehende Union“

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2023 steht im Zeichen der Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie der Energiekrise und legt abermals einen großen Fokus auf den grünen und digitalen Wandel. Vor dem Hintergrund zahlreicher Krisen, mit denen Europa und die Welt im vergangenen Jahr zugleich konfrontiert waren, wird sich die Arbeit der Kommission vor allem darauf konzentrieren, rasch auf die dringendsten Herausforderungen zu reagieren und die Europäer in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen.

 

Unter den „Neuen Initiativen“ (Anhang I des Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission für 2023) findet sich unter dem Kapitel „Ein stärkeres Europa in der Welt“ die (nicht legislative) Initiative Nr. 30 „Gemeinsame Mitteilung über eine EU-Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung“. Dazu erläutert die Europäische Kommission auf Seite 11 des Arbeitsprogrammes näher:

 

Die grausame Realität des Krieges führt der EU vor Augen, dass sie ihre Anstrengungen im Bereich Sicherheit und Verteidigung intensivieren muss. Im Anschluss an den Strategischen Kompass der EU wird die Kommission 2023 die EU-Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung sowie die aktualisierte Fassung der EU-Strategie für maritime Sicherheit vorlegen. Ferner soll gemeinsam mit der europäischen Verteidigungsindustrie erörtert werden, wie die Produktion gesteigert werden kann, um bestehende Lücken in den europäischen Rüstungsbeständen zu schließen.“

 

Bei der geplanten EU-Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung handelt es sich um einen Arbeitsauftrag aus dem am 21. März 2022 vom Rat Auswärtige Angelegenheiten angenommenen Strategischen Kompass, der bis Ende 2023 umzusetzen ist. Im Strategischen Kompass wird der Weltraum als globaler und strategischer Bereich bezeichnet, für den bis zum Jahresende 2023, eine eigene EU-Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung (EUSSSD) entwickelt werden soll. Im Strategischen Kompass wird dieses Vorhaben im Kapitel „Secure“ unterstützt und der Strategische Kompass sollte zugleich als Vehikel für die Entwicklung dieser Strategie dienen.

 

Dementsprechend kommentiert das BMLV die Initiative Nr. 30 wie folgt:

 

Am 26. Oktober 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre „Weltraumstrategie für Europa“ und seit 1. Jänner 2021 gilt die Verordnung (EU) 2021/696 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, in der alle EU-Weltraumprogramme (Galileo, EGNOS, Copernicus, GOVSATCOM und SSA) zusammengeführt wurden. Sowohl die europäische Weltraumstrategie als auch die Weltraumverordnung der EU enthalten verschiedene Initiativen der „Weltraumsicherheit“, jedoch fehlt es an einem Konzept, in dem die verteilten Weltraumsicherheitsinitiativen zusammengeführt und umgesetzt werden. Im Strategischen Kompass wurde dieses Defizit aufgegriffen und die Entwicklung einer EU-Weltraumstrategie für Sicherheit und Verteidigung (EUSSSD) bis Ende 2023 verankert. Das Hauptaugenmerk dieser Strategie wird sich auf den Schutz der Weltrauminfrastruktur und -services beziehen. Mit der EUSSSD sollte es gelingen, den Aufbau der Weltraumsicherheit in der EU, durch die Einbindung der Weltraumfähigkeiten der Mitgliedstaaten und Partner, sowie durch die Berücksichtigung militärischer Interessen voran zu bringen. Die österreichischen verteidigungspolitischen Interessen wären in diesem Strategievorhaben entsprechend zu berücksichtigen und einzubringen.

 

Was die Weltraumsicherheit betrifft, zeigt sich in Österreich ein ähnliches Bild wie auf der EU-Ebene. Die neue österreichische Weltraumstrategie 2030+, die im August 2021 angenommen wurde, fokussiert vorrangig auf Wirtschaft und Ökologie und sieht die Wahrnehmung von Themen zur Weltraumsicherheit auf nationaler Ebene gemäß der geteilten Verantwortung vorrangig im BMLV und auf der europäischen Ebene in der Agentur für das Weltraumprogramm (EUSPA), der Europäischen Verteidigungsagentur und dem europäischen „Space Surveillance and Tracking (SST) Support Framework“ sowie in der Europäischen Weltraumorganisation verortet.

 

In Österreich ist das BMK federführend für die Wahrnehmung aller Weltraumangelegenheiten zuständig. Alle sicherheits- und verteidigungspolitischen Aspekte des Weltraums und damit ein wesentlicher Teil der Weltraumsicherheit liegen im Verantwortungsbereich des BMLV.

 

Seit der Erstellung der „Österreichischen Militärischen Weltraumpolitik 2010“ hat sich, wie zuvor dargestellt, der Kontext der Raumfahrt in Europa sowie international stark verändert. Eine Adaptierung unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen sowie nationalen Entwicklungen ist zwingend erforderlich.

 

Mit zunehmender Nutzung von Weltraumtechnologien wachsen Möglichkeiten, jedoch auch Abhängigkeiten und die Vulnerabilität. Auch Österreich ist weitgehend von der störungsfreien Nutzung der Weltraumtechnologien abhängig. Je mehr der Weltraum für Aufklärung, Navigation, Erdbeobachtung und Kommunikation genutzt wird, desto eher entstehen Abhängigkeiten, die auch die österreichische Sicherheitspolitik im Allgemeinen und das Bundesheer im Besonderen betreffen. Eine sichere Satellitenkommunikation und vertrauliche Navigationsdaten sowie Analyseergebnisse der Erdbeobachtung nehmen beispielsweise bei Auslandseinsätzen des Bundesheeres einen besonderen Stellenwert ein. Das BMLV/Bundesheer nutzt den Weltraum für die Informationsgewinnung, Aufklärung, Frühwarnung, Zeitsynchronisation, Navigation und Kommunikation. Er entwickelt sich daher auch immer mehr zum Schlüsselraum für Fähigkeiten in den anderen Domänen. Das Bundesheer nutzt Navigationssignale aus dem Weltraum, kommerziell verfügbare Satellitenbilder und kommerzielle Satellitenkommunikation. Mittel- bis langfristig wird die Etablierung einer eigenen Domäne Weltraum im Bundesheer unerlässlich sein.

2.      Achtzehnmonatsprogramm des Rates (1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2023) – Die Strategische Agenda voranbringen

Im Programm der Trio-Ratspräsidentschaft (Frankreich, Tschechien und Schweden) findet sich unter dem Kapitel „Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt“ (S. 19ff) das Unterkapitel „Sicherheit und Verteidigung“ (S. 26ff).

 

Ø  Der Rat erläutert auf Seite 19 des Trio-Programmes:

 

„Die drei Vorsitze sind nach wie vor entschlossen, die Strategische Agenda 2019-2024 umzusetzen, wobei sie strategischer vorgehen und sicherstellen wollen, dass die EU besser in der Lage ist, autonom zu handeln, um ihre Interessen zu schützen, ihre Werte und ihren Lebensstil zu bewahren und an der Gestaltung der globalen Zukunft mitzuwirken.“

 

Das BMLV kommentiert den oben zitierten Satz wie folgt:

 

Mit der Einrichtung der Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum (DG DEFIS) übernahm die Europäische Kommission 2019 erstmalig verteidigungsrelevante politische Aufgabenfelder. Hinsichtlich des Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission für 2023 und des Trio-Programmes ist insbesondere hervorzuheben, dass eine Stärkung und ein weiterer Ausbau der strategischen Autonomie der EU, wie oben zitiert, unverzichtbar ist.

 

Der Strategische Kompass, beschlossen durch die Außen- und Verteidigungsminister der EU (Jumbo-Rat) am 21. März 2022 und indossiert durch die Staats- und Regierungschefs der EU (Europäischer Rat) am 25. März 2022, ist mit seinen 81 Umsetzungsmaßnahmen ambitioniert umzusetzen, da die Vorgaben aus dem Trio-Programm hinsichtlich strategischer Autonomie nur mit einer dementsprechenden Hinterlegung durch militärische Kapazitäten erreichbar sind - nur eine militärisch gestärkte EU kann souverän sein und strategisch autonom entscheiden.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Sicherheit der EU gegenwärtig und in vorhersehbarer Zukunft nicht allein durch die USA gewährleistet werden kann, ist eine glaubhafte vergemeinschaftete Vertiefung der Verteidigungskapazitäten der EU-Mitgliedstaaten notwendig. Gegenwärtig ist die EU mit einem Krieg in Europa konfrontiert, weitere Herausforderungen stehen ihr noch bevor.

 

Ø  Der Rat erläutert auf Seite 26 des Trio-Programmes:

 

„Der Dreiervorsitz wird den soliden Einsatz der Europäischen Friedensfazilität im Einklang mit dem Beschluss des Rates vom März 2022 sicherstellen.“

 

Das BMLV kommentiert den oben zitierten Satz wie folgt:

 

Die Europäische Friedensfazilität („European Peace Facility“; EPF) ist ein EU-Finanzierungsinstrument zur Stärkung der Fähigkeiten der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung sowie zur Friedenserhaltung weltweit. Die EPF umfasst die Finanzierung von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen im Außenbereich in Form von zwei Säulen (Operationen und Unterstützungsmaßnahmen). Die EPF wurde mit einem Gesamtrahmen von EUR 5,7 Mrd. ausgestattet (2021-2027). Österreich ist über den EPF-Beitragsschlüssel mit 2,78 % an der Finanzierung der EPF beteiligt.

 

Aufgrund der Assistenzmaßnahmen zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte sind nach nur 1,5 Jahren bereits EUR 4,8 Mrd. bzw. 86 % der EPF verbraucht worden. Beim Europäischen Rat am 15. Dezember 2022 wurde die notwendige politische Einigung zur Erhöhung der EPF-Gesamtobergrenze erzielt, um ihre Handlungsfähigkeit bis 2027 zu gewährleisten: Beschlossen wurde eine Erhöhung um EUR 2 Mrd. mit Wirksamkeit 2024, mit der Möglichkeit einer weiteren Erhöhung um bis zu EUR 3,5 Mrd. bis 2027 (falls durch den sich entwickelnden weiteren Bedarf gerechtfertigt). Die Anpassung des EPF-Ratsbeschlusses soll im Jänner/Februar 2023 entlang der politischen Einigung erfolgen.

 

Ø  Der Rat erläutert auf Seite 26 des Trio-Programmes weiter:

 

„Er setzt sich dafür ein, die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit internationalen und regionalen Partnerorganisationen zu fördern, um insbesondere die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN auf der Grundlage vereinbarter Rahmen zu verbessern, und die bilateralen Beziehungen zu Partnerländern auf der Grundlage eines stärker strategisch ausgerichteten und maßgeschneiderten Ansatzes weiterzuentwickeln. Was die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO anbelangt, so setzt sich der Dreiervorsitz weiterhin uneingeschränkt für die Umsetzung der entsprechenden gemeinsamen Erklärungen ein.“

 

Das BMLV kommentiert den oben zitierten Absatz wie folgt:

 

Am 20./21. März 2023 wird das erste „Schuman Security and Defence Partnership Forum“ („Schuman Forum“) in Brüssel stattfinden. Das Schuman Forum ist eine Vorgabe aus dem Strategischen Kompass. Es soll alle zwei Jahre stattfinden und einen Rahmen für strategischen Austausch mit den engsten Partnern der EU zu Sicherheits- und Verteidigungsthemen bieten. Das Forum richtet sich an die Verteidigungsminister der EU, ihrer Partnernationen sowie an Vertreter der wichtigsten regionalen und internationalen Organisationen.

 

Hinsichtlich EU-NATO Kooperation wurde am 10. Jänner 2023 die dritte EU-NATO „Joint Declaration“ (nach den beiden ersten „Joint Declarations“ 2016 und 2018) unterzeichnet.

 

Ø  Der Rat erläutert auf Seite 27 des Trio-Programmes:

 

„Der Dreiervorsitz wird darüber hinaus eine bessere Kohärenz zwischen den EU‑Verteidigungsinitiativen – Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ), Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung, neuer Europäischer Verteidigungsfonds – fördern. Diese Initiativen sollten auch mit dem Ziel umgesetzt werden, kritische Lücken bei Fähigkeiten und strategische Abhängigkeiten zu verringern, insbesondere im Hinblick auf neu entstehende und disruptive Technologien und kritische Wertschöpfungsketten. Dies wird den Weg für eine gestärkte technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung ebnen.“

 

Das BMLV kommentiert den oben zitierten Absatz wie folgt:

 

Zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sowie der Rüstungsindustrie der EU wurde der Europäische Verteidigungsfonds („European Defence Fund“; EDF) implementiert. Die Zielsetzung des EDF besteht mitunter in folgenden Punkten: Der EDF zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Effizienz und Autonomie der Verteidigungsindustrie der EU zu steigern, und dadurch einen Beitrag zur strategischen Autonomie der EU zu leisten. Damit sollen die militärischen Fähigkeitsziele der EU gemäß Fähigkeitsentwicklungsplan („Capability Development Plan“; CDP) unterstützt werden.

 

Die Mitgliedstaaten der EU erarbeiten gemeinsam mit der Europäischen Kommission jährliche Arbeitsprogramme. Konsortien aus mindestens drei Entitäten (Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten, etc.) aus mindestens drei Ländern bewerben sich auf diese Ausschreibungen. Der Wettbewerb steht im Fokus.

 

Für den Zeitraum 2021 bis 2027 stehen EUR 7,9 Mrd. Budgetmittel aus dem gemeinsamen EU-Haushalt für den Verteidigungsbereich, zur Unterstützung des Ausbaus gemeinsamer Fähigkeiten und der Stärkung der Europäischen technologischen und industriellen Basis (EDTIB) zur Verfügung. Davon sind 1/3 für Forschung (mit 100 % Finanzierung) und 2/3 für Entwicklung (Förderung zwischen 20 % und 80 %, je nach Entwicklungsphase) vorgesehen.

 

Die erste Ausschreibung endete mit 9. Dezember 2021. Der Förderentscheid ist mit Juli 2022 ergangen. Es gab zu den 37 ausgeschriebenen Themen 137 Einreichungen. Insgesamt haben sich zwölf österreichische Entitäten erfolgreich an elf Einreichungen beteiligt. Die durchschnittliche Förderquote durch die Europäische Kommission betrug 78 %. Der Restbetrag wird jeweils durch staatliche Ko-Finanzierung oder Eigenkapital der Entitäten aufgebracht. Entsprechend der festgelegten Schwerpunktsetzung wurden durch das BMLV primär Projekte im Bereich der Digitalisierung mit Mehrwert für die Fähigkeitsentwicklung des Bundesheeres unterstützt.

 

Österreich trägt zum EDF im analogen Verhältnis des nationalen EU-Beitragsschlüssels (2,9 %) bei. Ein Rückfluss kann realisiert werden, wenn österreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen sich im Rahmen von grenzüberschreitenden Konsortien aktiv um die Ausschreibungen bewerben. Das bedarf in vielen Fällen einer aktiven Unterstützung durch Experten des BMLV. Profiteur davon wäre neben dem Bundesheer als Technologieträger auch die österreichische Wirtschaft bzw. der Wirtschafts- und Technologiestandort Österreich. Vor allem österreichische Klein- und Mittelbetriebe könnten von einer besseren Vernetzung mit europäischen Akteuren des Rüstungsmarktes profitieren. Besonders hier bedarf es einer Unterstützung mit einem Co-Finanzierungsanteil.

 

Ø  Der Rat erläutert auf Seite 27 des Trio-Programmes weiter:

 

Es sind darüber hinaus weitere Arbeiten erforderlich, um die Widerstandsfähigkeit der Union und der Mitgliedstaaten sowie ihre Fähigkeit zur Abwehr hybrider Bedrohungen, einschließlich Desinformation und Informationsmanipulation, zu stärken. Der Dreiervorsitz wird die laufenden Arbeiten zur Entwicklung eines hybriden Instrumentariums vorantreiben.

 

Das BMLV kommentiert den oben zitierten Absatz wie folgt:

 

Zu den zentralsten Herausforderungen des Risikobildes 2032 für die österreichische Verteidigungspolitik zählen einmal mehr die hybriden Bedrohungen. Die Bekämpfung hybrider Bedrohungen ist ein wesentlicher Bestandteil der (militärischen) Landesverteidigung und als solche inhärent domänenübergreifend und gesamtheitlich konstituiert. Der Erfolg beruht daher wesentlich auf einer guten nationalen ressortübergreifenden Zusammenarbeit, wie auch mit EU-Institutionen und -Mitgliedstaaten sowie gleichgesinnten Partnern. Die Bekämpfung hybrider Bedrohungen erfordert eine gemeinsame Bedrohungswahrnehmung und Strategiefähigkeit verantwortlicher Stellen („strategische Kultur“), umfassende analytische Fähigkeiten und entsprechende Kapazitäten („Antizipation und Früherkennung sowie darüber hinaus eine breite Bewusstseinsbildung der Bevölkerung („Resilienzsteigerung“).

 

Die Antwort auf hybride Bedrohungen erfordert Maßnahmen in allen Politikfeldern (Gesellschaft, Wirtschaft und Finanzsektor, Gesundheit, staatliche Institutionen, Militär, etc.). Es gilt die institutionelle gesamtstaatliche Handlungsfähigkeit zu realisieren und optimieren. Dadurch wird die Hemmschwelle und der Aufwand für potentielle Angreifer erhöht sowie eine Abhaltewirkung erzielt. Derartige Maßnahmen können jedoch nur durch einen gesamtstaatlichen Ansatz (zB. gemeinsames Lagebild/Verständnis, Strategische Kommunikation, Bewusstseinsbildung der Bevölkerung) und durch Kooperation und Koordination im europäischen Verbund hergestellt werden (zB. GSVP-Operationen, Weltraum).

 

Aus diesem Grund ist die Vertiefung und Implementierung wirksamer Maßnahmen in den Strategie- und Policyentwicklungsprozessen auf nationaler und europäischer Ebene zu berücksichtigen z.B.:

 

Ø  Realisierung von gesamtstaatlichen Maßnahmen zur Erhöhung der nationalen gesamtstaatlichen Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen (zB. Umsetzung der „lessons learnt” aus der „Hybrid Table Top Excercise 2022”, weitere AT Teilnahme am „Hybrid Center of Excellence” (Hybrid CoE))

 

Ø  AT Unterstützung/Beitragsleistung zu der im Strategischen Kompass verankerten Toolbox zur Bekämpfung Hybrider Bedrohungen mit dem substantiellen Kern der Toolbox gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung („Foreign Information Manipulation and Interference“ – FIMI)

 

Ø  AT Unterstützung/Beitragsleistung zur Hybriden-Trend-Analyse (HTA) der EU

 

Ø  Entwicklung von erforderlichen militärischen Fähigkeiten zur Gewährleistung einer effektiven militärischen Landesverteidigung (bereits laufend im Aufbauplan 2032)

 

3.      Wichtige Termine 2023

7./8. März 2023:                  Informelles Treffen der Verteidigungsminister

23. Mai 2023:                       Rat Auswärtige Angelegenheiten (Verteidigung)

23./24. März 2023:              Europäischer Rat