Parlament Österreich

 

 

 

IV-123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 11.  Juli 2018

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 11. Juli 2018

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2018) 284 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge

(26197/EU XXVI.GP)

 

2.    COM(2018) 337 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung

(23316/EU XXVI.GP)

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme des Vorarlberger Landtags vom 27. Juni 2018.

 

3.    COM(2018) 353 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen

(26214/EU XXVI.GP)

 

4.    COM(2018) 354 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341

(26213/EU XXVI.GP)

 

5.    COM(2018) 471 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds

(26208/EU XXVI.GP)

 

6.    COM(2018) 340 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

(23305/EU XXVI.GP)

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) über die Sitzung der COSAC-Vorsitzenden am 8. und 9. Juli:

 

Diese Sitzung der COSAC-Vorsitzenden sei die erste Konferenz der Parlamentarischen Dimension des österreichischen EU-Ratsvorsitzes gewesen, sagte Buchmann und wies auf weitere Konferenzen und Treffen im Rahmen der Parlamentarischen Dimension des österreichischen Ratsvorsitzes in diesem Halbjahr hin, so etwa auf die Konferenz zur GASP/GSVP, die Konferenz zu Art. 13 Fiskalpakt oder den Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschuss zu Europol. Eine Besonderheit der interparlamentarischen Kooperation auf EU-Ebene sei, dass jeweils in jenem Land, das den EU-Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr inne hat, im darauf folgenden Jahr die Konferenz der EU-ParlamentspräsidentInnen sowie das vorbereitende Treffen der GeneralsekretärInnen stattfindet. Daher wird das österreichische Parlament von 8. bis 9. April 2019 als abschließende Konferenz Gastgeber der ParlamentspräsidentInnen aller EU-Mitgliedstaaten sein.

           

Bei der nun abgehaltenen Konferenz der COSAC-Vorsitzenden habe er den Ko-Vorsitz gemeinsam mit dem Obmann des Ständigen EU-Unterausschusses des Nationalrats, Reinhold Lopatka, geführt.

 

Thematische Schwerpunkte bei der Sitzung waren die Vorstellung der Prioritäten des österreichischen EU-Ratsvorsitzes durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres, Karoline Edtstadler, berichtete Buchmann. Ferner sei das Thema „Zukunft und Perspektiven der EU“ erörtert worden. Dazu seien der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, der einen aktuellen Überblick über die Abschlussarbeiten der Task Force Subsidiarität geben hat, und auch die Erste Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Mairead McGuinness, Gastredner gewesen. Im Ergebnis sei die Sitzung geprägt durch eine intensive Debatte der aktuell brennenden Themen wie Brexit, Mittelfristiger Finanzrahmen, Migration und Westbalkan gewesen. Die Debatte habe er als besonders gut empfunden, betonte der Ausschussvorsitzende, insbesondere auch weil man als Vorsitz bemüht gewesen sei, den DebattenrednerInnen möglichst viel Raum zu geben und die Keynotes kurz zu halten.

 

Daneben konnten in einer vorbereitenden Troika-Sitzung gemeinsam mit Bulgarien, Rumänien und dem EP die Themen für das COSAC-Plenum am 18. bis 20. November diesen Jahres vorbesprochen und akkordiert werden.

 

 

Weiters wies Buchmann darauf hin, dass der der Endbericht der von Präsident Juncker eingesetzten Task-Force für Subsidiarität, Proportionalität und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ angenommen und präsentiert worden ist. Der vom Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, geleiteten Task-Force gehörte auch der Vorsitzende des EU-Unterausschusses des Nationalrats, Reinhold Lopatka an.

 

Als Ergebnis empfiehlt die Task-Force folgende Punkte:

 

·         Durch einen neuen Ansatz im Sinne einer "aktiven Subsidiarität" sollen die regionale und lokale Ebene sowie die nationalen Parlamente schon in der Vorphase der Gesetzgebung besser eingebunden werden. Auch die Sichtbarkeit und Wirkung der Beiträge soll verbessert werden.

·         Verbesserung des gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität durch Empfehlung zur Verwendung eines einheitlichen Subsidiaritäts-Prüfschemas durch alle Akteure

·         Wichtig für die nationalen Parlamente: Empfohlen wird die Erhöhung der Frist für begründete Stellungnahmen von 8 auf 12 Wochen und ein flexibler Umgang mit Fristen durch die Kommission; ferner substanziellere Reaktionen der Kommission auf Beiträge der nationalen Parlamente und der restriktivere Einsatz von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten. Dies alles seine langjährige Forderungen des EU-Ausschusses des Bundesrates, unterstrich Buchmann.

 

Was nicht erreicht werden konnte:

 

·         Eine direkte Identifikation von Politikbereichen, die von der EU-Ebene auf die nationale Ebene rückübertragen werden könnten. Trotz entsprechender Vorschläge durch Österreich sei hierfür kein Konsens zu erzielen gewesen, an diesem Aspekt werde weiter zu arbeiten sein.

 

Die Empfehlungen sind Grundlage für eine Subsidiaritäts-Konferenz in Bregenz im November 2018 unter öst. Präsidentschaft, wo das Thema weiterdiskutiert wird.

 

           

 

 

 

 

Buchmann informierte zudem, dass seit dem letzten Ausschuss folgende Dokumente eingegangen sind:

 

·         Stellungnahme des Vorarlberger Landtags zum Thema „Verordnungsvorschlag über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung"

 

·         Antwortschreiben der Kommission auf die Mitteilung des Bundesrates vom 7. Februar 2018 zum Thema Verordnungsvorschlag über ein Katastrophenschutzverfahren der Union eingegangen.

 

·         Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf die Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt im Hinblick auf die Mittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

 

·         Vorschlag für eine Verordnung betreffend Änderungen im Visa-Informationssystem (VIS)

 

 

 

Als ExpertInnen standen dem Ausschuss zur Verfügung:

 

·         Mag. Robin Krutak (BM für Nachhaltigkeit und Tourismus)

·         Mag. Charlotte Vogl (BM für Nachhaltigkeit und Tourismus)

·         Mag. Evelyn Wolfslehner (BM für Nachhaltigkeit und Tourismus)

·         Mag. Angelika Schlögel (BM für Finanzen)

·         Mag. Christina Trapp (BM für Inneres)

·         Mag. Thomas Mühlhans (BM für Inneres)

 

·         Mag. André Buchegger (WKO)

·         Dipl.-Ing. Dr. Thomas Fischer (WKO) 

 

 

 

 

 

 

 

CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge

 

 

Die Europäische Kommission will zulässige CO2-Emissionen für neue schwere Fahrzeuge im motorisierten Gütertransport stärker und vor allem unionsweit einheitlich beschränken, Verstöße mit Geldstrafen ahnden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, den der EU-Ausschuss des Bundesrats mit Experten aus Nachhaltigkeitsministerium und Wirtschaftskammer diskutierte. Klare Ablehnung des Vorschlags kam von keiner Seite, allerdings wurde mehrfach auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung hingewiesen – nicht zuletzt aufgrund der mangelnden Infrastruktur für emissionsneutrale Autos.

 

Mit Bedacht auf die EU-Klimaschutzziele strebt die Kommission eine Senkung der klimaschädlichen CO2-Abgase entsprechend bestehender Vorgaben für Personenkraftwagen an, sprich eine Emissionsreduktion von 30% bis 2030. Die konkreten Reduktionsziele sollen 2019 anhand von aktuellen Emissionsdaten schwerer Nutzfahrzeuge festgelegt werden. Eingebettet ist das aktuelle Vorhaben in ein bereits 2017 geschnürtes Maßnahmenpaket namens "Europa in Bewegung". Übergeordnetes Ziel ist, die EU und ihre Unternehmen bei Innovationen, Digitalisierung und der Verringerung von CO2-Emissionen weltweit zur Nummer eins zu machen. Hinsichtlich der motorisierten Fortbewegung wirbt Brüssel für einen reibungslosen Übergang zu einem Mobilitätssystem, das sicher, umweltfreundlich sowie vernetzt und automatisiert ist.

 

 

Die EU-Initiative, CO2-Emissionen im Güterverkehr zu senken, begrüßten die Bundesrätinnen und Bundesräte im Ausschuss weitgehend. So verdeutlichte Stefan Schennach (SPÖ/W) mit Verweis auf das UN-Klimaabkommen von Paris: "Die EU nimmt die Paris-Ziele ernst". Bedenklich stimmten ihn allerdings noch offene Punkte im Vorschlagstext wie der Umgang mit alten Fahrzeugflotten, die eine Aufrüstung benötigen. Weiters sind aus seiner Sicht die Anreize zu dürftig, emissionsneutrale Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Die FPÖ sorgt sich trotz aller Zustimmung zu Umweltschutzmaßnahmen über die Realisierung des konkreten Kommissionsvorschlags. Im Zusammenhang mit der technologischen Weiterentwicklung mahnte Christoph Längle (FPÖ/V) die Einbeziehung der Fahrzeughersteller ein, Monika Mühlwerth (FPÖ/W) forderte eine Erhöhung der EU-Forschungsausgaben in diesem Bereich.

 

Laut Verordnungsvorschlag der EU-Kommission müssen im Jahr 2025 die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge um 15 % niedriger sein als im Jahr 2019. Für 2030 ist ein im Moment noch unverbindliches ("indikatives") Ziel von mindestens minus 30 % vorgesehen, um gerade in Europas Städten die Luftqualität zu heben. Ein Review der Vorgaben im Jahr 2022 soll zeigen, inwieweit die Zielsetzungen nachzuschärfen sind, informierte ein Experte des Nachhaltigkeitsministeriums den Ausschuss. Dabei werde auch über eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf Busse nachgedacht, landwirtschaftliche Maschinen oder besondere Nutzfahrzeuge wie Müllautos wolle man aber nicht einbeziehen. Als Anreizsystem für emissionsarme Fahrzeuge schlägt Brüssel sogenannte "super credits" vor, durch die jene Hersteller belohnt werden, die mehr in innovative Technologien investieren. Die die Markteinführung von Fahrzeugen mit keinen oder geringen CO2-Emissionen hofft man damit zu beschleunigen.

 

Generell beschrieb der Mitarbeiter des Umweltressorts den Vorschlag als Kompromiss zwischen Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen. Während die Fahrzeughersteller die Zielwerte nur zur Hälfte für erreichbar hielten, seien die NGOs für stärkere Restriktionen eingetreten. Namens der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) lobte ein Vertreter im Ausschuss zwar das Bestreben, einen klimafreundlichen Verkehr zu schaffen, er zweifelte aber die Erreichbarkeit der Zielsetzungen stark an. Weniger der Altbestand an Fahrzeugen sei das Problem, da österreichische Flotten im Schnitt nach zehn Jahren komplett ausgetauscht werden. Vielmehr fehlten derzeit die technologischen Voraussetzungen dafür, etwa Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder nachhaltige Entsorgungsmechanismen der Batterien. Scharf wandte er sich gegen Strafzahlungen für Emissionssünder – "das ist aus Wettbewerbssicht nicht tragbar."

 

Tatsächlich gedenkt die Kommission gegen Emissionsüberschreitungen mit finanziellen Sanktionen vorzugehen: bei Nichteinhaltung der Emissionsgrenzen sollen Abgaben in der Höhe von 6 800 € je Gramm pro Tonnenkilometer (g/tkm) Emissionsüberschreitung schlagend werden, was dem Entwurf zufolge die Grenzkosten der Technologien zur CO2-Emissionssenkung widerspiegelt. Berechnet an einer durchschnittlichen Nutzlast von 12 Tonnen entspreche dies 570 € je g/km, heißt es seitens der Kommission. Kosten von bis zu 800 Mio. € für eine Fahrzeugflotte könnten sich dadurch ergeben, lehnte Sonja Zwazl (ÖVP/N) Strafzahlungen strikt ab. "Die Wirtschaft denkt schon sehr umweltbewusst", sagte sie und appellierte, den Herstellern mehr Unterstützung zu bieten und erreichbare Ziele vorzugeben. Zwazls oberösterreichischer Parteikollege Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) rückte außerdem den Fokus auf die Arbeitsplätze der Branche, die vor einem technologischen Wandel steht. Stefan Schennach (SPÖ/W) bemerkte zur Frage der Umsetzbarkeit, die Niederlande hätten bereits angeboten, ihre gesamtstaatliche Nutzfahrzeugflotte nach Maßgaben der Emissionsreduktion auszuwechseln.

 

Neben dem "super-credit"-Anreizsystem und Strafgeldern, die auf eine Durchsetzung der Regelung abzielen, enthält der Kommissionsvorschlag auch eine Bestimmung für Kraftstoffverbrauchsmessgeräte zwecks Monitoring des realen Kraftstoffaufwands. Debattiert werden auf EU-Ebene zudem eine aerodynamischere Gestaltung von Lastkraftwagen sowie ein umfassender Aktionsplan für Batterien im Sinne eines nachhaltigen Wettbewerbs.

 

Ohne eine einheitliche Regulierung von CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge werde die EU ihre Verpflichtungen gemäß Pariser Klimaabkommen nicht einhalten können, gibt die EU-Kommission mit Hinweis auf das wachsende Verkehrsaufkommen zu bedenken. Laut Verordnungsentwurf stammen 6 % der Gesamtemissionen in der EU von LKW und Bussen, gemessen an den CO2-Emissionen im Straßenverkehr sogar 25 %, Tendenz steigend. Damit die nationalen Zielvorgaben hinsichtlich Emissionsminderung bis 2030, wie sie in der Lastenteilungsverordnung zwischen den EU-Ländern festgelegt sind, erreichbar sind, sei ein engagierteres Vorgehen im Straßenverkehrssektor dringend erforderlich.

 

Überdies entgingen derzeit den europäischen Kraftverkehrsunternehmen - überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und ihren KundInnen - mögliche Kraftstoffeinsparungen, zeigt die Kommission auf. Obwohl kosteneffiziente Technologien zur Emissionssenkung leicht verfügbar wären und mehr als ein Viertel der gesamten Betriebskosten genannter KMU auf Ausgaben für Benzin und Diesel zurückzuführen seien, kämen sie bei schweren Nutzfahrzeugen kaum zur Anwendung. Diese Situation erhöhe nicht zuletzt den Konkurrenzdruck für EU-Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen, warnt Brüssel, hätten doch die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und China bereits Rechtsvorschriften zur Senkung der CO2-Emissionen derartiger Fahrzeuge erlassen. Die EU müsse aber auch in diesem Bereich der Autoindustrie ihre technologische und innovative Spitzenposition beibehalten, so die EU-Kommission.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mindestanforderungen für die Abwasserwiederverwendung

 

 

Wasser ist ein begrenztes Gut, auch in der Europäischen Union. Grundsätzlich stimmt der EU-Ausschuss des Bundesrats mit dieser Sichtweise der Europäischen Kommission überein. Deren Vorschlag für eine effizientere Bewirtschaftung der Wasserressourcen wollten die LändervertreterInnen in der Ausschusssitzung jedoch nicht zur Gänze mittragen. Aufbereitetes Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung heranzuziehen, wie von der Kommission angedacht, sei in Österreich aufgrund des hiesigen Grundwasserreservoirs nicht nötig, war der Ausschuss einer Meinung mit dem Nachhaltigkeitsministerium, das auch auf ein Restrisiko für die Gesundheit bei der Nutzung recycelten Wassers hinweist.

 

Da das Problem der Wasserknappheit nur wenige Mitgliedstaaten in großem Maß betreffe, die meisten Staaten – so auch Österreich – aber nur regional oder gar nicht, solle es keine Verpflichtung zur nationalen Umsetzung geben, votierten die Ausschussmitglieder für eine Opt-out-Lösung bei künftigen Bestimmungen in diesem Zusammenhang. Ein Vertreter der Landwirtschaftskammer pochte darauf, die regionalen Gegebenheiten zu beachten. Jene sechs EU-Länder, die tatsächlich jährlich mit Dürreperioden zu kämpfen hätten, verfügten bereits über strenge nationale Regelungen zur Abwasserwiederverwendung. Wassersparen sei zur Problemlösung in Österreich eine bei weitem angemessenere Herangehensweise, heißt es seitens des Umweltressorts.

 

 

In ihrem Verordnungsentwurf schlägt die Kommission Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen vor. So sollen mikrobiologische Aspekte wie die Konzentration von gesundheitsschädlichen Organismen, beispielsweise E-coli-Bakterien, in Routine- und die Validierungsüberwachungen regelmäßig kontrolliert werden. Mit diesen Vorgaben will die Kommission sicherstellen, dass das aufbereitete Wasser unbedenklich für die Bewässerung genutzt werden kann. Laut einer Expertin des Nachhaltigkeitsministeriums umfasst der Kommissionsvorschlag auch Bestimmungen zur Qualität des aufbereiteten Abwassers für bestimmte Nahrungsmittelgruppen. Hubert Koller (SPÖ/St) sprach dazu den Informationsbedarf an, der bei derartig bewässerten Produkten aus anderen Ländern erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund befürwortete Stefan Schennach (SPÖ/W) das Bestreben der EU, ein standardisiertes Regelwerk aufzustellen, um Belastungen mit Keimen oder Schwermetallen im Gemüse zu unterbinden.

 

Generell sei zum ausreichenden Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier im Zusammenhang mit der Wasserwiederverwendung ein ausreichendes Risikomanagement nötig, hält die EU-Kommission fest. Im Sinne der Transparenz will Brüssel Informationen über die Wasserwiederverwendungspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten online allgemein zugänglich machen.

 

 

In ihrer Argumentation für die Bestimmungen zur Wasserwiederverwendung weist die EU-Kommission darauf hin, dass ein Drittel des Unionsgebiets jedes Jahr unter Wasserarmut leidet. Zudem führt sie massive Umweltauswirkungen und den hohen Energieverbrauch bei der Gewinnung und Weiterleitung von Süßwasser an. Angesichts des steigenden Wasserbedarfs in der Bevölkerung und des Klimawandels müsse folglich alles daran gesetzt werden, ausreichend trinkbares Wasser verfügbar zu machen. Wiewohl die aktuellen Vorgaben für Österreich überschießend anmuten, wie Georg Schuster (FPÖ/W) bemerkte, dürfe man sich langfristig dem Problem nicht verschließen. Immerhin sehe sich auch Österreich mit Entwicklungen wie schmelzenden Gletschern konfrontiert.

 

"Es wird weniger Wasser geben", bestätigte die Ministeriumsvertreterin, im Moment bestehe aber kein Grund zu großer Sorge. Schennach regte schließlich mit Verweis auf eine kritische Länderstellungnahme zur Wiederverwendung kommunal aufbereiteter Abwässer an, Brüssel die Haltung des EU-Ausschusses zu dem Thema schriftlich mitzuteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erleichterungen für nachhaltige  Investitionen

 

 

Umweltschutz erfordert nicht nur Engagement, sondern auch Geld. Die Europäische Kommission will daher ein Finanzsystem auf die Beine stellen, das nachhaltige Entwicklung und speziell den Klimaschutz unterstützt. Angesichts der unabsehbaren Folgen des Klimawandels und der Ressourcenknappheit auf der Erde müsse auch die Finanzwirtschaft ihren Teil zum umweltfreundlichen Wachstum beitragen, beruft sich die Kommission auf Empfehlungen einer Sachverständigengruppe.

 

Mit einem nachhaltigen Finanzwesen im Rahmen der Kapitalmarktunion strebt Brüssel nun eine bessere Steuerung großer Investitionen an, wie sie Vermögensverwalter tätigen. Den Kommissionsberechnungen zufolge werden etwa 180 Mrd. € zusätzliche Investitionen Privater benötigt, um die EU-Klimaziele zu erreichen, beispielsweise die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2030.

 

Zwei Kernpunkte des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzsystem erörterten die Bundesrätinnen und Bundesräte im EU-Ausschuss gemeinsam mit einem Experten aus dem Finanzministerium. Zum einen ging es um den Verordnungsvorschlag zur Festlegung einheitlicher Kriterien zur Feststellung, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Bei er Erarbeitung der Details wird die Kommission von einer technischen Arbeitsgruppe unterstützt. Diese sollen für die Bereiche Klimaschutz und Klimawandel bis Ende 2019 vorliegen. Der Vorschlag soll vor allem für Investoren Klarheit bringen.

 

Zum anderen stand ein Entwurf im Hinblick auf Offenlegungspflichten zur Diskussion, der vor allem auf mehr Transparenz abzielt. Darin verankert ist die Pflicht von Vermögensverwaltern und institutionellen Anlegern, das Kriterium der Nachhaltigkeit bei den Investitionsabläufen zu berücksichtigen. Die derzeitigen Informationen seien nicht einheitlich und kohärent, betonte die Vertreterin des Finanzministeriums und unterstrich damit die Bedeutung einer solchen Verordnung für Anleger. Es sei selbstverständlich wichtig, eine Balance zu halten zwischen dem, was in diesem Zusammenhang wichtig ist, und der zusätzlichen bürokratischen Belastung.

 

Auch diese Vorschriften sollen später in Form von delegierten Rechtsakten konkretisiert werden, was zu kritischen Bemerkungen seitens des Ausschussvorsitzenden Christian Buchmann (ÖVP/St) und Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) führte. Der Ausschuss werde daher versuchen, nochmals rechtzeitig zu diesem Thema zusammenzutreten, kam man überein. Grundsätzlich befürwortete Schennach die beiden Vorlagen als "tolle Sache".

 

Nach Auffassung der Wirtschaftskammer sollten neben ökologischen Gesichtspunkten auch die strukturpolitische Ausrichtung eine Rolle spielen, das wäre vor allem für Regionalbanken wichtig. Der im Ausschuss anwesende Wirtschaftsvertreter befürchtet zusätzliche bürokratische Aufwendungen und sprach sich für ein opting-out für kleinere Banken aus. Man sollte auch vermeiden, zwischen "guten", nämlich "grünen", und "schlechten" Instituten zu unterscheiden. Die Wettbewerbsgleichheit müsse bleiben, forderte er.

 

 

Der Vorschlag zur Taxonomie stellt den zentralen Teil des Pakets dar und legt einheitliche Kriterien für eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit fest. Dabei wird auf sechs Umweltziele Bedacht genommen - Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Ökosysteme, Wasser, Kreislaufwirtschaft und Kampf gegen Umweltverschmutzung. In weiterer Folge sollen mit Unterstützung einer technischen Expertengruppe sektorspezifische Kriterien erarbeitet werden, anhand derer festgestellt wird, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten, kündigt die Kommission delegierte Rechtsakte an. Als nachhaltig kann eine Aktivität demnach nur gelten, wenn neben einem substanziellen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele auch kein anderes Umweltziel verletzt wird und soziale Mindeststandards eingehalten werden.

 

Auf der Grundlage dieses EU-Klassifikationssystems regt die Kommission zudem die Schaffung eines EU-Kennzeichens für "grüne" Finanzprodukte an. Diese Kennzeichnung soll Investoren dabei helfen zu erkennen, welche Investitionen den Kriterien der Umweltfreundlichkeit oder Emissionsarmut genügen. Ausgeräumt werden sollen dadurch auch Bedenken hinsichtlich "Greenwashing". Bei dieser Praxis werden aus Wettbewerbsgründen Finanzprodukte als umweltfreundlich vermarktet, obwohl sie nicht den grundlegenden Umweltstandards entsprechen.

 

Mit neuen Offenlegungs- bzw. Nachweispflichten will die EU-Kommission Klarheit darüber schaffen, wie institutionelle Anleger (z.B. Verwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds) Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG-Faktoren) in ihren Investitionsentscheidungsprozessen berücksichtigen. Außerdem enthält der Entwurf Auflagen für Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, ihre KundInnen entsprechend der Nachhaltigkeitskriterien zu beraten. Zur Präzisierung dieser Vorschriften möchte die Kommission ebenfalls delegierte Rechtsakte erlassen.

 

In den Aufsichtsvorschriften von Banken und Versicherungsunternehmen soll Nachhaltigkeit nach Ansicht der Kommission ebenfalls Eingang finden. Immerhin stellten diese Institutionen eine wichtige Fremdfinanzierungsquelle für die europäische Wirtschaft dar, so die Kommission.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Asyl- und Migrationsfonds

 

 

Die EU will zur Migrationssteuerung und zum Schutz der Außengrenzen wesentlich mehr Geld als bisher in die Hand nehmen. In diesem Sinn sieht der Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen eine signifikante Aufstockung der Mittel vor. Der Asyl- und Migrationsfonds (AMF) soll 10,415 Mrd. € erhalten, das wären rund 51% mehr Gelder als bisher. Beim AMF handelt sich um das Nachfolgeinstrument des derzeit und noch bis 2022 tätigen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befürwortete durchaus die im Verordnungsentwurf der Kommission enthaltenen Zielsetzungen, man könne das Ganze aber aus heutiger Sicht noch nicht ernsthaft beurteilen, weil noch viele Punkte offen seien, meinten übereinstimmend Georg Schuster (FPÖ/W) und Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Laut Innenministerium ist derzeit noch völlig unklar, wie die Mittel verteilt werden sollen. Positiv bewertete dessen Vertreter aber die geplante größere Flexibilität dabei, um auf aktuelle Situationen rasch reagieren zu können. Derzeit greife man bei der Mittelzuteilung auf Schlüssel aus der Vergangenheit zurück. Aus österreichischer Sicht müsste man auch die Krisenjahre 2015/16 und die besonders belasteten Länder mitberücksichtigen.

 

Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) stellte dazu fest, dass das Thema weiter auf der Agenda des Ausschusses bleiben werde, zumal laut Innenministerium vorerst einmal eine genaue Analyse des Entwurfs vorgenommen, die Positionen der anderen Mitgliedstaaten erkundet und Grundsatzfragen dazu ausgearbeitet werden.

 

Wie Stefan Schennach (SPÖ/W), Günther Novak (SPÖ/K) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) hinterfragte Buchmann auch die ins Auge gefasste Aufsplitterung der Mittel für Integration auf mehrere Fonds – auf den AMF, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Europäische Investitionsbank (EIB). Schennach bemerkte grundsätzlich mit kritischem Unterton, "dem AMF ist das I abhandengekommen".

 

Diesen Bedenken pflichtete auch der Experte des Innenministeriums bei. Die geplante Zersplitterung im Bereich der Integration hielt auch er für wenig zielführend, weil das praktische Probleme aufwerfen würde und Synergien verlorengingen. Er sprach sich dafür aus, die Unterstützung zur Integration bei einem bestehenden Instrument zu bündeln oder ein eigenes Finanzierungsinstrument dafür zu schaffen. Auch seien laut Kommissionsvorschlag die Mittel aus dem Fonds nur für "kurzfristige" Integrationsmaßnahmen vorgesehen, wobei unklar sei, wie man diesen Begriff definiere. Hier würde es sicherlich zu Abgrenzungsschwierigkeiten zu anderen Fonds kommen, stellte er fest.

 

 

Der AMF soll laut Kommission zur Unterstützung einer effizienten Steuerung von Migrationsströmen in der EU dienen. Er soll nationalen Asylsystemen unter die Arme greifen, wobei eine stärkere Hilfe für Mitgliedstaaten mit dem größten Migrationsdruck im Fokus steht. Ferner soll es mehr Unterstützung für die legale Migration und die frühzeitige Integration legal aufhältiger Drittstaatsangehöriger geben und die irreguläre Migration bekämpft werden. Ziel ist, mehr tatsächliche Rückführungen von Personen durchzuführen, die kein

Aufenthaltsrecht haben, sowie mit Drittländern bei der Rückübernahme besser zusammenzuarbeiten. Auch beabsichtigt die Kommission, die Handlungsmöglichkeiten für die Union zu verbessern, damit sie schneller und flexibler auf Krisen reagieren kann.

 

Die Kommission hat nun vorgeschlagen, von den 10,415 Mrd. € 4,2 Mrd. € (40%) zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und von Projekten mit echtem europäischem Mehrwert - wie z. B. der Neuansiedlung oder für die Reaktion auf dringende Erfordernisse oder die bedarfsgerechte Bereitstellung von Soforthilfe für Mitgliedstaaten - sicherzustellen. Ferner werden aus dem Fonds 6,3 Mrd. € (60%) für langfristige Finanzierungen bereitgestellt, um die

Mitgliedstaaten bei der Migrationssteuerung zu unterstützen.

 

Als Anfangsfinanzierung erhalten die Mitgliedstaaten einen Fixbetrag von 5 Mrd. €. Die übrigen Mittel werden je nach Migrationsdruck und den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl (30%), Integration und legale Migration (30%) sowie Bekämpfung der irregulären Migration und Rückkehr (40%) zugewiesen.

 

Außerdem soll es eine stärkere Koordination zwischen den EU-Finanzierungsinstrumenten geben. So soll der AMF durch zusätzliche Mittel im Rahmen der außenpolitischen Instrumente der EU ergänzt werden, auch will man die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Bereich Migration stärken – hier geht es vor allem um den Kampf gegen irreguläre Migration, um die Verbesserung von Chancen in den Herkunftsländern, um Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme und um die Steuerung legaler Migration.

 

Wie der Vertreter des Innenressorts die Ausschussmitglieder informierte, wird weiterhin bei den Programmen – nicht bei der Basisfinanzierung – eine Kofinanzierung erforderlich sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermeidung von Plastikmüll

 

 

Die EU sagt nun der Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll den Kampf an. Die diesbezügliche Richtlinie der EU-Kommission zur Reduktion bestimmter Kunststoffprodukte war der letzte Diskussionspunkt im EU-Ausschuss des Bundesrats. Die Zielsetzung wurden unisono unterstützt, die BundesrätInnen bekräftigten, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Man verwies aber auch auf die hohe Recycling-Rate in Österreich und war sich darin einig, dass die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung bei der Abfallvermeidung eine große Rolle spielt. Auch stecke der Teufel im Detail. So mangle es im EU-Vorschlag außerdem an klaren Begriffsbestimmungen. Verboten werden sollen laut Kommission nur jene Produkte, für die es Alternativen gibt. Der österreichische Ratsvorsitz werde versuchen, die sicherlich herausfordernde Diskussion in eine gemeinsame Ausrichtung zu lenken, sagte die im Ausschuss anwesende Vertreterin des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus.

 

 

Die Kommission begründet ihren Vorstoß mit dem Hinweis, dass die Menge an Plastikmüll in den Ozeanen und Meeren ständig zunimmt, und das mit negativen Folgen für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und möglicherweise die menschliche Gesundheit. Gleichzeitig gehen wertvolle Materialien verloren, die der Wirtschaft wieder zugeführt werden könnten. Wie Strandmüllzählungen ergeben haben, handelt es sich bei 80-85% aller Meeresabfälle um Kunststoffe. Zählungen zufolge entfällt auf Einwegkunststoffartikel etwa die Hälfte aller an europäischen Stränden vorgefundenen Meeresabfälle.

 

Die zehn am häufigsten gefundenen Einwegkunststoffartikel machen 86% aller gefundenen Einwegkunststoffartikel, das sind 43% aller Meeresabfälle an europäischen Stränden, aus.

 

Die Kommission drängt daher auf eine spürbare Verminderung des Verbrauchs bestimmter Einwegkunststoffartikel wie Trinkbecher und Behältnisse für Lebensmittel, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind (Lebensmittelverpackungen). Dies kann alternativ durch nationale Verbrauchsminderungsziele, das Angebot an wiederverwendbaren Alternativen an den Verkaufsstellen oder durch eine kostenpflichtige Abgabe bewerkstelligt werden.

 

Für Einmalplastikprodukte, für die nachhaltigere Alternativen bestehen, soll nach der Kommission ein Verbot zum Inverkehrbringen (erstmalige Bereitstellung auf dem Markt) geschaffen werden. Das betrifft beispielsweise Wattestäbchen, Teller, Besteck und Strohhalme aus Kunststoff. Getränkebehälter wie Getränkeflaschen, deren Verschlüsse und Deckel zu einem erheblichen Teil aus Kunststoff bestehen, dürfen laut Vorschlag nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse und Deckel während der vorgesehenen Lebensdauer am Behälter befestigt bleiben.

 

Außerdem sieht die Kommission Kennzeichnungspflichten vor. So sollen etwa Hygieneeinlagen sowie Tampons, Feuchttücher und Luftballons für die VerbraucherInnen mit Entsorgungsempfehlungen, mit einem Hinweis in Bezug auf die negativen Umweltauswirkungen bei Littering (Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll) und/oder einem Hinweis zum Kunststoffgehalt zu kennzeichnen sein.

 

Für Kunststoff enthaltende Fischfanggeräte und verschiedene Einwegplastikprodukte soll es eine erweiterte Herstellerverantwortung geben. Hersteller von Take-away Lebensmittelverpackungen, Lebensmittelbehältnissen, Getränkebehältern, Tragetaschen, Zigaretten, Feuchttücher, Luftballone und weiteren Produkten sollen künftig die Kosten für die Sammlung und das Verwerten ihrer Produkte tragen - insbesondere auch Kosten der Einsammlung des durch diese Einwegplastikprodukte verursachten Meeresmülls und Kosten bewusstseinsbildender Maßnahmen zur Vermeidung dieser Einwegplastikprodukte.

 

Die Mitgliedstaaten müssen bis 2025 90% dieser jährlich auf den Markt gebrachten Einwegkunststoffartikel (nach Gewicht) einer getrennten Sammlung zuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten entweder spezifische Sammelziele festlegen oder ein Pfandsystem einrichten.

 

Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen insbesondere für diese Produkte Informationen betreffend Wiederverwendungssysteme bzw. zur Sammlung und Verwertung erhalten und auf den Schaden von Littering hingewiesen werden.

 

Der Richtlinienvorschlag enthält Strafbestimmungen sowie weitere Bestimmungen, etwa Regelungen im Hinblick auf eine Evaluierung und auf eine regelmäßige Datenübermittlung zu den in Verkehr gesetzten Einwegprodukten, um die Reduktion belegen zu können.

 

 

In der Diskussion wiesen Christoph Längle (FPÖ/V), Stefan Schennach (SPÖ/W), Günther Novak (SPÖ/K) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) auf die Plastikverschmutzung auch der Binnenseen, wie des Bodensees, der Flüsse aber auch des Bodens hin. Es könne nicht sein, dass Ehrenamtliche regelmäßig die Landschaft säubern müssen, sagte Tiefnig. Längle sprach kritisch die Plastikbecher bei Fußballspielen an und hält einen Ausbau von Plastik-Recycling für wichtig. Georg Schuster (FPÖ/W) wies darauf hin, dass in Österreich bereits 75-80% der Plastikflaschen recycelt werden. Schennach wiederum forcierte das Pfandsystem. Jedenfalls müsse diese Richtlinie eine "schmerzhafte" werden, merkte er an. Monika Mühlwerth (FPÖ/W) meinte, es müsse sich aber auch jeder bei der eigenen Nase nehmen. Es werde nicht ganz ohne Plastik gehen, betonte sie und ging in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die hohe Recycling-Rate in Österreich ein. Mühlwerth kritisierte aber auch die teils viel zu großen Verpackungen. Ihrer Ansicht nach geht die Richtlinie in die richtige Richtung, man dürfe aber nicht "das Kind mit dem Bade ausschütten".

 

Seitens der Wirtschaftskammer verlangt man klarere Begriffsbestimmungen. Es sei auch nicht zielführend, wenn jedes Mitgliedsland etwas anderes machen könne, so die weiteren Bedenken. Außerdem gebe es in Österreich beispielsweise bereits Kennzeichnungsvorschriften für Feuchttücher. Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) und der Wirtschaftsvertreter thematisierten zudem auch HFKW, das zwar die Ozonschicht nicht schädigt, aber zur Klimaerwärmung beiträgt.