Parlament Österreich

 

 

 

IV-124 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Tag, 20. September 2018

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Donnerstag, 20. September 2018

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Tagesordnung

 

 

 

 

COM(2018) 284 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge

(26197/EU XXVI.GP)

 

COM(2018) 337 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung

(23316/EU XXVI.GP)

 

Hingewiesen wird auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 11. Juli 2017, die Stellungnahme des Vorarlberger Landtags vom 27. Juni 2018 sowie auf die Stellungnahme des Wiener Landtags vom 5. September 2018.

 

COM(2018) 440 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der [Verordnung über das Europäische Solidaritätskorps] und der Verordnung (EU) Nr. 375/2014

(25647/EU XXVI.GP)

 

COM(2018) 439 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“

(25427/EU XXVI.GP)

 

COM(2018) 434 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ für den Zeitraum 2021-2027

(25424/EU XXVI.GP)

 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/N) über jüngst eingelangte Dokumente:

 

 

Stellungnahmen der Länder:

 

·         Einheitliche Länderstellungnahme zum Thema „Richtlinienvorschlag zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden“

 

·         Ergänzende einheitliche Länderstellungnahme zum Thema Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

 

·         Einheitliche Länderstellungnahme zu „Art. 5 des Vorschlags betreffend Änderung der Vogelschutzrichtlinie“

 

·         Einheitliche Länderstellungnahme zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen“

 

·         Stellungnahme des Wiener Landtages zum Thema „Verordnungsvorschlag über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung"

 

·         Einheitliche Länderstellungnahme zum „(Dritten) Mobilitätspaket“.

 

 

 

Antwortschreiben der Kommission:

 

 

·         zur Mitteilung des Bundesrates vom 25. April 2018 zum Thema gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt

 

·         zur Mitteilung des Bundesrats vom 25. April 2018 zum Thema Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

 

·         zur Mitteilung des Bundesrats vom 4. April 2017 zum Thema transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

 

·         zur begründeten Stellungnahme des Bundesrates vom 13. März 2018 zum Thema Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

 

 

Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte:

 

 

·         Vorschlag für eine Richtlinie zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung

 

·         Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausarbeitung eines EU-Rückkehrausweises

 

 

 

 

 

 

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

 

 

·        Frau Mag.a Birgit Klausser (BKA)

·        Frau Mag.a Antonia Clary (BKA)

·        Fra MMag.a Karin Rysavy (BMF)

·        Frau Mag.a Eva-Maria Grünsteidl (BMNT)

·        Frau Mag.a Charlotte Vogl (BMNT)

·        Mag. Peter Kustor (BMDW)

·        DI Günther Lichtblau (Umweltbundesamt)

·        Herr Mag. Axel Steinsberg MSc (WKÖ)  

·        Herr Mag. Erich Kühnelt (WKÖ)

·        Herr DI Thomas Feßl (WKÖ)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduktion der CO2-Emissionen bei Nutzfahrzeugen

 

Klimaschonender Güterverkehr war nicht nur bei der Hannoveraner Nutzfahrzeugmesse zentrales Thema, auch der gleichzeitig tagende EU-Ausschuss des Bundesrats setzte sich einmal mehr damit auseinander. Ausgangspunkt der Ausschussdebatte war ein Verordnungsentwurf, mit dem die CO2-Emissionen von Lastkraftwagen unionsweit im gleichen Ausmaß gesenkt werden sollen. Bis 2030 strebt die Europäische Kommission im Vergleich zu 2019 demnach eine 30%ige Emissionssenkung an, bis 2025 sollen die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Lastkraftwagen um 15% niedriger sein als im Jahr 2019.

 

Wie schon in der letzten EU-Ausschusssitzung, als der Kommissionsvorschlag zur Abgasreduktion diskutiert wurde, äußerte vor allem die Wirtschaftskammer (WKÖ) die Sorge, mit den angedachten Klimaauflagen könnte die Fahrzeugindustrie aus Europa vertrieben werden. Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/N) unterstützte die Position der Wirtschaft und gab zu bedenken, mangels nötiger Ladeinfrastruktur seien Flottenumstellungen auf Elektromobilität derzeit nicht realisierbar.

 

Mehreren Umweltorganisationen gehen die aktuellen Kommissionspläne dagegen nicht weit genug, berichtete dem Ausschuss ein Experte des Umweltbundesamts, der dabei versicherte, technologische Analysen zur Machbarkeit bildeten die Basis für den Verordnungsentwurf. Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) fasste zusammen, fraglos wolle man alles daran setzen, die Klimaziele zu erreichen, doch dürften die Maßnahmen nicht die Wirtschaft schädigen.

 

Obwohl die CO2-Emissionen aus schweren Nutzfahrzeugen, also Lastkraftwagen und Bussen, in der EU rund 6 % der Gesamtemissionen und 25 % der CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr verursachen, sind sie derzeit nicht auf EU-Ebene reguliert. Die Europäische Kommission schlägt daher eingedenk der EU-Klimaschutzziele eine drastische Senkung der klimaschädlichen CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge vor. Der Verkehrsexperte aus dem Umweltbundesamt nannte die – derzeit noch unverbindliche – Zielsetzung einer 30%-Reduktion in den nächsten zwölf Jahren durchaus ambitioniert, wenn auch erreichbar. Widerspruch kam dazu von der Wirtschaftskammer (WKO), der zufolge Lkw-Hersteller im genannten Zeitraum höchstens eine 16%ige CO2-Minderung ihrer Fahrzeuge für vorstellbar halten, hinsichtlich des Zwischenziels für 2025 überhaupt nur 7%.

 

Kritik übt die WKÖ auch am seitens der Kommission vorgeschlagenen Anreizsystem für emissionsarme Fahrzeuge, den sogenannten "super credits" für Investitionen in innovative Technologien, weil die dafür angeführten Faktoren noch großzügiger zu gestalten wären. Martin Preineders (ÖVP/N) Gedanke, dass von den Herstellern auch der Einsatz nachwachsender Treibstoffe als super-credit-würdig angeführt werden könne, ist dem Umweltbundesamt zufolge aber nicht möglich, da das System auf einem CO2-Ausstoßmonitoring unabhängig vom verwendeten Kraftstoff beruht.

 

Emissionsüberschreitungen will die EU-Kommission mit finanziellen Sanktionen unterbinden, deren Umfang die Wirtschaftskammer ebenfalls nicht gutheißt. Bei Nichteinhaltung der Emissionsgrenzen sollen Abgaben entsprechend der Grenzkosten für Technologien zur CO2-Emissionssenkung schlagend werden, konkret 6 800 € je Gramm pro Tonnenkilometer (g/tkm). Die WKO spricht sich namens der Industrie höchstens für ein Zehntel dieser Summe aus.  

Einer Meinung ist die Interessenvertretung der Wirtschaft hingegen mit der EU-Kommission, dass der Güterkraftverkehr für die Entwicklung von Handel und Gewerbe auf dem europäischen Kontinent unverzichtbar ist. Rund 70 % des auf dem Landweg beförderten Frachtaufkommens entfalle auf Lastkraftwagen, der überwiegende Teil des Güter- und Personenkraftverkehrssektors bestehe aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit etwa drei Millionen Beschäftigten, geht aus dem Kommissionsvorschlag hervor. Darüber hinaus böten Herstellung und Reparatur, Verkauf und Leasing sowie Versicherungen von Lkw weiteren 3,5 Millionen Menschen Arbeit.

 

Grundsätzlich zur Elektromobilität meldeten für die FPÖ die Wienerin Monika Mühlwerth und der Vorarlberger Christoph Längle Vorbehalte an. Der Energieaufwand in der Stromproduktion dürfe nicht unterschätzt werden, vor allem, wenn keine Wasserkraft zur Verfügung steht, so Mühlwerth. Ihr Parteikollege brachte fehlende Umwelt- und Sozialstandards in vielen Abbauregionen zur Sprache, in denen die Ressourcen zur Batterieproduktion gewonnen werden. Aus dem Umweltbundesamt hieß es dazu, diese Probleme beschäftigten tatsächlich die EU-Gremien, jedoch gebe es auch bei der Gewinnung fossiler Energien nicht weniger derartige Mängel, Stichwort Fracking. Letztendlich würden AktivistInnen in den betroffenen südamerikanischen und afrikanischen Ländern es durchaus positiv werten, dass ihre Lage dank E-Mobilität nun ins Rampenlicht rückt.

 

Eingebettet ist das Vorhaben zur Emissionsreduktion in das sogenannte Parisabkommen, wie eine Vertreterin des Nachhaltigkeitsministeriums ausführte. Im Rahmen des 2015 von den Vereinten Nationen geschlossenen Übereinkommens von Paris hat sich die Europäische Union verpflichtet, ihren Beitrag für die Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2°C zu leisten. Die Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen (THG) stellt dabei eine wesentliche Voraussetzungen dar, schreibt die EU-Kommission. Folglich sollen die THG-Emissionen im Unionsraum um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden, wobei alle Wirtschaftszweige gefordert sind, wie auch Günther Novak (SPÖ/K) in Bezug auf die CO2-Emissionen der Landwirtschaft und der Schifffahrt unterstrich. Dem Straßenverkehrssektor komme bei der Senkung der THG-Emissionen und der Senkung des CO2-Ausstoßes (Dekarbonisierung) der EU-Wirtschaft wiederum wesentliche Bedeutung zu, erinnert die Kommission an die hohen Ausstoßwerte in diesem Bereich, weswegen Novak einmahnte, die Ausstoßsenkungsvorgaben nicht nur auf neue Lastkraftwagen zu beziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Normen zur Wasserwiederverwendung

 

Eine kritische Mitteilung richtete der  EU-Ausschuss des Bundesrats in Sachen Wasserversorgung an Brüssel. Pläne der Europäischen Kommission, Abwasser aus Kläranlagen zur Bewässerung nach verpflichtenden einheitlichen Kriterien aufzubereiten, seien überschießend, so die MandatarInnen einhellig. Die Betroffenheit von Wassermangel gestalte sich in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, wobei jene Länder, die häufig unter "Wasserstress" litten, bereits nationale Regelungen zur Wasseraufbereitung hätten, verdeutlicht die einstimmig angenommene Mitteilung. 

 

Die Bundesländer hatten im Vorfeld bereits in mehreren Stellungnahmen ähnlich auf den Kommissionsvorschlag reagiert. Zuletzt hieß es aus Wien, die EU-Maßnahme zur Forcierung der Bewässerung mit aufbereitetem Abwasser würde mehr schaden als nützen, da ohne hinlänglicher Aufklärung zu große Skepsis bei den KonsumentInnen bestehe. Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) verwies in diesem Zusammenhang auf die gemeinsame Mitteilung des Ausschusses, in der nationale Ausnahmen – Opt-Out-Möglichkeiten - bei der Wiederverwendung von Abwasser verlangt werden.

 

Eine Mitarbeiterin des Nachhaltigkeitsministeriums informierte die BundesrätInnen, ähnlich wie Österreich sähen die meisten EU-Mitgliedsstaaten keinen großen Handlungsbedarf bei Fragen der Wasseraufbereitung. Als Ratsvorsitzland beabsichtige man daher zunächst nur eine "Orientierungsdebatte" zu dem Thema.

 

In ihrem Verordungsentwurf zur Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen setzt die Kommission unionsweit gültige Mindestanforderungen zur Qualitätssicherung von aufbereitetem Wasser fest. So sollen mikrobiologische Aspekte wie die Konzentration von gesundheitsschädlichen Organismen, beispielsweise E-coli-Bakterien, in Routine- und die Validierungsüberwachungen regelmäßig kontrolliert werden. Mit diesen Vorgaben will die Kommission sicherstellen, dass das aufbereitete Wasser unbedenklich für die Bewässerung genutzt werden kann.

 

Michael Lindner (SPÖ/O) bemerkte zwar namens der KonsumentInnen, bei Waren aus den von Trockenheit betroffenen Ländern gelte es fraglos, für die Sicherheit der Lebensmittel zu sorgen. Dennoch betrachtet er eine EU-Verordnung als Regulierungsinstrument kritisch, zumal dabei das Verursacherprinzip bei Wasserverunreinigungen in Hinblick auf die Nutzungskosten nicht zum Tragen komme. Gleichermaßen betonte auch Christoph Längle (FPÖ/V) den Wert von sauberem Wasser, plädierte aber für "örtlich angepasste Lösungen". Monika Mühlwerth (FPÖ/W) erinnerte in puncto Sicherung der Wasserqualität an die "Eigenverantwortung" der Mitgliedsländer.

 

Brüssel argumentiert die Bestimmungen zur vorgeschlagenen Wasserwiederverwendung damit, dass ein Drittel des Unionsgebiets jedes Jahr unter Wasserarmut leidet. Zudem führt die EU-Kommission massive Umweltauswirkungen und den hohen Energieverbrauch bei der Gewinnung und Weiterleitung von Süßwasser an. Angesichts des steigenden Wasserbedarfs in der Bevölkerung und des Klimawandels müsse folglich alles daran gesetzt werden, ausreichend trinkbares Wasser verfügbar zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäisches Solidaritätskorps

 

Gesellschaftliches Engagement im europäischen Geist hat sich das Europäische Solidaritätskorps (ESK) auf die Fahnen geheftet. Der EU-Ausschuss des Bundesrats steht dieser Initiative der Europäischen Union, junge Menschen in Projekten für das Gemeinwohl auch grenzüberschreitend auf freiwilliger Basis zusammenzubringen, sehr positiv gegenüber. Mit Praktika und Jobs wolle man künftig den Jugendlichen auch Tätigkeiten in arbeitsnahen Bereichen ermöglichen, natürlich mit entsprechender Entlohnung, versicherte die zuständige Mitarbeiterin des Bundeskanzleramts (BKA) auf Nachfrage von Bundesrat Günther Novak (SPÖ/K).

 

Ins Leben gerufen wurde das Europäische Solidaritätskorps anlässlich des 60jährigen Jubiläums der Römischen Verträge 2017. Jüngst beschloss das EU-Parlament, dass in den nächsten zwei Jahren 375,6 Mio. € an das Programm gehen, bis zu 100.000 Interessierte sollen damit erreicht werden. Von 2021 bis 2027 wolle man 1,26 Mrd. € in das Programm fließen lassen, um im Zeitraum des nächsten EU-Finanzrahmens mindestens 350.000 junge Menschen zur Teilnahme zu bewegen, heißt es aus dem Bundesministerium für Frauen, Familie und Jugend. Österreich wird dem BKA zufolge jährlich 1 Mio. € beisteuern.

Georg Schuster (FPÖ/W) wertet das Europäische Solidaritätskorps als wichtigen Beitrag zur Förderung von Zivilcourage. Jugendliche könnten mit ihrem Einsatz außerdem "der Gesellschaft etwas zurückgeben", der soziale Zusammenhalt werde dabei ebenso gestärkt wie die persönliche Weiterentwicklung. Auch als Zivilersatzdienst könne die Zeit im Korps angerechnet werden, informierte die BKA-Expertin die niederösterreichische Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck (ÖVP). An interessierten 18 bis 30-Jährigen mangle es nicht, so die Vertreterin des Kanzleramts, mehr Öffentlichkeitsarbeit sei allerdings noch nötig, um ausreichend Arbeitgeber für die KorpsteilnehmerInnen sicherzustellen. Bis zu 20% der verfügbaren EU-Mittel könne jedes Land für Inlandseinsätze Jugendlicher heranziehen.

 

Das übergeordnete Ziel des Europäischen Solidaritätskorps ist die gelebte Solidarität, getragen von den Grundsätzen der Chancengleichheit, Vielfalt, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit und Achtung der Menschenrechte, hält die Europäische Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag dazu fest. Konkreten Nutzen zeitigen sollen die Aktivitäten der Korpsmitglieder in vielfältigen Politikfeldern, etwa im Umwelt- und Klimaschutz, in sozialen Diensten, bei Bildung und Beschäftigung sowie Kunst und Kultur oder der Katastrophenvorsorge. Die Unterstützung bedürftiger Menschen und das gemeinsame Reagieren auf gesellschaftliche Herausforderungen bilden dabei zentrale Elemente. Teilnehmen können alle interessierten Jugendlichen, ohne dass dafür Gebühren verlangt werden oder bestimmte Vorkenntnisse erforderlich sind.

 

In der Anfangsphase wurden acht verschiedene EU-Programme wie Erasmus + oder der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ausgewählt, um jungen Menschen in der gesamten EU Einsatzstätten anzubieten. Der aktuelle Verordnungsentwurf soll nun den rechtlichen Rahmen für eine Erweiterung des Europäische Solidaritätskorps schaffen, sowohl hinsichtlich der Tätigkeiten als auch der Einsatzorte. Dadurch will die Kommission dazu beitragen, dass auch auf humanitäre Herausforderungen in Drittländern außerhalb Europas eingegangen wird, wodurch wiederum die persönliche, bildungsbezogene, soziale, staatsbürgerliche und berufliche Weiterentwicklung junger Menschen gefördert werde, heißt es im Entwurf. Gleichzeitig sollen hilfstätige Organisationen bei ihrer Suche nach jungen, motivierten Menschen unterstützt werden, sodass vorhandenes Potential nicht ungenutzt bleibt.

 

Zu klären sind der EU-Kommission zufolge in diesem Zusammenhang eine Reihe von rechtlichen Fragen, auch was die Qualitätssicherung betrifft. Da die vorgeschlagene Verordnung erst nach dem voraussichtlichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wirksam werden soll, ist sie für eine Union aus 27 Mitgliedsstaaten konzipiert.

Strategische Investitionen - InvestEU

 

Der Europäische Fonds für strategische Investition (EFSI) – Teil des sogenannten Juncker-Plans – soll nun seine Fortsetzung durch "InvestEU " finden. Dieses Nachfolgeprogramm für die Investitionsinitiative nach der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde als Teil des Pakets für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2020-2027 InvestEU präsentiert. Darin sind auch weitere 13 bestehende Finanzinstrumente zusammengefasst. Die Zusammenlegung dieser Instrumente soll zu einer Effizienzsteigerung und zu einer Vereinfachung für die marktbasierte Finanzierung von EU-Prioritäten führen, heißt es dazu. Im  EU-Ausschuss des Bundesrats wurde das Programm allseits begrüßt, auch der im Ausschuss anwesende Vertreter der Wirtschaftskammer äußerte sich positiv dazu.

 

Laut aktueller Vorlage soll InvestEU 650 Mrd. € an zusätzlichen Investitionen bewirken. Hinzu kommen 38 Mrd. € für Darlehen, Garantien, Eigenkapital etc. sowie Finanzierungen oder Garantien von Implementierungspartnern für eine andere Finanzinstitution. Tatsächlich dafür budgetiert würden 40% oder 15,2 Mrd. €. Neu ist, dass nicht mehr nur die Europäische Investitionsbank (EIB) eingebunden ist. In Hinkunft können auch nationale Finanzierungsinstrumente, wie etwa das AWS (Austria Wirtschaftsservice), herangezogen werden, die andere Schwerpunkte als die EIB haben. Damit hofft man, auch kleinere und mittlere Betriebe stärker als bisher fördern zu können, informierte der Experte des Finanzministeriums die Bundesräte Christian Buchmann (ÖVP/St) und Wolfgang Beer (SPÖ/W).

 

Die InvestEU-Garantie steht für vier Bereiche zur Verfügung. Einerseits sollen Investitionen für nachhaltige Infrastruktur sowie für Forschung, Innovation und Digitalisierung, weiters für KMU und kleine MidCaps und für die Umsetzung der "sozialen Säule" angestoßen werden. 75% der Mittel sollen EU-weit, d.h. durch die EIB-Gruppe, und 25% der Mittel durch nationale Entwicklungsbanken und internationale Finanzinstitutionen implementiert werden.

Wie den Erläuterungen zu entnehmen ist, wird die Kommission durch das Advisory Board (in Zusammensetzung der Mitgliedstaaten und der Implementierungspartner) beraten. Das Projektteam soll eine Qualitätskontrolle der Due Diligence (Analyse von Daten einer Gesellschaft) der Implementierungspartner durchführen, bevor Projekte dem Investitionskomitee vorgelegt werden. Das Investitionskomitee entscheidet wiederum über die Verwendung der EU-Garantie für ein bestimmtes Projekt. Es setzt sich aus sechs unabhängigen externen ExpertInnen zusammen, die nach einer Ausschreibung im Amtsblatt der EU ausgewählt werden. Um Projektanträge und –finanzierung zusammen zu bringen, wird eine Website - das InvestEU Portal - als Nachfolger zum Investitionsportal unter EFSI eingerichtet. Für die technische Hilfe bei der Entwicklung und Implementierung von Projekten wird das InvestEU Advisory Hub eingerichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Digitalisierung

 

Unter dem Titel "Digital Europe " hat die EU-Kommission am 6. Juni 2018 den Verordnungsvorschlag eines entsprechenden Programms für den Zeitraum 2021-2027 präsentiert. Es legt den Schwerpunkt auf die Stärkung der europäischen Kapazitäten in den Bereichen Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Vertrauen, fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie auf die Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität. Das Programm soll im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 ein zentrales Element der umfassenden Antwort der Europäischen Kommission auf die Herausforderungen des digitalen Wandels sein. Derzeit sieht die Kommission dafür ein Budget von 9,2 Mrd. € vor, was im Ausschuss als eine minimale Grenze angesehen wurde. Es sei notwendig, dass Europa in diesem Bereich ordentlich investiert, sagte Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) im heutigen  EU-Ausschuss des Bundesrats.

 

Das übergeordnete Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation der europäischen Wirtschaft zu unterstützen und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Verwaltungen Vorteile zu verschaffen. Wie der Experte des Wirtschaftsministeriums ausführte, sollen die entwickelten europäischen Kapazitäten dann allen Unternehmen zugänglich sein.

 

Das Programm wurde im Ausschuss unisono unterstützt. Die Länderkammer hat in den vergangenen Jahren selbst einen Schwerpunkt auf den Bereich Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Politik gelegt. Das EU-Vorhaben deckt sich zudem auch weitgehend mit dem Programm der österreichischen Bundesregierung zur Digitalisierung.

Europa braucht dringend eine Antwort auf den globalen Wettbewerb, hieß es seitens des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Vor allem seien im Hinblick auf die Cybersicherheit europäische Antworten notwendig, zumal es hier noch immer eine starke Abhängigkeit vom globalen Markt gebe. Man wolle Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, stärken, um europäische Produkte zu entwickeln, betonte der Experte gegenüber den Bundesräten Christian Buchmann (ÖVP/St), Georg Schuster (FPÖ/W) und Michael Lindner (SPÖ/O). Vorgesehen sei auch eine Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten. Außerdem sollen Synergien mit anderen Programmen entwickelt werden, um etwa die Abwicklung mehrerer Anträge kombiniert zu gestalten. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Bundesräte Christian Buchmann, Monika Mühlwerth, Michael Lindner 

betreffend

 

COM (2018) 337 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 20. September 2018

 

Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Am 28. Mai 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung vor. Die Stoßrichtung des Vorschlags ist, einen Beitrag zu leisten, die Wasserknappheit in der Europäischen Union zu entschärfen. Zahlreiche Berichte aus vielen Teilen der Welt machen deutlich, dass Wasser mehr und mehr zu einem knappen Gut wird. Es wird begrüßt, dass dieses Thema auch von Seite der Europäische Kommission beachtet wird. Der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz, mit natürlichen Ressourcen, gerade auch mit Wasser, sparsam um zu gehen.

 

Zentraler Punkt der Verordnung ist eine Neuregelung der Wasserwiederverwertung in den Mitgliedstaaten. Hier soll es Mindestanforderungen für die Mitgliedstaaten geben, die die Qualität und Überwachung von aufbereitetem Wasser sicherstellen sollen. Unter Hinweis auf die Einheitliche Länderstellungahme der Verbindungsstelle der Bundesländer vom 11. Juli 2018, sowie die Stellungnahme des Vorarlberger Landtags vom 27. Juni 2018 und die Stellungnahme des Wiener Landtags vom 05. September 2018, merkt der Bundesrat an, dass die Länder, in denen eine derartige Wasserwiederverwendung in der Europäischen Union notwendig ist, bereits über nationale Normen zur Regelung der Wasserwiederverwendung verfügen. Eine europäische Regelung erscheint dem Bundesrat in diesem Zusammenhang als überschießend. Die Betroffenheit der Mitglieder beim Wasserstress ist in quantitativer und qualitativer Art sehr unterschiedlich. Obwohl nur in einigen Mitgliedstaaten die Landwirtschaft durch Wasserstress betroffen ist, müssen sich nach diesem Kommissionvorschlag alle Mitgliedstaaten an den Mindeststandards orientieren und ihre nationalen Regelungen demnach anpassen. Für jene Länder, die nicht von dem so genannten „Wasserstress“ betroffen sind – und das ist ein Großteil der EU-Mitgliedstaaten u.a. auch Österreich – sind die vorhandenen Regelungen somit mehr als nur ausreichend. Aus Sicht des Bundesrates ist in diesem Fall eine Verordnung als Regelungsinstrument nicht zielführend.

 

Der allgemeine Rahmen wird mit der Wasserrahmen-Richtlinie und der Richtlinie zur Behandlung von kommunalen Abwässern bereits ausreichend abgedeckt. Falls es darüber hinaus tatsächlich Bedarf einer europäischen Lösung besteht, müssen jedenfalls nationale Ausnahmen möglich sein, bzw. eine weitgehende Öffnungsklausel für die Mitgliedstaaten enthalten sein, die eine Wiederverwendung auch unterbinden kann. Aus der Sicht des Bundesrates entspricht die vorgeschlagene Regelung nicht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, da das Ziel der Verordnung durch Maßnahmen auf nationaler bzw. regionaler Ebene ebenso sichergestellt werden könnte. Der Bundesrat lehnt die vorgesehene Ausweitung der Kompetenz der Europäischen Kommission über die Einführung von delegierten Rechtsakten ab.