Parlament Österreich

 

 

 

IV-127 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 5.  Dezember 2018

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Mittwoch, 5. Dezember 2018

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Tagesordnung

 

 

 

 

 

 

1.)        NON 932/18

Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union zum Haushaltsjahr 2017/Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2017

            (37057/EU XXVI.GP)

 

2.)        COM(2016) 821 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems

            (128479/EU XXV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die Stellungnahmen des Vorarlberger Landtages vom 22. Februar 2017 und des Landtages von Niederösterreich vom 14. November 2018, auf die Einheitliche Stellungnahme der Länder gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 14. März 2017 und vom 25. August 2017 sowie auf das Antwortschreiben der Europäischen Kommission vom 3. August 2018 zur Mitteilung des Bundesrates vom 4. April 2018.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

60. COSAC-Plenum

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) über das 60. Plenum der COSAC, das vom 18. bis 20. November 2018 im Austria Center Vienna als Höhepunkt der parlamentarischen Dimension des österreichischen EU-Ratsvorsitzes stattgefunden hat. Es habe sich gezeigt, wie wichtig die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente sind, sagte Buchmann und unterstrich dabei auch die erforderliche Transparenz.

 

Rund 300 Delegierte aus den EU-Mitgliedstaaten, aber etwa auch aus den Kandidatenländern (insbesondere aus den Westbalkanländern) haben unter dem Ko-Vorsitz von Nationalratsabgeordnetem Reinhold Lopatka (ÖVP) und Bundesrat Christian Buchmann (ÖVP/St) die aktuell bedeutendsten politischen Themen diskutiert.

 

Man habe es geschafft, mit den großen Themenbereichen des österreichischen Ratsvorsitzes - Sicherheit und Bekämpfung illegaler Migration, Digitalisierung und Nachbarschaftspolitik/Westbalkan - und den weiteren Tagesordnungspunkten Brexit, Klimapolitik und Energieunion sowie „Eine bürgernahe und transparente Europäische Union im Lichte der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament“ die aktuell brennendsten Fragen gebündelt auf die Agenda der COSAC zu bringen, so Buchmann. Das habe auch zur positiven Folge gehabt, dass dafür hochkarätige Key Note Redner gewonnen werden konnten, unter anderem Kommissions-Vizepräsident Maroš Šefčovič, EP-Vizepräsidentin Mairead McGuinness und Bundesminister Josef Moser. EU-Chefverhandler zum Brexit, Michel Barnier, musste leider last minute seine Teilnahme aufgrund der aktuellen Entwicklungen absagen.

 

Als Ergebnis der Konferenz sei es gelungen, nach längeren Verhandlungen ein politisch substanzielles Dokument (die „Contribution“) im Konsens anzunehmen, das die wesentlichen Ergebnisse der Tagung widerspiegelt und im Internet unter www.ipex.eu abrufbar ist. Buchmann betonte, dass das Papier viele Interessen auf den Punkt gebracht habe.

 

 

Stefan Schennach (SPÖ/W) wies darauf hin, dass es unter den Delegierten große Irritationen wegen der Ablehnung des UN-Migrationspakts durch Österreich gegeben habe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ferner berichtete der Ausschussvorsitzende über jüngst eingegangene Dokumente:

 

Stellungnahmen der Länder:

 

·         Stellungnahme des Landtags von Niederösterreich zur EU-Dienstleistungsrichtlinie (Thema des TOP 2)

 

·         Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtags zur Mitteilung der Kommission „Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU"

 

Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte:

 

·         Vorschlag für eine Verordnung zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind

 

·         Vorschlag für einen Beschluss zur Anpassung der Richtlinie zur Energieeffizienz sowie der Verordnung zum Governance-System der Energieunion aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

 

 

 

 

 

Folgende ExpertInnen nahmen an den Ausschussberatungen teil:

 

·         Mag. Oskar Herics (Europäischer Rechnungshof)

·         Dipl..-Ing. Thomas Obermayr (Europäischer Rechnungshof)

·         Lora Gores (Europäischer Rechnungshof)

 

·         Mag. Ulrike Vonderhand (BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

 

·         Mag. Angela Pfister (ÖGB)

 

·         Dr. Frank Ey (AK)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäischer Rechnungshof – jüngste Prüfberichte

 

 

In einer "gut gewordenen Tradition", wie der Vorsitzende des EU-Ausschusses des Bunderats Christian Buchmann (ÖVP/St) betonte, informierte auch heuer wieder der österreichische Vertreter im Europäischen Rechnungshof, Oskar Herics, die Ausschussmitglieder über jüngste Prüfergebnisse des europäischen Kontrollorgans.

 

 

Der Haushalt der EU betrug im Jahr 2017 137,4 Mrd. €, das sind 0,9% des Bruttonationaleinkommens (BNE) aller Mitgliedstaaten. 56,7 Mrd. € gingen in natürliche Ressourcen, das heißt vor allem in die Landwirtschaft, 35,7 Mrd. € kamen der Kohäsionspolitik zugute, 21,4 Mrd. € standen der Wettbewerbsfähigkeit und 9,8 Mrd. € für außenpolitische Maßnahmen zur Verfügung. Für die Verwaltung wurden 9,7 Mrd. € aufgewendet, für Sonstiges 4,1 Mrd. €.

 

Grundsätzlich konnte der Rechnungshof zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU ein uneingeschränktes Prüfungsurteil abgeben, zu den Zahlungen jedoch nur ein eingeschränktes, stellte Herics fest. Die geschätzte Fehlerquote bei den Zahlungen sinke kontinuierlich: lag sie 2012 noch bei 4,8% so ging sie 2015 auf 3,8%, 2016 auf 3,1 % und 2017 auf 2,4% zurück. Diese Werte sagen jedoch nichts über die Sinnhaftigkeit und das Funktionieren der Projekte aus, betonte Herics, sondern beruhten nur auf der Feststellung, dass etwas nicht im Einklang mit den EU-Vorschriften ausgegeben wurde. Was die Umsetzungsquote der Empfehlungen betrifft, so liege diese bei rund 80%. 

 

Der Europäische Rechnungshof geht laut Herics mehr und mehr dazu über, auf den wirksamen Einsatz der Mittel zu achten, das heißt, den Schwerpunkt vom Input mehr auf die Ergebnisse zu verlagern und auf den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger zu achten. Im Fokus stehe zunehmend die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Mittels eines Pilotprojekts im Bereich Kohäsion versuche der Europäische Rechnungshof einen neuen Prüfungsansatz, berichtete Herics, indem von den Mitgliedstaaten selbst Zuverlässigkeitspakete verlangt werden und man dann Stichproben durchführt. Hier ortete Herics noch zahlreiche Schwachstellen bei den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission.

 

 

Kritik übte Herics einmal mehr an der mangelnden Transparenz und der erhöhten Komplexität der Finanzstrukturen, etwa im Hinblick auf Treuhandfonds für Drittländer außerhalb des EU-Haushalts. Außerdem gebe es in manchen Bereichen keine Prüfkompetenz, Herics nannte in diesem Zusammenhang die Verteidigungsagentur, den Stabilitätsmechanismus und Operationen der Europäischen Investitionsbank (EIB). Für letztere fand er besonders kritische Worte in Bezug auf die Wirkung der von ihr geförderten Projekte. Der Rechnungshof könne nur dann Projekte der EIB prüfen, wenn die Mittel von der EU-Kommission garantiert werden.

 

Kritik äußerte Herics auch an einer zu hohen Mittelbindung von EU-Haushaltsmitteln, bevor überhaupt Zahlungen geleistet werden. Das führe dazu, dass man dann noch Projekte "herauspresst", um die Mittel abzurufen, was sich aber negativ auf die Qualität auswirkt. Insgesamt sieht Herics ein großes Risiko darin, dass Mittelzuweisungen erst Jahre nach der politischen Entscheidung erfolgen und die EU angesichts unzureichender Flexibilität der Haushaltsführung für unerwartete Ereignisse nicht gerüstet ist.

 

Weitgehend negativ bewertet Herics die Arbeit des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung OLAF. Dieses reagiere kaum, wenn der Europäische Rechnungshof Betrugsfälle weiterleitet, die Schnittstelle zur Strafverfolgung funktioniere einfach nicht. Herics erwartet sich daher von der Europäischen Staatsanwaltschaft, die 2021 ihre Tätigkeit aufnehmen soll, Verbesserungen. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll für die Verfolgung von grenzüberschreitendem Betrug mit EU-Finanzmitteln sowie von Korruption und Geldwäsche zuständig sein.

 

 

Was nun die Prüfberichte mit Österreichbezug betrifft, so liegt man hierzulande im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds mit der Fehlerquote von 32,47 % unter dem EU-Durchschnitt von 43,73 %. Österreich musste mit 10 Mio. € auch relativ wenig Finanzkorrekturen durchführen, denn EU-weit betrafen diese Korrekturen rund 2 Mrd. €, wobei Frankreich, Polen, Spanien und Italien die höchsten Korrekturen vornehmen mussten.

 

Ein Problem in Österreich bleibt die Identifizierung der beihilfenfähigen landwirtschaftlichen Flächen, sprich der Almflächen. Dieses Problem sei noch immer nicht gelöst, bedauerte Herics, es gebe noch keine Rechtssicherheit. Das Prüfverfahren der Kommission laufe noch, im Raum stehen Finanzkorrekturen in der Höhe von 8 Mio. €.

 

 

Herics berichtete auch über zahlreiche Sonderprüfungen. Von großem Interesse für die Ausschussmitglieder war dessen Einschätzung des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes. Er sprach in diesem Zusammenhang von einem "unwirksamen Fleckerlteppich". Als Beispiel nannte er den Brenner Basistunnel, wo es derzeit noch nicht einmal gesichert ist, ob Deutschland die entsprechende Anbindung baut. Insgesamt werde in eine teure Infrastruktur der Hochgeschwindigkeitsnetze mit hohen Kostenüberschreitungen investiert, sagte Herics und appellierte, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen. Er trat auch für eine stärkere Rolle der EU-Kommission bei all diesen grenzüberschreitenden Flaggschiff-Projekten im Bereich Verkehrsinfrastruktur ein.

 

Wenig funktionieren in den Augen von Herics auch die Public-Private Partnership-Projekte (PPP). Für die Mitgliedstaaten sei dies ein Anker, um die Schulden nicht noch größer werden zu lassen, sie seien aber nicht gut darauf vorbereitet. Bei den meisten Projekten fehle ein politisches Konzept, der Wettbewerb sei unzureichend und die Ausgaben sowohl unwirtschaftlich als auch wenig wirksam. Der EU-Rechnungshof empfiehlt daher, keine neuen PPPs mehr zu fördern, solange die Probleme nicht gelöst sind.

 

Die Juncker-Investitionsoffensive (EFSI) sei gut angelaufen und konnte hohe private Investitionen auslösen, wobei er aber die Erwartungen an den Hebeleffekt als zu hoch bewertete, sagte Herics. Mit 68,8 Mrd.€ an EFSI-Mitteln sollen 359,9 Mrd. € Gesamtinvestitionen ausgelöst werden. Außerdem seien viele Förderungen ohne weiteres auch aus bestehenden Programmen zu bestreiten gewesen, es gebe große Mitnahmeeffekte und auch die geographische Konzentration sei nicht ausgewogen, fasste Herics die Kritik zusammen. Österreich hat sich mur in einem bescheidenen Ausmaß von 1,4 Mrd. € daran beteiligt und liegt damit EU-weit nur an 23. Stelle.

 

Kritisch bewertet der Europäische Rechnungshof auch die EU-Heranführungshilfe für die Türkei, vor allem angesichts der demokratiepolitischen Entwicklungen in diesem Land. Man müsse klar darüber reden, ob man nicht Mittel kürzen sollte, wenn vereinbarte Standards nicht eingehalten werden, so der EU-Rechnungsprüfer. Wenig Wirkung ortet er auch bei den Mitteln für die afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur, hier hält er eine Neuausrichtung für erforderlich.

 

Dem Hochwasserschutz in Österreich stellt das europäische Prüforgan ein gutes Zeugnis aus, bei der Luftverschmutzung drohen dem Land jedoch Strafzahlungen in Millionenhöhe.

 

Bei den Direktzahlungen für die Landwirtschaft hält Herics eine Kurskorrektur für angebracht, denn diese hätten nicht zum Stopp der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten geführt, vielmehr gehe die Tendenz zu mehr Agrarindustrie hin. Sollte sich die Agrarindustrie ausweiten, dann werde dies zusätzliches Geld zur Behebung von Umweltschäden erfordern, fürchtet er.

 

In der Diskussion stellten die BundesrätInnen Christian Buchmann (ÖVP/St), Martin Preineder (ÖVP/N), Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N), Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O), Stefan Schennach (SPÖ/W), Günther Novak (SPÖ/K), Hubert Koller (SPÖ/St), Andrea Kahofer (SPÖ/N), Christoph Längle (FPÖ/V) und Georg Schuster (FPÖ/W) zahlreiche Detailfragen. Dabei verteidigte vor allem Preineder die Direktzahlungen, wie Novak bemängelte er den hohen Bürokratieaufwand bei Projekten und Kontrollen. Buchmann, Novak und Tiefnig sprachen die Breitbandoffensive an und Schuster unterstrich die Notwendigkeit, die Mittel effizient zu verwenden. Schennach wies darauf hin, dass eine hohe Fehlerquelle bei der Mehrwertsteuer liege, die oft doppelt angerechnet werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstleistungsrichtlinie - Notifizierungsverfahren

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich heute abermals mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens zur Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie und schickte auch diesmal eine Mitteilung an die Kommission.

 

Nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen dürfen bestimmte nationale Vorschriften, welche die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit einschränken, keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen. Sie müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Um diese Bestimmungen besser durchsetzen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission neue oder geänderte Genehmigungsregelungen bzw. Anforderungen, die unter die Richtlinie fallen, mitteilen. Das hat in den Augen der Kommission nicht zum gewünschten Erfolg geführt, weshalb sie nun darauf drängt, ein geändertes Notifizierungsverfahren in einer eigenen Richtlinie festzulegen.

 

Anfang April des Vorjahres hatte dazu der Ausschuss eine äußerst kritische Mitteilung nach Brüssel geschickt, worin vor allem die bindende ex-ante Beurteilung auf erbitterten Widerstand stieß. Die Vorlage stelle einen "überschießenden Eingriff in die Subsidiarität und Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten dar", hieß es in der damaligen Stellungnahme.

 

 

Nunmehr seien im Zuge der Verhandlungen auf EU-Ebene viele Fortschritte erzielt worden, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium, die auch den Bedenken Österreichs entgegengekommen seien. Dennoch bleibt laut Information die ex-ante Notifizierung, was die Ausschussmitglieder einhellig dazu veranlasste, nochmals auf die genannte Mitteilung hinzuweisen und eine neuerliche diesbezügliche Stellungnahme an die Kommission zu versenden.

 

Nach dem aktuellen Vorschlag plant die Kommission, die Notifikation zu verschärfen und sie nach dem Vorbild der Notifikation technischer Vorschriften zu gestalten. Daraus würden sich eine dreimonatige Sperrfrist und die Unwirksamkeit nicht notifizierter Vorschriften, aber auch weitere Erschwernisse ergeben, heißt es in der Mitteilung.

 

Zudem ist laut EU-Ausschuss des Bundesrats zu befürchten, dass nach dem jüngst ergangenen Urteil des EuGH nun auch kommunale und raumordnungsrechtliche Vorschriften wie Widmungspläne und Bebauungspläne notifizierungspflichtig werden. Das würde bedeuten, dass auf einen Schlag zahlreiche derartige Pläne der Gemeinden gegenüber der EU-Kommission notifizierungspflichtig werden, was zu einem ungeheuren Verwaltungsaufwand führen würde. Bei unionsrechtswidrigen Raumplanungsmaßnahmen bestehe zudem für Gemeinden die Gefahr einer dreimonatigen Sperrfrist, der Unwirksamkeit sowie einer Schadenersatzpflicht, argumentieren die BundesrätInnen und meinen, dass dies nicht im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sein könne. Die örtliche Raumplanung stelle eine der Grundlagen lokaler Gestaltungsmöglichkeiten dar, hier würden Entscheidungen am besten nahe an und mit den Bürgerinnen und Bürgern getroffen. Laut Bundesrat besteht daher in diesem Zusammenhang kein Bedarf, dass hier die EU tätig wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung wurde einstimmig beschlossen:

 

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

 

der Bundesräte Christian Buchmann, Stefan Schennach und Monika Mühlwerth

betreffend

 

 

COM (2016) 821 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystem

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 5. Dezember 2018.

 

 

 

Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

Antrag auf Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Die gegenständliche Vorlage wurde von Seiten des Bundesrates bereits behandelt, auch eine Mitteilung wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, die auch von Seiten der Europäischen Kommission beantwortet wurde. Zu diesem Zeitpunkt äußerte sich die Kommission noch erwartungsvoll was den kommenden, politischen Prozess anging. Die Verhandlungen dieser Vorlage gingen jedoch in eine Richtung, wo nach sich der Bundesrat nun noch einmal veranlasst sieht, auf die Probleme im Rahmen einer Mitteilung hinzuweisen.

 

Die EU Dienstleistungsrichtlinie RL 2006/123/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Notifizierung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Anforderungen und Beschränkungen für Dienstleistungserbringer an die EU-Kommission. Die genannte EU Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet in Art. 15 Abs. 7 und Art. 39 Abs. 5 die Mitgliedstaaten dazu, alle neuen für Dienstleistungserbringer geltenden Anforderungen und Beschränkungen aus nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Europäischen Kommission vorab zu notifizieren. Im aktuellen Vorschlag plant die Kommission, die Notifikation gem. Dienstleistungsrichtlinie zu verschärfen und sie nach dem Vorbild der Notifikation technischer Vorschriften umzugestalten. Daraus würden sich eine dreimonatige Sperrfrist und die Unwirksamkeit nicht notifizierter Vorschriften sowie weitere Erschwernisse ergeben. Seit dem jüngst ergangenen EuGH Urteil (Urteil Amersfoort/Appingedam) ist nun auch zu befürchten, dass kommunale und raumordnungsrechtliche Vorschriften, wie Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne, notifizierungspflichtig werden. Das würde bedeuten, dass auf einen Schlag zahlreiche Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden gegenüber der Europäischen Kommission notifizierungsplichtig werden. Für viele Mitgliedstaaten, auch für Österreich, würde eine Verschärfung dieser Regelungen einen ungeheuren Verwaltungsaufwand bedeuten. Bei unionsrechtswidrigen Raumplanungsmaßnahmen besteht zudem für Gemeinden die Gefahr einer dreimonatigen Sperrfrist und in letzter Konsequenz auch die Gefahr der Unwirksamkeit sowie einer Schadenersatzpflicht.  Dies kann nicht im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 des Vertrages über die Europäische Union (Subsidiaritätsprinzip) sein, die örtliche Raumplanung auf Gemeindeebene ist eine der Grundlagen lokaler Gestaltungsmöglichkeiten. Hier können Entscheidungen am besten nahe an und mit den Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden. Die auf regionaler Ebene getroffenen Maßnahmen funktionieren und sind ausreichend. Es besteht aus der Sicht des Bundesrates, aus der Sicht des Landes Vorarlberg (Stellungnahme vom 22. Februar 2017) und des Landes Niederösterreich (Stellungnahme vom 14. November 2018) kein Bedarf für ein Tätigwerden der Europäischen Union.