beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-139 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 1. Juli 2020

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 1. Juli 2020

 

 

Tagesordnung

1.

Aussprache über aktuelle Fragen in Angelegenheiten im Rahmen der Europäischen Union anlässlich der Präsentation des deutschen Ratsvorsitzprogramms

2.

COM(2020) 220 final

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union

(22128/EU XXVII.GP)

3.

COM(2020) 461 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe

(22134/EU XXVII.GP)

4.

 

COM(2020) 381 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/„Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

(20963/EU XXVII.GP)

 

 

 

 


 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:

·         Vorschlag für eine Verordnung über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung und deren Abgabe

·         Vorschlag für eine Verordnung über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang

·         sowie eine Reihe weiterer Vorschläge im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Krise.

Folgende Stellungnahmen der Länder sind eingegangen:

·         Zwei Stellungnahmen des Oberösterreichischen Landtages: zur Mitteilung der Kommission zum Thema „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ und zur Mitteilung der Kommission zum Thema „Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

·         Eine einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz

·         Eine einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag über einen Beschluss zur Änderung des Katastrophenschutzverfahrens der Union

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

·         S.E. Botschafter der Bundesrepublik Deutschland Ralf Beste

·         Dr. Michael Schmidmayr, Erster Botschaftssekretär

·         Mag.a Mirjana Jakopec (BMI)

·         Mag.a Karin Zettelmann (BMI)

·         Botschafterin Dr.in Désirée Schweitzer (BMEIA)

·         Gesandter Mag. Bernhard Wrabetz (BMEIA)

·         Dipl.-Ing. Elmar Ritzinger (BMLRT)

·         Dipl. Ing. Maria Burgstaller (AK)

·         Dr. Daniela Andratsch (WKÖ)

EU-Ratsvorsitz Deutschlands

Ab heute übernimmt Deutschland für die nächsten sechs Monate den Vorsitz im Rat der EU, gleichzeitig startet der Turnus der Trio-Präsidentschaft mit Portugal und Slowenien. Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland Ralf Beste stellte das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft den BundesrätInnen vor, in dessen Mittelpunkt die unmittelbare Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus steht. Außerdem gilt es, die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen sowie über die künftigen Beziehungen zu Großbritannien zu führen und Vorhaben in Schlüsselbereichen wie Klimaschutz und Digitalisierung voranzutreiben. Auch die Themen Solidarität, Rechtstaatlichkeit und die Heranführung der Westbalkanstaaten sollen Beachtung finden und nach Möglichkeit ein EU-China-Gipfel wie auch ein EU-Afrika-Gipfel stattfinden. Die Reform der Asyl- und Migrationspolitik bleibe ebenso Priorität, informierte der Botschafter die BundesrätInnen Monika Mühlwerth (FPÖ/W) und Stefan Schennach (SPÖ/W), die sich darüber informierten.

Botschafter Beste zeigte sich ob der dichten Agenda um ein gewisses Erwartungsmanagement bemüht und betonte, die Bedeutung Deutschlands als Vorsitz im Rat nicht überschätzen zu wollen. Man werde gegenüber den Mitgliedstaaten und den EU-Organen eine unterstützende Rolle einnehmen, meinte er. Für Christian Buchmann (ÖVP/St) und Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) bleiben die Erwartungen angesichts des ambitionierten Programms allerdings weiterhin hoch. Auch Stefan Schennach (SPÖ/W) und Marco Schreuder (Grüne/W) meinten, die deutsche Ratspräsidentschaft käme genau zur richtigen Zeit. Die beiden Bundesräte hoben außerdem hervor, dass sie das Bestreben, den COVID-19-Wiederaufbau und die Schaffung neuer Arbeitsplätze mit Aspekten der Ökologisierung und Digitalisierung zu verbinden, schätzen.

Die Pandemie wurde von Monika Mühlwerth (FPÖ/W) vor einem anderen Hintergrund zur Sprache gebracht, und zwar in Bezug auf die Schwierigkeiten bei der Einführung von Schutzmasken. Der deutsche Botschafter hielt dies für kein Ruhmesblatt, es sei aber schließlich gelungen, die Blockaden rechtzeitig zu lösen. Den "europäischen Reflex" könne man nicht genug trainieren, meinte er anhand des Exempels. Auch der Umgang der EU mit China wurde thematisiert. Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W) fände es gut, hier eine gemeinsame Sprache zu finden. Die außenpolitischen Herausforderungen versuche man mit Blick auf die europäischen Werte zu begehen, blieb Beste diplomatisch.

In Bezug auf die parlamentarische Dimension verdeutlichte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) das Prinzip der Subsidiarität, welches insbesondere vom Bundesrat hochgehalten werde. Diese Ausrichtung teilte auch der deutsche Botschafter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Katastrophenschutzverfahren

Vor dem Hintergrund der Pandemie möchte die EU in Zukunft besser auf Katastrophen größeren Ausmaßes vorbereitet sein und folglich das Katastrophenschutzverfahren der Union ("rescEU") adaptieren. Der entsprechende Kommissionsvorschlag hat neben der generellen Aufstockung der Finanzen in diesem Sektor auch die vollständige Finanzierung der rescEU-Kapazitäten durch EU-Mittel zum Ziel. Bisher wurden diese co-finanziert. Die Kommission soll mit den nötigen logistischen Kapazitäten - etwa Mehrzweck-Flugdienste für die rechtzeitige Beförderung von Hilfsgütern - ausgestattet werden. Auch die operative Überwachungsfunktion des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) soll gestärkt werden. Vorbehaltlich einer Einigung im Rat wäre ein Inkrafttreten mit Jänner 2021 möglich, was aufgrund der Zurückhaltung Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten eher unwahrscheinlich scheint, wie eine Expertin aus dem Innenministerium schilderte. Es handle sich um eine Anlassgesetzgebung, um das Momentum der COVID-19-Krise für die bereits länger vorliegenden Vorschläge zu nutzen, so ihre Einschätzung. Viele Details seien zudem unklar und die Verhandlungen noch nicht weit gediehen, erklärte sie.

Der Großteil der BundesrätInnen sah den Kommissionsvorstoß kritisch. Christoph Steiner (FPÖ/T) wertete ihn als Versuch einiger Länder, an Steuermittel zu kommen und lehnte ihn daher ab. Stefan Schennach (SPÖ/W) bezeichnete es als bedauerlich, dass die Pandemie "ausgenutzt" werde, um versteckte Rechtsakte vorzubringen. Auch nahm er auf eine Länderstellungnahme Bezug, in welcher aufgrund der Befugnisse von einer Verletzung des Subsidiaritätsprinzips ausgegangen wird. Auch von Seiten der ÖVP wurde die generelle Skepsis gegenüber den delegierten Rechtsakten betont. So dürfe die Solidarität nicht zu Kompetenzverschiebungen führen, auch weil der in Österreich stark auf freiwilliger Basis organisierte Katastrophenschutz nur schwer im europäischen Kontext vergleichbar sei, meinte Martin Preineder (ÖVP/N). Die europäischen Grünen würden der rescEU-Novelle aufgrund der solidarischen Grundregeln nicht negativ gegenüberstehen, sagte Marco Schreuder (Grüne/W), wenngleich er die geäußerten Kritikpunkte berechtigt fand.

 

EU-Wiederaufbaustrategie

Positiv wahrgenommen wurde von den BundesrätInnen, dass die EU-Strategie zum COVID-19-Wiederaufbau humanitäre Hilfe inkludiert. Für die Ausnahmesituation infolge des Coronavirus-Ausbruchs schlägt die Kommission nämlich eine einheitliche Reaktionsstrategie vor, die neben der Errichtung eines EU-Wiederaufbauinstruments auch die Unterstützung von Volkswirtschaften in der EU sowie in Drittländern und die Stärkung der humanitären Hilfe der EU beinhaltet. Es geht dabei um den Aufbau von Kapazitäten zur Verbesserung der künftigen Krisenprävention und –vorsorge mit einer Finanzierungssumme von zusätzlichen 5,5 Mrd. € für humanitäre Hilfe, wie eine Expertin des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten berichtete. Sowohl Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) als auch Stefan Schennach (SPÖ/W) begrüßten diesen Verordnungsvorschlag und hoffen auf rasche Umsetzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Lebensmittelsystem-Strategie

Die Klimaneutralitätsziele der Europäischen Union waren einmal mehr Thema im EU-Ausschuss des Bundesrats, konkret die Kommissionsstrategie "Vom Hof auf den Tisch" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem. Mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ BundesrätInnen wurde in diesem Zusammenhang ein Antrag angenommen, der die Bundesregierung im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft dazu auffordert, sich auf EU-Ebene für die Untersagung von grenzüberschreitenden Lebendtiertransporten zur Schlachtung auszusprechen. Außerdem sollen sich die zuständigen MinisterInnen dafür einsetzen, dass der Transport von Kälbern mit einem Alter unter 4 Wochen wie auch der Verkauf von Nutztieren in Drittstaaten ohne europäisches Tierschutzniveau verboten wird.

Abgelehnt wurde ein ÖVP-Grünen-Antrag auf Mitteilung an die EU-Organe, worin eine Folgenabschätzung hinsichtlich der Auswirkungen der Strategie auf die kleinbäuerliche Struktur Österreichs vorgeschlagen wird.

Die EU-Strategie "Vom Hof auf den Tisch" kann als Kernstück des europäischen Green Deals verstanden werden, da sie den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem ermöglichen und den ökologischen Fußabdruck dieses EU-Bereichs verringern soll. In der heute diskutierten Mitteilung geht die Kommission auf alle Elemente des EU-Lebensmittelsystems inklusive gesunde Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelbetrug ein. Angekündigt wird ein Aktionsplan mit 27 Maßnahmen, dazu zählen die bessere Nährwert- und Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden um 50% und Düngemitteln um 20% bis 2030 sowie die Anhebung des Anteils der biologisch zu bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen, wie ein Experte des Landwirtschaftsministeriums erläuterte. Auch plant die Kommission, diese Prioritäten bei der Zusammenarbeit mit Drittländern aufzunehmen.

Das gemeinsam mit der Biodiversitätsstrategie vorgelegte Papier wird von Seiten Österreichs begrüßt, wenngleich laut Ansicht des Landwirtschaftsministeriums bei der Umsetzung jedenfalls auf bereits erreichte Niveaus und Vorleistungen in den Mitgliedstaaten Rücksicht zu nehmen sei. Grundsätzlich würde das österreichische Modell der Lebensmittelwirtschaft viele der angesprochenen Ziele schon länger beinhalten. Aufholbedarf bestehe allerdings in Hinblick auf die Überzeugung der KosumentInnen hin zu einer gesünderen, nachhaltigeren Ernährung, wird eingeräumt. Insgesamt dürften die ambitionierten Ziele der Kommission nicht dazu führen, dass die Lebensmittelproduktion in Drittstaaten verlagert wird, wo mitunter Umwelt-, Tierschutz und soziale Standards von den hohen Anforderungen der EU divergieren, so die österreichische Position. Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer erachten die Lebensmittelstrategie ebenfalls als positiv.

Marco Schreuder (Grüne/W) sieht in der mehrere Sektoren umgreifenden Strategie einen Meilenstein und befürwortete sie im Zuge der Debatte ausdrücklich. Seine Sorgen bezüglich der Bedrohung durch den Klimawandel für die Landwirtschaft und die kleinbäuerlichen Strukturen in Österreich brachte Martin Preineder (ÖVP/N) zum Ausdruck. Diese müssten jedenfalls erhalten bleiben, sagte er unter Bezugnahme auf die Bedeutung regionaler Wertschöpfungsketten. Er sprach sich für eine Trendwende in der Lebensmittelproduktion mit fairen Preisen sowie dafür aus, die Kommission zu einer Folgenabschätzung aufzufordern, um die Auswirkungen der Strategie für Lebensmittelversorgungssicherheit in Hinblick auf die Einkommenssituation der BäuerInnen abzuschätzen. Der von ihm eingebrachte Antrag auf Mitteilung fand allerdings keine Stimmenmehrheit. Dieses Anliegen sei von ihrer Fraktion in abgeschwächter Form übernommen worden, hielt Monika Mühlwerth (FPÖ/W) den Antragstellern vor. Auch sei es bedauerlich, dass eine Rückbesinnung auf regionale Lebensmittelproduktion, wie sie meinte, erst durch die Corona-Krise hervorgerufen wurde. Sie geht außerdem von einer Fehleranfälligkeit bei den Kennzeichnungspflichten aus.

Äußerst kritisch sieht die FPÖ-Bundesrätin grenzüberschreitende Lebendtiertransporte. Auch die SPÖ nutzte den Tagesordnungspunkt zur Diskussion dieses Anliegens. Im Bereich der Tiertransporte könne man rasch auf die EU-Vorhaben reagieren, meinte Stefan Schennach (SPÖ/W) hinsichtlich des Zwei-Parteien-Antrags auf Stellungnahme. Der grenzüberschreitende Transport von lebenden Tieren sei in Hinblick auf eine nachhaltige Landwirtschaft nicht erforderlich, heißt es darin. Neben der schnellstmöglichen Untersagung von Schlachttransporten ins Ausland wird die Bundesregierung auch dazu aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Verkauf und Transport von Nutztieren in Drittstaaten, in denen nicht das europäische Tierschutzniveau existiert, verboten wird. Die Lebensmittelsystem-Strategie der Kommission selbst bezeichnete Bundesrat Schennach als hervorragendes Programm, das viele Elemente der Nahrungsmittelkette beleuchte. Der SPÖ-Forderung eines Glyphosat-Verbots verlieh Günther Novak (SPÖ/K) angesichts der geplanten Düngemittel-Einsparungen Nachdruck.

Zu der Kommissionsmitteilung liegen eine Stellungnahme des Oberösterreichischen Landtages sowie ein Vorschlag für eine einheitliche Länderstellungnahme vor, wobei von einem Spannungsverhältnis zum Subsidiaritätsprinzip ausgegangen wird. Es werden Bedenken geäußert, dass Generalmaßnahmen und in Prozentzahlen gefasste Zielvorgaben nicht in der Lage wären, der Heterogenität der europäischen Landwirtschaft gerecht zu werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angenommen wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ folgender Antrag auf Stellungnahme:

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

der Bundesräte Schennach, Mühlwerth

Kolleginnen und Kollegen     

betreffend COM (2020) 381 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/„Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (020963/EU XXVII.GP)

eingebracht zu TOP 4 in der Sitzung des EU-Ausschusses am 01.07.2020

 

Die Europäische Kommission hat am 20. Mai 2020 die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem vorgelegt.

In der Strategie wurde festgehalten, dass es dringend erforderlich ist, die Abhängigkeit von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, den übermäßigen Einsatz von Düngemitteln zu reduzieren, den ökologischen Landbau zu intensivieren, den Tierschutz zu verbessern und den Verlust an biologischer Vielfalt rückgängig zu machen, um ein nachhaltiges, europäisches Lebensmittelsystem zu schaffen. Auch die Lebensmittelverschwendung findet Raum in der Strategie.

Die Planung städtischer und ländlicher Gebiete hat auch wichtige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelkette. Kurze Lebensmittelversorgungsketten, in denen die Zahl der Zwischenhändler zwischen Erzeuger und Verbraucher minimal ist, können durch das Programm zur ländlichen Entwicklung gefördert und weiter finanziert werden. Im Einklang mit der "Farm to Fork-Strategie" hat die Unterstützung dieser Art von lokalen Nahrungsmittelketten entscheidende soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen und bringt ein nachhaltigeres Ernährungssystem voran.

Die Europäische Kommission betont in der Mitteilung auch, dass für die Erreichung dieses Ziels neben neuen politischen Initiativen auch die Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Tierschutz, Pestizideinsatz und Umweltschutz, für einen gerechten Übergang von wesentlicher Bedeutung wäre.

Ein besseres Tierwohl stärkt die Tiergesundheit und erhöht dadurch die Lebensmittelqualität, verringert den Bedarf am Arzneimitteln und kann zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Die Kommission führt an, dass dies offensichtlich dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger entspricht und sie kündigt aus diesem Grund an die Tierschutzvorschriften, einschließlich derjenigen für den Transport und die Schlachtung von Tieren, überarbeiten zu wollen.

Vor Beginn der Corona-Krise waren die Berichte zu unsagbar qualvollen Tiertransporten und Schlachtungen in Drittstatten ein zentrales Thema der Debatte rund um den österreichischen und europäischen Tierschutz im Nutzbereich:

Die Online-Zeitung Krone berichtete am 3.4.2020 folgendes:“ (…) In den nächsten zwei Monaten haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Kontrollvorgänge stark zu vereinfachen und abzubauen. So muss es keine offiziellen schriftlichen Zertifikate geben, um die Transporte abzufertigen. Tierschützer kritisieren die Bestimmungen scharf. „Vier Pfoten“ fordert in einer Aussendung einen Stopp aller Lebendtiertransporte während der Zeit der Corona-Krise und einen Umstieg auf die Lieferung von Fleisch beziehungsweise tierischen Produkten. (…)“

Wie die Salzburger Nachrichten vor Kurzem berichteten, fuhren Tiertransporte mit zwei Wochen alten Kälbern immer noch unverändert ins EU-Ausland. Kälber, die zum Teil erst zwei Wochen davor auf einem Bauernhof in Österreich auf die Welt kamen, traten von Bergheim aus die Reise in ein EU-Land an. Ungeachtet der Corona-Krise wurden die Tiertransporte fortgesetzt.

Dies muss endlich der Geschichte angehören.

Die Corona Krise hat einmal mehr gezeigt wie wichtig eine autarke österreichische Landwirtschaft sein muss. Es soll nicht nur der Binnenmarkt der EU, sondern vor allem die Landwirtschaft Österreichs mit ihren Produkten durch einen regionalen Markt gestärkt werden. Lebensmittel sollen vor allem dem heimischen, nationalen Markt zufließen. Dazu ist der grenzüberschreitende Transport von lebenden Tieren nicht erforderlich. In heutiger Zeit ist die lokale Versorgung mit Nahrungsmitteln und damit auch von frischem Fleisch besonders wichtig. Dabei sind den Konsumenten und Konsumentinnen hohe Tierschutzstandards immer wichtiger. Der ländliche Schlachtbetrieb benötigt keine Tiere aus aller Länder, sondern gesunde Tiere aus der Region von heimischen Betrieben.

Der neue Tiertransporte Ausschuss im Europäischen Parlament und die neue Strategie der EU-Kommission „Vom Hof auf den Tisch“ lassen die Hoffnung zu, dass in diesem Bereich europaweit endlich ein Umdenken stattfindet und schnell Schritte hin zu mehr Tierschutz gesetzt werden. Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG

Der EU-Ausschuss wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine schnellstmögliche Untersagung von Lebendtiertransporte von Tieren, die zur Schlachtung ins Ausland oder nach Österreich gebracht werden im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft einzusetzen, weiters, sich auf europäischer Ebene dafür einsetzenden, dass der Transport von  Kälbern mit einem Alter  unter 4 Wochen verboten wird, sowie dafür, dass Nutztiere, die zur Schlachtung, Mästung oder Zucht vorgesehen sind, nur maximal über eine EU-Mitgliedstaatsgrenze transportiert werden dürfen – sofern es im Falle eine Schlachtung keinen näher gelegenen Schlachthof gibt - und deren Verkauf oder Transport in Drittstaaten, in denen nicht das europäische Tierschutzniveau existiert, verboten werden“.

„Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.

Abgelehnt wurde folgender Antrag auf Mitteilung (Zustimmung ÖVP, Grüne):

ANTRAG AUF MITTEILUNG

der Bundesräte Christian Buchmann, Marco Schreuder

Kolleginnen und Kollegen

betreffend TOP 4 COM (2020) 381 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/„Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (020963/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 1. Juli 2020

 

Die Präsidentin des Bundesrates wird ersucht, folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

Der EU Ausschuss wolle beschließen:

Antrag auf Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und an die Europäische Kommission gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

Im Europäischen Grünen Deal wird dargelegt, wie Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent werden soll. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ stellt einen wesentlichen Bestandteil des Grünen Deals dar und soll einen umfassenden Weg aufzeigen, wie man nachhaltige Lebensmittelsysteme – von der landwirtschaftlichen Produktion über Verarbeitung und Vermarktung bis hin zum Konsum - erhält und schafft, die ihren angemessenen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität leisten. Die COVID-19 Krise hat gezeigt, wie wichtig belastbare und resiliente Lebensmittelversorgungssysteme sind, und hat zudem die Relevanz von belastbaren Versorgungsketten sowie lokalen Produktionen hervorgestrichen.

Die Klimakrise wird unsere Lebensmittelversorgung künftig noch stärker auf den Prüfstand stellen. Bereits jetzt erleben wir jährlich Ernteausfälle aufgrund von Dürre und anderen Extremwetterereignisse, die durch die Klimaveränderungen noch zunehmen werden. Auch die Farm to Fork Strategie weist auf die akute und dauerhafte Bedrohung durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt hin. Bereits in den letzten Jahren wurden Anstrengungen im Agrarsektor zum Klimaschutz unternommen, die weitergeführt und noch verstärkt werden sollen.

Die grundsätzliche Bedeutung und die adäquate Mittelausstattung der GAP muss hinsichtlich der Zielerreichung bezüglich Lebensmittelversorgungssicherheit, Krisenresilienz, gesunder Ernährung, ökologischer Nachhaltigkeit, und Verbesserung der Einkommen der Bäuerinnen und Bauern unterstrichen werden.

Die Ankündigung der Europäischen Kommission zur Reduktion bis 2030 des Einsatzes von Düngemitteln, des Einsatzes von chemischen Pestiziden und des Verkaufes von antimikrobiellen Lebensmitteln für Nutztiere, wird im Sinne des Erhalts der Produktionsgrundlagen, der ökologischen Nachhaltigkeit, sowie der Gesundheit von Mensch und Tier begrüßt. Viele Mitgliedsstaaten haben durch Biolandbau und Umweltprogramme bereits große Vorleistungen hin zu einer noch nachhaltigeren Land- und Forstwirtschaft unternommen. Bei der Umsetzung in Gesetzesinitiativen und der Zielfestlegung für einzelne Mitgliedsstaaten müssen die unterschiedlichen Ausgangspunkte berücksichtigt werden. Dabei muss auch darauf Bedacht genommen werden, dass Österreichs kleinbäuerliche Struktur erhalten bleibt. Die Bäuerinnen und Bauern sind bei den erforderlichen Umstellungen von Produktionsweisen mit öffentlichen Mitteln (z.B. GAP) zu unterstützen, und adäquate landwirtschaftliche Einkommen sicherzustellen.

Eine Folgenabschätzung der Kommission hinsichtlich der Auswirkungen der Strategie für Lebensmittelversorgungssicherheit, Abhängigkeit von Drittstaatenimporten, Kampf gegen den Klimawandel und Erhalt der biologischen Vielfalt, Gesundheitsprävention, sowie Auswirkungen auf die Einkommenssituation der Bäuerinnen und Bauern wird als notwendig und sinnvoll erachtet. Von größter Bedeutung für die Umsetzung der Strategie ist ein intensiver, vertrauensbildender Dialog zwischen den verschiedenen Stakeholdern im Lebensmittelsektor – von den Landwirtinnen und Landwirte über verarbeitende und vermarktende Unternehmen bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten, den europäischen Institutionen und den Mitgliedsstaaten.