beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-140 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 15. Juli 2020

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 15. Juli 2020

 

Tagesordnung

1.

COM(2020) 261 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung und deren Abgabe

(23980/EU XXVII.GP)

2.

COM(2020) 405 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021-2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014/EG („Programm EU4Health“)

(22131/EU XXVII.GP)

3.

COM(2020) 275 final

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz

(26079/EU XXVII.GP)

4.

 

COM(2020) 276 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Förderung der Jugendbeschäftigung: eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation

(25935/EU XXVII.GP)

5.

COM(2020) 277 final

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates "Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie" und zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie

(26080/EU XXVII.GP)


 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:

·         Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für einen nachhaltigen Eisenbahnmarkt in Anbetracht der COVID-19-Pandemie

·         sowie weitere Vorschläge im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Krise.

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

·         Herr Mag. Alexander Brantner (BMSGPK)

·         Herr Mag. Markus Windegger (BMSGPK)

·         Frau Mag.a Margherita Revedin (BMBWF)

·         Frau Mag.a Franziska Staber (BMBWF)

·         Frau Mag.a Valerie Bösch (BMAFJ)

·         Herr Mag. Thomas Mayr, MA (WKÖ)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

COVID-19-Behandlung

Damit schnellstmöglich wirksame Arzneimittel zur Behandlung des Coronavirus entwickelt und bereitgestellt werden können, sollen befristete Ausnahmen von den Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen gewährt werden. Darüber beriet der EU-Ausschuss des Bundesrats. Außerdem standen Neuerungen im Gesundheitsprogramm "EU4Health" zur Diskussion.

Die Durchführung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder daraus bestehen, soll gemäß eines Verordnungsvorschlags der Kommission beschleunigt werden, um die Verfügbarkeit sicherer und wirksamer Arzneistoffe zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 zu fördern. Da manche der in Entwicklung befindlichen Impfstoffe Viren enthalten, die unter die Definition von GVO fallen können, und Verzögerungen vermieden werden sollen, wird vorgeschlagen, dabei vorläufig von den entsprechenden EU-Richtlinien, wie auch von der Umweltverträglichkeitsprüfung, abzusehen.

Die Verordnung wurde im Europäischen Parlament im Zuge eines beschleunigten Verfahrens bereits vergangene Woche beschlossen, informierte ein Experte des Gesundheitsministeriums. Er betonte, dass die Ausnahmen nur für die klinischen Prüfungen der Humanarzneimittel an einer kleinen Anzahl an ProbandInnen während der Krisensituation gelten, und die Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Zulassungsverfahren dennoch durchgeführt werden soll.

Auch für Österreich ist es von großem Interesse, dass COVID-19-Arzneimittel so bald wie möglich in der Union bereitgestellt werden können, war sich der Großteil der BundesrätInnen einig. So zeigten sowohl Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S), Marco Schreuder (Grüne/W) als auch Stefan Schennach (SPÖ/W) Verständnis für dieses Vorgehen angesichts der prekären Lage. Bundesrat Schennach hofft dennoch auf eine baldige Rückkehr zu geregelten Gesetzgebungsverfahren, wie er sagte. Er wies auch auf die Bedeutung des sicheren Umgangs mit Abfallstoffen hin. Bundesrat Schreuder regte eine begleitende Studie an. Die FPÖ-BundesrätInnen sehen den Vorstoß kritischer. Laut Bernd Saurer (FPÖ/W) würde ein solches verkürztes Verfahren Gefahren mit sich bringen. Es sei zu befürchten, dass sich dadurch die hohen österreichischen Standards vermindern, meinte Christoph Steiner (FPÖ/T).

Gesundheitsprogramm "EU4Health"

Als Folge der Corona-Krise hat die Kommission außerdem einen erneuerten Vorschlag für das Aktionsprogramm "EU4Health" vorgelegt. Nun soll es eigenständig und mit einem wesentlich höheren Budget - 10,4 Mrd. € - dotiert werden. Ein Teil soll für die Geltungsdauer des EU-Wiederaufbau-Instruments befristet werden, ein anderer auf die des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens.

Das Programm unterstützt die Mitgliedstaaten beim Übergang zu einer besseren Vorsorge, bei der Stärkung ihrer Gesundheitssysteme sowie bei der Verwirklichung der gesundheitsbezogenen UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung. Es soll Instrumente für eine verstärkte Solidarität bei der Vorsorge und Krisenreaktion sowie bei der Suche nach einer gemeinsamen Grundlage für die Verbesserung der Prävention, für die Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten und für eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Maßnahmen, Hilfsmitteln und Finanzierungsinstrumenten bereitstellen.

Nun sei das Paket außerdem wesentlich mehr auf Pandemien ausgerichtet, etwa bezüglich der Impfstoff-Produktion, erläuterte ein Experte des Gesundheitsministeriums die Adaptierungen. So soll etwa deren Produktion vermehrt nach Europa geholt und Abhängigkeiten von Rohstoffen verringert werden, sagte er zu Bundesrat Eduard Köck (ÖVP/N), der sich dafür interessierte. Auch Präventionsmaßnahmen seien in dem Paket inkludiert, beantwortete der Experte eine Nachfrage von Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Weil Christoph Steiner (FPÖ/T) Datenschutz-Bedenken äußerte, betonte der Ressortexperte ferner, dass das Vorhaben den strengen EU-Datenschutzrichtlinien unterliege.

Da die Union nur über wenig Kompetenz im Gesundheitssektor verfüge, begrüßte Stefan Schennach (SPÖ/W) den Verordnungsvorschlag, um bei der medizinischen Notversorgung durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit Potentiale zu entwickeln. Hoffentlich werde das ums 20-fache erhöhte Budget bei den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen bestehen bleiben, meinte er. In solidarischer Hinsicht sei diese Hilfsleistung nur zu unterstützen, befürwortete auch Marco Schreuder (Grüne) den Diskussionsgegenstand. Die detaillierten Governance-Strukturen des Programms werden in Anbetracht der nationalen Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik derzeit verhandelt.

Jugendbeschäftigung

Mit zwei EU-Vorschlägen für Empfehlungen des Rates und mit einer Mitteilung der Kommission beschäftigte sich der EU-Ausschuss des Bundesrats sowohl mit den Themen berufliche Ausbildung und Förderung von Jugendbeschäftigung, als auch mit der sogenannten "Jugendgarantie" und dem Vorschlag, diese auf alle Jugendlichen unter 30 auszudehnen.

Ein SPÖ-Antrag auf Stellungnahme blieb in der Minderheit. Die Regierung sollte damit aufgefordert werden, der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit höchste Priorität zukommen zu lassen sowie sich dafür einzusetzen, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Mittel für Jugendbeschäftigungsprogramme keinesfalls gekürzt werden.

Die Berufsbildungssysteme in der EU sollen nachhaltiger, moderner, attraktiver und flexibler für das digitale Zeitalter gestaltet werden, wobei die Verfolgung von drei - rechtlich nicht bindenden - Zielen bis 2025 empfohlen wird: So sollen 60% der Lernenden während ihrer Ausbildung die Gelegenheit zum Lernen am Arbeitsplatz erhalten und 8% von Lernmöglichkeiten im Ausland profitieren. Nach Abschluss der Ausbildung sollen mindestens 82% der AbolventInnen erwerbstätig sein. Laut des aus österreichischer Sicht positiv zu bewertenden Vorschlag für eine Empfehlung des Rates gilt es, die Aus- und Weiterbildung an die dynamischen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen sowie modulare Lernpfade und "blended-learning" zu fördern. Dabei sollen Qualitätssicherung und Chancengerechtigkeit künftig eine stärkere Rolle spielen. Auch werde auf Digitalisierung erhöhtes Augenmerk gerichtet, um die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu forcieren, berichtete eine Expertin des Bundesministeriums für Bildung.

Eine Mitteilung der Europäischen Kommission zur Förderung der Jugendbeschäftigung soll Jugendliche darüber hinaus beim Übergang von Bildung und Ausbildung zum Beruf unterstützen. Die Mitteilung verweist auf drei zentrale Vorschläge - einerseits für eine Empfehlung des Rates zur Jugendgarantie, andererseits für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus-und Weiterbildung sowie einen neuen Impuls für die Lehrausbildung. Die Kommission nutzt diese Gelegenheit auch, um den grünen und den digitalen Wandel in der Jugend- und Beschäftigungspolitik zu verankern. Die Finanzierung soll u.a. im Rahmen des zukünftigen EU-Haushalts erfolgen. Prinzipiell sei es wichtig, gerade im Hinblick auf die Krise, Jugendliche bei Übergängen von Bildung/Ausbildung und Beruf besonders zu unterstützen, heißt es von österreichsicher Seite.

Wie die bereits 2013 beschlossene Jugendgarantie sieht ein weiterer Vorschlag für eine Empfehlung des Rates als Ziel vor, dass alle Jugendlichen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung beendet haben, ein qualitativ hochwertiges Angebot von Beschäftigung, (Weiter-)Bildung, Lehre oder Praktikum erhalten sollen. Neu ist der Vorschlag, die Altersgruppe auf alle Jugendlichen unter 30 auszudehnen. Die Jugendgarantie unterscheidet mit dem aktuellen Vorschlag demnach nun stärker zwischen temporären "NEETs" und längerfristigen "NEETs". Außerdem sollen Kompetenzen im Hinblick auf eine digitale und grüne Wirtschaft eine stärkere Rolle spielen. Analyse, Prävention, Monitoring und die Datensammlung sollen gestärkt werden. Betreffend Finanzierung seien keine zusätzlichen Mittel zu den bisherigen Vorschlägen (Next Generation EU/MFF, ESF+ etc.) vorgesehen.

Da Jugendliche von der Corona-Krise besonders hart getroffen wurden, soll deren Beschäftigung europaweit gefördert und die bereits länger bestehende "Jugendgarantie" verstärkt werden, erläuterte eine Expertin aus dem Arbeitsministerium die EU-Ambitionen. In Österreich würden Maßnahmen der Jugendgarantie bereits seit langem, unter anderem durch Maßnahmen wie der Überbetrieblichen Lehrausbildung, der AusBildung bis 18, Jugendcoaching, AusbildungsFit, etc. umgesetzt.

Ein WKÖ-Vertreter meinte, dass der Fokus auf die sekundäre Bildung in Österreich eine Selbstverständlichkeit darstelle, während dies in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht der Fall sei. Lediglich beim Mobilitäts-Ziel sei man auch hierzulande noch etwas entfernt, meinte er hinsichtlich der handlungsorientierten Empfehlungen. Leicht skeptisch stand er der Idee europäischer Kernberufe gegenüber. Diese könnten seines Erachtens angesichts der unterschiedlichen Standards zu einer Nivellierung nach unten führen.

Die Expertin des Bildungsministeriums versicherte, es werde beim österreichischen Vorzeigemodell keine Revidierung nach unten geben. Die Verhandlungen über die EU-Vorlagen stünden auch erst ganz am Anfang.

Auch Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/N) betonte, dass in Österreich viele Initiativen gesetzt und bereits in der Schule mögliche Berufsfelder aufgezeigt sowie Eltern mit einer Potentialanalyse unterstützt werden. Auf die Lehrlingsausbildung in Österreich könne man stolz sein, meinte sie. Sie sollte auch zum Standard in anderen EU-Ländern werden. Martin Preineder (ÖVP/N) sprach sich im Hinblick auf den Begriff Jugendgarantie eher für eine Ausbildungsgarantie aus, etwa, sich um Problemfelder wie bei längeren Zeiten bis zum Abschluss oder bei Ausbildungsabbruch zu kümmern. Generell sieht er die Probleme in Österreich anders gelagert und bezweifelt die Vergleichbarkeit mit anderen EU-Ländern.

Das duale Ausbildungssystem biete auch eine "Riesenchance" für Europa, hofft Stefan Schennach (SPÖ/W), dass die Programme auch in diese Richtung gehen. Er hält die Ausdehnung auf das Alter bis unter 30 bei der Jugendgarantie für durchaus gerechtfertigt. Seit 2013 sei durch die Jugendgarantie die Jugendarbeitslosigkeit stark zurückgegangen, so Schennach. Er sprach sich außerdem gegen Kürzungen etwa beim Erasmusprogramm aus. Aus seiner Sicht sollten zudem Lehrlinge in die europäische Perspektive eingebunden werden. Betreffend Jugendbeschäftigungsprogramme plädierte Günther Novak (SPÖ/K) dafür, dass die Mittel nicht nur nicht gekürzt, sondern erhöht werden sollten.

Monika Mühlwerth (FPÖ/W) sieht im Gegensatz zu Stefan Schennach im Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit durch die Jugendgarantie seit 2013 nur einen "Tropfen auf den heißen Stein". Das duale System in Österreich gelte zwar als Vorbild, es hapere aber an der Umsetzung, meinte sie. Für viele Länder der EU gebe es außerdem die Kritik, dass die Ausbildung zu wenig praxistauglich sei. Mühlwerth will außerdem nicht nur über Jugendarbeitslosigkeit sprechen, sondern auch über die Situation, wenn man mit 30 Jahren aus dem System fällt.

Unterstützenswert sind die vorliegenden Programme jedenfalls aus Sicht von Marco Schreuder (Grüne/W) – unter anderem auch, dass in zukunftsträchtige Bereiche wie Klima und Digitalisierung investiert werden soll. Aufpassen müsse man aus seiner Sicht etwa bei der Situation im Bereich Praktika, im Hinblick auf eine geringe Lehrlingsrate in manchen Branchen sowie hinsichtlich eines "Prekariatsfaktors" bzw. einer "Schuldenfalle" für Start-ups bzw. EPU.

 

Abgelehnt wurde folgender Antrag auf Stellungnahme (Zustimmung SPÖ):

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Schennach,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend COM (2020) 276 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Förderung der Jugendbeschäftigung: eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation (025935/EU XXVII.GP)

eingebracht zu TOP 4 in der Sitzung des EU-Ausschusses am 15.07.2020

Ausgehend von der europäischen Säule sozialer Rechte legte die Kommission zu Beginn ihrer Amtszeit ihr Programm für ein soziales Europa vor, in dem die Menschen im Mittelpunkt stehen. Seither hat die Kommission der Unterstützung junger Menschen Priorität eingeräumt.

Sie hat folglich am 1. Juli 2020 eine Mitteilung und weitere Empfehlungen vorgelegt, die die Förderung der Jugendbeschäftigung zum Ziel haben.

Die Kommission geht in den Vorschlägen rund um die Förderung der Jugendbeschäftigung davon aus, dass die Pandemie zur tiefsten Rezession in der Geschichte der EU führen wird und dass junge Menschen, die zu diesem Zeitpunkt in den Arbeitsmarkt eintreten, es schwerer haben werden, ihren ersten Arbeitsplatz zu finden.

Vor der COVID Krise sank die Jugendarbeitslosenquote (der 15 bis 24-Jährigen) im Vergleich zum Höchststand von 24,4% im Jahr 2013 auf durchschnittlich 14,9%. Die COVID-19-Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen bringen diese positive Entwicklung jedoch in Gefahr. Mehr als jeder sechste Jugendliche ist seit Beginn der Krise nicht mehr erwerbstätig. Daher ist es wichtig, die Jugendgarantie gerade jetzt zu stärken, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern und einen erneuten Anstieg der Jugendlichen zu verhindern.

Jugendarbeitslosigkeit führt langfristig zu einem unsicheren Arbeitsleben, und oft zu psychischen Belastungen und Depressionen.

Der EU-Kommissar Nicholas Schmit hat betont, dass Jugendliche die größten Opfer der Krise werden könnten. Entweder, weil sie noch nicht im Arbeitsmarkt angekommen sind, oder weil sie sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden. Eine „Lost-Generation“ gilt es dringlich zu vermeiden.

Die Kommission gibt auch an, dass insbesondere Lehrlingsausbildungen, das Lernen am Arbeitsplatz, aber auch kurzfristige an Arbeitslose gerichtete Berufsbildungsprogramme sich als geeignete Wege erwiesen haben, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und den Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Durch den weltweiten Wirtschaftseinbruch und vor allem die damit verbundenen Nachfrageeinbußen fahren die Unternehmen nicht nur ihre Produktionen zurück, und stellen sich auf einen geringeren Absatz ein, sondern sie nehmen natürlich auch einen Lehrlingsaufnahmestopp vor. Dem ist entschieden entgegenzuwirken.

Die Vorschläge der Kommission für Next Generation EU und den zukünftigen EU-Haushalt sehen umfassende EU-Mittel für Jugendbeschäftigung vor. Nun ist es Sache der Mitgliedstaaten die entsprechenden Schwerpunkte für Investitionen zu setzen, da die Jugendbeschäftigung in erster Linie in ihre Zuständigkeit fällt.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die starke Solidarität zwischen den Generationen in der EU zu mobilisieren, um junge Menschen um Rahmen der Erholung von COVID-19-Pandemie zu unterstützen und weiters dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die aktuellen Vorschläge gemeinsam mit den Sozialpartnern und anderen relevanten Interessensträgern auf nationaler Ebene umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG

Der EU-Ausschuss wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert der Bekämpfung und Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit auf nationaler wie auf europäischer Ebene höchste Priorität zukommen zu lassen. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert sich im Zuge der Verhandlungen rund um den mehrjährigen Finanzrahmen und „Next Generation EU“ dafür einzusetzen, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Mittel für Jugendbeschäftigungsprogramme keinesfalls gekürzt werden dürfen“.

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.