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beratungen des
EU-Ausschusses des Bundesrates

iV-141 der Beilagen zu den
stenografischen protokollen des Bundesrates


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 7. Oktober 2020

 

 


Beratungen des EU-Ausschusses des Bundesrates

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 7. Oktober 2020

 

Tagesordnung

1.

COM(2020) 563 final

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz)

(31445/EU XXVII.GP)

2.

COM(2020) 568 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Technik durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

(31263/EU XXVII.GP)

3.

COM(2018) 392 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

(24189/EU XXVI.GP)

4.

 

COM(2020) 571 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

(31974/EU XXVII.GP)

 

 


 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussvorsitzender Christian Buchmann über jüngst eingelangte Vorschläge der Kommission für EU-Gesetzgebungsakte:

·         Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

·         Das Asyl- und Migrationspaket der EU-Kommission

·         Sowie eine Reihe von Vorschlägen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Krise

 

Den Ausschussmitgliedern standen folgende ExpertInnen zur Verfügung:

·         Herr Dr. Helmut Hojesky (BMKUEMIT)

·         Herr Mag. Klaus Parrer (BMLRT)

·         Herr DI Markus Hopfner (BMLRT)

·         Frau Dr. Gertrud Breindl  (BMAFJ)

·         Frau MMag. Verena Gartner (WKO)

·         Frau Dipl.-Ing. Maria Burgstaller (AK)


 

Europäisches Klimagesetz

Neben einer rechtlichen Verankerung des Klimaneutralitätsziels für 2050 soll mit dem aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Europäisches Klimagesetz als Ziel für 2030 die Senkung der Nettotreibhausgasemissionen, also die Emissionen nach Abzug des Abbaus, um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 anstrebt werden. Seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMLRT) werde dieses aktualisierte 2030-Ziel unterstützt, heißt es von österreichischer Seite, wobei ein Experte des Ministeriums unterstrich, dass auf europäischer sowie auf österreichischer Ebene noch Diskussionen geführt werden. Abzuwarten bleibe auch die Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Ansatz, die 55% auf 60% anzuheben. Vom Tisch sei mittlerweile hingegen das Thema delegierte Rechtsakte, so der Experte. Damit sei einer entsprechenden Stellungnahme des Bundesrats inhaltlich Rechnung getragen worden.

Eine Expertin der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) betonte, die WKO stehe voll hinter dem Ziel 2050, sehe aber das Ziel 2030 mit 55% sehr kritisch. Aus ihrer Sicht werde dabei zu wenig die Situation von Industrie, Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätzen berücksichtigt. Die Ziele sollten ihr zufolge so gering wie möglich gehalten werden, unter anderem, um nicht Strafzahlungen zu riskieren. Es brauche darüber hinaus für die Industrie weiterhin Gratiszertifikate sowie Klimaschutz und eine Kooperation der Wirtschaftsräume auf internationaler Ebene.

"Mindestens 55%" bedeute, dass das Ziel auch übererfüllt werden könne, erläuterte der Experte des Umweltministeriums gegenüber Adi Gross (Grüne/V). Was Geldtransfers betreffe, werde es darum gehen, Belastungen für Mitgliedstaaten abzufedern, die bisher stark auf fossile Energieträger setzen und sich in Richtung erneuerbare Energie entwickeln. In Richtung Stefan Schennach (SPÖ/W) betonte er, was Atomkraft betreffe, bleibe Österreich bei einer "Safe-and-sustainable-Strategie". Er sehe auch keine Anzeichen, dass auf europäischer Ebene Atomkraft gegenüber anderen bevorzugt werde.

Zum Thema "Klimaschutz als Chance", das neben Adi Gross etwa auch Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) und Sonja Zwazl (ÖVP/N) aufwarfen, sollte nach Meinung des Experten die Zukunft sein, eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts und Klimaschutzmaßnahmen zu vereinen. Auch die WKO-Expertin sieht darin eine Chance, man müsse aber auch erkennen, dass es zur Entwicklung und Prozessumstellung für neue Technologien eine Übergangsphase brauche. Es brauche aus ihrer Sicht daher bis 2030 einen flacheren Zielpfad, um dann ab 2030 "wirklich" zu dekarbonisieren. Außerdem gelte es zu vermeiden, dass große Leitbetriebe, die KMUs "mitziehen", aus der EU abwandern. Wenn Österreich 2030 die Ziele nicht erreiche, würden zudem Strafzahlungen anfallen, sagte sie etwa gegenüber Bernd Saurer (FPÖ/W).

Auch die internationale Ebene sei im Klimaschutz von Bedeutung, bestätigte der Experte des Umweltministeriums etwa in Richtung Sonja Zwazl (ÖVP/N), die vorbrachte, dass Emissionsminderungen in der EU das Weltklima nicht retten würden. Monika Mühlwerth (FPÖ/W) bezweifelte, dass ambitionierte Ziele der EU viel nützen werden, wenn man nicht international handle. Wichtig sei hier aber, so der Vertreter des Ministeriums, dass die EU mit gutem Beispiel und einem ambitionierten Ziel vorangehe, vor allem auch im Hinblick auf die beunruhigenden Wetterextremereignisse, vor denen auch Günther Novak (SPÖ/K) warnte. Der vorliegende Vorschlag stelle ein solches ambitioniertes Ziel dar.

Das Regierungsprogramm enthalte darüber hinaus viele Ansätze zum Ausbau bzw. zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs, reagierte der Experte auf entsprechende Kritik von Monika Mühlwerth (FPÖ/W). Auch das Thema Reindustrialisierung und Kernproduktion in Europa sei wichtig, wie sich etwa im Zusammenhang mit der Coronakrise anhand der Abhängigkeit von Masken aus China gezeigt habe. Aus seiner Sicht müsse das Klimaziel der Emissionsreduktion mit den Zielen für erneuerbare Energie und Energieeffizienz Hand in Hand gehen. Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) vermisst in diesem Zusammenhang etwa im Hinblick auf Reindustrialisierung auch eine Gesamtdebatte über die Kongruenz aller Ziele.


 

Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Der jüngste EU-Vorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet enthält eine eng abgesteckte und gezielt ausgerichtete rechtliche "Zwischenlösung", deren Zweck es ist, eine befristete und streng begrenzte Ausnahme von der Anwendbarkeit einzelner Passagen der E-Datenschutz-Richtlinie, in denen der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Verkehrsdaten geregelt ist, zu schaffen. Grund dafür sei, so ein Experte des Ministeriums im Ausschuss, dass von "nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten" eingesetzte Verfahren zur Aufdeckung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet im Hinblick auf die Vorschriften der E-Datenschutz-Richtlinie ermöglicht werden sollen, welche ab 21. Dezember 2020 für diesen Bereich anwendbar werde.

Den Anbietern solcher Kommunikationsdienste soll ermöglicht werden, bis zur Annahme von angekündigten langfristigen Rechtsvorschriften weiter bestimmte Techniken einzusetzen und ihre Tätigkeiten in dem Umfang fortzusetzen, der erforderlich ist, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet aufzudecken, zu melden und Material über sexuellen Kindesmissbrauch aus ihren Diensten zu entfernen.

Stefan Schennach (SPÖ/W), Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) sowie Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) begrüßten, dass zumindest diese Zwischenlösung geschaffen werde, um Täter auszuforschen und zu bestrafen. Auf eine entsprechende Frage erläuterte der Experte, der Zeitplan zum Inkrafttreten sei straff, weil am 21. Dezember das neue Regelwerk anwendbar werde. Er zeigte sich aber optimistisch, dass es möglich sein sollte, den Vorschlag bis dahin umzusetzen.


 

GAP-Strategiepläne

Parallel zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2021-2027 wird auch die Hauptausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU geregelt. Das Zwei-Säulen-Modell der GAP bleibt wie auch die wesentlichen Finanzierungsregeln erhalten, jedoch sollen die EU-Mitgliedstaaten als Teil des Verordnungspakets künftig GAP-Strategiepläne (GSP) verfassen, die von der EU-Kommission zu genehmigen sind. Darin sind etwa unter Einbindung relevanter Stakeholder eine Stärken-Schwächen-Analyse und konkret angestrebte Ziele und Outputs zu definieren.

Der nationale Strategieplan Österreichs wird sich an den derzeitigen Programmen für ländliche Entwicklung orientieren und der rechtliche Rahmen mit dem sogenannten GSP-Grundsätzegesetz erfolgen. Nach Finalisierung der EU-Rechtsakte soll er etwa Mitte nächsten Jahres vorgelegt werden, erklärte ein Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Die Vorbereitungen seien schon im Gange. Da die Verhandlungen auf EU-Ebene allerdings mit Verzögerung laufen, wird die neue GAP-Periode nicht wie geplant mit dem Jahr 2021 beginnen können. Laut Ressortexperten sei nun eine zweijährige Übergangsphase vorgesehen, in der die laufenden Maßnahmen mit neuen Mitteln aber nach derzeit geltenden Regeln fortgeführt werden können. Eine Vertreterin der Arbeiterkammer sprach sich diesbezüglich für einen zielorientierten Mitteleinsatz für den Klimaschutz im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus.

Von den BundesrätInnen wurden mehrere Anliegen vorgebracht. So machte sich Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) dafür stark, den GAP-Rahmen nicht nur für die Ökologisierungsziele sondern auch "Gerechtigkeitsziele" in Hinblick auf kleine landwirtschaftliche Betriebe zu nutzen. Mittels Antrags auf Stellungnahme forderte er Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger auf, sich für mehr Verteilungsgerechtigkeit bei der Vergabe der EU-Agrarförderung sowie für eine Verbesserung der Arbeitssituation von Land- und ErntearbeiterInnen einzusetzen. Der Antrag zielt ebenso auf eine Deckelung der Zahlungen pro Betrieb sowie auf die Erhöhung des Bioanteils in der EU-Landwirtschaft ab, wurde von der FPÖ unterstützt und somit angenommen. Dieselbe Stimmenmehrheit kam bei einem weiteren SPÖ-Vorstoß zustande, der sich dem Bienensterben widmet. Die Ministerin soll demnach auf EU-Ebene für eine verbesserte Risikobewertung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf den Bienenschutz eintreten und dem Bienen-Leitliniendokument der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zustimmen.

Die FPÖ sieht bei der GAP-Reform die Gefahr, dass kleinstrukturierte Landwirtschaften zu kurz kommen könnten, wie Bundesrat Stefan Steiner (FPÖ/T) erläuterte. Das EU-Budget würde den wirtschaftlichen COVID-19-Auswirkungen, vor allem etwa im Tourismus-Bereich, nicht Rechnung tragen, meinte er. Daher beantragte er die Unterstützung der regionalen Produktion im Sinne der Selbstversorgung sowie den Einsatz für die entsprechende Umgestaltung des EU-Fördersystems. Auch dieser an die Landwirtschaftsministerin gerichtete Antrag auf Stellungnahme wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ angenommen.

ÖVP und Grüne schlossen sich den Initiativen nicht an. Bundesrat Martin Preineder (ÖVP/N) bedankte sich zwar für das Engagement in Richtung Landwirtschaft, will jedoch mehr Freiwilligkeit anstatt mehr Verpflichtung in diesem Bereich. Angesichts des derzeit hohen Bienenstands in Österreich und der eingehenden Prüfung der Pflanzenschutzmittel sah er für dieses Anliegen ferner keine Notwendigkeit. Das GAP-System würde Kontinuität und weiterhin Verlässlichkeit bedeute. Durch die Strategiepläne könne künftig noch stärker auf die einzelnen Mitgliedstaaten eingegangen werden, meinte Preineder. Bundesrat Adi Gross (Grüne/V) argumentierte seine Ablehnung mit der kurzfristigen Einbringung der Anträge und holte Auskünfte über die klimabezogenen Zahlungen ein. 40% der GAP-Mittel seien für Umwelt und Klima vorgesehen, wobei Österreich bereits einen hohen Status quo habe und das EU-Mitgliedsland mit dem höchsten Anteil biologisch wirtschaftender Betriebe sei, antwortete der Ressortexperte.


 

Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz

Die jeweils zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe werden auf Basis eines EU-Richtlinienvorschlags festgelegt. Nun sollen die Grenzwerte für Benzol, Nickelverbindungen sowie Acrylnitril zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes herabgesetzt werden, wobei das Begutachtungsverfahren noch läuft und Übergangsfristen vorgesehen sind. Österreich sieht darin laut einer Vertreterin des Arbeitsministeriums einen wertvollen Beitrag zur Verringerung arbeitsbedingter Krebserkrankungen, was auch Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) begrüßte. Die davon am ehesten betroffene Wirtschaftssparte sei die Großindustrie, wurde Bundesrat Bernd Saurer (FPÖ/W) von der Ressortexpertin informiert.


Angenommen wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ folgender Antrag:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Stefan Schennach,

Kolleginnen und Kollegen

 

Betreffend TOP 3 (2018) 392 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (024189/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses am 07. Oktober 2020

 

Auf EU-Ebene laufen derzeit die Verhandlungen rund um die gesetzlichen Vorgaben für die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2021-2027.

 

Dabei sind insbesondere die kommenden Wochen entscheidend, ob die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zu höheren Umweltstandards führt, ob ein ausreichendes Maß an Förderung der biologischen Produktionsweise möglich ist, eine deutliche Reduktion der Ausbringung chemisch-synthetischer Pestizide erreicht wird, das Höfesterben aufgehalten werden kann, mehr Verteilungsgerechtigkeit angestrebt wird und die Gelder des ELER-Fonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, allen Menschen in den ländlichen Regionen zugutekommen.

 

Die am 1. Juni 2018 von der Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zur Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 sollen im Rat Landwirtschaft und Fischerei am 19./20. Oktober 2020 im Hinblick auf eine abschließende Position diskutiert werden.

 

Die Ausrichtung der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union muss entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Höfe des ländlichen Raums, der Chancen von Frauen in ländlichen Regionen, die soziale  und arbeitsrechtliche Situation der LandarbeiterInnen und ErntearbeiterInnen, die  naturgerechte Bewirtschaftung und die Entwicklung der Böden und des Klimas in Europa haben und muss auch im Kontext und der Bewusstheit der Wechselwirkung der Farm to Fork-Strategie sowie der Biodiversitätsstrategie gesehen und erarbeitet werden. Hierbei tragen die handelnden PolitikerInnen eine hohe Verantwortung für die Menschen, die Tiere und die Umwelt. Auch der achtsame Einsatz der öffentlichen Steuermittel ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgerichtig folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich bei den laufenden Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU insbesondere dafür einzusetzen, dass

 

•           es endlich mehr Verteilungsgerechtigkeit bei der Vergabe von EU-Agrarförderungen gibt und eine wirksame Degression und Deckelung der Zahlungen pro Betrieb EU-weit vorgeschrieben wird;

•           es auf europäischer Ebene zu verpflichtenden und wirksamen „Eco-Schemes“, im Ausmaß von mindestens 40% der Mittel aus der ersten Säule (EGFL) kommt;

•           es EU-weit zu einer massiven Verbesserung der Arbeitssituation für LandarbeiterInnen und ErntearbeiterInnen kommt,

o          indem Betriebe, die Mindestlöhne nicht einhalten bzw. schlechte Arbeits- und Unterbringungsbedingungen bieten, ihre Agrarförderungen verlieren und

o          es keinesfalls Zahlungen über einer festgelegten Obergrenze geben darf, die mit den vielen Arbeitskräften begründet werden, wenn die Arbeitssituation für Land- und ErntearbeiterInnen nicht überprüft und als korrekt beurteilt wurde;

•           die Ziele der Farm to Fork Strategie mit der GAP erfüllt werden;

•           EU-weit der Bioanteil in der Landwirtschaft erhöht werden muss.

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.


 

Angenommen wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ folgender Antrag:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Stefan Schennach,

Kolleginnen und Kollegen

 

Betreffend TOP 3 (2018) 392 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (024189/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses am 07. Oktober 2020

 

Die Ausrichtung der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union muss entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Höfe des ländlichen Raums, der Chancen von Frauen in ländlichen Regionen, die soziale  und arbeitsrechtliche Situation der LandarbeiterInnen und ErntearbeiterInnen, die  naturgerechte Bewirtschaftung und die Entwicklung der Böden und des Klimas in Europa haben und muss auch im Kontext und der Bewusstheit der Wechselwirkung der Farm to Fork-Strategie sowie der Biodiversitätsstrategie gesehen und erarbeitet werden. Hierbei tragen die handelnden PolitikerInnen eine hohe Verantwortung für die Menschen, die Tiere und die Umwelt. Der achtsame Einsatz der öffentlichen Steuermittel ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.

 

Zur Erreichung bzw. Bewahrung einer qualitativen und quantitativen Lebensmittelversorgung gehört auch die Bewahrung bzw. Rettung der Bestäuber, also der Bienen, Wildbienen, Hummeln und sonstiger Bestäuberinsekten. Bereits vor sieben Jahren (!) legte die Europäische Kommission ein Bienen-Leitlinien-Dokument vor, in dem es wissenschaftlich fundiert um den Ansatz geht, bei einer möglichen Zulassung von Pestiziden auch den Bienen- und Insektenschutz zu beachten.

Nunmehr machten Biene Österreich, Global 2000, Greenpeace und weitere NGOs in einem offenen Brief aufmerksam, dass jenes jahrelang durch massiven Lobbyismus aufgehaltene Dokument in jenen Bereichen abgeändert werden soll, das einen ausreichenden Bestäuber-Schutz ermöglichen soll.

 

BeeLife – die Europäische Organisation der Imker-Verbände beschreibt die Hintergründe folgendermaßen:

 

„Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF), der sich aus Vertretern der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten zusammensetzt, trat am 16. und 17. Juli erneut zusammen. Unter Beteiligung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) diskutierten sie über den Leitfaden für Bienen und die spezifischen Schutzziele, die festlegen, welches Wirkungsniveau von Pestiziden als akzeptabel gilt. Die EFSA schlug den Mitgliedstaaten vier verschiedene Ansätze zur Bestimmung der spezifischen Schutzziele (Specific Protection Goals, SPG) [1] vor (die die Akzeptanzschwelle für die Auswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt und nicht betroffene Arten festlegen). Alle vier Szenarien scheinen jedoch zu weniger als idealen Ergebnissen für die Zukunft der Bienen zu führen. BeeLife lehnt die von der EFSA neu vorgeschlagenen Ansätze (Nummern 1, 2 und 4) ab und prangert das hohe Risiko an, die Bemühungen um eine verbesserte Risikobewertung für den Bienenschutz in Europa weiterhin zu blockieren.“

Weiters merken die EU-Imkerverbände an: „Nachdem die Mitgliedstaaten jahrelang Maßnahmen nach dem Stand der Technik verschoben und sabotiert haben, um eine angemessene Risikobewertung für Bienen zu ermöglichen, verlagert sich die aktuelle Diskussion auf die Beibehaltung eines nachteiligen Status quo, der der Unsicherheit Vorrang einräumt und von robusten Empfehlungen von Wissenschaftlern und Feldbeobachtungen abrückt. BeeLife setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedsstaaten endlich das Bienen-Leitliniendokument 2013 mit den vorgeschlagenen SPGs verabschieden. Wir haben in diesem Prozess der Verweigerung bereits sieben Jahre verloren, es ist an der Zeit, auf die Herausforderungen zu reagieren und sich für die Zukunft der Bienen einzusetzen.“

 

LandwirtInnen sind doppelt betroffen, da sie ImkerInnen sind oder/und von den Bestäubungsleistungen der Insekten, insbesonders der Bienen, abhängig sind.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgerichtig folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich bei den laufenden Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU insbesondere dafür einzusetzen, dass diese den Zielen der „Vom Hof auf den Teller“ - Strategie gerecht wird.

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus werden deshalb folgerichtig aufgefordert, in allen europäischen Gremien für eine verbesserte Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln beim Bienenschutz zu stimmen, dem Bienen-Leitliniendokument 2013 ohne Änderungen zuzustimmen und den bzw. die österreichische/n Vertreter/in dementsprechend anzuweisen.“

 

 

„Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.“


 

Angenommen wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ folgender Antrag:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

der Bundesräte Monika Mühlwerth

Kolleginnen und Kollegen

 

Betreffend TOP 3 (2018) 392 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (024189/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses am 07. Oktober 2020

 

Auf EU-Ebene laufen derzeit die Verhandlungen rund um die gesetzlichen Vorgaben für die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2021-2027. Durch den im Zuge der Covid-19-Pandemie neuverhandelten Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 wurden die Mittel für Agrarpolitik um 8,5 Milliarden gegenüber des ursprünglichen Plans gekürzt.

 

Die am 1. Juni 2018 von der Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zur Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 sollen im Rat Landwirtschaft und Fischerei am 19./20. Oktober 2020 im Hinblick auf eine abschließende Position diskutiert werden. Diese tragen die existenzbedrohenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie jedoch nicht Rechnung.

 

Dass eine leistungsfähige Landwirtschaft, vitale ländliche Gebiete und die umfangreiche lokale Versorgung der Bevölkerung mit heimischen, regionalen Lebensmitteln notwendig sind, zeigte sich insbesondere während der Corona-Pandemie. Gerade in Krisenzeiten führt die Abhängigkeit von Auslandsimporten zu Engpässen.

 

Dabei ist gerade im Hinblick auf Aspekte des Klima- und Umweltschutzes die Stärkung und Förderung der regionalen Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln wesentlich. Regionale Versorgung bedeutet kürzere Transportwege und damit geringere Emissionsbelastung; das schont das Klima und unterstützt kleine, familiäre Landwirtschaftsbetriebe. Diese wiederum sind für die sozio-ökonomische Stabilität und Gesundheit der ländlichen Gebiete und der Gemeinden von entscheidender Bedeutung.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgerichtig folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 1 B-VG

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich bei den laufenden Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU insbesondere dafür einzusetzen, dass

•           es eine Unterstützung der regionalen Produktion im Sinne der Selbstversorgung gibt,

•           das Fördersystem so umgestaltet wird, dass es eine Förderung von Arbeitsplätzen am Bauernhof durch einen Sockelförderbetrag pro Arbeitskraft gibt,

•           eine Betonung von Regionalität bei der Erstellung und Einreichung der GAP-Strategiepläne im Rahmen des GSP-Grundsätzegesetzes erreicht wird,

•           es im zukünftigen Fördersystem einen Landschaftsschützer-Bonus gibt, um dadurch insbesondere die heimische Almwirtschaft abzusichern.“

 

 

„Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.“